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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 16:45:17 *
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Autor Thema: Ehelich oder unehelich ???  (Gelesen 678 mal)
lilli
Rege dabei
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 159



« am: 30. August 2004, 08:47:22 »

Guten Morgen,

ich habe ein Problem, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.
Ich lebe von meinem (Noch)Ehemann getrennt ... bin in einer neuen Partnerschaft und schwanger.
Der erste Scheidungstermin im Juli ist geplatzt, da ich nicht zum Gerichtstermin fahren konnte aufgrund der Schwangerschaft (muß dazu sagen ... ích hätte hin und zurück 600 km fahren müssen, an einem Tag).
Im Rahmen der Amtshilfe wurde ich dann hier an meinem neuen Wohnort angehört.
Nun ist es so, das mein (Noch)Ehemann seinen Anhörungstermin am 16.9. hat - mein Entbindungstermin (geplanter Kaiserschnitt) ist auch der 16.9.
Da wir beide uns einig sind, wird dann auch die Scheidung ausgesprochen, auf Rechtsmittel wird auf beiden Seiten verzichtet ...
Wie ist das nun - ist mein Kind dann ein eheliches Kind oder nicht ? Wollte das Ganze eigentlich vorher durch haben, da mein (Noch)Ehemann ja nix mit der ganzen Geschichte zu tun hat ...

Liebe Grüsse
lilli
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Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
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(John Lennon)
herforder
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 18


« Antwort #1 am: 31. August 2004, 14:09:51 »

Ist es nicht so, daß bei Rechtmittelverzichtserklärung beide einen Anwalt benötigen?

Bei uns geht es nicht, da unsere Scheidung einvernehmlich und nur mit einem Anwalt ist. Da müssen beide wohl auf die Zustellung warten.
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Melly
Gast
« Antwort #2 am: 31. August 2004, 14:15:25 »

Bei Rechtsmittelverzicht müssen 2 anwälte anwesend sein.
Man kann auch einen Anwalt, der grad in der Nähe ist fragen, ob er das übernimmt.
Ein Mandat muß da nicht vorliegen.
Ich hab mir damals in München einen Anwalt gesucht, der kurz zu Gericht ging, meine Bitte vortrug und wieder raus ist.
Das Ganze hat mich eine geringe Gebühr gekostet.
Meine Anwältin konnte da nicht hinfahren, da die Entfernung von 800 Km zu weit war.

Aber man darf trotzdem nicht vergessen, daß die Scheidung erst rechtskräftig ist, wenn das Urteil zugestellt wurde.
Rechtsmittelverzicht hin und her.
Verzichtet man nicht auf Rechtsmittel, dauert die Zustellung des Urteils gut 4-6 Wochen.
Ohne ca ne Woche!
Gruß
Melly
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mel
Gast
« Antwort #3 am: 30. August 2004, 08:54:32 »

hi lilli,

nach meiner einschätzung ist es ganz einfach. du teilst dem gericht schriftlich mit dass deiner neuer LG der vater ist und dieser bestätigt deine aussage.

mel
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DeepThought
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #4 am: 30. August 2004, 09:10:03 »

Hallo Lilli,

wenn am 16.09.2004 die Scheidung ist, würde diese normalerweise erst 4 Wochen später rechtskräftig. Ihr könnt allerdings im Termin eine Rechtmittelverzichtserklärung abgeben und wärt somit mit dem Ende der Verhandlung geschieden.

Dir alles Gute für die bevorstehende Geburt.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Muttersein-trotzScheidung
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 40



WWW
« Antwort #5 am: 30. August 2004, 10:14:10 »

Hallo Lilli,
ich war in einer ähnlichen Situation, nur nicht zeitlich ganz so knapp wie bei dir.
Meine Ra riet uns, noch vor der Entbindung zum JA zu gehen, dort erklärte mein LG schriftlich dass er der Vater des ungeborenen Kindes sei.
Gott sei Dank brauchten wir dann die Erklärung nicht.
Viele Grüße
B.
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Sie überdauert Abschied und Trennung, sie hat Bestand
auch über weite Entfernung. Liebe kann loslassen.
Sie will nicht besitzen. Sie will das Beste für die geliebte Person.
lilli
Rege dabei
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 159



« Antwort #6 am: 30. August 2004, 11:29:48 »

Erstmal vielen Dank für die Tipps und die guten Wünsche !!!

Liebe Grüsse
lilli
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