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vatersein.de - Forum 09. Februar 2012, 17:32:25 *
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Autor Thema: ... was ist richtig??  (Gelesen 27315 mal)
Dibaa
_dibaa
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Beiträge: 549


« am: 03. März 2009, 21:50:27 »

Hallo alle zusammen!
Mittlerweile weiß ich mir keinen richtigen Rat mehr, ist es besser den "Kampf" aufzugeben oder weiterzukämpfen.
Kurze Vorgeschichte:
Beziehung: 2004/05
Beziehungsende während der Schwangerschaft: 2005
Geburt des Kindes: Ende 2005
Werdegang seit 2005:
- Im ersten Jahr, verzweifelte Versuche eine friedliche und gemeinsame Lösung für den Umgang zu finden, mit Rechtsberatung weil es abzusehen war das es keinen geregelten Umgang geben würde
- In der ersten Hälfte des zweiten Jahres dann schon durch Anwälte geregelte Umgänge, in der zweiten Hälfte inanspruchnahme der Hilfe des Jugendamtes und Anwalt, Umgänge weiterhin kaum zu realisieren
- Anfang des dritten Jahres dann ein Gerichtsprozess mit erfolgreichem Beschluss (betreuter Umgang), ab August 2008 sollte der Umgang allein stattfinden, Kindsmutter wollte das nicht, also weitehin betreuter Umgang der sich bis Ende Februar 2009 hinzog
- Termine wurden leider seit 09.11.2008 seitens der Kindsmutter verhindert (Krankschreibungen)
- Oktober 2008 Antrag der Kindsmutter bei Gericht, den betreuten Umgang auf 2 Stunden zu minimieren, trotz schriftlicher Aussage des Jugendamtes:
                  "Aus Sicht des Trägers spricht aus sozialpädagogischen Gründen nichts dagegen, das der Vater den Umgang mit seinem Kind allein pflegen darf. ..."
Ergebnis des Beschlusses Ende Februar 2009: - der Beschluss von 2008 hat weiterhin Bestand (ab August 2008 alleiniger Umgang)
                                                                                        - keine Umgangsbetreuung mehr
                                                                                        - Jugendamt weiß auch keinen Rat mehr
Nun zu meiner Frage, wenn von allen Seiten her positive Berichte bestehen (Gericht, Jugendamt, Umgangsbetreuung) nur von der Kindsmutter nicht und Sie den Umgang weiterhin verhindern kann, was soll man dann noch machen???
Man könnte ein Zwangsgeld beantragen. Bringt nur selten was. (Harz 4 oder einfach ignorieren geht auch)
Man könnte Zwangshaft beantragen. Möchte man nicht wirklich.
Also was tun???

PS: Ich möchte mich hiermit bedanken das es solche Foren überhaupt gibt.
       Weiterhin möchte ich mich dafür entschuldigen das alles hier in einer Kurzform geschrieben wurde (hoffe auf Verständniss ;o)  )
       Bin gerne bereit auf genauere Fragen zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Dibaa
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midnightwish
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« Antwort #1 am: 03. März 2009, 21:57:40 »

Hallo Dibaa,

was mir dazu einfällt wäre zu besantragen, das für die Zeiten des Umgangs das SR der KM entzogen wird und auf einem Umgsangspfleger übertragen werden soll (Also "stundenweise") Dieser sorgt dann dafür dasd das Kind den Umgang mit dir wahrnehmen darf.

Gesetzlich wäre es theoretisch auch möglich der KM das SR zur Gänze zu entziehen und auf dich zu übertragen, aber das belibt Wunschtraum.

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Dibaa
_dibaa
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Beiträge: 549


« Antwort #2 am: 03. März 2009, 22:07:23 »

Hallo,
Meine Anwältin hat alles schon eingereicht
-den Verfahrenspfleger
-Anordnung eines Zwangsgeldes
wurde aber leider alles vom Amtsgericht abgelehnt oder abgewiesen.
Begründung des Amtsgerichts: Es sollte erst mal alles nur angedroht werden.
Hauptsächlich geht es ja darum das mein Sohn und ich seit November keinen Kontakt mehr hatten und eine entfremdung stattgefunden hat und wir jetzt alles von vorne beginnen müßten. Aber davon steht nichts im neuen Beschluss, obwohl das Gericht Berichte der Umgangsbetreuung und des Jugendamtes vorzuliegen hatte.

