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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 16:52:46 *
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Autor Thema: ... was ist richtig??  (Gelesen 29883 mal)
Ariba
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« Antwort #400 am: 28. November 2011, 22:14:58 »

Moin Dibaa,

Es muß meiner Meinung -jetzt erst recht- auch dem letzten Menschen auffalen das da etwas nicht stimmt.  
Ich wette, dass die das schon (fast?) alle wissen - die können und wollen nur (noch) nix tun. Alles mit viiiiiel Arbeit und Geld verbunden  - und beträchtliche Unwissenheit über ein tatsächliches Kindeswohl!


Mein UP arbeitet übrigens auch und VOR ALLEM in meinem Falle am WE!!
Ist also am WE offenbar möglich. Meiner ist offenbar auch immer erreichbar. Nur die Mutter erreicht er so gut wie nie...die tauscht immer wieder ab...nun wird er schon grummelig...   rofl2

Der UP in Deinem Falle soll am besten ausdrücklich - sofern Du nicht immerzu am WE arbeitest - sodann auch oder vor allem am WE einsatzfähig sein. Das muss gleich in den Gerichtsschreiben oder eben im Gerichtstermin thematisiert werden.

Sollte es ein Profi sein, wird er Junior irgendwie zu Umgängen "überreden" können. Ich wette, nach 2-3 Umgängen ist die Scheu bei dem Kurzen wieder weg und er liebt die Kontakte mit Dir. Die krasse Manipulation der KM( mad) allerdings macht ihm sicherlich schwer zu schaffen.

So-was hat "mein" Kind ebenfalls schon zig mal durch. Die KM arbeitete mit so einigen Tricks, um diesem den Umgang so madig wie möglich zu machen. Doch "Kind" antwortete immer zu und schon fast trotzig "bei Papa bleiben", "zu Papa gehen" usw.

Nun sehe ich "Kind" erneut nach zig (...  cry_smile ) Monaten erstmalig bald wieder...mal gucken, ob die Entfremdung voran geschritten ist, oder nach 30 Minuten alles wieder "beim alten" sein wird...

Grüße
Ariba

PS: Ob "Deine" KM in Ihrer eigenen Welt lebt oder einfach nur   "§$%=?=$"!$%$§"§$%$"   (= buchstäblich "Hirntod") ist, ist letztlich schnurz-piep egal. Sie kapiert letztlich nicht, was sie EUREM Kind antut... Ändern wird sie sich offenbar nicht und niemals. Bei meiner KM habe ich es jedenfalls aufgegeben...
« Letzte Änderung: 28. November 2011, 22:16:47 von Ariba » Gespeichert

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!
Dibaa
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« Antwort #401 am: 29. November 2011, 12:49:18 »

Hi,

sicherlich wird das ein Thema werden mit dem WE. Es muß jemand gefunden werden der "gerade" an den Umgangstagen erreichbar ist.

Die überredung dauert nur solange weil Junior immer im beisein der KM gefragt wird. Sobald sie außer Sichtweite ist, gab/gibt es keine Probleme mehr.

Über kurz oder lang wird das was Junior jetzt zu schaffen macht, einen gewissen Schaden hinterlassen, deswegen auch meine zurückhaltung was das gewaltsame rausholen bedeutet.

Also aus Erfahrung weiß ich das Monate oder Tage "nicht sehen" sich kaum auswirken auf ein wiedersehen. (Zumindest in meinem Fall)  Selbst nach nem halben Jahr "Boykott" war es als wäre es erst seit gestern. 

Na das glaub ich auch nicht das KM sich ändern wird, aber so wie es alle Beteiligten sagen "muß" sie das, auch wenn dafür eine Therapie notwendig sein soll. Hoffe die Beaschließen das auch so.

ES WIRD ECHT ZEIT!!!

MfG Dibaa
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Ingo30
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« Antwort #402 am: 29. November 2011, 13:08:45 »

Hi,

ich hoffe doch mal auch, dass der Richter hier mal zu dem Entschluss kommen sollte, dass das Sorgerecht der Mutter wirklich (zumindest zeitweise) komplett entzogen und meinetwegen auf das JA übertragen wird. Somit hat sie dann auch nicht so den "Gesichtsverlust" bzw. könnte es "in ihrer Welt" besser verstehen. Gruß Ingo
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wildcard
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« Antwort #403 am: 29. März 2012, 22:56:26 »

