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Autor Thema: Videoaufnahmen in Wohnung als Beweis zulässig?  (Gelesen 949 mal)
nijiag
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« am: 28. März 2009, 00:21:38 »

Hi!
Leider ist so, daß meine Frau, wenn Sie mal Frust schiebt, das an unserem 7-jährigen Sohn ausläst. Wenn ich mal keine Zeit habe, mit meinem Sohn die Hausaufgaben zu machen und sie das machen muß, nervt sie das so, dass sie ihn z.B. vertrimmt, wenn er sich verrechnet.
Ich habe schon mehrmals versucht, mit ihr darüber zu sprechen, leider ohne Erfolg.
Letztens war es wieder so, meine Frau schlug unserem Sohn -wieder bei Mathe- mehrmals heftig ins Gesicht und schrie ihn zusammen, ich bin dazwischen und hab sie weggezogen, um das schlimmste zu verhindern.
Am nächsten Tag hatte mein Sohn kaum spuren, ist ja meißt so bei gutem Heilfleisch, meine Frau hat wohl schwächeres Gewebe, ist wohl so, wenn über 40 und etwas übergewichtig, da wo ich sie am Oberam gepackt hatte, waren blaue Flecken.
Wie ich Tage später erfuhr, hat meine Frau sich gleich von -bereits geschiedenen- Frauen "beraten" lassen und ist gleich zum Arzt, um sich das attestieren zu lassen. Was da mehr in der Richtung im Gange ist, weiß ich nicht.
Scheinbar soll das ganze nun allmählich in Richtung Scheidung laufen und was mich total ärgert ist der Umstand, daß sie alles verdreht darstellt und auch die Mißhandlungen von unserem Sohn wehement abstreitet. Ein Horror ist mir die Vorstellung, das Sie das Sorgerecht bekommen würde und ich meinen Sohn vor ihren Launen nicht beschützen kann.
Hat sie mit dem Attest schon einen Jocker in der Tasche, wenn es ums Sorgerecht gehen wird? Das ist echt ein Hohn, wenn ich dadurch als die Gewaltätige Seite bezichtigt werde. Das Kind ist schon von ihr diesbezüglich durchmanipuliert, sie hat ihm eingetrichtert, das er von ihrem Ausfällen "nichts weiß".

Es ist sehr einfach, in der Wohnung unbemerkt einfach 2-3 Funk-Webcams anzubingen, ich möchte gerne Ihren Terror gegen das Kind festhalten/beweisen können.
Ist sowas generell zulässig? Würde ein Gericht, wenn es ums Sorgerecht geht, die Aufnahmen überhaupt als Beweis anerkennen?
Weiß jemand was aus der Praxis dazu?

Vielen Dank, wenn mir jemand was dazu sagen kann!

nijiag
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Bart
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 507



« Antwort #1 am: 28. März 2009, 14:08:35 »

Hallo Nijiag,
Gerichtsverwertbar ist das vermutlich nicht.

Schaden kann sowas trotzdem nicht. Vielleicht ergibt sich eine Situation bei der du einem JA MA die Bänder zeigen kannst.

Du kannst auch deinen Sohn bei laufender Kamera erzählen lassen wann und warum ihn Mama haut.

Solches Filmmaterial ist brisant. Geh damit nicht hausieren und erzähl deiner Noch Frau nicht das du sowas auf Band hast.

Bring deinem Sohn bei wie er sich schützen kann (Deckung und weg).

Hast du mit ihr schon mal über eine Therapie geredet bei der sie ihre Aggressionen in den Griff bekommt?

Gruß
Bart
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nijiag
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« Antwort #2 am: 28. März 2009, 15:22:36 »

Hallo Bart,
pff, schade, wenn ich die Aufnahmen durch Detective machen lassen würde, wäre das angeblich zulässig, wo ist der entscheidene Unterschied?
Nein, hausieren würde ich damit bestimmt nicht, aber wenn es um Sorgerecht gehen wird, wird sie das, wie immer, abstreiten.
Wegen der rechtlichen Lage habe ich nur Sachen zum "Persönlichkeitsschutz" gefunden, das ist schwer einzuschätzen, weil ich mich ja auch selber Filme und die Not des Kindes doch den Persönlichkeitsschutz der Mutter überweigen sollte. Warscheinlich eine Sache, die überall anders entschieden wird..