MfG Dibaa
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Dibaa
_dibaa
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« Antwort #3 am: 05. März 2009, 22:23:08 »

Tagchen,
ich muß erst mal eine Richtigstellung schreiben.
Der "neue Beschluss" ist nur als als Ablehnung des "Antrags auf Neuverhandlung der Umgangsregelung" und der "Gerichtskostenbeihilfe" seitens der Kindsmutter zu sehen.
Sie wollte den Umgang auf zwei Stunden kürzen.
Die Kindsmutter hat jetzt 6 Monate Zeit die Gerichtskosten zu bezahlen.
Gruß Dibaa
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Dibaa
_dibaa
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« Antwort #4 am: 13. März 2009, 20:48:25 »

Tagchen, man hab ich Angst vor morgen!
Ich darf endlich für eine Stunde meinen Sohn wiedersehen. Was ich mir ein wenig schwierig vorstelle da ich Ihn seit dem 09.11.08 nicht mehr sehen durfte. Der Umgang findet natürlich nur unter den Bedingungen der KM statt. D.h. nur bei Ihr zu Hause, ich darf nichts mitbringen (wegen erkaufen), wenn er sich mit mir beschäftigen möchte dann wird er schon auf mich zukommen, bloß nicht drängen.
Freu mich aber andererseits auch riesig Ihn endlich wieder zu sehen. (Teufelskreis)
MfG Dibaa
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Dibaa
_dibaa
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« Antwort #5 am: 15. März 2009, 23:18:11 »

Tagchen,
na das war ja mal ein Umgang, erst so große Angst und dann...
Nach 4 Monaten ohne meinen Sohn zu sehen, hat die eine Stunde gestern mal wieder gezeigt das meine Angst umsonst war. Es war als hätten wir uns einen Tag zuvor schon gesehen. Von wegen "fremdeln"!!!
MfG Dibaa
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Dibaa
_dibaa
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« Antwort #6 am: 25. März 2009, 14:05:58 »

Hallo,
weiß jetzt nicht genau wo dieses Thema hikommen müßte, aber folgendes:
Da ein Beschluss besagt das ein Zwangsgeld angeordnet werden kann, werde ich das jetzt auch machen, aber....
Wie läuft das genau???
Ist das so als würde die KM einen Strafzettel bekommen?
Wie geht es weiter wenn die KM dieses Zwangsgeld -einfach- nicht bezahlt? Oder bezahlen kann?
Fragen über Fragen.
MfG Dibaa
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Helmchen
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« Antwort #7 am: 17. November 2009, 14:28:51 »

Hallo Dibaa,

wie gestern bereits schon besprochen, bringt es nichts wenn du abwartest.

Das mit dem Zwangsgeld ist eine Sache, sie regelt aber nicht deinen Kontakt zum Sohn. Dein Hauptproblem ist doch eigentlich das du einen Beschluß hast, der regelt wie der Umgang stattzufinden hat. Wenn dieser gültige Beschluß jetzt von der Mutter abgeändert wird, mußt du das definitiv nicht einfach so hinnehmen. Ich würde mittels Anwalt/in das Gericht informieren, dass der Beschluß nicht eingehalten wird. Dann liegt der "Ball" wieder beim Gericht. In diesem Antrag kann man auch gleich reinschreiben, das man dem Umgang in der Wohnung der Mutter von der man seit 4 Jahren getrennt ist nicht mehr akzeptieren wird. Es geht doch darum, dass du eine Beziehung zu deinem Sohn aufbauen möchtest, weit weit weg von der Mutter. Denn dein Sohn verhält sich definitv anders im Umfeld der Mutter als mit dir allein. Meine Tochter hat es mir mit einer Regelmäßigkeit bewiesen. Als wenn sie zwei Leben führt bzw. führen muß. Dann gleich das volle Programm beantragen. Alle 2 Wochenenden mit Übernachtung, Feiertagsregelung, Urlaub. Wie geschrieben dann liegt der Ball beim Gericht. Das können die mit der aktuellen Rechtslage seit 01.09.09 (beschleunigte Verfahren) nicht mehr aussitzen. Innerhalb von 4 Wochen habt ihr euren Termin. Wenn es ganz ganz schlimm läuft, siehst du deinen Sohn 2 ganze Stunden in dieser Zeit nicht. Aber wenn das Gericht den absoluten Mindeststandard ausspricht, dann bekommst du ihn z.b. für 33 Stunden am Stück, und 14 Tage später gehts weiter mit den nächsten 33 Stunden. Das was du verlieren kannst, ist so wenig, dass es für einen ausstehenden ein Nichts ist. Aber was du bekommen kannst, ist eine Beziehung und Zeit mit deinem Sohn, in deinem Umfeld.

