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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 16:07:14 *
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Autor Thema: Unterhaltszahlungen für fünf Kinder *Warnung, Umfangreich*  (Gelesen 9732 mal)
Papa4Five
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« am: 09. Januar 2009, 17:17:04 »

*Bitte zu "Unterhaltsrecht" verschieben, habe aus Versehen hier gepostet. * (Ich dummy)

Ein freundliches Hallo in die Runde.


Seid heute lese ich in Eurem Forum mit und wage es einfach mal Euch um Rat zu bitten.
Da dies ziemlich Umfangreich und Zeitaufwendig wird, bitte ich schon jetzt um Entschuldigung.
Sprengt das hier den Rahmen oder sollte es unangemessen sein, dann bin ich nicht böse
wenn Ihr das sagt bzw garkeiner antwortet.

Meine Frau und ich (noch verheiratet, seid 1999) sind seid fast genau zwei Jahren getrennt lebend.
Sie zog dabei aus unserem gemeinsamen Haus aus. (beide zu 50% im Grundbuch)
Wir haben uns auf einen bestimmten Unterhaltsmodus geeinigt, ohne Anwälte, aber nun möchte Sie
Eigentum erwerben und wir sind uns einig, die Zahlungen mal neu und vielleicht offiziell aufzulegen.
Nachfragen bei Anwälten ergaben aber horrende Kosten, so das wir nun auf der Suche nach anderer Hilfe sind.

Ich bitte Euch daher mal über meine Überlegungen grob drüber zu sehen und mir vielleicht ein paar Tipps zu geben.
(Dies wird nun etwas kompliziert, aber eine echte Herrausforderung *g*)

K1, 15J, wohnhaft bei Ihr, aber ich beziehe Kindergeld, 164€
K2, 14J, wohnhaft bei mir, ich beziehe Kindergeld, 164€
K3, 11J, wohnhaft bei mir, ich beziehe Kindergeld, 170€
K4, 6J, wohnhaft bei Ihr, sie bezieht Kindergeld, 195€
K5, 6J, wohnhaft bei ihr, sie bezieht Kindergeld, 195€

Mein Nettoeinkommen (unbereinigt und ohne Kindergeld): 3277€
Ihr Einkommen (seid Jahren) ca: 750€

Schulden, während der Ehe, wegen Neubau eines Hauses, belaufen sich inkl. Zinsen und Tilgung auf: 1824€
Diese teilen wir uns retlich, da wir beide ja Besitzer sind. Ich denke diese Schulden sind bei beiden abzugsfähig, oder?

Dazu kommt aus der Zeit noch ein Bausparvertrag den ich alleine abzahle (hat sich so eingebürgert): 104€
Dafür zahlt Sie die hälfte der Grundbesitzabgaben und Gebäudeversicherungen, zusammen im Ganzen: 57€

Als wenn das noch nicht genug wäre, kommen noch Mieteinnahmen von Untermietern auf dem Grundstück dazu, Gesamt (kalt): 725€
Auch die teilen wir uns, nur das ich Ihr für Ihre Haushälfte die ich ja bewohne, nochmals eine Kaltmiete  zukommen lasse: 400€
Diese 400€ habe ich nicht von meinem Einkommen abgezogen, da bei der DT09 ja ein Eigenbedarf dafür vorgesehen ist und
es daher für die Eingruppierung in die Tabelle bei mir nicht zählt, wohl aber bei Ihr, da es ja für Sie ein Einkommen darstellt.

Soweit das einfache    ich hoffe Ihr seid noch bei mir.

Nachdem ich nun alle Einnahmen (ausser dem Kindergeld, da ja kein Einkommen) und die Schulden gegen gerechnet habe,
komme ich auf folgende Beträge, welche meiner Meinung nach die Grundlage für die DT09 darstellen:
Bei mir sind es 2610€ (Stufe 4), bei Ihr sind es 571€ (Stufe 1)
Da Ihr Einkommen nun unter dem Selbstbehalt liegt, denke ich, bin ich alleine für alle fünf Kinder Unterhaltspflichtig, egal wo sie wohnen.

Lege ich nun also Stufe 4 zu Grunde, ziehe von meinen 2610€ für K1 (habe das Kindergeld bereits vorher schon Ihr überwiesen), K4 und K5 den
jeweiligen Unterhalt (gem. Anhang DT09, Anrechnung hälftiges Kindergeld) ab und dann noch für K2 und K3, welche ja bei mir
wohnen und auch nach der gleichen Stufe, nur mit vollem Kindesunterhalt bedacht werden, verbleibt ein Restbetrag von: 906€
Der paßt zwar zum notwendigen Selbstbedarf, aber nicht zum Bedarfskontrollbetrag, welcher ja eine ausgewogene Verteilung
gewährleisten soll.

Darf ich mich jetzt bis auf Stufe zwei runterstufen, wo der Bedarfskontrollbetrag, nach neuer Berechnung aller Unterhaltsstufen, paßt???

Wenn ja, würde es dann wie folgt aussehen?

