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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 16:21:33 *
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Autor Thema: Scheidungsfolgenvereinbarung  (Gelesen 705 mal)
parsival02
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 27


« am: 26. August 2004, 11:44:02 »

Hall0,

wer kann mir helfen.

Wir wollen uns so günstig wie nur möglich scheiden lassen und daher vorab eine Scheidungsfolgenvereinbarung schließen.

Wer hat da Erfahrungen?

Wer weiß wo ich Mustertexte hierzu im Internet finden kann?

Vielen Dank
Martin
Gespeichert
herforder
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 18


« Antwort #1 am: 26. August 2004, 17:09:46 »

Kann ich nur empfehlen.

Bei der (einvernehmlichen) Scheidung benötigst Du nur noch einen Anwalt, so der Gegner keine Anträges stellen will.

Ich hatte bloss das Pech, dass die Einigung über unser Haus drinstand. Das hat den Streitwert recht hoch getrieben. War aber trotzdem noch erträglich.

Und jetzt rechnet sich das trotzdem.
Gespeichert
parsival02
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 27


« Antwort #2 am: 27. August 2004, 09:10:05 »

Hallo an Alle!

Vielen Dank für die Antworten.
Ein paar Fragen habe ich aber noch dazu.
Begutachtet das Gericht die Scheidungsfolgenvereinbarung oder nimmt das Gericht diese einfach hin.
Warum wird der Streitwert höher wenn da etwas über das Haus drin steht und man sich doch aber vorher geeinigt hat?

Wenn der Zugewinn in der Scheidungsfolgenvereinbarung mit Betrag X geregelt ist, wird dann der Streitwert auch um den Betrag X erhöht?

Wir arbeiten beide und verdienen auch ähnlich. Meine Ex möchte nun den Ehegattenunterhaltsanspruch nur "zur Zeit" ausklammern, mit der Begründung, daß das Gericht das ansonsten nicht zulassen würde und das der andere versorgt werden muß wenn einer arbeitslos wird. Ist das so? Es kann doch nicht sein, daß ich nach Jahren der Scheidung noch für meine Ex zahlen muß wenn diese ihren Job verliert....

Wer kann mir das helfen?

Wenn wir die Scheidungsfolgenvereinbarung von unseren Rechtsanwälten prüfen lassen, wird dann das Honorar nach dem Streitwert oder nach Stunden berechnet?

Vielen Dank für ganz viele Anregungen.

Martin  
Gespeichert
Butzemann
Rege dabei
***
Beiträge: 110


« Antwort #3 am: 27. August 2004, 12:37:50 »

Hallo,

so unerheblich wie man sich einigt ist es nun leider doch nicht! Denn Gesetze darf man ja nun nicht umgehen. So haben wir z. B. einen Unterhalt für die nächsten 2 J vereinbart. Leider steht nicht um welche ART des Unterhaltes es sich handelt. EU kann es ja noch nicht sein, da wir mittem im Scheidungsverfahren (seit 3 J) sind!

Was wenn die 2 J. der Unterhaltszahlung vorbei sind? Das ist der knackpunkt für unseren Scheidungsrichter. Die Parteien wollen dann wieder eine Neuberechnung und Vereinbarung weil Ex wieder arbeiten möchte und KU dann sowieso wieder ansteigt.

Das kapiert der Richter leider nicht. Haben nun den 3. Gerichtstermin - wieder kein Scheidungstermin sondern "Folgesachen"  mad

In der Vereinbarung hielten wir fest das die Zahlung nur so läuft sofern der Ex nicht durch eigene Schuld arbeitunfähig wird! In der heutigen Zeit machen Firmen schnell zu.

Soweit ich es kenne hat die Ex ewig ein Recht auf EU solange sie "bedürftig" ist oder wird. ( so muss unser Staat nie ran). Und das kann man in keinem Vertrag ausschließen weil gegen das Gesetz.
Es sei denn Sie ist wieder verheiratet. Selbst wenn die 2. Ehe geschieden wird, ist immer der erste Ehemann wieder zu Unterhalt verpflichtet. :cul:

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