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vatersein.de - Forum 10. Februar 2012, 22:24:02 *
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Autor Thema: ... was ist richtig??  (Gelesen 27324 mal)
wedi-
_wedi
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.819


« Antwort #75 am: 29. Juni 2010, 19:11:40 »

Hi Dibaa
Na wir werden sehen wie es diesen Freitag läuft. Damit wäre mal wieder bewiesen, sobald man(n) sich wehrt wird einem gleich wieder gezeigt wer die "eigentliche" Macht hat.
Warum sind sie nur alle so gleich. puzzled

Ich habe ohne wenn und aber den Umgang wahr genommen, so als wenn die Kid's zur Schule müssten.
Bei Krankeheit, ärztliches Attest, bei anderen Veranstaltungen(Schule etc.), je nach Wichtigkeit, der Umgang findet statt.
Meine beiden sind nun schon etwas älter und Angst vor Entfremdumg habe ich nicht mehr, deswegen lasse ich die Zügel etwas locker, aber in deiner Situation würde ich auf Umgang bestehen und bei Krankheit den Ersatztermin wahrnehmen ohne wenn und aber.Sie (Km)tanzt dir sonst irgendwann auf der Nase rum.

Gruss Wedi
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Dibaa
_dibaa
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« Antwort #76 am: 29. Juni 2010, 22:48:47 »

Hi wedi,

zur Krankheit: wenn Junior tief schläft (UB hat sich davon überzeugt) dann werde ich ihn sicher nicht wecken um jetzt den Umgang (3h) durchzusetzen. Obendrein ist es wohl erst kurz vor meinem eintreffen festgestellt worden. Auch fragwürdig, denn es ist nur ne halbe Stunde entfernt, da hätte sich KM ruhig mal melden können.

An der Tür hatte KM ja auch den folgenden Fr. als Ersatztermin eingeräumt, nur das Junior dann am Mo. diese Einladung bekommen hat.

Es gibt halt mehr Möglichkeiten dieses zu sehen. Ich hatte auch vorgeschlagen das ich Junior wenigsten zur Feier bringen könnte ging aber auch nicht.

Und wenn ich das Momentan betrachte, geht KM "wiedermal" nicht ans Telefon und das schon seit vier Tagen. Ich ahne Schlimmes was diesen Freitag betrifft.

Ein gutes hat es, theoretisch könnte ich jetzt Junior 5 Wochen hintereinander sehen.

Werde auf jeden Fall morgen wieder die UB, das JA, und RA´in informieren.

MfG Dibaa
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Wolkenhimmel
_Wolkenhimmel
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Zurzeit ohne Wolken!


« Antwort #77 am: 30. Juni 2010, 08:46:00 »

Es gibt halt mehr Möglichkeiten dieses zu sehen. Ich hatte auch vorgeschlagen das ich Junior wenigsten zur Feier bringen könnte ging aber auch nicht.

Moin Großer! 

Wie hat sie das denn begründet?

Viel Erfolg bei der UB etc., das Grab, das sich Deine Ex da schaufelt, wird immer tiefer.  men_ani

GLG WH
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Es ist ein Irrglaube, dass man jede Menge emotionales Porzellan zerdeppern und hinterher trotzdem jederzeit zu altem Vertrauen zurückfinden könne. Was kaputt ist, ist kaputt - und bleibt es auch. (brille007 am 7.10.10)
Dibaa
_dibaa
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Geschlecht: Männlich
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« Antwort #78 am: 30. Juni 2010, 10:23:03 »

Hi Kleene!!! 

Ganz einfach, das mich ja da keiner kennt.  (kennen darf!!!)

Ja genau! Und sie versucht gleich noch eins für mich mitzubuddeln indem sie das so dreht das ich jedesmal die Umgänge absagen muß. Zumindest auf den ersten Blick. 