Bereinigtes (? 5% Arbeitsaufwendungung oder 4% Altersvorsorge, oder was es auch immer gibt habe ich nicht abgezogen ?) Einkommen : 2610€
K1 (15J) erhält von mir : 314€ (da bei Ihr wohnend und ich Ihr das Kindergeld komplett überwiesen habe)
K2 (14J) erhält von mir : 396€ (da bei mir wohnend und ich das Kindergeld habe)
K3 (11J) erhält von mir : 339€ (da bei mir wohnend und ich das Kindergeld habe)
K4 (6J) erhält von mir : 241,50€ (da bei Ihr wohnend und Sie das Kindergeld bezieht)
K5 (6J) erhält von mir : 241,50€ (da bei Ihr wohnend und Sie das Kindergeld bezieht)

Mir verbleibt dann : 1078€ (Obwohl der Notwendige Selbstbetrag 900€ und der angemessene [ich glaub] 1100€ beträgt *wirr*)

Ziehe ich zu guter Letzt noch den notwendigen Selbstbetrag von 900€ ab, so verbleibt für meine Frau noch 3/7 von 178€ als
Ehegattenunterhalt, also ca  76€.  Das heißt, das Sie nun eine "bereinigtes" Einkommen von ca 650€ hat. Nicht mehr weit bis 900€ Selbsterhalt !

So, habe fertig  puzzled

- Stimmt das alles so ungefähr, was ich da schreibe/rechne oder ist das absoluter *****Huch?
- Da wir seid fast zwei Jahren einen anderen Modus haben, kann man da von Gewohnheit reden? Ich hoffe nicht, da ich wohl viel zu viel zahle.
- Oder heben sich die Kinder je nach Wohnort gegenseitig auf? (Fänd ich ungerecht für die Kids, da "Sie" ja dann mehr EU bekäme)
- Werde ich wegen fünf Kinder gleich in eine andere Stufe angehoben bzw herabgestuft, wie/ was zählt da eigentlich?
- Ab welcher Einkommensgrenze muß Sie eigentlich KU zahlen, bzw mir EU zahlen?
- Und noch was, in wie weit kann von Ihr verlangt werden für mehr Einkommen zu sorgen und was passiert dann bzw wer wem was (na ihr versteht, oder)
- Ach ja, ab wann wirkt sich bzw wirkt sich überhaupt jemals ein neuer Freund/Lebensgefährte auf die ganzen Berechnungen aus? (egal ob bei Ihr oder mir)

Wenn ich das alles einem Anwalt erkläre, der bis zu 60€ pro 15min. nimmt, bin ich schon arm, bevor er versteht was vorsichgeht.
Habe keine entsprechende Versicherung die das abdeckt. Ich habe sogar meine LV aufgelöst um Ihr die hälfte des Hausrates auszubezahlen.

Huhu, hat sich einer bis hier unten durchgekämpft? (ich hoffe sehr)

Ich würde mich sehr freuen, wenn irgendjemand zu all dem geschriebenen Stellung nehmen würde und
laß Euch jetzt mal in Ruhe damit Ihr das ganze nochmals sacken zu lassen könnt.

LG an alle die es bis hier geschafft haben und noch Interesse haben, aber natürlich auch an alle anderen

Bis denne
Papa4Five
« Letzte Änderung: 09. Januar 2009, 17:20:29 von Papa4Five » Gespeichert

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« Antwort #1 am: 09. Januar 2009, 18:02:05 »

Hallo Papa4Five,

herzlich Willkommen bei Vatersein.de, der Seite auch für Kinderreiche.

Ich habe habe deinen Beitrag bis zum Schluss gelesen, auch wenn ich in der ersten Runde deinen Rechnungen nicht bis zum Schluss folgen konnte.

Ich versuche aber, das später nach zu holen.

Auch weil ich dich um diese konstruktive Lösung mit den Kindern und dem Haus beneide.

Genau so etwas hatte ich mir auch vorgestellt, statt dessen führe ich seit mehr als 3 Jahren einen nicht enden wollenden Krieg gegen gegen meine Ex und habe mein Haus auch schon lange verloren.

Auch wenn ich deine Rechnung noch nicht bis zum Schluss verfolgt habe, kann ich aber schon mal sagen, dass dieser Zustand den ihr habt eigentlich unbezahlbar ist.
Aber dazu später mehr, wenn ich mir die Zahlen genauer durchgesehen habe.
Kann nur etwas dauern, bin schon etwas über 25! ;)

Gruss Beppo
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Papa4Five
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« Antwort #2 am: 09. Januar 2009, 18:40:07 »

Hi Beppo,

Danke für die nette Begrüßung.

Ich freue mich das es einer geschafft hat bis zum Ende meines Postes zu kommen ;-))

Das wir eine konstrultive Lösung gefunden haben, geht wohl zu meinen Lasten. Ich denke ich zahle um die 400€ mehr als ich müßte. Ist also klar das es bisher Friede, Freude Eierkuchen gab. Naja, es kommt ja auch meinen Kinder zugute, welche bei Ihr wohnen.
Das ich noch im Haus wohne liegt daran, das sie ausziehen wollte. Das Haus hat sie doch einiges an Nerven gekostet.
(Neubau eines Holzhauses, Renovierung eines Schuppens und restaurierung eines Fachwerkhauses, alles auf einem Grundstück)
Ich war/bin auch ziemlich platt deswegen, aber nun laß ich es ruhiger angehen. *hihihi*

Ansonsten haben Sie und ich aber noch ein gutes Verhältniss, naja sagen wir mal so, wir reden miteinander.

