Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 16:51:09 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: 1 ... 6 7 [8] 9 10 ... 17   Nach unten
Drucken
Autor Thema: ... was ist richtig??  (Gelesen 29883 mal)
Dibaa
_dibaa
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 556


« Antwort #175 am: 13. November 2010, 12:28:29 »

Hi, jetzt genau 5 Jahre, also ab dem alter kann wohl ein VP hinzugezogen werden. (Zufall???) 
Gespeichert
wedi-
_wedi
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #176 am: 13. November 2010, 12:33:20 »

Ja, hatte es gerade auch schon gefunden.

Ist natürlich auch gerade das passende Alter um dem Kleinen den Kopf zu waschen. mad

Gespeichert
Dibaa
_dibaa
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 556


« Antwort #177 am: 13. November 2010, 12:38:43 »

Sch....ade is nur das alle Beteiligten darüber Bescheid wissen was da passiert und keiner bewegt auch nur einen Finger.

Man wird solange hingehalten und provoziert, das es irgendwann zu einem Knall kommen muß. Und dann wäre der Fall für die Ämter und Gerichte erledigt, weil KV ja soooo gewalttätig ist. Natürlich völlig ohne Grund.

MfG Dibaa
Gespeichert
wedi-
_wedi
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #178 am: 13. November 2010, 12:45:07 »

Man wird solange hingehalten und provoziert, das es irgendwann zu einem Knall kommen muß.

Du kannst jetzt nur ruhig bleiben und versuchen klarzumachen was gespielt wird.
Das ist eben das schwierige, alles in sich reinfressen und ruhig bleiben.

Gruss Wedi
Gespeichert
Dibaa
_dibaa
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 556


« Antwort #179 am: 13. November 2010, 13:00:23 »

Is ja klar, ruhig bin ich und werde ich auch bleiben. 

Was gespielt wird ist ja schon allen klar, damit meine ich JA, UB und Richterin.

Wie schon geschrieben, werd das jetzt so lange mitspielen bis eine neue Entscheidung fällt.

MfG Dibaa
Gespeichert
Wolkenhimmel
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 849


Zurzeit ohne Wolken!


« Antwort #180 am: 02. Dezember 2010, 09:50:40 »

Moin mein Lieber,

gibt es was Neues?

LG WH   grouphug
Gespeichert

Es ist ein Irrglaube, dass man jede Menge emotionales Porzellan zerdeppern und hinterher trotzdem jederzeit zu altem Vertrauen zurückfinden könne. Was kaputt ist, ist kaputt - und bleibt es auch. (brille007 am 7.10.10)
Dibaa
_dibaa
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 556


« Antwort #181 am: 02. Dezember 2010, 17:32:18 »

Hi, naja nen paar sachen schon, aber die verbessern die ganze Sch... auch nicht.  mad

1. Unterhalt steigt von 202,-€ auf 225,-€ mad
2. nächstes Jahr im Oktober steigt der Unterhalt wieder auf 274,-€ mad
3. BU war am letzten WE das letzte mal, es sei denn KM beantragt nochmal eine Verlängerung question
4. das Gericht hat sich immer noch nicht entschieden, obwohl meine AW´in schon die vierte Sachstandsanfrage gestellt hat die bisher alle unbeantwortet blieben. mad

MfG Dibaa

PS: ganz nebenbei wurden die Unterlagen zur neuberechnung am Montag eingeschickt und gestern hatte KM schon den neuen Betrag im Briefkasten gehabt und bei mir war heute schon die Aufforderung zur Nachzahlung im Briefkasten. Das ging schnell!!! WOW!!!
Gespeichert
Berner
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 66



« Antwort #182 am: 02. Dezember 2010, 20:50:15 »

Hallo DIBAA, mein Name ist Berner. Seit 2 Jahren mache ich ähnliche Dinge durch. JA und Richter alle schauen weg. Selbst bei Anzeige Kindeswohlgefährdung wird noch weggesehen. Aber mir wird auch immer wieder geraten mich ruhig zu verhalten. Streiten ist der falsche Weg. Denn ich bekomme immer gleich Drohungen über Ihren RA. Am liebsten würde KM mir Tochter komplett entziehen. Aber meineKleine hält zu mir.

