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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 16:58:34 *
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Autor Thema: Kindergeld / Kindergeldanrechnung  (Gelesen 1144 mal)
Michael1969
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« am: 06. März 2009, 14:06:30 »

Hallo zusammen,
bin neu hier und hätte da mal eine Frage, da ich mit dem Amtsdeutsch nicht ganz zurecht komme.
Bei mir besteht zurzeit folgende Situation:
Habe mich im Dezember 2008 von meiner Ehefrau getrennt, wir haben 2 Kinder, 4 und 7 Jahre alt.
Bis jetzt habe ich noch keinen Anwalt aufgesucht, allerdings war meine Exfrau schon bei einem. Der hat Ihr mal den Unterhalt ausgerechnet und fordert nun von mir 1400€. Die Berechnungen des Anwaltes habe ich bis jetzt noch nicht gesehen, sie will sie mir mal zukommen lassen, warte da schon ne weile drauf.
Eigentlich haben wir uns vorher ganz gut geeinigt, nur habe ich jetzt eine andere Frau kennengelernt und seither verhält sich meine Ex ein nicht mehr sehr freundlich gegenüber und legt eine geldgier an den Tag das mir Angst und Bange wird.
Habe es bisher so mit meiner Ex-Frau so geregelt:
Mein Verdienst:   2555,000 € Netto
- Unterhalt Kinder 256/305€ = 561€ (Bin mit Absicht in Stufe 5, da ich Schichtarbeiter bin und meine Zahltage variieren, habs der Kinderwillen mal so gelassen)
Ergibt dann einen Restbetrag von 1994€
Davon habe ich Ihren Verdienst abgezogen der bei 935€ liegt.
Übrig bleiben: 1059€
Davon habe ich Ihr 3/7 berechnet was dann ca. 454€  ausmacht.
Die 454€ + 561€ = 1015€ , wovon ich aber noch 158,60 abgezogen habe, da diese Summe laufende Ausbildungsversicherungen, Beiträge Sportverein, Kindergartenbeiträge etc... entspricht die alle noch auf mich laufen.
Ergibt also eine Summe von 856,40€
Da von Ihrem Zahltag noch die Krankenversicherung abgeht, was so 100€ ausmacht habe ich Ihr mal 950€ überwiesen.
Nun ist meine eigentliche Frage:
Sie will jetzt mehr Kinderunterhalt und zwar 324/371€, was der Düsseldorfer Tabelle in Stufe 4 entspricht, allerdings mit halber Kindergeldanrechnung.
Das Kindergeld bezieht aber Sie in voller Höhe und dann ist meine Frage: Muss ich nochmal das halbe Kindergeld draufzahlen obwohl Sie es kassiert oder kann ich sogar noch das halbe Kindergeld abziehen weil ich zuviel bezahle?
Wie gesagt, wir haben uns eigentlich untereinander geeinigt und bis jetzt war nur meine Ex-Frau beim Anwalt um sich beraten zu lassen, wollten uns eigentlich einen 2. Anwalt sparen.
Wäre für eine kurz Erklärung dankbar, Amtsdeutsch verwirrt mich mehr wie das es mir weiterhilft.
Grüssle,
Michael1969

* Thema wider freigegeben *
« Letzte Änderung: 06. März 2009, 14:12:27 von oldie » Gespeichert
oldie
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Beiträge: 4.528


Bonnie 2


« Antwort #1 am: 06. März 2009, 14:25:27 »

Hi Michael1969
Herzlich Willkommen

Hast Du denn bei Dir sowie bei der KM schon das EK bereinigt, also berufsbedingte Aufwendungen als auch priv. Altersvorsorge berücksichtigt?