Na ich bin gespannt ob Du die Rechnungen nachvollziehen kannst.
Gruß
Papa4Five

P.S.
Ich bin auch *knapp* über 25 *ggg*
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« Antwort #3 am: 09. Januar 2009, 18:40:24 »

Hallo Papa4Five,

ich verstehe, was Du meinst.

Du solltest aber besser "klassisch" rechnen bei den Hauskosten, denn einerseits versteht das ausser uns beiden sonst keiner, andererseits treibt das die KU-Berechnungsgrundlage nur künstlich in die Höhe. D.h. rechne erstmal so, als ob Du alle Kosten und Einnahmen verbuchst, und korrigiere es am Ende bezüglich der tatsächlichen Zahlungsströme.

Also das Haus kostet: 1824+2*57+104 = 2042€ und bringt reale Mieteinnahmen von 725€ und fiktive Mieteinnahmen (=angemessener oder subjektiver Wohnwert) von sagen wir mal 700€..

Von Deinem Einkommen gehen 150€ Werbungskostenpauschale ab. Altersvorsorgepasuchale steckt schon in der Tilgung, also keine 4% extra. Bleiben Dir bereinigt:

3277-150-2042+725+700 = 2510€

Bedarfskontrollbeträge mögen viele OLGs nicht, aber in dem Fall bringt ja die einfache Formel "3 Stufen runter wegen 6 statt 3 Berechtigten" das gleiche Ergebnis, also Stufe 1. KU-Zahlbeträge für alle 5 also in Summe 1310 €.

Einkommen nach KU Du also 2510-1310€ = 1200€, ihr bereinigtes Einkommen nach Werbungspauschale = 750-5% = 712€.

TU demnach (1200-712)*3/7 = 209€, bzw wegen 1000€ Selbstbehalt = 200€.

Ist Dein Netto schon Steuerklasse II oder noch III ?

Beim Kindergeld-Ausgleich würde ich ihr den Zählkinder-Vorteil nicht kampflos überlassen, sondern das gesamte Kindergeld addieren und 2/5 davon für Dich beanspruchen.
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« Antwort #4 am: 09. Januar 2009, 19:28:49 »

Hallo pappasorglos (netter Nick !)

ich antworte Dir mal auf die Schnelle bevor ich mich über Deinen Post genauer hermache.

Also vorab, ich bin Steuerklasse II, Sie ist I.

Dann gleich meine Frage, wie kommst Du bei KU auf 1310€?
Im günstigsten Fall errechne ich 1301€. Ok ich bin kein Korinten***. Der Punkt ist, das dann alle Kinder
gem. Anhang der DT09 berechnet würden. Sollten aber nicht die zwei, welche bei mir wohnen den anderen KU erhalten?

Und das mit der Miete muß ich auch erstmal sacken lassen. Auf die Schnelle denke ich aber das Du Recht hast, es so einfach zu berechnen. Aber dann würde ich fiktive Miete von 800€ statt 700€ ansetzen, da ich das ja eh im Moment zahle und es mich nicht so verwirrt.

Die TU Rechnung ist mir auch neu, gut so, da ich ja hier bin um zu lernen. Ich danke Dir dafür.

Erstmal letzte Frage: Was sind Zählkinder beim Kindergeld? Ich weiß ich bin alt und naiv, aber das hab ich noch nie gehört. Werde auch da mal googln. So von meiner Logik her würde ich sagen das jedem Kind der KU gem Anhang der DT09 zusteht puls die Hälfte des Kindergeldes. Die andere Hälfte des Kindergeldes sollte dem betreuendem Elternteil als Anreiz oder Ausgleich zustehen. Naja, ich befürchte ich rede schonwieder wirres Zeug.

Ich meld mich wieder,

vielen Dank nochmals

Papa4Five

EDIT: Nachdem ich alle Kindergelder addiert hatte und davon 2/5 berechnet habe, geb ich Dir wiederum recht, das ich 27,20€ mehr haben bzw fordern könnte. Aber um des lieben Friedens willen, werde ich solche "Mini" Beträge erstmal schlabbern lassen. Kann ich später, falls es mal hart auf hart kommt noch machen.
« Letzte Änderung: 09. Januar 2009, 19:47:13 von Papa4Five » Gespeichert

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« Antwort #5 am: 09. Januar 2009, 20:06:43 »

Schönen guten Abend,

was mir direkt beim ersten Lesen ins Auge sticht:

Mir verbleibt dann : 1078€ (Obwohl der Notwendige Selbstbetrag 900€ und der angemessene [ich glaub] 1100€ beträgt *wirr*)

Ziehe ich zu guter Letzt noch den notwendigen Selbstbetrag von 900€ ab, so verbleibt für meine Frau noch 3/7 von 178€ als
Ehegattenunterhalt, also ca  76€.  Das heißt, das Sie nun eine "bereinigtes" Einkommen von ca 650€ hat. Nicht mehr weit bis 900€ Selbsterhalt !

Der Selbstbehalt gegenüber den Kids beläuft sich auf 900€, der Selbstbehalt gegenüber deiner Ex dagegen auf 1100€, oder täusche ich mich jetzt?