LG Berner
Gespeichert
Dibaa
_dibaa
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 556


« Antwort #183 am: 12. Dezember 2010, 11:47:18 »

Hi,

also ich glaube es tut sich langsam etwas. Habe gestern Post im Kasten gehabt. Werde sie gleich abtippen und reinstellen. 

MfG Dibaa
Gespeichert
Dibaa
_dibaa
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 556


« Antwort #184 am: 12. Dezember 2010, 12:46:19 »

So hier jetzt die Schreiben des AG und des JA. Das letzte Schreiben (Abschrift) erklärt wohl die Dauer von 4 Monaten Wartezeit.  mad

Amtsgericht Bernau


Sehr geehrter Herr Dibaa,

in der Sache

mind. KM (Huch)

erhalten Sie anliegende(s) Schriftstück(e) mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Der Mutter ist der Jugendamtsbericht vom XX.09.2010 zugegangen.

Nach Ablauf der Stellungsnahmefrist von 1 Woche soll über den Zwangsgeldantrag entschieden werden. Falls der Umgang jetzt stattfindet, wird um Nachricht gebeten.

Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung

XXX
Justizobersekretärin
-----

Jugendamtsbericht

Pflegschaft für Junior, geb. am XX.XX.2005

Sehr geehrte Frau Richterin,

nachfolgend wird über den Sachstand der Ergänzungspflegschaft für Junior berichtet.

Sachstand
Am 11.09.2010 sollte ein unbegleiteter Umgangskontakt zwischen Junior und Herrn Dibaa, dem KV, stattfinden. Der Umgang kam nicht zustande, weil „Junior nicht mit möchte“. Es wurde ein Ersatztermin für den 18.09.2010 vereinbart. Dieser Termin fand nicht statt. Ein weiterer Termin am 25.09.2010 fand nicht statt. Junior wollte an beiden Tagen nicht mit dem KV gehen.
Die Sachstandsmitteilungen der Fachkraft liegen bei.

Anträge
Hiermit wird beantragt. Ordnungsmaßnahmen entsprechend des Beschlusses vom 31.03.2010 Punkt 5 gegen die KM zu verhängen.

Darüber hinaus wird der Einsatz einer neutralen Person angeregt, um den Wunsch und Willen des Kindes zu prüfen, und um abzuklären, ob und inwieweit das Kind bezüglich des Kontaktes zum KV von der KM negativ beeinflusst und manipuliert wird.

Es sollte geprüft werden, ob die KM das Kind instrumentalisiert, um eigene, nicht bearbeitete, Beziehungskonflikte zu lösen und inwieweit dieses Verhalten sowie überbehütenden Tendenzen im Erziehungsverhalten der KM dem Kindeswohl entsprechen.

Begründung
Am 25.08.2010 fand ein Gespräch zwischen den Kindeseltern, der durchführenden Fachkraft Frau UB, dem Sozialarbeiter Hr. XXX sowie der Ergänzungspflegerin statt.
Ziel des Gespräches war die Vorbereitung der Umgänge ohne Begleitung wie im Beschluss Punkt 1b festgelegt.

Von Frau UB wird eingeschätzt, dass der KV in der Lage ist, sich vollständig und unbegleitet um seinen Sohn zu kümmern. Er kommt seiner Erziehungsverantwortung in vollem Umfang nach. Die Beziehung zwischen KV und Junior gestaltete sich unkompliziert und aufgeschlossen. KV und Junior haben Spaß während der Umgangskontakte.
Eine weitere Begleitung der Umgänge sei nicht notwendig.

