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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 16:08:55 *
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Autor Thema: 1 Monat komplett im urlaub.. und wann sehen sich kinder rund vater???  (Gelesen 780 mal)
nuffl
Frischling

Beiträge: 3


« am: 11. Januar 2009, 22:54:47 »

HAllo ins Forum,

ganz frisch und neu hier habe ich natürlich gleich eine Frage.

facts: geschieden, gemeinsames sorgerecht, 2 kinder unter 10 jahren, regelmässiger umgang 14-tägig am WE.

habe vor kurzem bei der km angefragt, wann die kinder dieses jahr nicht zu hause (im urlaub) sind.
nach einigen erinnerungen nun fogende antwort:

august, bis auf 3 (werk-) tage sind die kinder komplett im urlaub/unterwegs.

ostern 1 woche, pfingsten 1 woche.


AHA ! icon13  ...schön das ich auf nachfrage erfahre, das die urlaube schon verplant sind...

auf meine frage, wie sie sich das denn so vorstellt, das ich meine kinder dann rund 6 wochen nicht sehe kam nur die antwort es blieben noch die tage dazischen.
ich drauf... an diesen tagen muss ich arbeiten.

sie meinte nur, das wäre ja nicht ihr problem und ich könnte ja an den papa wochenenden in den urlaubsort reisen und die zeit mit den kindern verbringen.. schild_nichtzufassen

also meine frage...
wie weit geht denn nun das "bestimmungsrecht" der km?

ganz abgesehen davon, das ich noch gar nicht weis wo sich meine kinder 4 wochen lang aufhalten, suche ich eine rechtliche grundlage die mir hilft den umgang zwischen den kindern und mir zu ermöglichen.

bytheway... ich bin durchaus kompromissbereit.. aber wenn ich nur ein ."das ist nicht mein problem".. oder ein "meinst du wir planen unseren urlaub nach deinen wünschen"... bekomme  fehlen mir die worte...

thx 4 feedback,

nuffl
« Letzte Änderung: 11. Januar 2009, 22:58:08 von nuffl » Gespeichert
Jemmy
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Beiträge: 1.430


*rotzfrech*sagt LG


« Antwort #1 am: 11. Januar 2009, 23:06:18 »

Hallo nuffl

Willkommen bei VS.de

suche ich eine rechtliche grundlage die mir hilft den umgang zwischen den kindern und mir zu ermöglichen.

Nun, was du suchst, nennt sich " gerichtliches Umgangsurteil ".

Rede nochmal mit der KM, wenn das nichts bringt, dann
an das JA wenden und um ein Vermitlungsgespräch bitten, mit dem Ziel einer schriftlichen Umgangsvereinbarung. Wenn das nichts bringt, dann
Umgangsklage vor Gericht.

Das Ganze ist der typische Dreisprung.

LG Jemmy
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Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)

Eine EX ist wie Krieg. Einmal erlebt, bleibt sie bestimmend, bis ans Lebensende !

Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
nuffl
Frischling

Beiträge: 3


« Antwort #2 am: 11. Januar 2009, 23:17:32 »

hallo jemmy...

danke für die antwort..
hab ich soweit verstanden..

ich bin kein freund von absolut starren regeln.. aber wenn sich die flexibilisierung immer nur von der km in anspruch nehmen lässt und meine wünsche (falls ich überhaupt mal was verschieben will/muss) extrem in grenzen halten oder nicht zu berücksichtigen sind...

wird es wohl auf diesen weg hinaus laufen..

aber was ist denn nun in sachen urlaub fakt...

sie kann doch nicht einfach so sagen.. pech, wir sind 4 wochen weg..
 du siehst die kinder danach wieder...

gibts nichts, was aussagt, das sie sich da (zumindest ein bischen) mit dem KV absprechen mus?Huch?

wenn ich eine gerichtliche regelung habe wird sie sich zwar an diese halten müssen, ich aber die kinder auch nicht ausserhalb dieser regelung zu sehen bekommen.. c


 question
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Jemmy
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*rotzfrech*sagt LG


« Antwort #3 am: 11. Januar 2009, 23:31:21 »

Hallo nuffl

Solange es keinerlei schriftliche und von beiden Seiten akzeptierte ( freiwillige oder aufgezwungene ) Umgangsvereinbarung gibt, ist es schwierig bis unmöglich da etwas durchzusetzen. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht.
Die einzige Möglichkeit, die dir noch bleibt, wäre zu Pokern und zwar in der Form, ihr zu sagen: Entweder wir einigen uns oder ich werde es gerichtlich entscheiden lassen müssen. Wenn du bisher sehr zuvorkommend warst, kann es sein das sie das nicht durch gerichtliche Regelung ersetzt sehen möchte. Darauf würde ich aber nicht wetten.

In welchem Umfang du den Umgang einklagst, bleibt ja dir überlassen. Grundsätzlich klagt man auf mehr als den Regelumgang, um während der Verhandlung noch Spielraum zum entgegenkommen zu haben.