- Und noch was, in wie weit kann von Ihr verlangt werden für mehr Einkommen zu sorgen und was passiert dann bzw wer wem was (na ihr versteht, oder)

Naja, eigentlich kann von ihr verlangt werden soviel zu verdienen, dass sie den Mindestunterhalt für die Kinder, die bei dir leben, zahlen kann. Theoretisch. (Hammer Leitlinien Punkt 12.1)
Aber da das ja alles nicht so einfach ist, müsste man erstmal klären, ob sie eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat (bei ihr wohnen ja die kleinsten Kids, 6 Jahre). (Hammer Leitlinien Punkt 17.1.1)
Es kann zudem auch sein, dass du, da du deutlich mehr verdienst als sie, allein barunterhaltspflichtig bist, nämlich dann, wenn sie ohne Beeinträchtigung ihres angemessenen Unterhaltsbedarfs nicht in der Lage ist, ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen. (Hammer Leitlinien Punkt 12.3)

Sorry, macht es jetzt vermutlich nicht einfacher;-)

- Ach ja, ab wann wirkt sich bzw wirkt sich überhaupt jemals ein neuer Freund/Lebensgefährte auf die ganzen Berechnungen aus? (egal ob bei Ihr oder mir)

Ja, wirkt sich aus, wenn die Beziehung als gefestigt gilt, afaik nach  ca.2-3 Jahren. Kann dann z.B. als Haushaltsführung oder Zusammenleben in einer häuslichen Gemeinschaft mit angerechnet werden, siehe auch hier die Hammer Leitlinien Punkt 6.1 und 6.2
Zudem kann das Anrecht auf EU dann entfallen (BGH Urt. vom 16.04.2008 XII ZR 7/05)

Und mal nebenbei bemerkt, nach 3 Kindern noch Zwillinge ist schon irgendwie hart;-) Hut ab! thumbup

So, jetzt versuch ich nochmal in Ruhe deine Posts zu lesen

Viele Grüße
Frank
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« Antwort #6 am: 09. Januar 2009, 20:18:14 »

Hallo Papa4Five,

für die beiden bei Dir lebenden Kids müsstest Du Dir noch einen Betreuungsbonuns (Stufe 1 der DT oder pauschal 200,- EURO) anrechnen lassen können, da Du ja Bar- und Naturalunterhalt leistest.

LG, Uli
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« Antwort #7 am: 09. Januar 2009, 20:39:53 »

Hallo Papa4Five!

Die Regelung nach Trennung mit einer 50/50 Eintragung im Grundbuch machen nicht viele da es über kurz oder lang zu 100% Ärger gibt.

Hier würde ich langfristig denken, da sicher du im Endeffekt als Gesamtschuldner haften müsstest.

Zitat
hr Einkommen (seid Jahren) ca: 750€

Was ist, wenn irgendwann der KU wegfällt bzw. die Arbeit nicht mehr gehalten werden kann?

Grüße,
kosmos
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« Antwort #8 am: 09. Januar 2009, 21:19:43 »

Also vorab, ich bin Steuerklasse II, Sie ist I.

Wenn sie deswegen die I hat, weil sie einen neuen hat und dem vielleicht sogar die Hemden bügelt, dann ist nach den meisten Leitlinien ein fiktives Einkommen für Haushaltsführung von typisch 380€ anzurechnen.

Zitat
Dann gleich meine Frage, wie kommst Du bei KU auf 1310€?

Ich hab hier geschaut:

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1614.html

und dann 3*240+ 2*295 gerechnet.
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« Antwort #9 am: 09. Januar 2009, 21:21:08 »

Wir haben uns auf einen bestimmten Unterhaltsmodus geeinigt, ohne Anwälte, aber nun möchte Sie
Eigentum erwerben und wir sind uns einig, die Zahlungen mal neu und vielleicht offiziell aufzulegen.
Ach ja, ab wann wirkt sich bzw wirkt sich überhaupt jemals ein neuer Freund/Lebensgefährte auf die ganzen Berechnungen aus? (egal ob bei Ihr oder mir)
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Eigentumserwerb bei dem Gehalt? Sie hat Steuerklasse I? Also ist ein neuer Partner im Spiel?! siehe meinen letzten Post, BGH Urteil...


K1 (15J) erhält von mir : 314€ (da bei Ihr wohnend und ich Ihr das Kindergeld komplett überwiesen habe)
K2 (14J) erhält von mir : 396€ (da bei mir wohnend und ich das Kindergeld habe)
K3 (11J) erhält von mir : 339€ (da bei mir wohnend und ich das Kindergeld habe)
K4 (6J) erhält von mir : 241,50€ (da bei Ihr wohnend und Sie das Kindergeld bezieht)
K5 (6J) erhält von mir : 241,50€ (da bei Ihr wohnend und Sie das Kindergeld bezieht)

Wieso zahlst du für alle Kinder? Zumindest für das 11jährige könntest du doch UHV beantragen, oder nicht? Gut, jetzt wirds allerdings zeitlich knapp, mit 12 ist Schicht.

Gruß
Frank

Edit:
papasorglos war schneller mit seiner Vermutung rofl2
« Letzte Änderung: 09. Januar 2009, 21:22:48 von matraj63 » Gespeichert

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« Antwort #10 am: 09. Januar 2009, 21:44:16 »

Ich werfe mal noch'n Ball ins Spiel:

Warum zahlst du ihr nicht soviel EU, dass sie KU fähig wird?