MfG Dibaa
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wedi-
_wedi
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Geschlecht: Männlich
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« Antwort #79 am: 30. Juni 2010, 10:45:15 »

Hi Dibaa
- Termine wurden leider seit 09.11.2008 seitens der Kindsmutter verhindert (Krankschreibungen)
zur Krankheit: wenn Junior tief schläft (UB hat sich davon überzeugt) dann werde ich ihn sicher nicht wecken um jetzt den Umgang (3h) durchzusetzen. Obendrein ist es wohl erst kurz vor meinem eintreffen festgestellt worden. Auch fragwürdig, denn es ist nur ne halbe Stunde entfernt, da hätte sich KM ruhig mal melden können.
Und sie versucht gleich noch eins für mich mitzubuddeln indem sie das so dreht das ich jedesmal die Umgänge absagen muß. Zumindest auf den ersten Blick. 
Deine Ex ist unbelehrbar und wird das immer wieder auf diese Art versuchen.
Das dumme ist nur, sie kommt damit durch, wenn du es dir gefallen lässt.
Wenn sie der UB vorweint, das der Kleine krank ist, oder andere Verpflichtungen hat(und das mit 5 Jahren), wer wird dann schon sagen der Umgang findet statt?
Du, und nur du musst sagen, der Umgang findet statt.
Wenn das Kind schläft(ich denke es wird nicht abends um 10 sein)wird es sanft geweckt und kann mit Papi spielen gehen.
Andere Verpflichtungen sind aufzuschieben, ggf. wird ein unbedingter Ersatztermin ausgemacht.
Sollte das nu wieder nicht klappen, solltest du das Gericht anrufen und Mutti mithilfe von Richter und Anwalt die Schranken weisen, sonst wird das nix.
Wie du selber schreibst:
Doch Leider fällt jemand wieder in den alten Trott zurück. Aufregen über Kleinigkeiten bis hin zu Beschwerden beim OLG.

Wird es immer so weitergehen.

Gruss Wedi, der auch so ein Exemplar hat
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Dibaa
_dibaa
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Geschlecht: Männlich
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« Antwort #80 am: 30. Juni 2010, 13:46:02 »

Hi wedi, weiß ich ja alles!

Es bedingt einer gewissen (naja sagen wir mal) vorarbeit, so das KM sich zuerst beim Gericht beschwert, denn wenn das der Fall ist geht der Fall gleich zum OLG. Und dort wird wohl für KM ein ziemlich heftiger Schritt entschieden (laut Richterin), bedeutet das KM ihr Sorgerecht ganz verlieren wird.

Bis zu einem bestimmten Punkt lasse ich es mir schon gefallen, sonst sehe ich Junior garnicht mehr.

Mfg Dibaa
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Dibaa
_dibaa
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Geschlecht: Männlich
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« Antwort #81 am: 30. Juni 2010, 22:28:46 »

Boah, isch krig zuviel!!!

Nach vielen vergeblichen Versuchen (heute) sind die Nerven mal wieder blank.

Ich probiere seit Freitag KM telefonisch zu erreichen, seit dem Täume ich schon von dem AB Spruch.

Nach dem mich die UB heute Abend zurückgerufen hat, bin ich "wiedermal" aus allen wolken gefallen. Junior ist von Montag bis Freitag Krank geschrieben (ein Attest liegt vor) somit soll der Umgang am Freitag ausfallen.

Obendrein wurde auch -seitens KM- mit JA besprochen das am 06.08.10 der Umgang auch nicht stattfinden kann wegen Urlaub. Der sei wohl fest gebucht, allerdings wurde er erst nach der zusage der KM -bis September sei nichts geplant- gebucht. Nun hat das JA eingewilligt und den Umgang um eine Woche vorgelegt. Ohne mich in Kenntnis zu setzen. Da ich eigentlich ganz gut zurecht komme mit dem JA denke ich mir mal das KM dem MA irgendwas vorgelogen haben wird.

Leider konnte ich heute noch nichts genaueres mit den Beteiligten klären da ja niemand wußte ob der Umgang nun stattfindet oder nicht. Jetzt werde ich morgen wieder den ganzen Tag am rumtelefonieren sein um den -möglichen- Umgang am Freitag abzusichern.

