Hi Martini
Herzlich Willkommen
Kommt man aus den aufgelaufenen und zukünftigen Forderungen des JA nicht wieder raus obwohl das Einkommen nachweislich unter 900Euro liegt?
Muß ich nun eine Änderungsklage gegen den Titel führen?
Was bereits aufgelaufen ist muss auch abgetragen werden, das ist nun mal so mit Schulden. Zukünftige Forderungen können in der Tat nur durch eine Titelabänderung reduziert/vermieden werden. Bei dieser KM läuft es wohl auf eine Abänderungsklage hinaus.
Nun versuche ich mal die Frage etwas konkreter zu stellen:Geht es rein rechtlich überhaupt gleichzeitig eine Beistandsschaft beim Jugendamt zu haben-inkl. Leistungen vom JA-und selbst -KM- eine Sicherungshypothek übers Amtsgericht eintragen zu lassen???
Hier fehlen Einzelheiten, vor allem der zeitliche Bezug, um überhaupt was zu sagen.
leich noch eine Frage:Habe früher gut verdient und gerne meinen KU bezahlt-nun durch Selbstständigkeit und Anlaufschwierigkeiten m.M. nach unverschuldet nicht zahlungsfähig.
Gerade bei dieser Bewertung gehen die Ansichten weit auseinander. Was Du als unverschuldet siehst heißt noch lange nicht, dass dies auch so die KM oder ein Richter es sehen.
Hast Du das JA angesprochen bei der Wahrnehmung des Umgangs zu vermitteln?
Gruss oldie