Ginge sogar einvernehmlich, denn du sparst am EU Steuern.

Du hättest dann die steuersparenden Lasten und sie die Steuerfreien.
Das erhöht deinen Ertrag, ohne, dass es ihr schadet.

Ausserdem wäre es rechnerisch korrekter und hätte noch den Charm, dass der EU sowieso irgendwann endet, sie aber immer noch KU-Pflichtig wäre.

Gruss Beppo
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« Antwort #11 am: 09. Januar 2009, 22:28:19 »

Nochmals Nabend an alle hier,

also ich muß mich herzlich bedanken über so viel Informationen.
Einiges hör ich zum erstenmal, anders seh ich anders oder verstehe es nicht, aber dazu später.

Ich versuche mal jedem zu antworten.

@papasorglos

Ich hab das mit der Miete nochmals quer gerechnet und festgestellt, das wenn ich alles halbiere und gegeneinander verrechne, mich und sie das Grundstück je ca 178€ kostet. Ich denke das kann man mit 4% Altersvorsorge bezeichnen. Daher macht es keinen großen Unterschied ob ich das so oder so mache. Meine Art ist zwar komplizierter aber für beide Parteien gerecht und fair. Zum Glück war das auch nie strittig.

Zu der Steuerklasse von Ihr und mir muß ich sagen, das dies uns vom Amt so vorgegeben wurde. Ich glaube wir waren früher 3 und 5 dann 4 und vier und dann sagte uns das Amt wir müßten wegen der Trennung auf 1 und 1 bzw einer könnte auf 2. Seid dem machen wir das so. Wir machen auch die Lohnsteuer noch zusammen, irgendwie zusammen veranlagt oder so, fragt mich bitte nicht, das macht unser Steuerberater aus der Familie. *wiederwirr*
Die Steuerklasse hatte also nie etwas mit einem neuen bei Ihr zu tun. Ich weiß bzw es interessiert mich auch nicht groß ob sie einen hat.

So, dann noch zu Deiner Unterhaltsberechnung. Ich rechne da anders, aber vielleicht liege ich da falsch. Du legst deiner Berechnung zwar den Anhang zu Grunde, nur nimmst du nur die Daten von Kind 1 und 2. So nebenbei sehe ich gerade das bei dem Link bzw dann auf der Seite die Bezeichnungen falsch sind. Das erste Kästchen müßte heißen ür Kind 1 und 2.
Ich rechne so:
Kind eins 15J., Stufe eins, Anhang DT09 gleich 295€
Kind zwei 14 J., Stufe eins, erste Seite DT09 gleich 377€
Kind drei 11J., Stufe eins, erste Seite DT09 gleich 322€
Kind vier 6J., Stufe eins, Anhang DT09 gleich 224,50€
Kind fünf 6 J., Stufe eins, Anhang DT09 gleich 224,50€

Dies ergäbe zusammen 1443€

Mir schwirrt der Kopf heute, daher kann es sein das ich auch völlig falsch liege, werde das nächste Woche nochmal beäugen *ggg*
Dank Dir aber für Deine Mühen.

@ matraj63

Ich hoffe das das mit dem 1100€ Selbstbehalt gegenüber der Ex stimmt. Das würde mich wieder ein Stück weiter bringen.

Und die Hammer Leitlinie werd ich mir demnächst wohl mal zu Gemüte führen. Da steht ja wohl einiges drin. Dank Dir dafür.

Das mit den Zwillies nach den drei Kinder war schon der Knaller, aber positiv. Aber he, kleine Kidds sind doch generell die Wucht, oder.
Erst wenn sie pupertieren wird es anders und da sind nun einige. Seeehr interessant und ne reine Nervensache *haha*

Ach und was ist UHV für die 11Jährige??

Und dann war da noch das mit ihrem EIgentumserwerb. Wenn ich das alles hier so zusammenfasse kann sie es nicht leisten und schon garnicht mit einer langen Laufzeit. Das Geld was sie bekommt ist ja zweckgebunden für die Kinder und für sie bleibt jetzt fast nix und später wird das kaum mehr.

@ Uli

Hast Du da auf die schnelle auch nen Link zu? Wenn nicht google ich mir den selbst, null problemo. Auch das ist mir neu und wenn das so weiter
geht dann freu ich mehr und mehr. Ich denke ich zahle ihr über 400€ zuviel im Moment. *BOAH*

@ Kosmos25

Die 50/50 Regelung für das Grundstück hatten wir schon immer, nicht erst seid der Trennung.
Das ich mal als Gesamtschuldner allein da stehen werde ist ne Überlegung wert, aber ich hoffe das ich das nicht zwangsweise machen muß. Ich würde ihr lieber ihren Anspruch abkaufen oder so. Aber das ist ein anderes Thema, oder???

Das mit dem langfristigen denken hat bzw macht mir zu schaffen. Ich werde da wohl mal ein paar Tage drüber grübeln müssen. Das war für die Zukunft bzw in die Zukunft geblickt ein wichtiger Input. Dank Dir dafür, das war auch ein Augenöffner. Auch das mit dem KU wegfall, studieren oder oder oder muß ich mal überdenken.