Eine Möglichkeit wäre:

Attest einfach akzeptieren und Umgang sausen lassen.  thumbdown thumbdown (geht garnich!!!)

Weitere Möglichkeit:

Mit der UB dort hinfahren, sich vom Zustand Juniors überzeugen und dann entscheiden ob wir was machen oder nur dort bleiben.
Da sich in letzter Zeit meine Hellseherischen Fähigkeiten weiterentwickelt haben wird KM das wohl nicht zulassen. Zum Glück gibt es da ja noch die UB die sich davon überzeugen muß, falls das auch nicht funktioniert werden -Wohl oder Übel Maßnahmen erfolgen.
Aber seit Euch sicher das mir das unendlich Leid tun wird, solch einen Schritt machen zu müssen.

Auch wäre es vertretbar wenn jetzt mal ein Umgang ausfällt, leider sind wir ja schon bei Woche 7 angelangt.

Obendrein wird Morgen auch ein Antrag auf Ordnungsgeld und ein entsprechender Bericht meiner Anwältin verfasst.

Ich kann auch nicht mit bestimmtheit sagen wie weit das ganze gehen wird, weil normalerweise müßte -rechtlich- eine Transportunfähigkeit drauf stehen. Aber will man wirklich ein Kind für drei Stunden aus dem Haus holen wenn es ihm schlecht geht. NEIN!!!

MfG Dibaa
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Sternchen67
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« Antwort #82 am: 30. Juni 2010, 23:33:34 »

Hallo zusammen,

kann das JA oder die UB dieses Attest nicht überprüfen? Der Kinderarzt weiß bestimmt nicht, dass sein Attest dazu dient den Umgang zwischen Vater und Kind zu verhindern. @Dibaa: Junior ist ja nur bis Freitag krank geschrieben, d.h. er befindet sich am Freitag auf dem Weg der Besserung  .

LG
Elke
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Dibaa
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« Antwort #83 am: 30. Juni 2010, 23:42:29 »

Ja der Attest wir am Freitag von der UB eingesehen, Sie fährt so oder so hin. Sie muß ja weil das Sorgerecht das JA hat. Und das JA hatz es auf UB übertragen.

Steht ja nur noch im Raum ob es sinnvoll wäre das ich dort erscheine. Aber ich denk schon. 

Ich glaube dieser Attest ist unanfechtbar oder gar zu kontrollieren. Und da eh kein GSR besteht hätte das nicht viel Sinn zu probieren. Denke mal er/sie wird es nicht wissen.

MfG Dibaa
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brille007
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« Antwort #84 am: 01. Juli 2010, 00:04:51 »

Moin Dibaa,

Ja der Attest wir am Freitag von der UB eingesehen, Sie fährt so oder so hin. Sie muß ja weil das Sorgerecht das JA hat. Und das JA hatz es auf UB übertragen.
nachdem die UB an diesem Tag vorübergehend das SR hat, wäre es vielleicht ein pfiffiger und unkonventioneller Weg, wenn die UB als Teilzeit-SR-Inhaberin (sofern es nicht zuviel Zeit kostet und vor der Kindesübergabe möglich ist) mit diesem schriftlich dokumentierten Umstand bei diesem Kinderarzt aufschlägt und sich von diesem sagen lässt, welcher Art die Krankheit ist und ob sie eine Transportunfähigkeit auslöst...

Diese Möglichkeit hat Deine Ex mit einiger Sicherheit nicht bedacht!

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Dibaa
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« Antwort #85 am: 01. Juli 2010, 00:15:31 »

Hi Brille007,

das ist ja eine seeeehr gute Idee. Setzt natürlich voraus das KM den Arzt nennt!!!

Aber werd ich mal vorschlagen.