Frau KM will die Umgänge nicht unbeaufsichtigt und auch nicht über einen Zeitraum von 10.00 Uhr – 18.00 Uhr stattfinden lassen. Der Zeitraum erscheint ihr zu lang.
Auf die Frage, was sie von Herrn Dibaa an Sicherheiten und Zusagen benötigt, um mehr Vertrauen zum KV zu haben, antwortet sie mit Forderungenv (z.Bsp. soll Junior regelmäßig etwas essen). Der KV akzeptiert diese Forderung. Frau KM findet allerdings sofort einen anderen Grund, um zu sagen, dass der KV sich nicht an die Verabredung hält.
Die KM ist nicht bereit Kompromisse einzugehen. Sie lehnt jeden Vorschlag für Verabredungen zwischen den Eltern ab.
Wenn von der Fachkraft oder dem KV positive Erlebnisse während der Umgänge beschrieben werden, wird Frau KM in ihrer Haltung abwehrend und ablehnend. Die gemeinsamen Treffen werden als „nur Spielnachmittage“ abgewertet. Es ist davon auszugehen dass diese ablehnende Haltung auch in der Beziehung zum Kind transportiert wird.
Argumente, die die Erziehungsfähigkeit des KV belegen, werden von Frau KM negiert.
Frau KM ist nicht kooperativ und im Rahmen einer Jugendhilfemaßnahme beratungsresistent.

Auffalend oft erkundigt sich Frau KM, was ein wichtiger Grund zur Verhinderung der Herausgabe des Kindes entsprechend des 3. Punktes (anerkannte Verinderung) des Beschlusses wäre.
 
Herr Dibaa ist bereit, Kompromisse zu schließen und macht im Verlauf des Gespräches konstruktive Vorschläge.

Da die Eltern nicht zu einer Vereinbarung oder Absprachen zur Gestaltung weiterer Umgangskontakte kamen, wird entsprechend des Beschlusses vom 31.03.2010 festgelegt, dass die Umgänge nicht mehr begleitet werden. Allerdings sollen die Übergaben weiterhin durch eine Fachkraft begleitet werden.

Die nachfolgenden Umgangskontakte am 11.09.2010 sowei der Ausweichtermin am 18.09.2010 fanden nicht statt. (Berichte der Fachkraft liegen bei)

In einem Telefonat am 21.09.2010 wurde der KM mitgeteilt, dass dieses Schreiben mit der Beantragung von Ordnungsmaßnahmen an das Gericht geht. Sie wurde darauf hingewiesen, dass auch Zwangshaft bzw. Ordnungshaft angeordnet werden kann. Sie sagte, dass es ihr egal ist und der Ergänzungspfleger beantragen kann, was er will, wenn ihr Kind nicht mit will, dann will das Kind nicht.
Gleichzeitig wurde ihr der Vorschlag unterbreitet, Junior in die Räume des Vereins zu bringen und in die Obhut von Frau UB zu übergeben. Von dort sollte der KV den Jungen abholen, ohne dass es zu einem Kontakt zwischen den Eltern kommt. Dieser Vorschlag wurde von Frau KM vehement abgelehnt.

Am 25.09.2010 sollte die Übergabe nicht mehr direkt an den KV erfolgen, sondern erst an die Fachkraft. Auch dieser Versuch scheiterte, weil Junior nicht mehr wollte.

Junior begründet sein „nicht mehr Wollen“ damit, dass ihm die Zeit zu lang ist. Er konnte sich dann auf eine Zeitverkürzung einlassen und sagt danach wieder ab. (Ausführungen der Fachkraft liegen bei)

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag
XXXX
Nach §55 (2) SGB VIII beauftragt
----

Abschrift
Vermerk:

Aufgrund eigener Erkrankung und sehr hoher Dezernatsbelastung war keine frühere Bearbeitung möglich.

Verfügung

1. – 5. pp.

Richterin
Gespeichert
Dibaa
_dibaa
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 556


« Antwort #185 am: 16. Dezember 2010, 17:09:27 »

Hi,
und wieder ein neuer Beschluss!!!

Heute war wieder ein Schreiben im Kasten das dem Antrag der KM auf Änderung des Beschlusses und PKH nicht stattgegeben wird.

Die Richterin scheint jetzt wohl die ganze Sache zu bearbeiten. Wird sich demnächst wohl entscheiden ob es wieder zu einer Verhandlung kommt.

MfG Dibaa
Gespeichert
wedi-
_wedi
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #186 am: 16. Dezember 2010, 18:51:01 »

Hi Dibaa

Sieht doch eigentlich sehr positiv aus, hoffentlich tut sich da nun endlich etwas und Km wird mal zurecht gewiesen.

