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vatersein.de - Forum 12. Februar 2012, 04:41:51 *
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Autor Thema: Meine Geschichte  (Gelesen 463 mal)
Dust
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 16

aka BlackWhisper


« am: 27. November 2011, 22:19:39 »

Hallo ihr Lieben, nach langer Zeit bin ich mal wieder hier, es hat sich wirklich viel getan.

Im Juni 09 kam ja nun mein Sohn zur Welt , aber leider weit weit weg von mir .

Ich habe die Vaterschaft vom gericht feststellen lassen , da meine Ex nicht immer sehr treu war. Aber am ende kam nun raus das ich der Vater bin.

2 Wochen nach der Geburt gab die KM unseren Sohn bei Ihrer Mutter ab, seitdem lebt er auch da und es wurde auch eine Verwandtenpflege eingerichtet.
Das Gericht beschloß das beide elternteile solange wie mein Sohn fremd untergebracht ist keinen Unterhalt leisten müssw.

Der Kontakt zur Mutter so wie Großmutter+ deren Frau ist mehr als schlecht, so das ich nach Antrag auf Umgang ( welches mir vorher immer untersagt wurde ) eine Umgangspflegerin an die Seite bekam und KM das Umgangsrecht verlor.

Kontakte sind allerdings weiterhin nicht passiert, da mir leider das geld fehlt um dort hinzufahren.

Kontakte zu meinem Sohn wenn er in meiner Stadt ist was öfters passiert kamen nicht zustande, da mir verboten wurde jemanden als "zeugen" mitzunehmen , welches mir aber die Anwältin riet nachdem die KM + dessen Anwalt dem Gericht mitteilte ich wollte beim ersten Besuch in meiner Stadt unseren Sohn entführen.

Und da bei dem Kontakten immer die ganze Familie anwesend ist und mich nur schlecht macht und den kleinen auch immer von mir wegziehn und ich ja nur "Matze" bin statt Papa, wollte ich mir und meinem Sohn das ersparen. Er hätte eh nichts davon gehabt , leider....

Auch das Jugendamt ist nicht grad sehr hilfreich im gegenteil es wurden falsche tatsachen dem Gericht begeteilt ( ich hätte z.B nie mit dem Jugendamt kontakt gehabt , wobei ich fast täglich anrief um zuerfahren wie es meinem Sohn geht und wie der stand der dinge ist )

Die erste Umgangspflegerin die mir zugeteilt wurde, war noch nichtmal eine

Sie wusste nichts davon , und teilte dieses auch dem gericht mit, aber das gericht rückte sich monate lang nicht auch nach 2 Anfragen vom Anwalt nicht und von mir auch nicht.

Bis meine Frau den einfall hatte beim Gerichtsdirektor anzurufen, dieser war auch sehr nett und kümmerte sich sofort darum, und ich bekam nun auch endlich eine richtige Umgangspflegerin.

Diese ist sehr nett , ruft oft an und teilt mir die neusten Stände mit , auch blieb sie am Ball nachdem ich an einem Punkt ankam alles fallen zulassen.

Heute halte ich einen Gerichtlichen Erörterungstermin in der Hand für Januar wo es um meinen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht geht.

Da aber nicht drin stand um was es geht, rief ich bei Gericht an und da teilte man mir mit das die elterliche Sorge auf beide elternteile aufgeteilt werden soll und das es ja noch von meinem Antrag vom Februar kommt ( wo der Richter noch beim Umgangsrechtsstreit termin meinte er sehe darin keinen Handlungsbedarf ) .

Meine Umgangspflgerin freute sich darüber , und teilte mir nun auch noch 3 tolle Termine mit wo ich meinen Sohn wiedersehn darf, da er über die Weihnachtszeit in Berlin ist.
Und die Umgangspflegerin hat gleich gesagt das die beiden ( Großmutter+Frau) 2 Besuchstermine mit mir machen müssen ( 2.1 + 3.1 )

Großmutter ist natürlich der meinung sie hätten gesagt sie machen nur einen Termin und ich könnte mir eines der beiden Daten aussuchen aber was interessiert mich das, wenn die Umgangspflegerin sagt 2 Termine werde ich auch 2 Termine machen. Auch wenn ich wieder allein hinmuss, aber diesmal werd ich einfach in den sauren Apfel beißen und mich nicht unterkriegen lassen, und zur not gibt es halt einen Anruf bei der Umgangspflegerin ^^

Beim 3. Termin ist diese dann auch endlich Anwesend, da sie den gleich nach den Gerichtstermin gesetzt hat, worüber die Großmutter sehr erfreut ist *hehe*


Weiß einer von euch wie es aussieht falls mit das geteilte Sorgerecht zugesprochen wird, ob ich dann entlich ein mitspracheracht habe das mein Sohn bei der Großmutter lebt?
Soweit ich und meine Anwältin wissen hat die KM wohl noch das Sorgerecht darf dieses aber nicht ausüben , sie hat / musste alle entscheidungen der Großmutter übergeben.