Deshalb kämpfe Dibaa, die nächsten 2 Jahre entscheiden, wie es weitergeht. Und im Augenblick läuft die Zeit gegen dich.

PS: wenn deine Anwältin das ebenfalls aussetzen möchte, wäre es fast sinnvoll nach Alternativen Ausschau zu halten.
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Wenn ich einen Satz auswählen sollte, um meine ganze Lehre zusammenzufassen,
würde ich sagen: Lass nichts Böses in deinen Gedanken sein! [Konfuzius]
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Aus Lügen, die wir glauben, werden Wahrheiten, mit denen wir leben.
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Dibaa
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« Antwort #8 am: 17. November 2009, 18:29:17 »

Hi, Helmi.

Der erste Antrag geht mit zwei Punkten geht morgen raus.  thumbup

Das ist das einzige was ich heúte erreichen konnte.  mad

Im JA habe ich die neue zuständige Dame nicht erreichen können. Obwohl Telefonbereitschaft von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr sein sollte war die Dame zu einer Weiterbildung question question.

Werde es morgen weiter probieren.

Es geht voran.

MfG Dibaa
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Helmchen
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« Antwort #9 am: 17. November 2009, 23:37:52 »

Klingt doch schon mal sehr gut.  thumbup

Einen Tip zum Jugendamt, meine zuständige Beraterin ist 9 von 10 mal nicht direkt telefonisch erreichbar, deshalb habe ich sowohl die Rufnummer vom Sekretariat die dann meine Rückrufwünsche an die zuständige Bearbeiterin weiterleiten können, als auch für den Fall der Fälle die Rufnummer der Jugendamtsleiterin auch in meinem Handy gespeichert.

Und frage die Dame vom Jugendamt immer was du jetzt noch tun kannst für deinen Sohn. Meine Mitarbeiterin hat mir gesagt, dass das Jugendamt nichts mehr machen kann und das ich mit meiner Anwältin wieder vor das Gericht gehen muß. So bin ich dann das zweite mal vor Gericht gegangen.

Deshalb nicht locker lassen und immer klar deinen Sohn vor Augen haben.
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Dibaa
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« Antwort #10 am: 19. November 2009, 19:42:03 »

Hi Helmi,

na det hab ick ja ooch allet. Die MA wurde sogar per E-Mail benachrichtigt das ich ein Telefonghespräch wünsche. Und es hat ja auch gestern geklappt. 

Deshalb nicht locker lassen und immer klar deinen Sohn vor Augen haben.

Das habe ich immer, ein Bild neben dem Bildschirm eins neben dem Fernseher,....!  (Leider immer nur das eine  cry_smile )
Und natürlich im Kopf.
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Dibaa
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« Antwort #11 am: 12. Februar 2010, 23:20:55 »

Hi, tja diese Frage muß ich mir heute mal wieder stellen. Also alle Jahre wieder. mad

Grund: Am 13.02.2010 sollte eigentlich ein Umgang stattfinden, leider wurde dieser heute pünktlich um 19:26 Uhr abgesagt wegen einer "Krankschreibung". Dieses wurde der Umgangsbetreuung per SMS zugeschickt, mit dem Hinweis das eine Kopie des KS zum Trägerverein unterwegs sei.
Alles soweit korekt, nur es gibt keine Aussage darüber auf wen die KS läuft. Obendrein kam die Nachricht erst so spät das ich weder JA oder RA erreichen konnte. Noch dazu kommt das durch den "geregelten Umgang" jedes zweite und vierte WE im Monat eine Pause von drei Wochen war. (abänderung ist schon längst eingereicht) Und somit jetzt wieder mindestens vier Wochen gewonnen wurden.

Kann man irgendwie die KS anzweifeln???

MfG Dibaa
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Helmchen
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« Antwort #12 am: 14. Februar 2010, 21:53:30 »

Die Krankschrift anzweifeln ist ein mühsamer Weg ohne Aussicht auf Erfolg. Was hast du davon, wenn du nach Wochen nachweisen kannst, dass die Krankschrift falsch war? Genau nichts. Notiere dir lieber wie oft der Kleine krank sein soll. Das macht bei Behörden mehr Eindruck, ala oh das Kind ist aber oft krank.