Danke!!!  thumbup

MfG Dibaa
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brille007
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« Antwort #86 am: 01. Juli 2010, 00:32:23 »

Moin dibaa,

das ist ja eine seeeehr gute Idee. Setzt natürlich voraus das KM den Arzt nennt!!!
die UB kann Deine Ex ja vorher anrufen und fragen. Es wäre keine gute Idee von Deiner Ex, diese Info dann zu verweigern oder den Doc anzurufen und ihn zum Schweigen vergattern zu wollen.

Allerspätestens, wenn die UB bei der Ex das Attest einsieht, hat sie Namen, Adresse und Telefonnummer des Docs sowieso.

Grüssles
Martin
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carina777
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« Antwort #87 am: 01. Juli 2010, 07:54:12 »

Hallo Dibaa,

ich habe mir deinen Thread mal durchgelesen. Deine KM dreht ja nun wirklich ziemlich am Rad. Dass sie eurem Sohn nicht sagen will, dass du der KV bist, belegt eindeutig, wie es um die Bindungstoleranz bestellt ist. Dass da hart durchgegriffen wird, ist nicht verwunderlich. Es ist nur verwunderlich, dass es so lange gedauert hat. Als KM kann man sich scheinbar so einiges leisten.

Was mich wundert, ist, dass die Richterin dir zwar das SR übertragen will, aber nicht schon selbst auf die Idee gekommen ist, dir ganze Umgangswochenenden zuzusprechen. Habt ihr das wenigstens mal bei Gericht besprochen. Ich halte es immer wieder für verantwortungslos, von Jetzt auf Gleich ein Kind aus seiner Umgebung reißen zu wollen, weil der Umgang nicht wie vorgestellt klappt. Man müsste wenigstens erst einmal den Umgang durchsetzbar steigern, bevor man über eine SR/ABR-Entscheidung nachdenkt. Dem Kindeswohl entspräche es wohl kaum, euren Sohn aus dem Umfeld der KM zu reißen, nachdem man euch nur drei, vier Stunden Umgang alle zwei Wochen zugesprochen hat.

Wenn die Richterin ernsthaft darüber nachdenkt, das SR auf dich zu übertragen, sollte sie so viel Verstand besitzen, dass vorher die Beziehung gefestigter sein sollte. Selbst wenn es dem Kind bei dir späterhin gut geht, dann bleibt das Rausziehen aus dem Umfeld der KM ein Schock fürs Leben - gerade in diesem Alter, in dem das Kind auch schon mental erfassen kann, dass eine erhebliche Veränderung stattfindet.

Wenn du dich ernsthaft mit dem Gedanken trägst, das Kind in deinen Haushalt zu nehmen, dann kümmere dich darum, dass du die Umgangswochenenden bekommst. Ansonsten halte ich die Debatten darum, wie schön es wäre, das SR zu bekommen, für fehl am Platz, weil es an der Ernsthaftigkeit und an Plausibilität fehlt.

Gruß,

Carina
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82Marco
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« Antwort #88 am: 01. Juli 2010, 08:56:34 »

Servus Dibaa!
Viellecht wäre es auch zieführend, mal "laut" die Gesundheitsfürsorge der KM in Frage zu stellen, da das Kind ständig und insbesondere bei Umgangsterminen kran ist...

Grüßung
Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #89 am: 01. Juli 2010, 09:51:22 »

da das Kind ständig und insbesondere bei Umgangsterminen kran ist...

Zuviel Eisen haltigen Spinat gegessen?  
« Letzte Änderung: 01. Juli 2010, 09:53:00 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
82Marco
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« Antwort #90 am: 01. Juli 2010, 09:56:24 »

Zuviel Eisen haltigen Spinat gegessen? 
Nö, "k" war ausverkauft 
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Dibaa
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« Antwort #91 am: 01. Juli 2010, 14:07:54 »

Hi,

@82Marco: Is scho klar, wir müssen ja erst mal erfahren um welche Böse Krankheit es sich handelt. Vielleicht hat er ja auch nen Mücken-Stich únter der Fußsohle und kann deswegen nicht laufen. 

