"Eine Beratung von Unterhaltspflichtigen findet nicht statt"
Als Behörde halten sie sich selbstverständlich an Gesetze, und wenn es ein Gesetz gibt, nach denen sie Väter beraten müssen, verweigern sie das natürlich nicht. Interessant hier die Fussnote 19 aus der Sorgerechtsstudie des VAFK-Berlin (
http://www.vafkbb.de/modules/wfdownloads/visit.php?cid=3&lid=32)
"Wir danken Herrn Dr. <Referatsleiter>, BMJ, für den Hinweis, dass §18 Abs. 2 SGB VIII erst seit dem 1.10.2005 gilt, und haben unsere Daten erneut überprüft: Väter von Kindern, die nach diesem Datum geboren wurden, berichteten nicht mehr davon, dass ihnen eine Beratung verweigert wurde. Die Beratungen sind jedoch überwiegend gegen die Erklärung der gemeinsamen Sorge gerichtet."Ich habe 2006 eine solche Beratung geniessen dürfen und war im falschen Film.