Hallo,
so unerheblich wie man sich einigt ist es nun leider doch nicht! Denn Gesetze darf man ja nun nicht umgehen. So haben wir z. B. einen Unterhalt für die nächsten 2 J vereinbart. Leider steht nicht um welche ART des Unterhaltes es sich handelt. EU kann es ja noch nicht sein, da wir mittem im Scheidungsverfahren (seit 3 J) sind!
Was wenn die 2 J. der Unterhaltszahlung vorbei sind? Das ist der knackpunkt für unseren Scheidungsrichter. Die Parteien wollen dann wieder eine Neuberechnung und Vereinbarung weil Ex wieder arbeiten möchte und KU dann sowieso wieder ansteigt.
Das kapiert der Richter leider nicht. Haben nun den 3. Gerichtstermin - wieder kein Scheidungstermin sondern "Folgesachen"
In der Vereinbarung hielten wir fest das die Zahlung nur so läuft sofern der Ex nicht durch eigene Schuld arbeitunfähig wird! In der heutigen Zeit machen Firmen schnell zu.
Soweit ich es kenne hat die Ex ewig ein Recht auf EU solange sie "bedürftig" ist oder wird. ( so muss unser Staat nie ran). Und das kann man in keinem Vertrag ausschließen weil gegen das Gesetz.
Es sei denn Sie ist wieder verheiratet. Selbst wenn die 2. Ehe geschieden wird, ist immer der erste Ehemann wieder zu Unterhalt verpflichtet. :cul: