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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 17:03:30 *
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Autor Thema: Abgetrennt: Unterhaltsberatung durch das JA  (Gelesen 833 mal)
Schreibsel
Schreibverbot bis 03.06.2009
eingeschränkt
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 105

aka Magnet, aka Ragout


« am: 11. März 2009, 02:27:44 »

Ich hab mal beim JA angefragt, ob ich wegen Unterhaltsfragen beraten werden kann. Sie sagten zu mir, sie machen keine Beratung.
Ist das richtig? Oder wiedermal verarscht worden vom JA?
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midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.773



« Antwort #1 am: 11. März 2009, 10:33:42 »

Hallo schreibsel,

jein.

Das JA wird in Sachen Unterhalt nur tätig, wenn die KM eine Beistandschaft dort einrichtet. Dann berechnen sie den KU. Aber beraten tun sie, vor allem, Väter nicht. Wenn du Glück hast, dann gerätst du an einen korrekten MA, der dir die Berechnung gut macht und auch erklärt.

Grundsätzlich ist das JA für die Belange der Kinder da, nicht für die der Eltern.

TIna
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #2 am: 11. März 2009, 10:48:14 »

In Hamburg stand mal ne Zeitlang auf deren Webseite fett zu lesesn:

"Eine Beratung von Unterhaltspflichtigen findet nicht statt"

Das steht da zwar nicht mehr aber die Geisteshaltung ist sicher noch da.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
pappasorglos
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.903


« Antwort #3 am: 11. März 2009, 11:16:48 »

"Eine Beratung von Unterhaltspflichtigen findet nicht statt"

Als Behörde halten sie sich selbstverständlich an Gesetze, und wenn es ein Gesetz gibt, nach denen sie Väter beraten müssen, verweigern sie das natürlich nicht. Interessant hier die Fussnote 19 aus der Sorgerechtsstudie des VAFK-Berlin (http://www.vafkbb.de/modules/wfdownloads/visit.php?cid=3&lid=32)

"Wir danken Herrn Dr. <Referatsleiter>, BMJ, für den Hinweis, dass §18 Abs. 2 SGB VIII erst seit dem 1.10.2005 gilt, und haben unsere Daten erneut  überprüft: Väter von Kindern, die nach diesem Datum geboren wurden, berichteten nicht mehr davon, dass ihnen eine Beratung verweigert wurde. Die Beratungen sind jedoch überwiegend gegen die Erklärung der gemeinsamen Sorge gerichtet."

Ich habe 2006 eine solche Beratung geniessen dürfen und war im falschen Film.
Gespeichert
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