So ich hoffe ich konnte jedem antworten und freue mich schon wieder auf weitere Posts.
Nur bricht mir nun das Auge und da wollen auch noch ein paar Kidds ins Bett gebracht werden,
also bis bald

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« Antwort #12 am: 09. Januar 2009, 22:31:29 »

Hallo,

Deine Ex soll auch StKL 2 beantragen, wenn bei ihr kein anderer Erwachsener gemeldet ist. Der Anspruch auf Steuerklasse 2 besteht in dem Moment, wo sie "echt" alleinstehend ist. Und das ist sie, wenn sie mit wenigstens einem Kind allein lebt. Macht ca. 40 Euro netto im Monat mehr.

LG LBM
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gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
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« Antwort #13 am: 09. Januar 2009, 22:37:25 »

Ich werfe mal noch'n Ball ins Spiel:

Warum zahlst du ihr nicht soviel EU, dass sie KU fähig wird?

Ginge sogar einvernehmlich, denn du sparst am EU Steuern.

Du hättest dann die steuersparenden Lasten und sie die Steuerfreien.
Das erhöht deinen Ertrag, ohne, dass es ihr schadet.

Ausserdem wäre es rechnerisch korrekter und hätte noch den Charm, dass der EU sowieso irgendwann endet, sie aber immer noch KU-Pflichtig wäre.

Gruss Beppo


Also das beamt mich für heute ganz weg. Ist das echt legal?? Das muß ich mal meinem Steuerberater stecken. Eigentlich müßte der doch sowas wissen?
Aber wenn sie KU pflichtig wird, ändert sich doch die gesamte Berechnung? Wemm würde sie dann was zahlen? Und wäre dann nicht ne Mangelberechnung fällig? Ich befürchte so auf die schnelle gesehen das die Leidtragenden die Kinder sind, die bekommen doch dann am wenigsten, oder?

Seeehr interessanter Aspekt, echt.

Und dann noch, wann endet denn eigentlich der EU??

Bin gespannt auf den nächsten Ball ;-)))

Und wie ich sehe kann wohl alles so und so rechnen, das kommt dann sehr auf den Ex oder das jeweilige Gericht bzw Bundesland an. Ich dachte immer das alles geregelt wäre, aber *hihihi* das ist wohl schon alles verregelt, oder so.

Jetzt muß ich aber wirklich los, bevor ich noch ganz kirre werde.

Haltet die Ohren steif,

LG

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« Antwort #14 am: 09. Januar 2009, 22:41:34 »

Hallo,

Deine Ex soll auch StKL 2 beantragen, wenn bei ihr kein anderer Erwachsener gemeldet ist. Der Anspruch auf Steuerklasse 2 besteht in dem Moment, wo sie "echt" alleinstehend ist. Und das ist sie, wenn sie mit wenigstens einem Kind allein lebt. Macht ca. 40 Euro netto im Monat mehr.

LG LBM

Nabend Dir,

danke für Deinen Post.

Geht das denn, das beide Klasse zwei haben können?
Uns wurde beim Amt gesagt, dies könne nur einer von beiden, daher hab ich die 2 und sie die 1. Die Kinderfreibeträge mussten wir uns teilen. Vielleicht hat das mit dem Bundesland zu tun, NRW, oder mit der Zusammenveranlagung, wie auch das immer berechnet wird, bin da ganz unbeleckt. *g*

Jetzt versuch ich aber in die Heia zu kommen

LG auch Dir

Papa4Five
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« Antwort #15 am: 09. Januar 2009, 22:44:30 »

Hi,

nee, das ist nicht vom (Ex) Partner abhängig. Du kannst Dir mal in Ruhe § 24b EStG ansehen. Ex soll einfach zum Amt gehen und den Antrag stellen. Da gibts nen Vordruck, den füllt sie aus und gut. Sie muss halt nur bestätigen, dass kein anderer Erwachsener mit ihr dort lebt sondern nur sie und ein Kind, für das ihr KG zusteht.

LG LBM
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« Antwort #16 am: 09. Januar 2009, 22:52:07 »

Fangen wir mal mit der leichtesten Frage an:
Zitat
Und dann noch, wann endet denn eigentlich der EU??
Das ist juristisch eindeutig geregelt:
Any time from now!

Aber vermutlich vor dem KU.

Die KU statt EU Geschichte habe ich jetzt nicht durch gerechnet aber da sie ja neben Gehalt auch noch Mieteinnahmen hat, könnte der Abstand bis zur KU-Schwelle  nicht mehr so hoch sein.
Zumal sie dann ja nur Zeile 1 zahlt und nicht 9.
Alles was KU sicherstellt sollte auch legal sein. Es ist eigentlich sogar richtiger als dein Verfahren.

Am besten klappt das natürlich wenn man über sowas reden und kann und sie den Charm dieser Lösung versteht und mit geht.

Gute Nacht

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« Antwort #17 am: 09. Januar 2009, 23:44:25 »

@ Uli

Hast Du da auf die schnelle auch nen Link zu? Wenn nicht google ich mir den selbst, null problemo. Auch das ist mir neu und wenn das so weiter
geht dann freu ich mehr und mehr. Ich denke ich zahle ihr über 400€ zuviel im Moment. *BOAH*

Schau mal in mein OLG-Urteil  >>hier<<  (Seite 16, 2ter Absatz)

LG, Uli
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« Antwort #18 am: 10. Januar 2009, 09:10:15 »

Moin Moin,

Und die Hammer Leitlinie werd ich mir demnächst wohl mal zu Gemüte führen. Da steht ja wohl einiges drin. Dank Dir dafür.