@Beppio: Du nu wieder. Könnte erklären warum junior Rote Haare hat, die Rosten einfach. 

@carina777: Find ich gut das Du Dir mal den thread durchliest, somit kann man hier vielleicht manche Reaktionen nachvollziehen. 

Zu Deinem ersten Absatz:
Ich halte das lieber allgemein, denn es wird sicherlich auch Männliche Elternteile geben die das so durchziehen.

Zu Deinem zweiten Absatz:
Junior ist jetzt vier Jahre alt, es sind immer wieder Versuche unternommen wurden eine langsame Steigerung der Umgänge zu erzielen, leider wurde sofort geblockt sobald man eine Ausdehnung vorgeschlagen hat. Somit zieht sich das jetzt über vier Jahre, jedes mal wieder neu beantragen, neu regeln, halt so wie es am besten für (in meinem Fall KM) am besten passt. Da steckt eine gewisse Taktik hinter. Es ist ja auch nicht "normal" das jemand 3 Jahre lang BU bekommt. Im Regelfall dauert dieser gerade mal nen halbes Jahr.
Ganz klar muß ich sagen das ich nicht das Sorgerecht haben möchte, eben aus dem von Dir genannten Grund. Jetzt das aber: Ich muß es beantragen weil dem Kind solch ein Verhalten schadet und das ist auch die Ansicht der Richterin, habe bei der letzten Beschlussverkündung auch mit der Richterin besprochen das ich es "nochmal" versuchen werde eine friedliche Lösung zu finden. Aber es führt kein Weg zu einer friedlichen Lösung außer der das ich Junior garnicht mehr sehen will, erst dann wäre KM glücklich.

Zu Deinem dritten Absatz:
Genau das versuchen wir doch schon die ganze Zeit. Ob mit JA, UB, Richterlich, Therapeutisch alles kommen Sie am Ende zu dem Entschluß das, das Problem im Verhalten der KM liegt. Und glaub mir mal, ich als "Kücken" habe nicht die Macht alle Beteiligten so zu überzeugen das sie das glauben müssen. Eher ist es so das ich bei Gerichtsverhandlungen kaum etwas sagen brauch, denn KM reitet sich da immer selber rein.  c
Im groben gesagt, sobald die Beziehung zwischen Junior und mir fester wurde, wurde mit -meist kindlichen- Gründen das wieder verhindert. So auch aktuell wieder 6 Wochen Umgangsausfall, bloß weil Junior mal mit zu mir nach Hause wollte. UND DAS DARF EIN VERANTWORTUNGSBEWUSSTER ELTERNTEIL NICHT ZULASSEN. 

Zu dem vierten Absatz:
Aber es muß was passieren, das würde auch nicht von jetzt auf gleich praktiziert werden. Da wird eine Frist (allerletzte Chance!!!) von zwei Monaten gesetzt.  In der Zeit müßte KM beweisen das Sie an Ihrem Problem arbeitet. Zum Beispiel mit einer Therapie.
Aus Sicht der Richterin besteht nun mal eine Kindeswohlgefährdung, obendrein sogar für Junior Schwesterle, denn Sie weiß ja wer ich bin, wird aber auch dazu genötigt kein Wort gegenüber Junior zu verlieren.

MfG Dibaa
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carina777
Gast
« Antwort #92 am: 01. Juli 2010, 14:48:02 »

Hallo Dibaa,

aber mit einem Urteil, in dem steht, dass die Übernachtungen am WE Pflichtprogramm sind, müsstest du doch weiterkommen können. Klar, auch dann gibt es Boykottmöglichkeiten, aber Wege zur Durchsetzung gibt es. Gerade nach der Reform letztes Jahr. Oder bin ich einfach zu naiv, was das betrifft?... Wenn alle nur mit den Schultern zucken, ist es klar, dass es nicht weitergeht.