Das die Absagen immer kurz vor Ultimo eintreffen ist leider auch nichts neues. Und an Zufälle glaube ich da schon lange nicht mehr. Ich denke du mußt mit den 4 Wochen leben und einfach auf die Zeit danach hoffen.

Viel mehr kann ich dir an dieser Stelle leider auch nicht raten.  cry_smile
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« Antwort #13 am: 02. März 2010, 14:04:44 »

Hi, und wiedermal ein Update.

Am 10.03.10 ist der dritte Gerichtstermin. Leider weiß ich nicht worum es bei diesem Termin gehen soll, da ja noch das urteil von dem zweiten Gerichtstermin aussteht. Und der war im Mai letzten Jahres.
Das soll mal einer verstehen.

Der Betreute Umgang ist jetzt auch vorbei, KM will nicht mehr. Ich soll jetzt den Umgang allein wahrnehmen.
Gut man könnte jetzt denken, alles bestens. Leider soll er wieder nur eine Stunde, bei KM zu Hause stattfinden ohne jegliche Betreuung so das ich dem Willen und der Macht der KM jetzt auch noch ganz allein ausgeliefert bin.
Offenbar scheint keiner Ihrer Schritte erfolg gehabt zu haben, denn das war ja eigentlich der Grund warum es überhaupt bis vor das Gericht gegangen ist. Umgangschaos wäre jetzt also wieder vorprogrammiert.

Aber: Werde den Umgang so natürlich nicht akzeptieren und zur Not jetzt den Schritt wagen den Umgang vollstrecken lassen.

MfG Dibaa
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« Antwort #14 am: 02. März 2010, 14:41:20 »

Hallo Dibaa,

dass:
Zitat
Aber: Werde den Umgang so natürlich nicht akzeptieren und zur Not jetzt den Schritt wagen den Umgang vollstrecken lassen.
würde ich Dir ebenfalls raten.

Wenn Du mal zurückschaust. Wie lange Du schon deshalb kämpfst. Da wird es höchste Zeit!

Alles Gute nach Berlin

Michael
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« Antwort #15 am: 02. März 2010, 15:20:07 »

Hi Dibaa,

Kopf hoch, Schultern straff und auf nach vorne. Das ist ja die reinste Katastrophe  cry_smile

Du sagst selbst, dass jede amtliche Stelle pro Umgang Kind/Vater spricht. Insofern, wenn es irgendwie möglich ist, keine Kompromisse. Du und Dein Sohn, Ihr habt doch lange genug nach Madames Pfeife getanzt.

Mensch, ich wünsche Dir eine engagierte Anwältin mit dem nötigem Biss!!! Alleiniger Umgang ist lange überfällig, und dass Madame nicht willig ist, ist allgemein bekannt. Da wird kein Wunder passieren!

Wenn möglich, lass die Krankmeldungen eng fassen. Gibt ja verschiedene Varianten. Ein Verfahrensbeistand meinte einmal, bei solchen "Damen" wirkt manchmal "transportunfähig krank"; ansonsten, bei Umgangsausfall w/Krankheit wird es eben am darauffolgenden Wochenende nachgeholt (komplett!!!).

Ich bin gespannt. Alles, alles Liebe (und ich möchte dann auf eine gute Nachricht beim nächsten Treffen Anstoßen dürfen ;-) )


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« Antwort #16 am: 02. März 2010, 17:33:11 »

Hey Dibaa,

ich drücke Dir die Daumen, dass Du das durchgesetzt bekommst, was Dir und dem Lütten zusteht. Auf diese Umgang-bei-Mama-Geschichte würde ich mich auch nicht einlassen.

Mannmannmann...

Drück Dich!
LBM
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« Antwort #17 am: 02. März 2010, 21:22:48 »

Hi und ein riesen WOW!!!
 
Also am Donnerstag wird der Schlachtplan genauer gefasst, da hab ich Termin mit meiner AW´in. Ich habe da keine Sorge das Sie sehr engagiert ist.

