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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 16:25:01 *
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Autor Thema: verfahrenspfleger gutachten  (Gelesen 1171 mal)
hase22
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3


« am: 26. Januar 2009, 09:50:07 »

guten tag ihr lieben..

ich brauche mal dringend eure hilfe. und zwar habe ich ein gutachten hier liegen was fehlerhaft und sehr einseitig bzw.eher als anwalt des vaters anstatt des kindes plädiert.es geht um das umgangsrecht.aufgrund diesem gutachten besteht seit oktober wieder regelmässiger umgang mit den kindern-ich pers. wollte nur ausschlieesen das er gefährlich für die kinder ist und habe auch nur kurzzeitig den umgang wegen diverser vorfälle ausgesetzt.verfahrenspfleger wurde von gericht beantragt und von beiden seiten für positiv empfunden.für mich fraglich aber warum auch immer ist der vater in den höchsten tönen gelobt worden.
ich würde die kinder aufhetzen etc. !!!ich allerdings möchte ja das die kinder kontakt haben schliesslich brauchen sie ihn das weiss auch ich.

wie folgt gutachten gut ausgefallen für vater für mich nicht so.kinder würden mir nach dem mund sprechen etc.aufgrund dieser lage wäre das kindeswohl gefährdet wen n es so weitergeht.

Empfehlung des verfahrenspflegers.sofortigen umgang wieder beibehalten(seit oktober wieder normal)
ich solle mir hilfe suchen das ich mich wieder voll und ganz auf die erziehung meiner kinder konzentrieren kann.



könnt ihr mir sagen ob ich jetzt angst haben muss das man mir keine kinder wegnimmt oder ist das wirklich nur eine aussage für das umgangsrecht.

wer hat erfahrungen ? ich habe nämlich bald gerichtstermin inkl.verfahrenspfleger jugendamt und dem vater.er hat doch das volle umgangsrecht wie er will---was wollen die denn jetzt noch?



ganz liebe Grüsse
hase22

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brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.389



« Antwort #1 am: 26. Januar 2009, 10:16:38 »

Moin hase,

was genau ist Dein Problem? Du warst der Ansicht, Du könntest den Umgang Eurer Kinder mit ihrem Vater wegen irgendwelcher Vorfälle einfach "aussetzen"; der hat das nicht hingenommen und ein Familiengericht angerufen; das wiederum hat ein Gutachten beauftragt hat, welches ergeben hat, dass der Umgang nicht nur wichtig ist, sondern Deine Vorwürfe frei erfunden sind und Eure Kinder sich offenbar in einem durch Dich verursachten Loyalitätskonflikt befinden.

Ich finde diese Entscheidung gut. Eure Kinder sind nicht Dein Besitz, über den Du nach Belieben verfügst. Du bist auch nicht im Alleinbesitz der Wahrheit über richtig und falsch. Und Du würdest sicher nicht "Ungerechtigkeit!" sagen, wenn das Gutachten in Deinem Sinne ausgefallen wäre.

"Deine" Kinder (die in Wirklichkeit nicht "Deine", sondern "Eure" sind, aber das scheint in Deinem Kopf noch nicht angekommen zu sein) haben jetzt wieder ungehinderten Zugang zu ihrem Vater. Von einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes ist zwar nirgends die Rede - aber was wäre denn schlimm daran, wenn die Kinder tatsächlich bei ihrem Vater leben und Du nur das hättest, was Du selbst als das "volle Umgangsrecht" bezeichnest? Das ist nach Deiner Ansicht doch vollkommen ausreichend, oder?

Just my 2 cents
Martin
(der sich mehr solcher gerichtlicher Entscheidungen wünschen würde)
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
hase22
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3


« Antwort #2 am: 26. Januar 2009, 10:30:21 »

hallo

mein ex mann hat mich geschlagen vor den kindern die kinder hatten zeitweise angst was man ja verstehen kann.deswegen ist es ausgesetzt worden.ich wollte nichts boykottieren oder sonst was.er macht jetzt einen auf übervater hat sich aber in der ganzen zeit der ehe mehr um seine freunde gekümmert als zu verstehen das auch er kinder hat.trennungsgrund.er hat seine familie nicht gesehen.sorry aber das muss ich doch nicht hinnehmen oder.er kann seine kinder jederzeit sehen und sprechen und jetzt bekomme ich sowas ins haus.warum das schlimm wäre?? ich liebe meine kinder und könnte nicht ohne sie..deswegen.aber ihn hat es jahrelang nicht interessiert was mit den kinder ist und jetzt dies das ist mein problem.ich kann ja nachvollziehen das wenn er sich jeh gekümmert hätte es auch wehtut mit den kindern aber so ..Huch wo kommt das denn so schnell her?

deswegen hätte ich gern die empfehlung erklärt da man durch die gutachten nicht ganz durchsteigt.

wie ist diese zu verstehen?


danke
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midnightwish
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.773



« Antwort #3 am: 26. Januar 2009, 10:57:26 »

Hallo hase,

Zitat
Empfehlung des verfahrenspflegers.sofortigen umgang wieder beibehalten(seit oktober wieder normal)
ich solle mir hilfe suchen das ich mich wieder voll und ganz auf die erziehung meiner kinder konzentrieren kann.

