Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 16:35:42 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Neu: Versorgungsausgleichsgesetz  (Gelesen 4469 mal)
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« am: 11. Februar 2009, 19:06:50 »

http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_042/02.html

erlin: (hib/BOB) Der Augleich von Versorgungs- und Rentenansprüchen bei Scheidungen soll neu geregelt und gerechter werden. Dazu beschloss der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen einstimmig einen entsprechenden Entwurf (>16/10144< [pdf]). Die Reform soll zum 1. September dieses Jahres in Kraft treten. Es ist geplant, dass der Bundestag am späten Donnerstagnachmittag (12. Februar) das Gesetz verabschieden wird.

In Zukunft soll jeder Versorgungsanspruch, den ein Ehepartner während der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt werden. Anrechte aus berufsständigen Versorgungswerken, aus der Beamtenversorgung des Bundes und aus der betrieblichen und privaten Vorsorge werden in dieses System einbezogen. Der Rechtsausschuss beschloss, dass jeder Ehegatte den Versorgungsausgleich auch bei sehr kurzer Ehezeit beantragen könne. Die Bundesregierung hatte einen pauschalen Ausschluss des Versorgungsausgleichs beabsichtigt. Gleichzeitig wurde die Frist, innerhalb derer ein solcher Antrag möglich ist, von zwei auf drei Jahre verlängert. Damit seien eventuelle verfassungsrechtliche Bedenken gegenstandslos geworden, so der Ausschuss.

Der Rechtsausschluss forderte zudem die Regierung auf, kurzfristig die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit für Anrechte aus der betrieblichen Altersversorgung ein Auffang-Versorgungsträger gegründet werden könne. Dieser solle auf Kapitaldeckung basieren und die Leistungen auch steuerlich vergleichbar den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung behandelt werden. Ferner räumte der Ausschuss Lebenspartnerschaften weitgehend die gleichen Rechte wie Eheleuten ein. Wird eine Lebenspartnerschaft aufgehoben, findet in entsprechender Anwendung des Versorgungsausgleichsgesetzes ein Ausgleich von bestehenden Anrechten statt. Dafür hatten sich maßgeblich Liberale und Grüne eingesetzt.

Die CDU/CSU war der Meinung, nachdem der Bundesgerichtshof eine Änderung der Versorgungsgesetzgebung gefordert hatte, sei in fraktionsübergreifender Arbeit ein "gutes Gesetz" entstanden. Der gleichen Ansicht waren auch die Sozialdemokraten: Das Gesetz führe zu "mehr Transparenz und Gerechtigkeit". Die FDP begrüßte die Zielrichtung, einen "guten Ausgleich" zwischen den Ex-Ehepartner zu finden. Die Linke fand, eine Reform des Versorgungsausgleichs sei "überfällig" gewesen. Die Grünen bezeichneten das künftige System als "gerechter".
Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein



Schon der erste Satz im 132-seitigen Gesetzentwurf stellt die Dummheit der Politiker unter Beweis:
Zitat
A. Problem und Ziel
Die Verfassung verlangt, im Fall der Ehescheidung die gemeinschaftlich in der Ehe erworbenen Vorsorgeanrechte zwischen den Eheleuten zu teilen,
Wem es nicht auffällt: Deutschland hat keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz. Ich stelle ferner ernsthaft in Frage, dass auch nur einer der Politiker den Entwurf komplett gelesen hat und wenn, auch nur ansatzweise versteht.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 11. Februar 2009, 19:11:52 »

Es bleiben, als wählbare Parteien nur noch exotische Splittergruppen übrig, bei denen sicher gestellt ist, dass sie an solchen Machwerken nicht beteiligt sind.

Da macht Nachbars Dackel ja noch bessere Gesetze.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
elwu
Gast
« Antwort #2 am: 11. Februar 2009, 19:24:15 »

Ich stelle ferner ernsthaft in Frage, dass auch nur einer der Politiker den Entwurf komplett gelesen hat und wenn, auch nur ansatzweise versteht.

