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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 16:14:37 *
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Autor Thema: Konjunkturpaket II: Kinderbonus  (Gelesen 32550 mal)
82Marco
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Beiträge: 2.767



« Antwort #425 am: 05. März 2010, 11:12:21 »

Vor allem wenn es mit den Rechten von uns zu tun hat  puzzled
...oder den Hals ums Verrecken nicht voll kriegt!
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
staengler
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #426 am: 05. März 2010, 11:14:33 »


@ marco82

korrekt! Gäb`s hier einen Verein für Exgeschädigte würde ich mich auch schon als Ehrenvorsitzender bewerben können.....  puzzled
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Papa Berger
Schon was gesagt
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Beiträge: 10


« Antwort #427 am: 05. März 2010, 12:24:31 »

@andyk
Kann man das Urteil, bzw. die Begründung irgendwo einsehen, bzw kannst Du es mir irgendwie zukommen lassen?
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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #428 am: 05. März 2010, 12:47:55 »

Moin,

Urteile als pdf, Word, RTF, ... bitte an mich - ich veröffentliche sie in anonymisierter Form.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Papa Berger
Schon was gesagt
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Beiträge: 10


« Antwort #429 am: 05. März 2010, 16:24:20 »

So ein negatives Urteil sollte lieber nicht veröffentlicht werden, um die Unersättlichen nicht noch zusätzlich zu füttern

Interessant ist für mich, ob der Richter sich nur dazu geäußert hat, dass nicht nachweisbar ist, wann und ob die KM überhaupt den Kinderbonus erhalten hat, sondern ob er sich auch zur Sache geäußert hat.
Noch interessanter wäre natürlich ein Urteil, das für den zu Unrecht Gepfändeten positiv ausgefallen ist.

Der Nachweis, wann die KM das Geld erhalten lässt sich nämlich erbringen. Auf Nachfrage bei der Familienkasse bekam ich die Antwort, dass ihn bei uns alle Berechtigten zur gleichen Zeit mit dem April-Kindergeld bekommen haben, dazu gehört auch die KM.
Das ist in meinem Fall auch nicht relevant, denn die KM hat ja schon zugegeben, dass sie das Geld erhalten und sofort ausgegeben hat.
Mein Richter hat sich zur Sache überhaupt noch nicht geäußert, es ging bisher nur um Formalitäten, bei denen ich ihm erst klar machen musste, dass ich diese eingehalten habe. Ich befürchte natürlich, dass es wieder wegen irgendwelcher Formalitäten abgewiesen wird. Bisher hat meine Ex-Frau vor Gericht immer verloren, die Pfändung war ihr erstes Erfolgserlebnis. Damit daraus keine Gewohnheit wird, hoffe ich auf einen für mich positiven Ausgang. Das nächste Mal wird sich ein Anwalt drum kümmern, jedenfalls hat mich meine Frau darum gebeten, mich nicht mehr mit meiner Ex auseinanderzusetzen.

Na ja, die Kosten sind bisher überschaubar und ich habe sie auch schon wieder drin, denn die KM bekommt inzwischen nur noch den Mindestunterhalt, der ja leider extrem gestiegen ist. Alle Zusatzleistungen habe ich ihr gestrichen. Manche Leute wissen leider nicht zu schätzen, wenn man ihnen mehr gibt, als ihnen zusteht. Schade, dass ich es erst so spät erkannt habe.
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Papa Berger
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10


« Antwort #430 am: 15. März 2010, 13:40:22 »

Mein Urteil ist jetzt auch geschrieben. Leider hatte ich keine Chance vor Gericht, weil die Pfändung beendet war, bevor ich die Möglichkeit hatte, Klage einzureichen.
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