Jedes OLG hat seine eigenen Leitlinien, ich weiß natürlich nicht ob Hamm für dich zuständig ist, guckst du hier...
http://www.treffpunkteltern.de/unterhaltsrechlicheleitlinien.php

Das mit den Zwillies nach den drei Kinder war schon der Knaller, aber positiv. Aber he, kleine Kidds sind doch generell die Wucht, oder.
Erst wenn sie pupertieren wird es anders und da sind nun einige. Seeehr interessant und ne reine Nervensache *haha*

Hab selber Zwillies, aber nur die 2, sind jetzt 7 Jahre. Bis zur Pubertät hab ich ja noch Zeit, mein Nervenkostüm aufzuarbeiten...*gg*

Ach und was ist UHV für die 11Jährige??

Wenn deine Ex keinen KU zahlen kann, kannst du Unterhaltsvorschuß beantragen, d.h. das JA (Unterhaltsvorschußkasse) zahlt dir eine gewisse Summe und fordert sie von deiner Ex zurück. Mal ganz platt gesagt. Guckst du hier...
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltsvorschuss


LG
Frank

Edit:
Vorraussetzungen für Lohnsteuerklasse 2 gibts u.a. hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerklasse
Bei meiner Ex und mir war es kein Problem, dass wir beide LStKl 2 bekommen haben
« Letzte Änderung: 10. Januar 2009, 09:26:24 von matraj63 » Gespeichert

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« Antwort #19 am: 10. Januar 2009, 11:33:25 »

Hallo Papa4Five!

Zitat
Die 50/50 Regelung für das Grundstück hatten wir schon immer, nicht erst seid der Trennung.
Das ich mal als Gesamtschuldner allein da stehen werde ist ne Überlegung wert, aber ich hoffe das ich das nicht zwangsweise machen muß. Ich würde ihr lieber ihren Anspruch abkaufen oder so. Aber das ist ein anderes Thema, oder???

Das mit dem langfristigen denken hat bzw macht mir zu schaffen. Ich werde da wohl mal ein paar Tage drüber grübeln müssen. Das war für die Zukunft bzw in die Zukunft geblickt ein wichtiger Input. Dank Dir dafür, das war auch ein Augenöffner. Auch das mit dem KU wegfall, studieren oder oder oder muß ich mal überdenken.

Ich kann dir noch mehr Beispiele nennen, wo du die Garantie hast, dass es später zu Problemen kommen wird.

Ich würde dir auch vorschlagen, die Rechnung wie folgend zu machen:
a, ihr teilt das Haus im Zugewinnverfahren - du zahlst sie aus
b, berechnet eurer Einkommen mit berufsbedingten Aufwand, Altersvorsorge - schau dazu in die Leitlinien unter Punkt 10
c, lass das Haus komplett außen vor bei den Berechnungen
d, dann ziehst du den KU für die drei Kinder (je nach OLG den Tabellen- bzw. den Zahlbetrag)
e, dann rechnest du ihren EU aus
f, dann rechnest du den KU für die bei dir lebenden Kinder aus (du wirst den kompletten EU als KU wieder zurückbekommen)

Zum langfristigen denken:
Im Endeffekt zahlt du mit deiner Berechnung KU, EU und das Haus für die KM ab.
I
rgendwann fällt KU und EU weg - dann kann KM nicht mehr bezahlen.  Von 750 Euro kann KM nicht mal die Hälfte der restl. kleinen Kreditrate bezahlen.
KM heiratet wieder - im Erbfall bekommt der neue Ehegatte die Hälfte der Erbmasse (welche du im Endeffekt bezahlt hast).

Wenn Kinder studieren, sind sie nachrangig der KM und du wirst zusätzlich zum EU für sie bezahlen müssen, weil nach deiner Berechung die KM nicht leistungsfähig ist .

Vielleicht meldet sich jemand im Forum, der es wie du gemacht hat. Über Jahre läuft es oft gut und dann kommen die Probleme. Mir ist kein Fall bekannt, wo es in dieser Weise gutgelaufen ist (hoffe natürlich für dich weiter).

Grüße,
kosmos

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« Antwort #20 am: 10. Januar 2009, 15:06:17 »

Einen schönen guten Tag Euch allen,

ich muß Euch sagen in meinem Kopf rattert es ganz schön. Was es da für Möglichkeiten gibt und was man wie berechnet, nachliesen muß und beachten sollte. Toll, das es hier soviele gibt die da echt was von verstehen.

@Lausebackesmama

Ich werde Sie mal drauf hinweisen. Ist zwas eigentlich Ihre Sache, aber warum auch nicht. Dient ja auch darum das Klima nett zu halten.

@Beppo

Zitat:Any time from now!