Die KM darf / soll den kleinen auch nur 1x die Woche beim Jugendamt sehn ( was natürlich nicht so ist sondern auch immer Privat )

Alles läuft dadrüben bei meinen Sohn so komplett schief, auch die Großmutter ist total überfordert ( dies kann man des öffteren bei Facebook lesen )

Großmutter+ Frau täuchen ihrer Tochter auch nur ein " gutes" verhältniss vor damit der kleine bei Ihnen bleiben kann hinter dem Rücken ist es die Schla** beim kleinen die schlechte Mutter , die Frau der Großmutter die Mama , wobei sie ja behauptet das würde er von allein sagen , ich ziehe selber eine 3 jährige Tochter groß und die würde nie auf die Idee kommen jemand anderes einfach mama zunennen wenn man es ihr nicht beigebracht hätte aber naja...

Mein Sohn darf sich nichtmal dreckig machen beim Spielen da wird sofort gemeckert und schnell wieder sauber gemacht habe es live erlebt beim ersten treffen an einem Ententeich.

Ich weiß einfach nicht was ich tun soll , ich wollte mich von anfang an um meinen Sohn kümmern für ihn da sein, KM kann es nicht aber ich der es kann und will darf es nicht, das ist einfach so unfair.

Es ist auch total schlimm von niemanden ernst genommen zu werden grad von den Ämtern.

Hätte ich meine Frau nicht die mir immer zur Seite steht und mir immer sagt ich soll nicht aufgeben , glaube dann hätte ich das alles schon lange...
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Dust
Schon was gesagt
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Beiträge: 16

aka BlackWhisper


« Antwort #1 am: 28. November 2011, 12:52:04 »

Na toll, nun meldet sich die Umgangspflgerin wieder und berichtet mir das es in den 2 Wochen wo mein Sohn hier ist ich ihn nur an einem Tag sehn darf und das von 10-12 Uhr.

Begründung die Oma will das so, sie hätte die Termine der umgangspflgerin so genannt...

Da frag ich mich doch langsam wieso es eine Umgangspflgerin gibt wenn die Oma trotzdem weiterhin alles zubestimmen hat....

Das ist doch alles nur unfair, zuwissen das der eigene Sohn ganze 2 Wochen in der Nähe ist und dann darf man ihn grad 2 Stunden sehn, die Zeit brauch er doch grad mal um sich wieder dran zugewöhnen.

Kenne das schon vom letzen Jahr, da war er auch erst beim 2. Treffen super offenherzig und wisch mir kaum von der Seite , das war ein wirklich toller Tag damals....  Traurig
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Ingo30
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« Antwort #2 am: 28. November 2011, 12:59:31 »

Hi Dust,

ohne richtiges Urteil mit Sanktionsmitteln wird es bei Dir nicht weitergehen. Du merkst doch selber, dass das JA hier keine wirkliche Hilfe darstellt. Wie auch. Zwingen können sie eh keinen. Voraussage für den Umgangstag: Kind ist leider krank, Umgang muss ausfallen, Attest wird nachgereicht. Oder Oma / KM hat gerade dann die Genehmigung zum Antritt einer "Mutter / Kind-Kur" erhalten - Umgang fällt aus. Gruß Ingo
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Dust
Schon was gesagt
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Beiträge: 16

aka BlackWhisper


« Antwort #3 am: 28. November 2011, 13:34:09 »

Ich war ja wegen dem Umgang vor Gericht, daher wurde diese Umgangspflegerin berufen und die KM hat das Umgangsrecht verloren.
Das Gericht besagt ich darf meinen Sohn einmal im Monat am Wochenende sehn mit dieser Umgangspflgerin.
Im Bericht des Gerichtes steht als Begründung drin das ich dies so angegeben hätte wegen meiner Arbeitssituation bzw dem entsprechend finanziellensituation.