Gruss und viel Glück

Wedi
Gespeichert
Hirschkopf
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 61


« Antwort #187 am: 17. Dezember 2010, 16:29:40 »

Hy Dibaa,

bin heute mal Deine Geschichte durchgegangen und muss sagen es ist schon ein hartes Los dass du da hast.
Du bist für alle ein Vorbild an Ausdauer und suchst immer wieder neue Wege!

Ich kämpfe seit fast 2 Jahren um unser Kind. Zuerst über JA und Anwalt, seit einem Jahr vor Gericht! Es dauert Monate bis etwas in die Gänge kommt und jeder Tag entfernt dich mehr von deinem Kind. Meine EX trennt auch nicht Elternebene von Paarebene und hat unsere Tochter (fast 11) soweit, dass diese die Ablehnung bereits verinnerlicht hat!

Wünsche dir für die Zukunft alles gute, und es ist LICHT am Ende des Tunnels Lächelnd
Gespeichert

glaubt nicht dass Gerichte Recht sprechen,
glaubt aber an die Gerechtigkeit.
Burzel
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 177


« Antwort #188 am: 17. Dezember 2010, 21:03:41 »

Hallo Dibaa,

hast du dir schon mal überlegt, das gem. Sorgerecht, oder auch das alleine Sorgerecht zu beantragen?
Es kann nicht sein, dass alleinerziehende Mütter (gibt bestimmt auch so ne Väter) immer das machen können, was sie wollen und jeder muss mit zuschauen.

Kannst du nicht auch mal probieren, dass du über JA einen Betreuer bekommen kannst, der in der Übergabesituation dabei ist und der auch die Herausgabe des Kindes fordern kann? Weiß grad leider nicht den genauen Begriff dafür. Aber dann muss sie dir das Kind geben und wenn nicht, muss sie mit Konsequenzen rechnen.

Bleib stark und kämpfe weiter.
Ich denke die Kinder merken schon, wer wirklich Interesse an ihnen hat und wer nur dem anderen Steine in den Weg legen will. Du darfst nur nicht aufgeben.

Ich wünsch dir viel Erfolg.
Gespeichert
Dibaa
_dibaa
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 556


« Antwort #189 am: 18. Dezember 2010, 11:20:26 »

Hi Burzel,

naja klar hab ich mir das überlegt, aber bei genauerer Betrachtung würde es sicherlich die Situation nicht verbessern.

Machen werde ich es auf jeden Fall aber erst wenn eine richtige Entscheidung da oben getroffen wird.

Habe jetzt seit 4 Jahren eine Umgangsbetreuung die leider auch nur im begrenzten Maße Handlungsfähig ist.

Bsp.: KM steht mit Junior hinter dem offenen Hoftor, ein betreten des Hofes wäre Hausfriedensbruch. Dazu müßte dann wieder ein Gerichtsvollzieher bestellt werden, der aber auch erst handeln kann wenn ein entsprechender Beschluss gefasst wurde. (Teufelskreis)
KM weiß das Sie mir Junior geben muß, steht ja so im Beschluss, nur wenn das Kind nicht "will" kann KM natürlich nichts machen.
Alle Vorschläge Junior woanders abzuholen wurden natürlich von der KM nicht beachtet, denn da hätte sie ja keine Häusliche Gewalt mehr.

Deswegen wird jetzt (erst) ein Verfahrenspfleger hinzugezogen der den Willen des Kindes genau prüfen soll.

MfG Dibaa
Gespeichert
Dibaa
_dibaa
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 556


« Antwort #190 am: 06. Januar 2011, 20:53:37 »

Hi,

und wieder ein neuer Beschluss!

In der Familiensache.......


hat das Amtsgericht - Familiengericht - XXXX
durch die Richterin XXXX nach schriftlicher Anhörung der Beteiligten am 17.12.2010

beschlossen:

1) Gegen die Mutter, Frau XX XX, wird ein
                     
                       Ordnungsgeld in Höhe von 500,00 €

und ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für jeweils 100,00 € ein Tag Ordnungshaft festgesetzt.

2) Der Mutter werden die Kosten dieser Entscheidung auferlegt.