Pfff, therapie hatte meine Frau vor Jahren mal ausprobiert, aber der Typ hat nie was geagt, nur zugehört, manchmal ist er sogar eingenickt, kann ich nachvollziehen, wenn meine Frau sagt, das würde nix bringen, evt braucht man aber auch einfach eine gute Adresse, da hatte sie wohl Pech.

"Du kannst auch deinen Sohn bei laufender Kamera erzählen lassen wann und warum ihn Mama haut. "
Eben das geht ja nicht, weil sie ihn drillt zu sagen, es wäre nicht so, es ist mir in Gesprächen nicht gelungen, herauszubekommen, ob er nur eigenschüchtert ist, oder das suggestierte schon selbt glaubt. Hab dann nicht weiter nachgebhort, weil ich ihn auf keinen Fall Druck aussetzten möchte.

Vielleicht gehe ich Montag mal zum Jugendamt, ich hoffe, ich werfe da nix in Gang, was die Situation für meinen Sohn noch verschlimmern könnte, man kriegt ja genug krasse Fehlentscheidungen von dem Laden mit...
Haben die eigentlich mitspracherecht beim Sorgerecht, bzw. zählt eine erbrachte schriftliche EinschätzungEmpfehlung von denen was vor Gericht, wenns ums Sorgerecht geht?

bis dann

Nijiag

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Bart
Nicht wegzudenken
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Beiträge: 507



« Antwort #3 am: 28. März 2009, 15:52:21 »

Du willst zum JA? Was willst du denen sagen. " Meine Frau schlägt meinen Sohn, was soll ich tun"?

Ich hab da meine Bedenken ob das richtig ist.

Und mach dir nicht soviel Gedanken ob Aufnahmen Persönlichkeitsrechte verletzen oder nicht. Ich hatte damals ähnliche Aufnahmen

bei meinem FG Termin dabei. Sind zwar nicht zum Einsatz gekommen, waren aber mein Joker.

Ich finde es seltsam das dein Sohn darauf gedrillt sein soll die Schläge zu verleugnen. Wie kann es soweit kommen? Geht das mit den

Schlägen schon länger so? wie bist du in der Vergangenheit damit umgegangen. Hört sich ein wenig so an sei es dir bisher egal gewesen. Und weil

es jetzt um das Sorgerecht bzw die Trennung geht wird es plötzlich wichtig. Na ja.

Gruß
Bart
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brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.389



« Antwort #4 am: 28. März 2009, 15:56:04 »

Moin Nijiag,

versteckte Kameras anzubringen ist keine gute Idee. Ein halbwegs pfiffiger Anwalt der Gegenseite würde - sofern Deine Videos überhaupt zugelassen würden; immerhin wären sie illegal (weil ohne Wissen Deiner Frau entstanden) - diese Videos auseinandernehmen und erklären, dass Du Sohnemann im Wissen um die laufende Videoaufzeichnung gedrillt hast, bestimmte Sachen zu sagen. Beweiswert in der sache: Null. Beweiswert für Deine schlechten Absichten: Minus 100.

Familiengericht ist nicht Fernsehen; im richtigen Leben spielen Video- und Audio-Aufzeichnungen vor Gericht praktisch keine Rolle, denn es geht hier nur um tragfähige Lösungen für die Zukunft, aber nicht um Beweise oder Verurteilungen für "Verfehlungen" aus der Vergangenheit. Und das wird nicht "überall anders", sondern "überall ziemlich gleich" entschieden.