KM hatte am 23.02.10 die letzte Möglichkeit dem Jugendamt zu erklären warum die Umgänge nicht funktionieren. Mein Glück das KM sich so lächerlich machte das sie sogar den JA MA ausgelacht hat. Mal ganz abgesehen von den Beleidigungen die sie mir "Grundlos" an den Kopf geworfen hat. Und das auch noch vor weiteren 4 Zeugen die an diesem "Gespräch" teilgenommen haben. Schade das keine Presse geladen war. 

Ich hoffe sie verhält sich vor Gericht genau so.  rofl2

Na denn erstmal Vielen Dank für Euren zuspruch, ich hoffe das die Tage bis zum 10. wie im Fluge vergehen.

MfG Dibaa
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« Antwort #18 am: 02. März 2010, 21:35:22 »

Moin Dibaaa,

wenn das Ergebnis stimmt, dann war es jeder Tag wert, den Du Geduld haben musstest.

Was hat Deine KM denn bitte angestellt? Und wieso vier Zeugen??

Staunende Grüße, LBM
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« Antwort #19 am: 03. März 2010, 10:34:34 »

Hi LBM,
Also der JA MA (Leiter dieser Stelle) hat festgestellt das mit der KM nicht zu reden ist und das hat er Ihr gesagt.
Da hat Sie dann angefangen zu lachen und: "Ist Ihnen das auch schon aufgefallen?"

Der JA MA kam sich ein wenig verars...t vor. Naja ansonsten mußte ich mir Sachen anhören wie "dämlich", "blöder Idiot", usw. naja darauf reagiere ich schon garnicht mehr. 

Also anwesend waren: JA MA, UB, Leiterin der UB, und eine Praktikantin irgendwie vom Gericht.

Man sollte nicht vergessen zu erwähnen das diesem Gespräch ein Bericht folgen soll, der dann an das Gericht gesendet wird. Weil das Gericht eine Einschätzung haben wollte.
 

MfG Dibaa
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« Antwort #20 am: 03. März 2010, 10:48:50 »

Hallo Dibaa,

ich würde meinen, da hat sie Dir eine Steilvorlage erster Güte geliefert.
Wenn es nicht schon ein Eigentor gewesen ist.....

Dir kann so ein Verhalten auf jeden Fall nur nutzen.

Gruß, Michael
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« Antwort #21 am: 10. März 2010, 17:42:37 »

Hi,
also, ich denke mal es wird noch ein paar Tage dauern bis ich den heutigen Prozess erst richtig begriffen habe, ganz genau weiß ich es natürlich erst wenn der "Neue" Beschluss im Kasten wartet.

Erst mal ein paar Worte der Richterin:

"Wenn in den nächsten zwei Monaten die Änderungen im Sorgerecht stattfinden, kann der Herr Dibaa das Sorgerecht beantragen. Wenn er dies dann machen sollte werde ich es Ihm auch geben."

Der Termin ging heute von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr, das war seeehr lang. KM schlug (wie erwartet) mit einer neuen RA´in (Nr.: 4) auf. KM sollte heute einen Vorschlag machen wie die Umgänge in Zukunft stattfinden sollten. Der dann auch gleich abgefragt wurde. (KM strahlte noch eine gewisse Sicherheit aus)
Vorschlag: "Um das ablehnende verhalten des zweiten Kindes gegenüber dem KV auszuschließen, könnte der Umgang jetzt am Freitag von 15 Uhr bis 16 Uhr stattfinden, da das zweite Kind in der Zeit noch in der Schule ist."

Richterin fragte KM ob das wirklich Ihr Ergebnis und Ihr ernst von fast drei Jahren betreuten Umgang, zwei Gerichtsverhandlungen, unzähligen Gesprächen beim JA, usw. sei!!! KM nickte.
Im gleichen Moment sah man im Gesicht der "neuen AW´in" ein riesen entsetzen. Scheinbar wußte Sie wohl nicht, das sich dieser Prozess schon so lange hinzieht.
Daraufhin kam der erste Versuch sich zu einer Beratung mit Ihrer Mandantin zurückzuziehen. Abgelehnt, es wurden erst noch die anderen Parteien befragt.
Herr Dibaa wie läuft den der Umgang so??? Wie stellen Sie sich die weiteren Umgänge vor??? Vorschläge???
Hab dann meine Sätze alle losgelassen und die Richterin konnte sich wieder beruhigen. 
Danach wurden dann JA MA und UB befragt, auch alles schick.