GRÜNDE:

Der Beschluss beruht auf § 89 FamFG. Der Mutter wurde durch Beschluss des hiesigen Gerichts vom 03.2010 zum Aktenzeichen XX XX/08 aufgegeben, das Kind ab dem 09.2010 an jedem zweiten und vierten Samstag eines Monats um 10:00 Uhr pünktlich zur Abholung an ihrer Wohnung bereitzuhalten und an den Ergänzungspfleger oder den durch ihn bestimmten fachkundigen Dritten herauszugeben. In der zitierten Entscheidung wurde gemäß § 89 Abs. 2 FamFG darauf hingewiesen , dass das Gericht bei Zuwiederhandlung gegen die Entscheidung gegeüber der Verpflichteten Ordnungsgeld bis zu 25.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft anordnen kann.

Die Mutter hat die Verpflichtung nicht erfüllt. Das Jugendamt XXXX, das vorliegend als Ergänzungspfleger im Rahmen der Umgangspflegschaft agiert, hat mit Schreiben vom 28.09.2010 mitgeteilt, dass weder am 11.09.2010 noch am vereinbarten Ersatztermin, den 18.09.2010, noch am 25.09.2010 die Mutter ihrer Verpflichtung nachkam. Mit Schriftsatz vom 12.11.2010 wurde ergänzend mitgeteilt, dass auch bei den danach folgenden Terminen keine Übergabe des Kindes an den Ergänzungspfleger stattfand.

Die Mutter hat in der schriftlichen Anhörung zwar Gründe vorgetragen, aus denen sich ergeben soll, dass sie die zuwiederhandlung nicht zu vertreten hat (§89 Abs. 4 FamFG). Diese Gründe sind jedoch nicht stichhaltig. Es wird sich einzig und allein auf die Behauptung gestützt, dass der entgegenstehende Wille des Kindes nicht zum Umgang geführt habe. Dies kann die Mutter aber nur dann entlasten, wenn sie im einzelnen darlegt, wie sie auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen. Das Gericht geht davon aus , dass die Mutter bei dem jetzt fünfjährigen Kind sehr wohl erhebliche Einflussmöglichkeiten hat, auf einen reibungslosen Umgang hinzuwirken, zumal sämtliche Berichte des Ergänzungspflegers bzw. der fachkundigen Dritten, die den Umgang bisher durchgeführt haben, davon ausgingen, dass das Kind das Zusammensein mit dem Vater sichtlich genossen habe.

Die Vollstreckung des Ordnungsgeldes erfolgt von Amts wegen durch das Prozessgericht nach § 1 Abs. 1 Nr.3 Justizbeitragsordnung.


Dann kommt noch die Rechtsbehelfsbelehrung, usw.


Na denn bin ich mal gespannt was am Samstag passieren wird!!!
Ich gehe mal davon aus das KM Junior sagen wird:

"Wenn Du nicht mit gehst muß Mama ins Gefängnis. Und daran ist nur Dibaa schuld!!!"


MfG Dibaa
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #191 am: 06. Januar 2011, 20:58:01 »

Na das ist doch mal was erfreuliches!

Trotz des unschönen Nachsatzes.

(Schaden-)freut mich für dich, mein Lieber!
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.856


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #192 am: 06. Januar 2011, 20:58:58 »


"Wenn Du nicht mit gehst muß Mama ins Gefängnis. Und daran ist nur Dibaa schuld!!!"


Wahrscheinlich! ABER: Es ist endlich mal eine Umgangsboykotteuse, die Folgen zu spüren bekommt! Und es ist ja an IHR, zu vermeiden, dass sie sich in Schulden stürzt oder ins Gefängnis muss. Egal wie sie das dem Kind verkauft, sie sollte nun spüren, dass sich die Schlinge zuzieht.

Ich bin der Meinung, dass das genau SO durchgezogen gehört und zwar immer und immer wieder, bis sie einknickt.

LBM
Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.389



« Antwort #193 am: 07. Januar 2011, 00:53:09 »

Moin Dibaa,

diese Sorge musst Du Dir nicht machen. Wäre genauso unsinnig wie der Satz "wenn Du kein Eis magst, muss Mama ins Gefängnis".