Ich interpretiere das so, das ein Umgang mit dem Vater schlicht und einfach für die Kinder gut und notwendig ist. Mag sein, das er sich früher nicht in dem Maße gekümmert hat, wie du es dir gewünscht hättest oder es für die Kidner gut gewesen wäre. Vielleicht hat er das nun begriffen und möchte diese Verantwortung übernehmen.

Der Gutachter ist wohl der Meinung ,das du die Paar- von der Elternebene noch nicht trennen kannst und deshalb die Kinder bewußt oder unbewußt beeinflußt (auch ein trauriges Gesicht, wenn der Vater die Kinder abholt ist eine Beeinflussung), daher die Empfehlung, dir Hilfe zu suchen, um diesen konflikt aufzulösen.

Du hast als Mutter schlicht und eifnach die Pflicht den Umgang mit dem Vater für die Kinder zu ermöglichen und zu fördern und du hast alles zu unterlassen, was dem entgegen steht. Das  nennt man Bindungstoleranz.

Auch wenn er dich geschalgen hat und die Kinder das mitansehen mußten, heißt es eben nooch lange nicht ,das er die Kinder schalgen wird oder sie dauerhaft Angst vor ihm haben müsern.

Zitat
könnt ihr mir sagen ob ich jetzt angst haben muss das man mir keine kinder wegnimmt oder ist das wirklich nur eine aussage für das umgangsrecht.

Solltst du nicht bereit sin Hilfen anzunehmen oder der Richter der Ansicht serin ,das deine Bindungstoleranz zu gering ist, um den Kontakt störungsfrei zu gewähren und auf der anderen Seite der vater eine höhere Bindungstoleranz aufweist, kann es durchaus sein ,das bei entsprechendem Antrag das ABR auf den Vater übertragen wird.

Zitat
ich liebe meine kinder und könnte nicht ohne sie..

Das ist immer eine schlechte Ausgangslage. Keine Frau (und auch kein Mann) sollte seine Daseinsberechtigung über die Kinder definieren. Damit bürdest du ihnen eine Last auf, die zu schwer für ihre kleinen Schultern ist. Jeder Mensch kann ohne seine Kinder oder ohne den PArtner, wenn es sein muß. Die Kinderwerden größer und selbständiger. Unsere Aufgabe ist es ihnen den Rahmen und Schutz zu bieten, um zu verantwortungsvollen Menschen zu werden, nicht mehr und nicht weniger. Wenn du wirklich nicht ohne deine Kidner kannst, dann  brauichst du wirklich Hilfe.

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.389



« Antwort #4 am: 26. Januar 2009, 11:28:27 »

Moin hase,

offenbar unterliegst Du dem Trugschluss, dass am Ende einer Ehe derjenige mit den Kindern und Unterhaltszahlungen "belohnt" wird, der nach eigener Ansicht der bessere Mensch ist, die grösseren Opfer gebracht zu haben glaubt oder dem anderen mehr Dreck hinterherwirft. Bei Sorgerechts- und Umgangsfragen werden aber nicht die Gründe des Scheiterns Eurer Ehe bewertet, sondern nur das Wohl der Kinder. Ob Dein Ex Dich tatsächlich jemals geschlagen hat, spielt dabei keine Rolle, zumal es nach langer Zeit auch nicht nachweisbar ist (genausowenig wie das, was zu dieser Eskalation geführt hat oder ob Du ihm zuvor einen Aschenbecher an den Kopf geworfen hast). Umgangs- und Sorgerechtsfragen befassen sich immer und ausschliesslich mit der Zukunft. Und wenn Du dem Gutachter den Eindruck vermittelt hast, die Kinder auf bestimmte Antworten "pro Mama" zu dressieren und/oder das gemeinsame Sorgerecht nach Belieben einfach einseitig zu Deinen Gunsten auszulegen, kann durchaus und zu Recht das von Dir beschriebene Ergebnis im Gutachten stehen.

Du magst Deinen Ex für einen lausigen Partner halten; er kann trotzdem ein überaus liebevoller Vater sein. Ein (noch) hassender Ex-Partner ist zur Beurteilung dieses Sachverhalts sowieso der ungeeignetste Mensch unter der Sonne; ein Gutachter dagegen bewertet nur den Ist-Zustand gegenüber den Kindern und nicht, ob Dein Ex-Mann wegen irgendwelcher ehelicher Verfehlungen durch Dich bestraft werden darf. Schon gar nicht, wenn Du dafür Eure Kinder benutzt.

