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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 17:13:23 *
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Autor Thema: Anwältin der KM droht mit Pfändung trotz bezahlten UH  (Gelesen 1110 mal)
anfree72
_anfree72
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Beiträge: 299


Don't worry be Happy


« am: 06. April 2009, 14:45:17 »

Hallo an Alle,

die AW der KM droht mit Kontopfändung wenn bis Mittwoch keine Zahlung auf das Konto der KM eingeht obwohl der UH für April schon geleistet wurde.
Nach ihrem Schreiben behauptet KM das sie den UH immer erst Mitte bis Ende das Monats auf dem Konto hat dieser aber immer im Vorraus oder am ersten das Monats bezahlt werden müsse. Angeblich wurde der UH für März erst am 1.April bezahlt.KM ist bei der selben Bank das heist das der UH von Konto xyz auf Konto zyx geht inerhalb einens Tages.
Haben daraufhin alle Kontoauszüge nachgesehen die belegen Abbuchung 2.Jan. für Januar, 30 Jan. für Februar, 27.Feb. für März und 1.April für April.Es besteht ein Titel der aber immer pünktlich erfüllt wurde. Auch wie von der RA behauptet kam es nie zur Sprache mit der KM das es Probleme gibt bezüglich des UH . Können die jetzt so einfach das Konto pfänden?
MfG

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Furbie30
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 916


« Antwort #1 am: 06. April 2009, 14:56:00 »

Hallo
Nein wenn du belegen kannst,daß du immer pünktlich gezahlt hast, dürfte keine Pfändung durch kommen.
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anfree72
_anfree72
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 299


Don't worry be Happy


« Antwort #2 am: 07. April 2009, 15:49:39 »

Hallo Furbie 30,
danke für deine Antwort.
Heißt das, das man zuvor angeschrieben wird und dann auch Stellung beziehen kann?
Wir haben ihrer AW die Kontobelege geschickt und hoffen die halten die Füße still .Kann mir nicht erklären das AW überhaupt so einen Brief schreibt , muß KM keine Belege vorzeigen den darauf wären genau diese obengenanten Buchungsdaten zu sehen hat also keine Begründung .4x UH abgebucht jetzt 4. Monat.Entweder hat sie die eine Zahlung unabsichtlich übersehen oder sie will uns wieder einmal aufmischen.
LG
anfree72
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Beppo
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Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #3 am: 07. April 2009, 16:22:03 »

Hallo anfree,

ich bin kein Pfändungsspezialist aber soweit ich weiß, ist eine der Sonderregelungen im Familienunrecht eben gerade die sofortige Vollstreckbarkeit durch den Titel.

D.h. der Titelinhaber kann jederzeit einen Gerichtsvollzieher los schicken um zu pfänden und der muss nicht vorher prüfen oder nachfragen, ob die Forderung überhaupt gerechtfertigt ist.
Das ist so, als wenn KM schon mal auf  Vorrat einen Haftbefehl in der Tasche hätte und damit jederzeit die Polizei los schicken könnte.
Die Polizei würde in diesem Fall ja auch nicht erstmal beim Delinquenten nachfragen, ob das denn in Ordnung geht.

Andererseits wird ein erfahrenen GV genau dieses Problem auch kennen, und deswegen in Unterhaltssachen etwas genauer nachfragen.

Der beste Schutz für ihn ergibt sich daraus, dass es verboten ist, einen GV grundlos los zu schicken und wenn er nachweisen kann, dass er keineswegs im Rückstand ist, könnte Madame und ihr RA durchaus Ärger bekommen.
Ich weiß allerdings nicht, wie groß dieser Ärger ist.
Üblicherweise können Mütter ja alles mögliche anstellen ohne groß Ärger zu bekommen.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
brille007
Globaler Moderator
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Beiträge: 10.389



« Antwort #4 am: 07. April 2009, 16:30:27 »

Moin,

Der beste Schutz für ihn ergibt sich daraus, dass es verboten ist, einen GV grundlos los zu schicken und wenn er nachweisen kann, dass er keineswegs im Rückstand ist, könnte Madame und ihr RA durchaus Ärger bekommen.
Ich weiß allerdings nicht, wie groß dieser Ärger ist.

wenn der Ärger gross genug ist, dass Madame zumindest die Kosten für diesen unsinnigen Pfändungsversuch in Rechnung gestellt werden (und die auch keine PKH oder sonstwer übernimmt), ist das doch schon was Feines. Sie wird sich zumindest künftig überlegen, ob es Sinn macht, den Ex mit solchen Aktionen ärgern zu wollen.

Und nein: Auf ein "Versehen" kann sie sich dabei kaum berufen; es ist einem erwachsenen Kontoinhaber durchaus zuzumuten, seine Kontoauszüge zu lesen und zu verstehen.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #5 am: 07. April 2009, 16:40:56 »

Und nein: Auf ein "Versehen" kann sie sich dabei kaum berufen; es ist einem erwachsenen Kontoinhaber durchaus zuzumuten, seine Kontoauszüge zu lesen und zu verstehen.

Genau! Zumal hier RAtte mit im Boot ist.
Das ist in diesem Fall durchaus von Vorteil, denn dann können sie sich noch weniger auf "Huch, das wusste ich ja gar nicht!" zurück ziehen.

Gruss Beppo
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anfree72
_anfree72
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Geschlecht: Weiblich
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Don't worry be Happy


« Antwort #6 am: 07. April 2009, 17:46:40 »

Danke euch allen für eure Antworten , musste auch kurz mal schmunzeln über die RAtte genau wie der Begriff H(ex)e den ich schon des öfteren hier gesehen habe. Tut mal richtig gut zu Lachen.
Haben heute seinen RA kontaktiert und ihm die Belege zukommen lassen, er bereitet ja im Moment den Scheidungsantrag vor PKH Antrag läuft auch, soll er sich darum kümmern.Er sagt er wird der Kollegin faxen eine Pfändung kann man nicht verhindern aber er hat ja den Nachweis das alles bezahlt ist. Seine H(ex)e bekommt PKH (Hartz4) deswegen rennt sie wahrscheinlich ständig zum Anwalt statts mit ihm direkt zu sprechen obwohl RAin immer behauptet ihre Mandantin hätte in auf dieses oder jehnes angesprochen und da er nicht reagiert kommt sie ins Spiel.
Ist wirklich traurig den unsere andere Baustelle sind die Absprachen mit dem Kindesumgang an die sie sich nicht hält. Wir vermuten die Kinder haben ihr Druck gemacht weil wegen ihr der Osterumgang jetzt nur aufs Osterwochenende begrenzt  ist und nicht wie geplant die ganze Ferienwoche sie wissen das wir sie gerne gehabt hatten aber das Mama nicht will und an die Abmachung hält.Also aus Frust ein Brief um es ihm zu zeigen.....Ist traurig,hoffe das mit der Scheidung dann etwas Ruhe einkehrt.

LG
anfree72
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