Hey Dibaa, da ich deinem Thread schon einige Zeit verfolge, wollte ich mal horchen, ob es bei dir was Neues gibt. Wir würden uns freuen, wenn du uns mal einen aktuellen Stand mitteilen könntest. Danke ...
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Dibaa
_dibaa
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« Antwort #404 am: 04. April 2012, 12:50:12 »

Hi, also es passiert ja doch mal was. Nach mehrmaligen anfragen, Anträgen (Sachstandsmitteilungen) hat das Gericht jetzt doch mal einen Beschluss verfasst:

Antragssteller und geladene Gäste

Es soll betreffend das oben genannte Kind über folgende Fragen Beweis erhoben werden:

1)  Sind die Eltern nach Einschätzung de Sachverständigen in der Lage, ein einvernehmliches hinsichtlich der zukünftigen Aufteilung der
     Elternverantwortung zu erarbeiten?

2)  Falls die verneint werden muss, soll der Sachverständige zu folgenden Fragen Stellung nehmen:

     a)  Entspricht es dem Kindeswohl, dass das Familiengericht den Eltern auf vorliegenden Antrag des Vaters die Elterliche Sorge oder einen Teil der 
          elterlichen Sorge gemeinsam überträgt (in Anwendung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 - 1 BvR 420/09)?

     b)  Wird dies bejaht, ist zu klären, welcher Elternteil am besten in der Lage ist, Paar- und Elternebene zu trennen, sich auf die objektiven
          Kindesinteressen einzustellen, die Bindung des Kindes an beide Elternteile zu tolerieren und aufrechtzuerhalten.

3)  Darüber hinaus wird der Sachverständige gebeten, zu der Frage Stellung zu nehmen, wie unter den gegebenen Umständen den objektiven   
     Kindesinteressen am ehesten Rechnung getragen werden kann und durch welche Maßnahmen (z.B. im Rahmen des Umgangsrechts) am ehesten
     gewährleistet werden kann, dass die Eltern zu einer kooperativen und konfliktfreien Haltung gelangen;

durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens auf der Grundlage des Akteninhaltes auch der Vorakten und des Ergebnisses der Anhörung der Eltern im Anhörungstermin.

Zur Sachverständigen wird bestellt:

Frau ....
zertifizierte Familiengutachterin,

In der Begutachtung sollen eingezogen werden:

- das Kind
- die Mutter
- der Vater.

Änderungen und Ergänzungen dieses Beschlusses ohne erneute mündliche Verhandlung bleiben vorbehalten. Ein Termin wird von Amts wegen nach Eingang des Sachverständigengutachtens anberaumt werden.


Naja, wir werden sehen. ;o)

MfG Dibaa
         
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Dibaa
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« Antwort #405 am: 05. April 2012, 16:57:04 »

Hi,

hab gestern gleich gegokkelt und die Telefonnummer von Frau zertifizierte Familiengerichtsgutachterin herausgefunden und angerufen. Im gestern hatte Sie noch keine Information zu Ihrem neuen Fall. (Man bin ich schnell!!!) Am Telefon machte Sie auf jeden Fall einen sehr netten Eindruck, leider ist Sie jetzt erst mal eine Woche im Urlaub, aber danach gehts dann richtig los. Sie sagte auch am Telefon das solche Gutachten (bei Ihr) im Schnitt 3-4 Monate dauern. Also "relativ" schnell. (find ich)

Wird ja auch langsam Zeit das mal wieder was passiert!!!

MfG Dibaa


 
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clara
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« Antwort #406 am: 12. April 2012, 16:00:44 »

darf ich fragen bei welchem JA du bist?
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Dibaa
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« Antwort #407 am: 12. April 2012, 22:58:06 »

Ja klar! JA Barnim (Eberswalsde) Wieso???

MfG Dibaa
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wildcard
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« Antwort #408 am: 17. April 2012, 21:08:23 »

Hi Dibaa,

da ich mich in deiner Geschichte sehr gut wiederfinden kann und selbst vor einer grundlegenden Entscheidung stehe, würde ich dir gern eine persönliche Frage stellen. Würdest du deine Entscheidung den Kampf aufzunehmen noch mal treffen, wenn du vorher weißt wie langwierig und schmerzhaft die ganze Geschichte ist?
Ich selbst muss nun überlegen, ob ich die Vaterschaftsfeststellung anstrebe und im Anschluss für mein Recht und das Recht meines Sohnes kämpfe. Mein Kopf sagt eigentlich "Lass es" mein Herz dagegen "Kämpfe". Mir ist selbstverständlich klar, dass das an meine persönliche sowie auch finanzielle Substanz gehen kann. Kannst du vielleicht auch mal über den Daumen sagen, was dich deine Anwälte und ggf. Gerichtskosten bis jetzt gekostet haben?

