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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 16:39:49 *
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Autor Thema: Titelvollstreckung/Lohnpfändung  (Gelesen 772 mal)
anfree72
_anfree72
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 299


Don't worry be Happy


« am: 12. Februar 2009, 15:24:11 »

Hallo an alle habe hier einmal eine Frage ?

Und zwar hatte die Ex meines Freundes Schulden bei ihm die sind angefallen dadurch das er über Monate hinweg die Versicherung des PKW's zahllte den sie mitnahm als sie zu ihrem Freund gezogen ist.
Er sagte ihr sie möge ihn bitte die Versicherung zahlen einfach kündigen wollte er sie nicht um ihr eigentlich zu helfen da sie als 2 Wagen auf ihn lief und sie noch nie ein Fahrzeug versichert hatte.Er hat dann das Geld von Unterhalt einbehalten würd "einmalig" . Gleich darauf kam eine Lohnpfändung. Als er sie zur Rede stellte gab sie an sie hätte das tun müssen und hat ihn dann das Geld zurück überwiesen .Hat das sein müssen ,kann man einfach so wilkürlich den Titel vollstrecken ?

Gespeichert
papi74
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.419



« Antwort #1 am: 12. Februar 2009, 15:42:47 »

Hallo,

Sinn eines Titels ist es ja, dass dieser vollstreckt werden kann, wenn er nicht bedient wird.
Ob das nun sein musste oder nicht...lass ich mal dahingestellt. Ich wüste zumindestens jetzt was ich mit der Versicherung machen würde.

Den noch ausstehenden Betrag kann er wenn überhaupt ggf. zivilrechtlich einklagen. Ob da was rauskommt...steht in den Sternen.

Mfg

papi74
Gespeichert

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Uli
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5.561


VS-Fossil


WWW
« Antwort #2 am: 12. Februar 2009, 16:33:08 »

Hallo,

ich hatte in ähnlicher Situation Steuern und Versicherung zurückbuchen lassen und dem Strassenverkehrsamt mitgeteilt, dass ich nicht zahlen werde. Der Rest erledigte sich dann von selbst.

LG, Uli
Gespeichert
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