Just my 2 cents
Martin
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hase22
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3


« Antwort #5 am: 26. Januar 2009, 11:59:29 »

für midnightwish-----



also eine solcher antrag liegt nicht vor und was bindungstoleranz angeht da steht auch garnichts von im gutachten.

mein ex mann hat jetzt auch seit oktober wieder regelmäßigen umgang zu den kindern und telefonieren tuen sie in der woche zwischenzeitlich auch.
die kleine(3 ) möchte noch nicht bei ihm schlafen wo ich aber dran arbeite.
es wird doch aiuch sicherlich mir zugute kommen das es von oktober bis jetzt wunderbar geklappt hat und ich nichts verweigere und auch so zufrieden bin wie es jetzt läuft oder?
da meinst du müsste ich mir keine sorgen machen...

danke im vorraus.....

hase22
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #6 am: 26. Januar 2009, 12:16:46 »

Hallo Hase
es kommt nun einfach darauf an, alles zu tun, was den Umgang fördert.
Auch euren Kindern zu zeigen, dass es völlig normal und schön ist einen guten Kontakt zum Vater zu haben und dass du dich auch darüber freust. Dann können sie es auch.

Sieh es als einen Warnschuss an.
Noch ist nichts gegen dich entschieden worden aber sieh zu, dass du was änderst.
Wenn es seit Oktober und in Zukunft gut klappt, musst du sicher nichts befürchten aber versuche auch deine eigene Einstellung zu ändern.
Sieh es nicht als Bedrohung und Zwang sondern als Verwarnung und Belehrung. Und vor Allem auch als Chance.
Mache was draus.

Gruss Beppo
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« Antwort #7 am: 26. Januar 2009, 12:46:46 »

Hallo Hase

für midnightwish-----
also eine solcher antrag liegt nicht vor und was bindungstoleranz angeht da steht auch garnichts von im gutachten.

Solch ein Antrag wäre der logische nächste Schritt, wenn eine Verweigerungshaltung aufrecht erhalten wird. Was die Bindungstoleranz angeht, muß das nicht explizit drinstehen, lässt sich aber ( wenn vom GA so bezweckt ) durch eventuelle Formulierungen ableiten.

LG Jemmy

ps.: Bin zwar nicht Tina, aber da es hier keinen privaten Briefkasten, sondern lediglich einen "Sammelkasten" gibt, antworte ich einfach mal.
pps.:Schreib doch mal die wichtigsten Passagen des GA anonymisiert hier rein. Möglicherweise läßt sich dann mehr sagen.
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Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)

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« Antwort #8 am: 26. Januar 2009, 14:53:17 »

Moin,

mein ex mann hat mich geschlagen vor den kindern...deswegen ist es ausgesetzt worden.
DU hast den Umgang boykottiert, nicht "es". Und deshalb hast DU jetzt ein berechtigtes Poblem. Höchstrichterlich ist zudem entschieden worden, dass Gewalt gegen den betreuenden Elternteil kein Grund für Umgangsausschluss ist. Es gibt 'n paar hornochsige Weiber in Deutschland, die das durchzudrücken versuchen und ich hoffe inständig, dass sie scheitern, weil ideologisch verblendet.

ich wollte nichts boykottieren oder sonst was.
Hmmm...faktisch hast du es jedoch gemacht.

er macht jetzt einen auf übervater
Prima, dass er sich auf seine Vaterpflichten besinnt. Prima, dass er auf deine Wertschätzung dessen nun nicht angewiesen ist.

hat sich aber in der ganzen zeit der ehe mehr um seine freunde gekümmert als zu verstehen das auch er kinder hat.trennungsgrund.er hat seine familie nicht gesehen.
Das war gestern, letztes Jahr, früher halt. Jetzt beginnt eine neue zeitrechnung.

sorry aber das muss ich doch nicht hinnehmen oder
Was stört es dich, dass er sich um die Kiddies kümmert?

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
xyz
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Beiträge: 76


« Antwort #9 am: 26. Januar 2009, 16:04:10 »

Hallo Hase,

aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen: Umgangsboykott ist das Schlimmste, was man Kindern und ihren Eltern bzw. dem jeweils betroffenen Elternteil antun kann. Dafür gibt es m.E. keine Begründung, keine Rechtfertigung, oder sonst irgendwas. Kinder haben nicht nur das Recht sondern vor allem ein Bedürfnis beide Elternteile zu sehen, zu hören, zu spüren.

Egal was Du mit dem KV hast oder nicht hast - so was geht einfach gar nicht  teufel2

Versetzt Dich mal in die Situation Eures bzw. Eurer Kindes/Kinder. Wie sollen die damit klar kommen, daß plötzlich einer oder eine überhaupt nicht mehr da ist ? schild_hilfe

Tatsache ist: Sie kommen damit nicht klar !!!!!!!!!!!!!!

Auch wenn Du das aktuell vielleicht gar nicht so merkst oder merken willst. Es ist eine ganz schlimme Erfahrung, die sie mit ins Leben nehmen.

Wenn Dir Dein/e Kind/er so wichtig sind wie Du schreibst, dann mach so etwas im Sinne der Kinder nie wieder.

Gruß, sabine
« Letzte Änderung: 26. Januar 2009, 16:08:34 von xyz » Gespeichert
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