Hast du denn die Möglichkeit, deinen Sohn zu nehmen? Ich habe einen Fall gelesen, in dem sogar das Geschwisterkind abgegeben werden musste, obwohl der KV nicht der Vater des Geschwisterchen war. Man wollte die Kinder nicht trennen. Aber wenn die KM noch mit dem KV des anderen Kinds zusammen ist, stehen die Karten wohl schlecht.

Trotzdem habe ich den Eindruck, dass die Richterin sich nicht die Finger allzu sehr verbrennen möchte. Ich denke, man hätte schon längst mehr durchgreifen können.

Ich denke, der wesentliche Unterschied zwischen deinem und meinem Fall ist, dass mein Kind noch sehr viel kleiner ist. Ich blockiere auch nicht Alleinumgang, aber Anbahnung war schlichtweg erforderlich. Ich diskutiere auch nicht den stundenweisen Alleinumgang. An der Stelle hakt es ja aber schon bei deiner KM. Sie toleriert absolut keinen Alleinumgang. Ich habe heute stattdessen meinen Ex zur Rede gestellt, weil er immer nur an einem Tag Umgang wahrnimmt, wenn er herfährt, obwohl er es organisieren könnte, dass er zwei Tage hintereinander Umgang hat. Er mietet sich sogar für dein einen Tag ein Hotel, also ist er an zwei Tagen mindestens sowieso in unserer Gegend. Aber die Wahrheit ist eben auch, dass er sein WE nicht in unserem Umfeld vergeuden will. Dafür habe ich wenig Verständnis, und darum fällt es mir oft schwer, ihm zu glauben, dass es ihm wirklich ums Kind geht. Das ist ein Grund, weshalb ich auch Frust schiebe, zumal er mir dann noch unterstellt, ich mache ihm den Umgang schwer. Ich wette, auf meine heutige Mail antwortet er mal wieder nicht. Wenn ich ihm mehr Tage anbiete, passt das einfach nicht in sein Weltbild - insbesondere nicht in das Bild, das er von mir haben will.

Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zwischen unseren Fällen. Deine Ex würde sich wahrscheinlich lieber die Brücke runterstürzen als dir einen weiteren Tag zu geben.

Gruß,

Carina
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Wolkenhimmel
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« Antwort #93 am: 01. Juli 2010, 14:59:26 »

Hallo Carina,

Oder bin ich einfach zu naiv, was das betrifft?...

Ja, bist Du wohl... wenn Du Dibaa und seine Geschichte kennen würdest, dann würdest Du sicher nicht denken, dass er nur mit den Schultern zuckt.

Trotzdem habe ich den Eindruck, dass die Richterin sich nicht die Finger allzu sehr verbrennen möchte. Ich denke, man hätte schon längst mehr durchgreifen können.

Dibaas Richterin ist schon eine richtig gute. Solltest Du im Forum mehr zu Umgangsboykottthemen lesen, so wird Dir das auffallen.

Grüße WH
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Es ist ein Irrglaube, dass man jede Menge emotionales Porzellan zerdeppern und hinterher trotzdem jederzeit zu altem Vertrauen zurückfinden könne. Was kaputt ist, ist kaputt - und bleibt es auch. (brille007 am 7.10.10)
carina777
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« Antwort #94 am: 01. Juli 2010, 15:37:59 »

WH,

ich meinte nicht, dass Dibaa mit den Schultern zuckt. Ich meinte damit die, die die Mittel haben, um eine Wende zu bewirken. Dass ein Elternteil ohne Unterstützung nichts unternehmen kann, glaube ich gerne. Das StGB hält für eigenmächtige Handlungen gegen den anderen Elternteil einiges bereit, weshalb man kaum ohne Hilfe legal handeln kann.

Gruß,

Carina
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DeepThought
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« Antwort #95 am: 01. Juli 2010, 17:52:56 »

Das StGB hält für eigenmächtige Handlungen gegen den anderen Elternteil einiges bereit, weshalb man kaum ohne Hilfe legal handeln kann.
Quelle?
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Dibaa
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« Antwort #96 am: 01. Juli 2010, 18:16:06 »

Also, da zuckt keiner mit den Schultern, weil die Richterin das rausgeholt was "ihr" Möglich war. Deswegen würde eine nächste Verhandlung auch beim OLG stattfinden. Und dafür ist der letzte Beschluss eine sehr gute Anleitung.