Möglicherweise wird dieser Beschluss Madame die Augen öffnen. Nicht, weil sie deshalb in ehrfürchtigen Respekt Dir gegenüber ausbricht - aber weil ihr einfach klar wird, dass jeder weitere Versuch den Gegenwert von vielen schönen neuen Schuhen kostet. Im übrigen bröckelt nach so einem Urteil erfahrungsgemäss auch sehr schnell die Front der Boykott-Unterstützer bei Familie und Freunden. Und irgendwo am Horizont winkt freundlich ein Sorgerechtsentzug und ruft "ich bin da, wenn man mich braucht..."

Erinnere Dich mal an eine ziemlich kalte, feuchte Berliner Novembernacht vor 14 Monaten, wo ein paar Leute fröstelnd und rauchend vor der Tür standen und Dich ermutigten, ES durchzuziehen. Die Belohnung für Deine nachfolgende Hartnäckigkeit kriegste jetzt

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
cappi67
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 82


« Antwort #194 am: 07. Januar 2011, 08:03:22 »

Moin Dibaa,

gratuliere zu Deinem mehrfachen Sieg.

Mehrfach, weil:

- Sohnemann, wenn er diesen Thread eines Tages mal liest, seiner Mama viele unangenehme Fragen stellen wird.

- Die Vorbildfunktion der Vorgehensweise von Dir. Deine Geschichte war mit das erste, was ich hier gelesen habe und mir ist ganz anders dabei geworden. Seitdem vergeht kaum ein Besuch hier, wo ich nicht nach Neuigkeiten von Dir schaue. Du machst es richtig.

Schönes Wochenende, ich drück die Daumen.

LG Cappi
Gespeichert
nadda
_nadda
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 571


« Antwort #195 am: 07. Januar 2011, 08:03:43 »

Hi,

tolles Urteil! Bin mir sicher der Weg es  zu bekommen war hart, aber es hat sich gelohnt. Madame kapiert jetzt (weil sie es kapieren muss) das sie mit ihrem Weg nicht durchkommt.
Mutmachend ist für mich an diesem Urteil das es scheinbar Richter gibt die sich wirklich die Mühe machen den Tatbestand anzusehen und sinnvolle Urteile sprechen. Das lässt doch für viele andere hoffen.

Und für dich und dein Kind ist es einfach der erste Schritt zur Normalität. Freu dich, auch wenn sie dich sicher furchtbar giftig ansehen wird  

LG
Nadda
Gespeichert
Wolkenhimmel
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 849


Zurzeit ohne Wolken!


« Antwort #196 am: 07. Januar 2011, 08:26:57 »

Moin mein Lieber!

Es wurde Zeit, dass Deine merkwürdige Ex endlich Konsequenzen zu spüren bekommt. Gut so!  keule

GGLG WH
Gespeichert

Es ist ein Irrglaube, dass man jede Menge emotionales Porzellan zerdeppern und hinterher trotzdem jederzeit zu altem Vertrauen zurückfinden könne. Was kaputt ist, ist kaputt - und bleibt es auch. (brille007 am 7.10.10)
Mux
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 835



« Antwort #197 am: 07. Januar 2011, 08:34:07 »

Yep! Klasse!!

Manche verstehn´s nur so gewalt006

Alles Gute,
Mux
Gespeichert
wedi-
_wedi
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #198 am: 07. Januar 2011, 08:37:38 »

Hi Dibaa

Meiner Ex wurde damals immer nur Zwangsgeld angedroht, umgesetzt wurde es nie, so ändern sich die Zeiten.

Ich finde es gut und richtig.So muss es sein.

Gruss Wedi

Gespeichert
AndreaDD
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.533


« Antwort #199 am: 07. Januar 2011, 14:11:25 »

Hallo Dibaa,

na endlich!  thumbup

Nun drücke ich dir beide Daumen, dass diese Kopfwäsche endlich wirkt.

Ganz liebe Grüße aus dem Rheinland
Andrea
Gespeichert

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Seiten: 1 ... 6 7 [8] 9 10 ... 17   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Deine Geschichte (Moderatoren: midnightwish, Malachit)  |  Thema: ... was ist richtig??
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team