Just my 2 cents
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
nijiag
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« Antwort #5 am: 28. März 2009, 22:14:35 »

Hallo,
"Ich finde es seltsam das dein Sohn darauf gedrillt sein soll die Schläge zu verleugnen. Wie kann es soweit kommen? Geht das mit den
Schlägen schon länger so? wie bist du in der Vergangenheit damit umgegangen. Hört sich ein wenig so an sei es dir bisher egal gewesen."

Nein, natürlich ist es mir nie egal gewesen, in letzer Zeit ist es halt mehr geworden, es hat sich auch die letzte Zeit einfach gesteigert, normalerweise redet man dann ja besser miteinander, hat aber nix gebacht.
Wieso mein Sohn von den Szenen nix weiß, weis ich wie gesagt nicht, vielleicht ist es ja natürliche Verdrängung. Ich hätte als Kind warscheinlich ähnlich reagiert.

"Beweiswert in der sache: Null. Beweiswert für Deine schlechten Absichten: Minus 100."
Hmm, ok.
Ich werde die Sachen, falls es wieder zu solchen Szenen kommt einfach trotzdem aufnehmen, sollten Sie im Streit gebracuht werden, evt. Anwalt entscheiden lassen.
Ansonsten maximal so beiwirken, dass sie einfach nicht mehr enstehen......

"Und das wird nicht "überall anders", sondern "überall ziemlich gleich" entschieden."
Kenne ich mich inder Richtung nicht aus, ich weiß nur, daß bei Urteilen andere Richtungen schon lokal hier und da anders Sachen entschieden/zugelassen/nichtzugelassen werden. Ich wühle mich mal durch ein paar Urteile..

Danke auf jeden Fall für die Ratschläge!!!


nijiag
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Bart
Nicht wegzudenken
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Beiträge: 507



« Antwort #6 am: 29. März 2009, 09:52:19 »

Hallo Nijiag,
Zitat
Ansonsten maximal so beiwirken, dass sie einfach nicht mehr enstehen......

das sollte Prio 1 sein.

Ich hab mir überlegt wie ich wohl in so einer Situation reagieren würde. Ich wäre so sauer das ich der KM für jeden Schlag gegen meinen Sohn zwei von mir gegen sie androhen würde. Und zwar in einem Ton der keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit lässt.

Ist in deinem Fall natürlich Gift. Das gibt der KM wieder Futter. Mein böser Böser Mann bedroht mich. Sche.... Situation.

Gruß
Bart
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nijiag
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« Antwort #7 am: 30. März 2009, 00:13:14 »

Hallo,
@Bart
Nochmal nachgehackt:
"Du willst zum JA? Was willst du denen sagen. " Meine Frau schlägt meinen Sohn, was soll ich tun"?
Ich hab da meine Bedenken ob das richtig ist."

Hmm, was ist, wenn die Ehefrau jetzte auch noch zusätzlich droht, ins Ausland zu gehen (kann ja dann einfach mit Kind in nen Flieger steigen) ? Lebenszentrum des Kindes ist Deutschland, zumal auch wegen Lernschwächen diverse Fördermaßnahmen laufen, die ggf. im Ausland nicht garantiert sind.
JA ist in dem neuen jetzte erwähnten  und dem anderem erwähntem Punkt meine erste sinnige Anlaufstelle, zumal dort wenisgtens einem Mitarbeiter bekannt ist, daß die Frau erzieherisch nicht 100% klarkommt.
In dem Falle würden mir evt die hiesigen Bestimmungen nicht helfen, kann man da präventativ  was machen?

Nijiag,
Gespeichert
Bart
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 507



« Antwort #8 am: 30. März 2009, 12:27:28 »

Hallo Nijiag,
sorry, ich muss passen. Was die Rechtslage an der Stelle sagt weiß ich nicht. Auf jeden Fall ist es ein Lotteriespiel ob du beim JA

auf einen MA triffst der die Dinge so sieht wie du oder nicht.

Überleg dir mit welchen Fragen du zum JA gehst, was du erreichen willst. Und vermische nicht zuviele Themen auf einmal (Schläge und Wegzug).

Was will deine Frau im Ausland. Hat sie dort ihre Wurzeln?

Gruß
Bart
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