Jetzt wollte die Richterin wissen ob Junior mittlerweile schon weiß, das Herr Dibaa sein Papa sei.
KM schüttelte den Kopf und sagte:  "Nein, für Junior gibt es schon einen Papa aber Junior würde es noch vor dem Schulbeginn erfahren."

Daraufhin kam gleich die Frage ob denn der sogenannte "Papa" mittlerweile schon im selben Haushalt lebt.
KM schüttelte den Kopf und sagte: "Nein!"

Zweiter Versuch der RA´in sich mit der KM zur Beratung zurückzuziehen. Ging auch nicht, da die Richterin erst mal alles noch Diktieren mußte. Um die Aussagen auch durch die Parteien bestätigen zu lassen.

Danach folgten wieder fast endlose Diskussionen über die schon tausendfach geklärten Vorfälle bei den Umgängen und letztendlich der entscheidende Satz der KM: "Ich werde niemals Junior dem Herrn Dibaa in die Hände geben."
Nach diesem Satz durfte endlich die neue RA´in sich zu einer Beratung mit Ihrer Mandantin zurückziehen. Nach 10min kamen dann beide von Ihrer Beratung zurück und hatten plötzlich einen neuen Vorschlag.
Junior kann einmal pro Woche von 15 bis 18 Uhr zu Herrn Dibaa. Aber nur wenn Herr Dibaa Ihn vom Haus der KM abholt.
Aber irgendwie konnte die Richterin nicht ganz nachvollziehen woher diese plötzliche Einsicht der KM kam und glaubte Ihr das nicht.

Wieder folgten ein paar Diskussionen und diese o. g. Worte.

Zum Ergebnis:
Einmal pro Woche 3 Stunden zur freien Gestaltung mit Junior alleine. Steigerung in kürzester Zeit, so das ein Wochenende alle zwei Wochen, Junior und Dibaa allein gehören. Wenn es nach zwei Monaten immer noch nicht so sein sollte, ist Herr Dibaa in der Pflicht das Sorgerecht zu beantragen weil unter diesem verhalten der KM von einer Kindeswohlgefährdung auszugehen sei.
Obendrein wurde der KM empfohlen sich behandeln zu lassen.

Genaueres kann ich -wie gesagt- erst schreiben wenn ich Junior und das Papier in den Händen halte. Auch dann wird erst so richtig Freude aufkommen.
(Nagut, a bissel freu i mi jetzt scho!!)

MfG Dibaa
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« Antwort #22 am: 10. März 2010, 18:16:05 »

Moin Dibaa,

das klingt doch echt schnuckelig! Ich bin richtig froh, dass wir Dich bei unserer "Zigarettenpause" auf dem "Klipper" ein bisschen getreten haben  thumbup

Und natürlich, dass Du eine Richterin hast, die imstande ist, die infantilen Anwandlungen und Besitzansprüche Deiner Ex zu erkennen und entsprechend zu bewerten.

Grüssles & weiter so
Martin
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Dibaa
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« Antwort #23 am: 10. März 2010, 18:54:51 »

Hi,
ich erst mal!!! Ein hoch auf das Forum.  thumbup

Naja, und die gebrochenen Rippen vom Treten werden schon wieder heilen. 

Mal ehrlich, ich hätte nie damit gerechnet das die Richterin so entscheidet.

Ich hoffe sehr, das die KM es jetzt endlich verstanden hat. Auch wenn dieses Bild vom Gesicht der KM, als sie das mit dem Sorgerechtsentzug hörte, so schnell nicht zu vergessen ist.
Au man, det war echt Horror. Aber sie wollte es ja nicht anders.

MfG Dibaa

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« Antwort #24 am: 10. März 2010, 19:00:52 »

*woah* Herr Dibaa! Deine Richterin gefällt mir! Ich glaube, die Aussage "niemals wird Herr Dibaa" hat sich bei Deiner Richterin eingebrannt. Gebe Gott, dass sie für Dich zuständig bleibt. Wäre der Hammer, wenn die wirklich Dir das SR überträgt. *hehe*

Dann macht Herr Dibaa Geschichte!

Also: Bleib am Ball, Du scheinst ja wirklich alles goldrichtig zu machen. Und ich würde wetten, dass demnächst Anwältin Nummer 5 kommt

Lieben Gruß, fühl Dich freudig geknuddelt und durch die Locken gewuschelt!
LBM
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(Ernst Ferstl)
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