Da ich minds. 200 Euro im Monat ausgeben müsste um meinen Sohn sehn zukönnen ( wo dann rausgekommen ist das es auch nur 2 stunden gewesen wäre 1 stunde Samstags und 1 stunde Sonntags) ich diese aber nicht aufbringen kann , da  ich momentan Arbeitssuchend bin leider, ich noch meine Verlobte und "unsere" Tochter ( ich habe sie mit 2 Monaten als meine sozusagen angenommen) zuhause habe , und ja auch über die runden kommen müssen , ist bis jetzt noch kein Besuchstermin in seiner Heimatstadt zusammen gekommen ausgenommen wenn ich da bei Gericht bin.

Ich erfahre nochnichtmal wie es meinen Sohn geht, welche Fortschritte er schon gemacht hat etc.

Ich weiß nichtmal ob er mittlerweile in die Kita geht wofür er letzes Jahr im Juli getauft wurde . Begründung als Katholisch getauftes Kind hätte man da bessere chancen auf einen guten Kita platz, das wollte die Lebensgefährtin von der Oma so , alle anderen sind EV. selbst Mutter und Oma...


Ich bezweifle auch langsam das falls ich es bekomme mir das Halbe Sorgerecht was nützen wird an der ganzen Sache.

Ich bin auch die ganzen lügen und aufhetzungen gegen mich so leid, dauernd auf Facebook oder so was über mich zulesen ist hart, genauso wie jetzt auch wieder wegen den Besuchstermin ....

Ziatat der Oma: ein monat dann kommen die wieder die leute die eine schleimm spuren hinter lassen ick macht det nischt

und Lebensgefährtin und große Tochter geben natürlich schön ihren Senf dazu, ich hätte es nicht verdient , es würde sie so sauer machen etc.

ich verstehe einfach auch nicht wieso mein sohn kurz nach der geburt zur Oma kam statt zu mir seinem Vater, gehört ein Kind nicht zur Mutter und Vater bzw dann zu einem von beiden?

Vorallem habe ich damals in der Schwangerschaft mich schon an das Jugendamt da gewand, weil KM in der Schwangerschaft Drogen und Alkohol zu sich genommen hat, deswegen sind die doch erst auf sie aufmerksam geworden.

2 wochen nach der geburt sollte ich die Vaterschaft anerkennen wo ich gesagt hatte ich möchte vorher einen Test da KM fremdgegangen ist.
Dieser wurde dann 5 Monate später auch gemacht, ich war da und mein Sohn auch nur Kindesmutter nicht die hat sich 2 monate zeit gelassen dahin zugehn damit der test gemacht wird, und genau in dieser Zeit wurde dann schnell die Verwandtenpflege eingerichtet, nachdem alles unter dach und fach war hat sie sich dazu aufgerafft zum Test zugehn...

Ich glaub langsam das ist alles geplant, ich hatte das jugendamt danach befragt wieso er nicht hätte zu mir gekonnt die auskunft war " Sie waren zu der Zeit nicht als Vater anwesend "
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diskurso
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« Antwort #4 am: 28. November 2011, 14:44:19 »

Hallo Dust,

Deinen ausufernden Schreibstil zu lesen (Rechtschreibschwäche ist kein Problem - benutze doch aber bitte z.B. Word zur Korrektur), ist etwas mühsam, aber ich versuche es mal:

Na toll, nun meldet sich die Umgangspflgerin wieder ...
Begründung die Oma will das so, sie hätte die Termine der umgangspflgerin so genannt...
Rechtlich sind auch der Umgangspflegerin die Hände gebunden, sie selbst müsste Vollstreckungen der Umgänge auch erst wieder bei Gericht beantragen.


Das Gericht besagt ich darf meinen Sohn einmal im Monat am Wochenende sehn mit dieser Umgangspflgerin.
Begründung wegen meiner Arbeitssituation
Du hast also einen Umgangsbeschluss erklagt, den Du selbst nicht einmal einhalten kannst ?
Beantrage sofort beim Jobcenter die Übernahme der Kosten für den Umgang - Du hast einen Rechtsanspruch darauf!
Google hilft da weiter, z.B. :
http://www.elo-forum.org/bedarfs-haushaltsgem-familie/51086-kosten-umgangsrecht-geltend.html

ich verstehe einfach auch nicht wieso mein sohn kurz nach der geburt zur Oma kam statt zu mir seinem Vater, gehört ein Kind nicht zur Mutter und Vater bzw dann zu einem von beiden?
Ja wie denn auch, wenn erst 7 Monate nach der Geburt Deine Vaterschaft feststand ?

die KM hat das Umgangsrecht verloren
Zu diesem Zeitpunkt hättest Du das alleinige Sorgerecht beantragen müssen.
Voraussetzung: Du könntest nachweislich besser für die Entwicklung des Kindes sorgen, als die Oma.