Hallo,

ich habe das Monsterwerk auch nicht komplett gelesen.... Worin genau unterscheidet sich das neue nun vom alten Recht? Ich habe '05 auch schon zu den gesetzlichen auch Anteile meiner Betriebsrentenanwartschaften an Madame abgeben dürfen. Das ging zwar indirekt über Umrechnung in Rentenpunkte, nicht mit einem eigenen Betriebsrentenkonto für die teure Dame. Aber unterm Strich bin ich genauso viel Rentenanwartschaften los wie nach dem geplanten Reformgesetz. Oder missverstehe ich da etwas?

/elwu
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #3 am: 11. Februar 2009, 19:42:17 »

Die Änderung besteht im wesentlichen und soweit ich weiß darin, dass die Justiz am bisherigen, einfachen Verfahren nichts verdienen konnte.

Die Marketingabteilung des DJB  (vulgo BMJ) beschäftigt sich ja überwiegend damit, neue Konfliktpotenziale zu ermitteln und die Brandlasten umgehend zu entzünden.

In diesem Fall ist ihnen aufgefallen, dass um den Versorgungsausgleich noch nicht genug gestritten wird.

Bis in kleinste Details sollen die Träger der Altersvorsorgesysteme nun ebenso wie die stattliche Rentenkasse, mit dem Versorgungsausgleich belastet werden.

Sie müssen also die Anwartschaften auseinander dröseln in voreheliche, eheliche und nacheheliche Leistungen, um sie dann, nach juristischen Gerechtigkeitsmaßstäben aufzuteilen.

Wo bisher, wie bei dir, beide etwa 50% bekommen haben, wird sich zukünftig etwa folgende Aufteilung ergeben:

20% Zusätzlicher Verwaltungsaufwand beim Träger
10% Steigerung der Gerichtskosten wegen des aufwändigeren Versorgungsausgleichs.
30% Anwaltsgebühren.
10% Steuern und sonstige Abgaben.
15% Verrechnung mit sonstigen Sozialleistungen.
10% Zuteilung an die Ehefrau.
5% Auszahlung an den Versicherten.

Bei kurzer Ehedauer erhöhen sich die ersten 5 Positionen natürlich zu lasten der letzten.

Du siehst, eine längst überfällige Verbesserung.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Zahlmeister ohne Ende
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 143



« Antwort #4 am: 13. Februar 2009, 08:36:29 »

GM
Mal eine Frage dazu...

Ich habe gestern gehört dass für momentan anhängige Scheidungen Übergangsfristen gelten sollen.Was heisst dies nun genau?
Ich habe zB. die Scheidung im Oktober 2007 eingereicht und bin immer noch nicht geschieden.
Welcher Stichtag ist nun wichtig ob die Frau noch profitiert?
Der Eingang des Antrages oder der Zeitpunkt der Scheidung...bin da etwas verwirrt.

Gruss ZOE
Gespeichert

Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #5 am: 13. Februar 2009, 08:55:40 »

Soweit ich weiß, der Scheidungsantrag.

Ab dann beginnt ja auch die Rechnerei des Versorgungsausgleichs und die müssten dann die wieder von vorne anfangen.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
elwu
Gast
« Antwort #6 am: 13. Februar 2009, 09:09:13 »

Welcher Stichtag ist nun wichtig ob die Frau noch profitiert?

Hallo,

grundsätzlich zählt für den Versorgungsausgleich wie auch für den Zugewinnausgleich der Tag, an dem der Scheidungsantrag der Gegenseite zugestellt wird.

Grundsätzlich heißt, es gibt Ausnahmen.

Wie bei mir. Da hat sich der erste Richter geschlagene 3 1/2 Jahre erfolgreich der Pension entgegengedämmert, ohne irgendetwas in der Scheidungssache zu tun. Der Nachfolger war dann jung und dynamisch und hat innerhalb eines halben Jahres für Mai 2005 einen Termin angesetzt. Bei dem er u.A. ganz richtig feststellte, dass das ja sowas wie ein Ersttermin sei. Und man daher nach all der vergangenen Zeit seit den Rentenauskünften von 2001 und im  Angesicht der damals neuen Rechtsprechung bzgl. der Anrechnung von Betriebsrenten den Versorgungsausgleich abtrennen muss, um die Scheidung an sich nicht weiter zu verzögern (ich hatte einen Vergleich angeboten, da war er extrem scharf darauf, dass die Gegenseite annimmt). Und er lies dann von meinem Arbeitgeber aktuelle Betriebsrentenauskünfte einholen und hat dann damit gerechnet.