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Michael1969
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« Antwort #2 am: 06. März 2009, 14:32:16 »

Danke für Deine Antwort
Nein, hab ich noch nicht, ist ja alles noch auf freiwilliger Basis irgendwie. Nur die Ausgaben für
die Kinder hab ich da mal abgezogen.
Gruss,
Michael1969
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oldie
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.528


Bonnie 2


« Antwort #3 am: 06. März 2009, 14:50:35 »

Hi

Die Bereinigung hat nichts mit freiwillig zu tun. Das ist ebenso ein Anspruch wie der Unterhalt selbst. Das Du den KU vorab abziehst bei der Berechnung des TU ist vollkommen richtig.

Für die Bereinigung wird benötigt:
- das zuständige OLG (am Wohnsitz der Kinder)
- Umfang der priv. Altersvorsorge (z.B. LV, priv. Rente, Wohneigentum etc)
- einfacher Arbeitsweg, wenn Du mit KFZ zur Arbeit fährst bzw ist ÖPNV möglich/angemessen

Gibt es noch ehebedingte Schulden?

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Michael1969
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« Antwort #4 am: 06. März 2009, 20:58:10 »

Hallo,
sorry, musste dringend weg. Nun zu Deinen Fragen, Oldie.
Wir haben keine ehebedingten Schulden.
Zuständiges OLG: Stuttgart
Private Altersvorsorge: Zwei Lebensversicherungen ( monatl. 89,48€), eine Riesterrente mit monatl. 5€ und zahle monatl. noch 1,5% meines Nettogehalts in einen Rentenfond meiner Firma. Meine Ex-Frau besitzt eine Riesterrente, fragt mich nicht was Sie da einzahlt, hab mich nie so richtig darum gekümmert. Mein Arbeitsweg beträgt einfach 6km, ÖPNV gibt es zurzeit nicht, will meine Firma sich aber gerade darum kümmern.
Grüssle,
Michael1969
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oldie
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.528


Bonnie 2


« Antwort #5 am: 06. März 2009, 22:03:53 »

Hi

Hier sind die >>URL des OLG Stuttgart<<. Danach können 5% berufsbedingte Aufwendungen berücksichtigt werden.

Dein bereinigtes EK:
2550 - (2550 * 5%) - (89,48 + 5 + 38,25)                : Abzug der priv. Altersvorsorge geht so nur, wenn Dein Brutto min. 3320€ beträgt, ansonsten rechne selbst mit 4% vom Brutto als max. anrechenbaren Betrag
= 2550 - 127,5 - 132,73 = 2290€                    : gerade noch so in Einkommengruppe 3

Da 3 UH-Berechtigte kann der KU direkt abgelesen werden:
Kind 4 J:  228€
Kind 7 J:  273€

bereinigtes EK für TU:
2290 - 228 - 273 = 1789€

Ihr bereinigtes EK (mit pauschal alle Abzüge)
935 - 47(berufsb. Aufw.)  - 52 (piv.Alterv.) = 836€   : ihr Brutto habe ich mit 1300€ angenommen

TU:
[(1789 * 6/7) + (836 * 6/7)] / 2 - (836 * 6/7) = ca. 410€        (hoffe es ist richtig, habe bei TU nicht so viel Ahnung)

Jedenfalls ist bei ihr ebenso der Arbeitsanreiz zu berücksichtigen.

Bei den Mehrkosten für den den Kita-Platz wenn Ganztagsbetreuung musst Du Dich beteiligen (ohne Essenkosten allerdings), beim Sportverein denke ich mal auch, da dieser bereits zuvor besucht wurde. Die Ausbildungsversicherung kommt euren Kindern zugute, da müsst ihr euch privat einigen. Bei diesen Zusatzkosten denke ich wäre es ein guter Kompromiss, wenn ihr euch da bei 50% anteiliger Kosten trefft, beim Kita etwas mehr entsprechend des Verhältnisses eurer EK (aber nur die fixen Mehrkosten ggü. einem Halbtagsplatz).
Bei den Kindern solltest Du Entgegenkommen zeigen, aber auch auf Fairness achten.


Gruss oldie

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Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
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