Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 16:40:12 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Unterhalt rückwirkend erhöht  (Gelesen 1033 mal)
splash1978
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« am: 13. Februar 2009, 20:57:14 »

Moin an Alle!

Mir geht momentan richtig was auf den Zeiger.
Bin jetzt seit 1 Jahr von der Mutter meiner Tochter getrennt. Wir haben ein super Verhältnis zueinander.  Sie arbeitet, bekommt aber noch ein Teil des Geldes vom Amt.
Ich habe Anfang letzten Jahres meinen zu zahlenden Unterhalt berechnen lassen. 202€ mit Beglaubigung. Dann kam eine Aufforderung vom Job Center der für sie zuständig ist, meine Finanzen offen zu legen. Also die wollten wissen, ob ich in der Lage bin, für meine Ex Unterhalt zu zahlen. Habe Juni 2008 alles eingereicht.

Letzte Woche kam ein Schreiben, ich solle 216€ Unterhalt & 24€ Betreuungsunterhalt für meine Tochter und 90€ für ihre Mama rückwirkend zum 1.01.2008 zahlen .
Ich habe festgestellt, das meine Unterhaltsberechnung dynamisch ist.

Jetzt meine Fragen:

1. Kann ich mich gegen diese Zahlung wehren?
2. Kann ich die Dynamisierung aufheben lassen?

Danke für eure Antworten!
Gespeichert
pappasorglos
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.903


« Antwort #1 am: 13. Februar 2009, 21:55:30 »

1. Kann ich mich gegen diese Zahlung wehren?

Jain.

Dass die ARGE nicht zu interessieren braucht, was Du mit dem JA ausgemacht hast, ist erstmal richtig (solange die die gezahlten 202€ angerechnet haben natürlich).

Das sie rückwirkend fordern können ist auch richtig, allerdings erst ab dem Zeitpunkt der Inverzugsetzung, und wenn Du erst im Juni die Sachen geschickt hast war das wohl so im Mai, aber nicht im Januar, dass sie die Auskunft verlangt haben?

Dass sie rechnen können was sie wollen ist auch richtig, nur ernsthaft einfordern können auch die natürlich nur was Hand und Fuss hat, das könnte man nur beurteilen, wenn Du die Berechnung hier einstellst.

Zitat
2. Kann ich die Dynamisierung aufheben lassen?

Diese KU-Urkunde ist doch garnicht Dein Problem.
Gespeichert
splash1978
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #2 am: 13. Februar 2009, 22:46:24 »

Jain.
Diese KU-Urkunde ist doch gar nicht Dein Problem.

Aber wenn dynamisch auf der Urkunde steht, können sie mir doch den Betrag erhöhen. Dies habe ich mal gehört.

Anm.: Überflüssiges Quoting gelöscht und lesbar gemacht
« Letzte Änderung: 13. Februar 2009, 23:02:39 von midnightwish » Gespeichert
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.773



« Antwort #3 am: 13. Februar 2009, 22:59:01 »

Hi splash,

dynamisch in einer KU-Urkunde bedeutet einzig und allein, das sie ohne weiter Abänderung an die jeweilige Altersstufe und die aktuelle DDT angepasst wiird.

So steht es übrigens auch in der Urkunde. Eine willkürliche Erhöhung bedeutet das absolut nicht.

Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
oldie
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.528


Bonnie 2


« Antwort #4 am: 13. Februar 2009, 23:06:48 »

Hi splash

Könntest Du bitte sagen, wie alt das Kind ist? Verheiratet wart ihr wohl nicht, oder?

Gruss oldie

Edit:
[quote... ]ich solle 216€ Unterhalt & 24€ Betreuungsunterhalt für meine Tochter und 90€ für ihre Mama ...[/quote]
Kannst Du auch noch mal genau nachschauen, was diese 24€ sind? Also für's Kind sollte gar nicht gehen.
« Letzte Änderung: 13. Februar 2009, 23:20:11 von oldie » Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
splash1978
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #5 am: 13. Februar 2009, 23:10:31 »

Hi splash

Könntest Du bitte sagen, wie alt das Kind ist? Verheiratet wart ihr wohl nicht, oder?

Gruss oldie

Meine Tochter ist letzten September 3 Jahre alt geworden. Also gehen die Berechnungen des Unterhalts für meine Ex auch nur bis September.
Nein, wir waren nicht verheiratet.
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Unterhalt rückwirkend erhöht
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team