Hallo Honey-Bee!
Beim JA bin ich mir fast 100% sicher deren Urkunde unterschreiben zu müssen.
Nein, Abänderungen bezüglich der Altersbegrenzung werden jederzeit eingefügt (zwar ungern, aber es wird gemacht).
Wenn du mit den nötigen Wissen den möglichen Äußerungen entgegentrittst - klappt es.
Viele andere haben auch geschrieben das man den Titel auch zb. auf 2 Jahre begrenzen lassen kann.
Nur wenn ersichtlich ist, dass sich in zwei Jahren sicher etwas ändert (z.B Ausbildungsbeginn). Kindergelderhöhungen, Arbeitsplatzverlust, Änderungen DT, ..... sind hier nicht gemeint.
Ich habe sogar in meinem Scheidungsurteil lediglich statischen KU aufgebrummt bekommen.
Mangelfall? Liegt auch daran wie alt das Scheidungsurteil ist und was genau gefordert (statischer Betrag) wurde.
Normal würde ein Urteil (vor 2008) so aussehen (wenn entsprechender Antrag auf dynamischen Unterhalt gestellt wurde):
Der Beklagte wird verurteilt, zum Ersten eines jeden Monats Unterhalt an den Kläger, geboren am xxx, zu Händen seines gesetzlichen Vertreters wie folgt zu zahlen:
1.
Ab 01.01.2001 121 % des Regelbetrags der ersten Altersstufe nach § 1 Regelbetragsverordnung abzüglich des anrechenbaren Kindergeldes für ein erstes Kind, derzeit EUR xxx (EUR xxx minus EUR xxx). Nicht anrechenbar ist nach § 1612 b Abs. 5 BGB der Kindergeldanteil in der Höhe, in der der geschuldete Unterhalt 135 % des jeweiligen Regelbetrags unterschreitet;
2.
ab 01.11.2001 121 % des Regelbetrags der zweiten Altersstufe abzüglich des anrechenbaren Kindergeldes für ein erstes Kind;
3.
ab 01.11.2007 121 % des Regelbetrags der dritten Altersstufe abzüglich des anrechenbaren Kindergeldes für ein ersten Kind.
Wenn ich von dir 115% fordere und dich auffordere den Unterhalt für die Zukunft titulieren zu lassen, kannst du mir nicht mit einem statischen Titel kommen

!
Rechtlich werden Verpflichtungserklärungen vor dem Jugendamt allgemein als deklaratorisches oder bestätigendes Schuldanerkenntnis angesehen.
rechtsbekundend = rechtsbezeugend = deklatorisch
eine einseitige Verpflichtungserklärung = es liegt keine Vereinbarung der Parteien zugrunde liegt
Ich erkenne keinen Vorteil oder Nachteil, ob jetzt beim Jugendamt oder beim Notar ein Titel erstellt wird. Bitte beim Schreiber der Seite nachfragen!
Ansonsten steht hier einiges zur Beurkundung:
http://books.google.de/books?id=0nQ-1Pr9Ip0C&pg=PA122&lpg=PA122&dq=deklatorisch+jugendamt&source=web&ots=enunTAvIru&sig=RB3VRMx25yQiymAkAJXrNqED05g&hl=de&sa=X&oi=book_result&resnum=1&ct=result#PPP1,M1
Grüße,
kosmos