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Autor Thema: Selbstbehalt nach Heirat  (Gelesen 1034 mal)
broeddi
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« am: 28. Februar 2009, 11:14:13 »

Hallo zusammen!
Kurz zu meiner Situation: mir wird derzeit vom Jugendamt mein Lohn abzüglich des Selbstbehalts von 780€ gepfändet, da ich als Werkstudent nicht als erwerbstätig gelte. Damit wird der vom JA geleistete Unterhaltsvorschuss abgedeckt (das Kind wird im Sommer 5 Jahre alt und bisher konnte ich keinen Unterhalt zahlen), d.h. ich zahle auch aktuell keinen laufenden Unterhalt.
Mit der Kindsmutter war ich nicht verheiratet. Soviel ich weiß, hat sie eine Ausbildung angefangen, nachdem die drei Jahre, in denen ich auch ihr unterhaltspflichtig war, abgelaufen sind.
Im Sommer will ich nun meine derzeitige Lebensgefährtin heiraten. Allerdings habe ich gelesen, dass sich dann unter Umständen der Selbstbehalt verringert. Meine Freundin macht derzeit ihr Abitur nach und hat einen 400€-Job, d.h. wir sind schon jetzt finanziell nicht auf Rosen gebettet.
Hat da jemand Infos bzw. Quellen, was es zu beachten gibt?
Vielen Dank und liebe Grüße

broeddi
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Beppo
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 28. Februar 2009, 11:25:13 »

Hallo Broeddi,

das gibt es durchaus gelegentlich aber das kann nicht das JA entscheiden sondern nur ein Gericht.

Also nicht ins Bockshorn jagen lassen von denen und schon gar nichts unterschreiben, was so etwas beinhaltet.
Ob ein Gericht dich in deiner Situatiion noch unter 780,- drückt, halte ich für sehr unwahrscheinlich.

Allerdings könnte ein Gericht auf die Idee kommen, dir fiktiv ein höheres Einkommen zu unterstellen, da du es  nach so langer Zeit noch nicht geschafft hast, einen regulären Job zu machen und damit deiner Unterhaltspflicht nachzukommen.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
oldie
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.528


Bonnie 2


« Antwort #2 am: 28. Februar 2009, 11:28:57 »

Hi Broeddi
Herzlich Willkommen

Zitat
Kurz zu meiner Situation: mir wird derzeit vom Jugendamt mein Lohn abzüglich des Selbstbehalts von 780€ gepfändet, da ich als Werkstudent nicht als erwerbstätig gelte.
Kannst Du mal sagen wer das behauptet hat? Ich meine die Festlegung des SB und wer auf welcher Grundlage die Pfändung angeordnet hat?

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
broeddi
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« Antwort #3 am: 28. Februar 2009, 14:52:14 »

Ich unterschreibe grundsätzlich gar nichts ;)

Die Pfändung hat das Jugendamt per Gerichtsvollzieher veranlasst (netterweise, ohne vorher mit mir Kontakt aufzunehmen). Die bezieht sich formal auf den bis Sommer 08 geleisteten Unterhaltsvorschuss.  Ich habe mir leider sagen lassen müssen, dass die das dürfen, auch wenn es nicht die feine Art ist.
Da meine Haupttätigkeit die Ausbildung, sprich Studium, ist, bin ich nicht im steuerlichen Sinne erwerbstätig. Warum das den SB reduziert, geht mir zwar nicht in den Kopf, steht aber auch in den Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle.
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midnightwish
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.773



« Antwort #4 am: 28. Februar 2009, 17:05:18 »

Hi broeddi,

ich muß nun nochmal nachfragen.

der GV pfändet etwas. Dazu braucht er ja einen Auftrag und den gibt es nur, wenn das JA beim Antrag auf UHV gestgestellt hat, das du grundsätzlich leistungsfähig bist.

Wäre eine Leistungsunfähigkeit festgestellt worden, dann wären auch keine Schulden entstanden.

Trotzdem müßte auch jetzt der aktuelle Unterhalt vor dem Zurückzahlen von Unterhaltschulden gehen. Da soltlest du nochmal genau nachgucken., bzw. nachhaken.

Zitat
nachdem die drei Jahre, in denen ich auch ihr unterhaltspflichtig war, abgelaufen sind.

Ab er ihr mußtest du ja keinen BU zahlen?! Dann würde ich eher sagen, das sie mit KiGa-start eine Ausbildung begonnen hat.

Ist das Studium deine Erstausbildung?

Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
sky
Gehört zum Inventar
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Beiträge: 1.828



« Antwort #5 am: 02. März 2009, 19:18:11 »

Hi,

Die Pfändung hat das Jugendamt per Gerichtsvollzieher veranlasst (netterweise, ohne vorher mit mir Kontakt aufzunehmen).

genau gesagt, wurde der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Jugendamt beantragt, erlassen hat ihn das Amtsgericht, zugestellt der Gerichtsvollzieher. Eine Pfändung wird grundsätzlich nicht angekündigt, sonst hätte der Schuldner ja noch Zeit, Vermögen zur Seite zu schaffen.

Die bezieht sich formal auf den bis Sommer 08 geleisteten Unterhaltsvorschuss.  Ich habe mir leider sagen lassen müssen, dass die das dürfen, auch wenn es nicht die feine Art ist.

Ja nu, was soll das JA machen, wenn Du nicht freiwillig zahlst?

Da meine Haupttätigkeit die Ausbildung, sprich Studium, ist, bin ich nicht im steuerlichen Sinne erwerbstätig. Warum das den SB reduziert, geht mir zwar nicht in den Kopf, steht aber auch in den Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle.

Der familienrechtliche Selbstbehalt hat nichts mit den Pfändungsfreigrenzen nach § 850 d ZPO Abs. 1 zu tun.

Grüße
sky
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
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