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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 16:26:18 *
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Autor Thema: Unterhalt kann nicht in voller Höhe gezahlt werden - Gerichtsvollzieher  (Gelesen 1042 mal)
Pekuh
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1


« am: 27. Januar 2009, 12:44:07 »

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig helfen. Als ich heute von der Arbeit zurück gekommen bin, war der Gerichtsvollzieher bei mir und hat seine Karte hinterlassen. Er möchte von mir ca. 33.000 € haben für zu wenig gezahlten Unterhalt für meine 2 Kinder aus erster Ehe. Ich habe vorher weder eine Vollstreckungsmaßnahme angekündigt bekommen und auch sonst eine Information vom Gericht, Anwalt etc erhalten. Da ich nur ca. 800,- € Einkommen habe bin ich natürlich nicht in der Lage den vollen Unterhalt zu zahlen. Eigentlich brauche ich gar nicht bezahlen. Da ich aber neu verheiratet bin und eine Frau (Gütertrennung vor der Ehe) mit einem guten Einkommen hat, meint meine Ex-Frau (Scheidung 1998) das ich nun alles bezahlen soll. Ich zahle jeden Monat 350,-- € Unterhalt für meine Kinde.
Kann meine Ex Frau mich pfänden oder mich zur Eidesstattlichen Versicherung bringen?
Muß meine Frau mithaften?
Was soll ich machen?
Ich bin ja bereit zur Zahlung, aber mit meiner Behinderung (30%) ist es schwer einen anderen Beruf zu bekommen.
Gespeichert
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.773



« Antwort #1 am: 27. Januar 2009, 13:01:58 »

Hallo Pekuh,

ich nehme mal an das es einen Titel oder ein Urteil gibt, das dich zur zahlung von x € pro Monat an Unterhalt verpflichtet. Unter anderem unterwirft man sich der sofortigen Vollsterckung im Falle der Nichtzahlung.

Wenn du so wenig verdienst hättest du eine Abänderugnsklage anstrengen müssen und den KU entsprechend anpassen. Von den aufgelaufenen Schuolden wirst du so nicht runterkommen, aberfür die Zukunft soltlest du dich darum kümmern ,das der KU entsprechend angepasst wird.

Grundsätzlich haftet deine Frau nicht für deine Schulden. Allerdings kann es sein, das aufgrund ihres guten Verdienstes, du einen Unterhaltsanspruch gegen sie hast (sog. Taschengeld) und das das dann für den rückständigen KU herangezogen wird.

Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
papi74
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.419



« Antwort #2 am: 27. Januar 2009, 13:03:42 »

Hallo,

ob die zahlen musst hängt natürlich erstmal davon ab, ob die Forderungen berechtigt sind.
Des Weiteren brauchst du keine Befürchtung haben, dass Deine Frau Deine Schulden (wenn gerechtfertigt) zahlen muss.

Was Dir/Euch passieren kann, ist dass Deine Frau Dich "unterhalten" muss und du somit Dein Einkommen für den Unterhalt einsetzen kannst.
Es hängt natürlich davon ab, ob die Forderungen ´tatsächlich berechtigt sind und wieviel Deine Frau jetzt verdient.

Besteht ein Titel...wenn ja in welcher Höhe?

Mfg

papi74



Gespeichert

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
sky
Gehört zum Inventar
*****
Beiträge: 1.828



« Antwort #3 am: 27. Januar 2009, 19:20:06 »

Hallo zusammen,

ohne vollstreckbaren Titel geht der Gerichtsvollzieher überhaupt nicht los. Grundlage einer Vollstreckung ist der Titel.

Grüße
sky
Gespeichert

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.389



« Antwort #4 am: 27. Januar 2009, 19:35:08 »

Moin pekuh,

auch ich bin der Ansicht, dass hier noch wesentliche Mosaiksteine fehlen: 33.000 EUR Unterhaltsschulden laufen nicht "einfach so" auf, ohne dass man davon etwas bemerkt. Da muss es Gerichtsverfahren, Titulierungen, Mahn- oder Anwaltsschreiben etc. gegeben haben.

Grüssles
Martin
Gespeichert

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