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Autor Thema: Selbstständig und Gehaltspfändung trotz Zahlung  (Gelesen 1129 mal)
Catan
Frischling

Beiträge: 2


« am: 18. Februar 2009, 00:28:01 »

Hallo zusammen,

möchte hier gerne einen "Hilferuf" loswerden, da mir (wie sicher vielen anderen) das Wasser akut bis zum Hals steht. Ich geh auch gar nicht auf die letzten 5 Jahre ein, nach denen ich jeden Glauben an Gerichte komplett verloren habe...
Ich habe inzwischen meinen 2. Anwalt und habe wieder das Gefühl, dass das richtig schief läuft  exclamation_smile

Bin selbständig und meine Ex hat einen Unterhaltstitel (für sich und unsere 2 Kinder), dessen Höhe völlig absurd ist. Da ist mit fiktiven Einkünften und anderen Tricks irgendwas ausgerechnet worden, was ich damals nichtmal ansatzweise verdient habe. Ich habe IMMER Unterhalt gezahlt, aber in einigen Phasen eben zu wenig. Gezahlt habe ich in den 5 Jahren monatlich etwa zwischen 1000 und 2000 €! Ich habe wirklich immer gezahlt, was irgendwie möglich war - und dabei an meine Kinder gedacht. Ich weiß, dass meine Ex das sowieso fast alles für sich verbrät.  cry_smile
Trotzdem sind inzwischen rund 20 Tsd. € Unterhaltsrückstände aufgelaufen. Der gegnerische Anwalt hat nun immer mal wieder mein Einkommen vorübergehend gepfändet. Die Gegenseite kennt meinen besten Kunden und sobald ich ne Rechnung schreibe, ist das Geld weg. In den kurzen Pfändungsphasen hatte ich jedoch keine Aufträge, also gingen die Pfändungen ins Leere. Kontenpfändungen haben der Gegenseite auch nichts gebracht (ich weiß nicht mehr, vor wie vielen Jahren ich mal HABEN hatte).

Inzwischen hat sich mein Geschäft etwas verbessert (nicht so gut, wie ich jetzt zahle - ohne Unterstützung von Verwandten wäre ich schon verhungert) und ich zahle seit einigen Monaten den vollen titulierten Unterhalt PLUS 500 € monatlich auf Rückstände. Trotzdem habe ich erneut eine Gehaltspfändung.

Problem: Wenn ich jetzt ne Rechnung schreibe, sind darin ja 19% MWST enthalten, die mir gar nicht gehören. Außerdem will das Finanzamt (mit dem ich aufgrund meiner üblen finanziellen Lage eh schon Probleme hab) auch jedes Quartal nen Vorschuss von mir auf EK-Steuer. Wenn die Pfändung nicht schnellstens aufgehoben wird, bin ich also komplett am Ende und kann den Laden zu machen. FA hatte auch schonmal den GV geschickt und fackelt sicher nicht mehr lange.

Meine Ex arbeitet übrigens natürlich nicht, obwohl meine Kinder schon 10 und 12 sind. Abänderungsklage ist in Vorbereitung, aber bis das durch ist...

Irgendjemand eine Idee, was ich akut machen kann? Ich verstehe echt nicht, wieso es Anwälte und Gerichte darauf anlegen, mich in die Pleite zu treiben. Ich finde nicht, dass ich jetzt wenig bezahle (zu Ehezeiten hatten wir fast gar kein Geld und ich hab danach auch noch die gemeinsamen Schulden alleine bezahlt) und wenn das so weitergeht, gebe ich komplett auf...

Viele Grüße
Catan


Gespeichert
sky
Gehört zum Inventar
*****
Beiträge: 1.828



« Antwort #1 am: 27. Februar 2009, 17:21:10 »

Hi,

spät, aber vielleicht liest Du es ja noch.

Mit der Gegenseite eine Ratenzahlung über die Rückstände (20 Tsd.) vereinbaren, und zwar in der Höhe, die Du auch sicher leisten kannst (nehmen wir die 500 €, wenn es geht). Weiter vereinbaren, dass die Zwangsvollstreckung ausgesetzt wird, solange die Raten pünktlich gezahlt werden.

Ansonsten können die Gläubiger munter weiter pfänden.

Grüße
sky
Gespeichert

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
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