Ich weiß das diese Fragen sicher persönlich sind, aber sie würden mir sicher helfen meinen Weg zu finden.

Danke dir... Wildcard

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Dibaa
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« Antwort #409 am: 18. April 2012, 09:27:30 »

Hi, Wildcard,

auf jeden Fall würde ich das wieder so machen. Da gibt´s so einen Spruch:

"Wenn man kämpft KANN man verlieren, aber wenn man gar nicht erst kämpft, hat man schon verloren!"

Klar gab es höhen, tiefen, schmerzhaftes, trauriges, usw. aber nach NUR einem schönen, lustigen Teg war das alles wieder vergessen. Das hat mir gezeigt das es Gut ist etwas zu tun.

Dann gibt es ja noch den Punkt, wenn jeder gleich die Flinte ins Korn werfen würde bräuchten wir keine Rechte mehr. Ich würde sogar behaupten wenn wirklich jeder kämpfen würde, der in solch eine Situation kommt, dann wäre dieses Forum hier nicht entstanden. Weiß jetzt nicht wie da ungefähr die Prozentzahl ist, aber ich glaube es sind immernoch viel zu viele die schon im Vorfeld aufgeben. Und das macht den "Kampf" um so schwerer.

Tja das mit den Kosten, klar das kann man jetzt bis ins Detail ausrechenen, aber im Grunde sind "mir" nur Fahrkosten entstanden. Das liegt daran das ich jedesmal PKH bekommen habe. Was ja nicht so schwer ist wenn man regelmäßig Unterhalt zahlt. ;o)

Ganz nebenbei, habe ich bis heute noch keinen Vaterschaftsfeststellung gemacht, unteranderem weil ich (gerade) auf mein Herz gehört habe. 

MfG Dibaa
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Dibaa
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« Antwort #410 am: 02. Mai 2012, 13:05:49 »

Hi,

heute wird es interessant.

Um 14 Uhr bekomme ich Besuch von Frau Familiengutachterin. Na mal sehen wie es läuft. Und so komisch wie es klingen mag:

"Bin kein bißchen nervös!!!"

MfG  Dibaa
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Wolkenhimmel
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Zurzeit ohne Wolken!


« Antwort #411 am: 02. Mai 2012, 13:46:53 »

 thumbup

War sie dann schon bei KM?

LG WH
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Es ist ein Irrglaube, dass man jede Menge emotionales Porzellan zerdeppern und hinterher trotzdem jederzeit zu altem Vertrauen zurückfinden könne. Was kaputt ist, ist kaputt - und bleibt es auch. (brille007 am 7.10.10)
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« Antwort #412 am: 02. Mai 2012, 14:03:12 »

Ich wünsche dir ebenfalls viel Erfolg. Du hast keinen Grund nervös zu sein. Du hast alles mögliche für dein Kind getan.
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Dibaa
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« Antwort #413 am: 02. Mai 2012, 18:31:04 »

Hi,

nee Sie war noch nicht bei KM, aber es gab schon ein telefonat.

Sehr interessantes Gespräch (ca. 90 min.), für mich war neu das der ganze Lebenslauf interessant und wichtig war. 4 Jahre betreuter Umgang stellt wohl so einige Fragen auf.  Wenn man bedenkt aus welchem Grund man eigentlich betreuten Umgang bekommt.

Im Grunde kann man sagen das es sehr gut gelaufen ist (aus meiner Sicht). Nächster Termin steht auch schon, da soll dann (mal wieder) ein gemeinsames Gespräch mit KM stattfinden.

Was ich auch nicht wußte ist, das der Fall jetzt zu den 3% gehört die überhaupt soweit gehen das eine Familiengutachterin hinzugezogen wird.

Auf jeden Fall geht es weiter! 

MfG Dibaa
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Ariba
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« Antwort #414 am: 02. Mai 2012, 20:15:50 »

Moin Dibaa,


Was ich auch nicht wußte ist, das der Fall jetzt zu den 3% gehört die überhaupt soweit gehen das eine Familiengutachterin hinzugezogen wird.

   Da sich meine Wenigkeit in den letzten 4-5 Jahren sogar schon zwei umfänglichen Familienpsychogutachten stellen musste (und hoffentlich nie, nie mehr wieder...) wäre meine Frage: Unterbiete ich die besagten "3%" vielleicht auch noch? 

Grüße
Ariba
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Vom Amtsgericht entsorgt!
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