Leider weiß ich nicht genau ob der Beschluss schon von Deep reingestellt wurde. Wäre für Dich sicherlich auch Interessant.

Der KV der Tochter (9) hat schon lange Aufgegeben, er hat sich dieser Sizuation nicht gestellt. Zumindest sind das die Info´s die ich habe.

Wieviel härter hätte denn die Richterin entscheiden sollen. Der nächste Schritt wäre nunmal der komplette Sorgerechtsentzug, bis jetzt ist er "nur" jeden 1. und 3. Freitag in der Zeit von 14 Uhr bis 18 Uhr entzogen.

Grundlegend sind unsere Fälle unterschiedlich, aber Junior war ja auch mal so jung. Allerdings hatte ich bis zum 1. Lebensjahr jeden Tropfen der mir von der KM -geschenkt" wurde wahrgenommen.
Bedeutet: Selbst wenn die Besuche nur in meiner Regulären Arbeitszeit stattfinden konnten, habe ich sie wahrgenommen.
Sicherlich mußten die Fronten geklärt werden und es hat auch ne Zeit gedauert bis man begreift das es einem Kind eigentlich egal ist ob Mama und Papa noch zusammen sind, hauptsache sie sind -ELTERN-.

Und WH hat völlig Recht, ich habe eine sehr gute Richterin. Der Beschluss ist auch erst der zweite der so beschlossen wurde. Laut Info meiner RA´in.

Zu meinen heutigen Telefonaten:
erstaunlicherweise habe ich heute alle erreicht (und das bei dem Urlaubswetter).  

JA sagt natürlich, "...da müssen wir mal wieder ein Gespräch führen!" . Das wird dann wohl nächste Woche stattfinden.

RA sagt: Ordnungeld ist raus und falls es morgen nicht möglich sein sollte sich ein Bild von der Krank Situation zu machen oder das ein Kompromiss gefunden wird, dann geht sofort das Fax an das Amtsgericht. Und dort wissen auch schon alle bescheid.

Ist schon heftig wie viele Leutz morgen auf meinen Anruf warten.  mad3

Wir werden sehen.

Mfg Dibaa
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wedi-
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« Antwort #97 am: 01. Juli 2010, 18:28:35 »

Hi Dibaa
Meine Ex scheint die gleichen Züge wie deine zu haben, nur mit dem Unterschied, das meine weiss wenn es brennzlig wird.
Deine anscheinend nicht.
Meine Ex zieht sich seit, Oh Gott, es sind schon 8 Jahre, sehr geschickt aus der Schlinge, und treibt ihr Spiel immer weiter.
Ich hoffe das deine so richtig auf die Nase fällt.

Gruss Wedi
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Dibaa
_dibaa
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« Antwort #98 am: 01. Juli 2010, 18:53:03 »

Hi wedi, na so ungeschickt ist meine ja nu auch nich.
Immerhin hat sie es drauf mir nen paar Krümel hinzuwerfen, und ich "dummer Erpel" sammel die dann auch noch ein. Und dann kann ich mal wieder -völlig hungrig- nen paar Tage auf dem See schwimmen bis es wieder Brotkrümel gibt.
Aber jetzt hab ich ne Telefonnummer von einem Bestell-Service. So!!! 

Ich denke auch das Sie auf die Nase fallen wird. Denn ich brauch ja keine Krümel mehr. 

Au man, hab ich das jetzt wirklich so geschrieben???

MfG Dibaa
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Dibaa
_dibaa
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« Antwort #99 am: 01. Juli 2010, 19:04:04 »

Ja ich weiß!!! Dieses verlinken. 

Hier der Beschluss:

 AG Bernau: Sorgerechtseinschränkung während Umgang

MfG Dibaa
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