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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 16:57:04 *
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Autor Thema: KU und EU bei geringem Einkommen  (Gelesen 952 mal)
Stefan1974
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1


« am: 05. März 2009, 10:59:15 »

Hallo,

ich bin neu in diesem Forum,und vielleicht könnt ihr mir ja helfen,einige Fragen zu beantworten.

Meine Frau und ich stehen vor der Trennung.Sie möchte mit unser Tochter (4 Jahre) ausziehen.
Wir sind seit 5 Jahren verheiratet.
Jetzt stelleich mir natürlich immer die Frage,wasdafinanziell auf mich zukommt,und vielleicht kann mir jemand Tipps usw... geben.

Also, ich verdiene 1233 Euro netto  exclamation_smile

Davon bezahle ich  510 Euro Miete warm / 55 Euro Strom / 200 Euro Ratenkredit und noch ein paar Kleinigkeiten (Premiereabbo usw...)
Alles in allem zahle ich monatlich 847 Euro + 1/4 jährlich 55 Euro Rundfunkgebühren + 80 Euro KFZ Versicherung
Bleibt ein Rest von 386 Euro.

Meine (Noch)-Frau verdient ca. 1100 Euro netto  + Kindergeld und zahlt davon 200 Euro für den Kindergarten der kleinen,
ansonsten muß sie halt den Einkauf bezahlen und nichts weiter

Ich hab in derDüsseldorfer-Tabelle nachgesehen,und da steht,daß ich für das Kind 280 Euro monatlich Unterhalt bezahlen soll,
das würde ja heißen, mir bleiben imMonat 100 Euro, wovon ich  Essen / Kleidung /Benzin Versicherungen usw... bezahlen soll.
Da sie alleidings bei dem Kredit ebenfallsmit unterschrieben hat,ist sie gezwungen die hälfte des Geldes ebenfalls zu bezahlen,
d.H. die würden wegfallen, bleibt mir ein Rest von 200 Euro.

Würde mich über Antworten sehr freuen
Viele Grüße
Stefan


Anm.: Betreff angepasst.
« Letzte Änderung: 05. März 2009, 13:16:27 von DeepThought » Gespeichert
pappasorglos
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.903


« Antwort #1 am: 05. März 2009, 11:25:43 »

Nein, es sind 199€ an Kindesunterhalt (das halbe Kindergeld wird abgezogen).

Und ja, sonst ist da nichts zu holen für TU.

Theoretisch sogar umgekehrt: weil für eine Übergangszeit bei einer TU-Berechnung den Kosten für die zu grosse Wohnung nur der angemesse Wohnwert gegenübergestellt wird, und der KU vorweg abgezogen wird, könntest Du einen TU-Anspruch gegen Deine Frau haben. Ist aber arg theoretisch und praktisch wohl nicht durchsetzbar.

Du musst Dir wohl zeitnah eine kleiner Wohnung suchen um nicht unterzugehen.

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