1. Kann ich mich gegen diese Zahlung wehren?
Jain.
Dass die ARGE nicht zu interessieren braucht, was Du mit dem JA ausgemacht hast, ist erstmal richtig (solange die die gezahlten 202€ angerechnet haben natürlich).
Das sie rückwirkend fordern können ist auch richtig, allerdings erst ab dem Zeitpunkt der Inverzugsetzung, und wenn Du erst im Juni die Sachen geschickt hast war das wohl so im Mai, aber nicht im Januar, dass sie die Auskunft verlangt haben?
Dass sie rechnen können was sie wollen ist auch richtig, nur ernsthaft einfordern können auch die natürlich nur was Hand und Fuss hat, das könnte man nur beurteilen, wenn Du die Berechnung hier einstellst.
2. Kann ich die Dynamisierung aufheben lassen?
Diese KU-Urkunde ist doch garnicht Dein Problem.