LG Jemmy ( der der Meinung ist, das eine starre Regelung besser ist, als auf das Wohlwollen einer selbstgefälligen KM angewiesen zu sein )
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Mux
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Beiträge: 835



« Antwort #4 am: 12. Januar 2009, 11:03:25 »

Hallo nuffl,

ich bin der Meinung, dass hier eine gerichtliche Umgangsregelung vielleicht nicht notwendig ist.
Ich bin zwar eher der Vertreter für starre und nachvollziehbare Regelungen, aber Du schreibst ja,
dass der 14tägige Umgang gut funktioniert. Das ist viel wert. Der Urlaub ist immer so ein Problem.

In jeder gerichtlichen Umgangsregelung wird stehen, dass der Urlaub dem Regelumgang vorgeht und
deshalb ausfällt. Auch mit einer gerichtl. Regelung ist der Urlaub u.U. nicht klar geregelt. Mir wurden z.B.
drei Wochen innerhalb der Berliner Schulferien zugebilligt; ergo musste ich mich mit der KM immer noch
einigen und den Urlaub abstimmen bzw. dann in den Urlaub fahren, wenn sie nicht gerade fährt. Im Laufe
eines schwierigen Annährungsprozesses sind wir jetzt einigermaßen fähig, uns einvernehmlich über den
Urlaub zu einigen. 

Unter den jetzigen Umständen hast Du keinerlei Chance einen Urlaub der Mutter mit ihren Kindern
zu verhindern. Wenn sie Dir im Gegenzug keinen vernünftigen Urlaub mit Deinen Kindern gewährt,
musst Du den gerichtlichen Weg gehen - wie hier schon erwähnt. 

Ich halte in Deiner Situation den von Jemmy vorgeschlagenen Tipp für sinnvoll, mit der KM reden,
zu pokern wie vorgeschlagen und JA um Vermittlung bitten, wenn Gespräche nichts bringen.

Dann mal weiterschauen.

LG,
Mux

Edit: Gröbste Fehler raus!








 

 
« Letzte Änderung: 12. Januar 2009, 11:59:17 von Mux » Gespeichert
82Marco
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« Antwort #5 am: 12. Januar 2009, 11:45:23 »

Servus nuffl!

Ich würde eine erst mal für Dich praktikable und realistische Umgangsvereinbarung (Muster gibts hier im Forum) schriftlich aufsetzen und diese KM zur "Genehmigung bzw. Änderung" als Diskussinsgrundlage zukommen lassen.
In dieser sollte z.B. stehen:
- ein WE alle 14 Tage an geraden/ungeraden Kalenderwochen
- Ferien hälftig, Rhythmus jedes Jahr alternierend
- evtl. ein zusäzlicher Nachmittag während der Woche
- hohe Feiertage bei KM oder bei Dir im jährlichen Wechsel.

Damit wird auch eine gewisse Planungssicherheit erreicht, solange  sich an diese Verenbarung gehalten wird.

Dieser Vorschlag dient dann auch als Grundlage für eine mögliches JA-Gespräch oder gar für eine Umgangsklage...

Grüße ausm Süden
Marco

P.S.
Wenn KM sich sträubt, kannst sie freundlich Aufmerksam machen, dass auch sie verpflichtet ist, regelmäßigen und möglichst umfangreichen Umgang zu fördern und zu ermöglichen (BGB §1684)!
« Letzte Änderung: 12. Januar 2009, 11:57:13 von 82Marco » Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
nuffl
Frischling

Beiträge: 3


« Antwort #6 am: 12. Januar 2009, 12:02:28 »

Im Laufe
eines schwierigen Annährungsprozesses sind wir jetzt einigermaßen fähig, uns einvernehmlich über den
Urlaub zu einigen. 
 

diesen annäherungsprozess kenne ich auch bei anderen entscheidungen.

sie is freundlich und entgegenkommend wenn sie etwas haben/ändern möchte.
sobald ich eine änderung habe die ihr (und sei es noch so gering) nicht passt schaltet sie ab.

mit so einem menschen kann man keine kompromisse finden mit denen beide zufrieden sind.

nach neuem unterhaltsrecht bekommt sie seit 1.1. 8,-€ !! weniger/monat
ich denke ihre unabgesprochene und urlaubsplanung und ihre "scheißegal- einstellung" mir gegenüber ist wiedermal eine reaktion daraus.

@marco:  hälfte der ferien: dann müsste ich meinen kompletten jahresurlaub in den schulferien verbringen.



 erstaunt039
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82Marco
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« Antwort #7 am: 12. Januar 2009, 12:08:23 »

@nuffl:
Zitat
hälfte der ferien: dann müsste ich meinen kompletten jahresurlaub in den schulferien verbringen.
Hier ist Phantasie und Flexibilität gefragt, z.B.: Großeltern, Verwandte, Freunde, Ferienprogramme, etc.
Nicht Probleme sondern Lösungen finden ist die Devise!
Abgesehen davon schrieb ich: für Dich praktikable Vereinbarung..

Grüße
Marco
« Letzte Änderung: 12. Januar 2009, 12:10:02 von 82Marco » Gespeichert

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