Komprimiert:
1. Du realisierst endlich, dass Du Deine eigenen, von Dir selbst so gewollten Umgänge wahrnimmst
2. je länger Du als Vater keine Bindung zum Kind aufbauen kannst, desto schwieriger wird es, dass Du erreichen kannst, dass das Kind zukünftig bei Dir lebt (abgesehen davon, dass Du das 1. willst und 2. auch in der Lage dazu bist)

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Dust
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aka BlackWhisper


« Antwort #5 am: 28. November 2011, 14:59:30 »

Der Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht liegt dem Gericht seit 02/11 vor, bevor es ihr entzogen wurde.

Im Beschluss steht:

Der Mutter wird das Umgangsrecht für xxx geb. am xxx entzogen und insoweit Ergänzungspflegschaft angeordnet. ( meine Umgangspflegerin)
Dieser Beschluss wurde am 29.03.2011 verfasst.
also 2 Monate nach meinen GSR Antrag.

Diesen Antrag wegen Umgangskosten habe ich schon vor ein paar Monaten mit meinem Weiterbewilligungsantrag eingereicht, die Weiterbewilligung wurde gemacht aber die Umgangskosten leider nicht.
Werde aber dies morgen bei meinem Termin nochmals ansprechen damit sich da was tut , damit ich zu meinem Sohn kann.

Am 19.01.12 ist dann der Erörterungstermin bei Gericht wegen dem GSR
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Dust
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aka BlackWhisper


« Antwort #6 am: 28. November 2011, 15:14:28 »

Habe den Beschluss mal gescannt , Namen etc sind entfernt ... http://vertigo-designs.de/Test/Scan_Pic0001.pdf
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diskurso
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« Antwort #7 am: 28. November 2011, 15:43:14 »

Na bitte, es geht doch 

Der Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht liegt dem Gericht seit 02/11 vor, bevor es ihr entzogen wurde.
Ja was denn nun, ich denke, ihr wurde nur das Umgangsrecht entzogen ?
Wichtig wäre natürlich zu wissen, wer denn nun eigentlich derzeit das Sorgerecht (SR) ausübt.
In Deinem Beschluss steht dazu nur, dass sich das Kind in Familienpflege befindet, eine Frau vom Pflegekinderdienst des Jugendamtes wird noch erwähnt.
Liegt vielleicht das SR derzeit in den Händen des Jugendamtes ?

Diesen Antrag wegen Umgangskosten habe ich schon vor ein paar Monaten mit meinem Weiterbewilligungsantrag eingereicht, die Weiterbewilligung wurde gemacht aber die Umgangskosten leider nicht.
Werde aber dies morgen bei meinem Termin nochmals ansprechen damit sich da was tut ,
... Übliche Verschleppungstaktik.
"Ansprechen" genügt da nicht, Schriftform ist zwingend!
Widerspruch gegen den Weiterbewilligungsantrag gestellt (Frist beachtet) ?
Dann Beratungsgutschein besorgen und Anwalt suchen, der Deine berechtigten Ansprüche am Sozialgericht einklagt.
Dazu bitte z.b. das von mir genannte Fachforum frequentieren.
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Dust
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aka BlackWhisper


« Antwort #8 am: 28. November 2011, 15:54:14 »

Die Kindesmutter soll das Sorgerecht wohl haben aber nicht ausüben, sie hat alle entscheidungen etc. der Oma und dessen Lebensgefährten übergeben schriftlich beim Jugendamt.
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aka BlackWhisper


« Antwort #9 am: 28. November 2011, 16:00:43 »

Habe gerade eben mit meiner Anwältin Telefoniert, werde mir nach diesem Telefonat erst recht einen anderen suchen.

Sie meinte zur mir ich hätte keinerlei chancen es zubekommen, da ich meinen Sohn ja nicht kennen würde, und ich solle mich wegen dem Termin erkundigen und mich wieder bei Ihr melden.
Das ging bei allen sachen schon so, hatte letze Woche schon versucht sie zuerreichen und hab 3 x eine Nachricht hinterlassen das sie sich bitte dringend melden solle, dies hat sie nie getan.

Ich frage mich nur wenn ich doch keine chance auf das GSR habe , wieso hat sie dann den Antrag gemacht?

Wie sieht ihr die Chance auf das GSR? und wie soll ich mich jetzt weiter verhalten, schon die Rückmeldung vom gegen anwalt damals war die Krönung überhaupt wo mir vorgeworfen wurde ich wolle mein Sohn entführen wollen ( kann dies gern mal einstellen)
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