/elwu
Gespeichert
ginnie
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.592



« Antwort #7 am: 25. Februar 2009, 22:04:52 »

@all,
berichtigt ich wenn ich falsch liege aber
Welcher Stichtag ist nun wichtig ob die Frau noch profitiert?
die Frau (sprich der Ausgleichberechtigte) profitiert doch auch nach der alten Regelung. Da wurden die Betriebsrenten in Form von (zusätzlichen) Rentenpunkten bzw. Zahlungen des Ausgleichpflichtigen in die Gesetzl. Rentenversicherung aufs Rentenkonto des Ausgleichberechtigten übertragen und der Betriebsrentenvertrag blieb wie er ist.
Neu wird dann eben der Betriebsrentenvertrag geteilt, so dass beide einen Vertrag erhalten.
Was natürlich jeweils unterm Strich rauskommt, kann keiner wissen

ligr ginnie
Gespeichert

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Eisenherz
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 7


« Antwort #8 am: 10. Januar 2010, 18:34:56 »

Das fast alle Foren oder Berichte darin zwar von vielen gelesen wird, aber Antworten sehr spärlich sind crash
Gespeichert
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.773



« Antwort #9 am: 10. Januar 2010, 18:55:20 »

Hallo Eisenherz,

und was stört dich daran?

Gezählt werden ja auch Leute, die nicht angemeldet sind und deshalb gar nicht anworten können.
Nicht jeder, der einen Thread liest kann auch etwas sinnvolles dazu beitragen und hält sich dann eben zurück.
Es würde niemandem helfen 7 oder 8 mal ein und dieselbe Antwort zu bekommen.
Hier gibt es weder eine Pflicht zu antworten, noch ein Recht auf x Antworten zu seiner Geschichte/Frage o.ä.
Wenn man einen Thread verfolgt und neue Antworten mitleist werden auch diese klicks erneut gezählt...

Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
wedi
Gast
« Antwort #10 am: 10. Januar 2010, 19:20:08 »

Hallo
Und manchmal muss man, ist bei mir jedenfalls so, einen Beitrag öfters lesen, weil man (ich) vieles beim ersten lesen überlese.
Wenn man (ich) sich dann neu eingelesen hat, ist meistens schon eine Antwort da, die man (ich) auch geschrieben hätte, nur leider zu spät.
Gruß Wedi
Gespeichert
Malachit
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.262



« Antwort #11 am: 10. Januar 2010, 19:27:53 »

Hallo Eisenherz,

Das fast alle Foren oder Berichte darin zwar von vielen gelesen wird, aber Antworten sehr spärlich sind

Was genau hast du von einem kostenlosen Forum erwartet? Wir versuchen, uns gegenseitig zu helfen; aber vatersein.de ist kein Dienstleistungsbetrieb mit Antwortgarantie. Wenn das nicht das Richtige für dich ist: Antworten in nahezu beliebigem Umfang liefert dir der Anwalt deiner Wahl für ca. zweihundert Euro pro Stunde ...

Nix für ungut,

Malachit.
Gespeichert

Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
Aldruper
_Aldruper
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 236


« Antwort #12 am: 10. Januar 2010, 19:46:11 »

Das fast alle Foren oder Berichte darin zwar von vielen gelesen wird, aber Antworten sehr spärlich sind crash

Hi,
also ich kann mich nicht beklagen dieses Forum hatte mir schon viel geholfen sollten dankbar sein,das es so was gibt. applaus1

Wem s nicht gefällt,muss sich ja nicht Anmelden.

Der das Forum braucht Aldruper
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #13 am: 10. Januar 2010, 19:47:36 »

*zuzsammengeführt*

Es macht wenig Sinn, wegen jedes Bäuerchens ein Topic aufzumachen.

Das fast alle Foren oder Berichte darin zwar von vielen gelesen wird, aber Antworten sehr spärlich sind
Sonst alles gesund?
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Zugewinn-/Versorgungsausgleich, Hausrat (Moderatoren: brille007, Schmusepapa, Beppo)  |  Thema: Neu: Versorgungsausgleichsgesetz
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team