*Brüller*
Ich hab mich echt weggeworfen. Eigentlich befürchte ich das ich EU bis zum bitteren Ende zahlen muß, Sie wieder in festen Händen ist (wir sind ja noch nicht mal geschieden) oder einer von uns ins Gras beißt (was natürlich keiner hofft).
Vielleicht weiß ja jemand hier, ob es wenigstens nen groben Zeitansatz gibt bzw wie so ein Ende aussehen könnte.

Ihr soviel EU zu zahlen bis Sie KU fähig wird muß ich wie gesagt erstmal durchrechnen bzw genau durchdenken.
Es könnte ja sein, das ich KU pflichtig zu den drei Kindern bin die bei Ihr wohnen (oder bin ich denen gegenüber pflichtig die bei mir wohnen?) und zwar nach Stufe 2 oder 3, Sie aber gegenüber den anderen nach Stufe eins. In dem Fall fände ich das blöd, das die Kinder unterschiedlich KU beziehen würden. Es fehlt mir da einfach die Fairness für die Kinder. Auch könnte das irgendwann mal zu Unmut bei den Kindern führen (*dieanderenbekommenabermehr*). Wie gesagt auch da muß ich mal in mich gehen, was wie für wen am besten ist, ohne das nur ich zahlen muß.

@Uli

Danke, den Link werde ich mir mal zu Gemüte führen.

@matraj63

*LOL* Ich dachte das "Hammer" eher was mit Werkzeugen bzw besonders tollen Leitlinien was zu tun hat und nicht mit einem Ort. Da kannste mal sehen, wie unbeleckt ich bin. Dennoch werd ich da mal reinsehen, so als Anhalt halt und für NRW bzw Raum Siegburg versuchen was ähnliches zu finden.

Du hast auch Zwillies? Super, eineiig oder nicht? Meine sind es nicht und Jung sind sie auch (6J.)
Die pubertierenden sind ein Junge (14J.) und ein Mädchen (15.).  Die sind voll drin, das ist manchmal gaanz großes Kino *hihi*
Die elf-jährige zuckt auch schon ab und zu. Aber wart mal ab, da kommt noch was auf Dich zu.
Erziehst DU die beiden alleine? Ich nicht, meine zwei Racker, Jungs, wohnen bei Ihr, ich bin quasi allein erziehend für die mittleren.

Am Ende noch eins zu dem Vorschuß. Ich denke das lohnt sich für das halbe Jahr nicht mehr. Dennoch werd ich mich schlau machen müssen wie das aussieht wenn ich den gesamt KU für alle fünf Pänz zahlen muss. Gilt das dann auch für die zwei 6-jährigen?
Es bleibt aber dabei, da wir bis jetzt alles unter uns regeln, also ohne Richter, JA, Beschlüssse, Titel oder was auch immer, will ich erstmal vorsichtig taktieren. Wenn wir etwas offiziell machen ist das immer mit riesen Kosten verbunden und ich hab keinen Bock anderen auch noch meine Kohle in den Rachen zu werfen, dann lieber etwas mehr an meine Kiddies löhen. Aber ich seh mir das mal an.

@Kosmos25

Puh, Du forderst mich ganz schön (aber ruhig weiter so, ich brauch das wohl *g*)

Um Deine Bedenken zu realisieren muß ich mich echt mit der Zukunft auseinander setzen. Dazu versuch ich mal Laufzeiten von KU, EU, Darlehen usw in relation zusetzen. Bin selber nun gespannt was dabei raus kommt. Ich hoffe ich werde alle Parameter bedenken.

Zitat: "a, ihr teilt das Haus im Zugewinnverfahren - du zahlst sie aus"
Wenn ich das richtig sehe haben wir bis auf das Haus keinen Zugewinn, d.h. das Haus wäre 50/50.
Wir reden hier über einen Verkaufswert (Laut Immo-Berater) con ca. 310.000€
Restdarlehen belaufen sich auf eine gesamt Höhe von 280.000€
Wenn ich das also richtig sehe, müßte ich Ihr also ca. 15.000€ auszahlen, oder?

Das könnte ich mir vielleicht noch irgendwo aus den Rippen schneiden, aber  ......   und nun werde ich hier wohl gesteinigt...... hab ich da ein moralisches Problem.

In diesem, wie auch in unserem vorherigen Haus, steckt ein Erbvorschuß von Ihren Eltern drin. (Ihr Vater ist leider vor zwei Jahren verstorben)
Ich weiß von einem Anwalt, das dieses Geld Ihr eigenes Risiko ist, da es in dem ersten Haus schon drin steckte, bevor wir wieder fest zu sammen kamen.
(Sie war auch meine Jugenfreundin vor viiieeelen Jahren)
Also in ihrer ersten Ehe war dieses Geld schon zur hälfte mit drin im Haus. Ich habe dann seine Haushälfte übernommen. Selbst als Ihre Eltern später immer wieder etwas dazu schossen war ich im Grundbuch zu 50% drin. Es kann also sein, das ich rechtlich nicht verpflichtet bin dieses Geld zurück zu bezahlen. Aber Hey, ich weiß das auch nicht so genau.

Jetzt kommt der zu steinigende Part.

Ich fühle mich moralisch Ihren Eltern wie auch Ihr gegenüber verpflichtet, die Hälfte des Verlustes an dem Erbvorschuss mit zu übernehmen.
Nicht weil ich noch in dem Haus wohne, sondern weil dieses Geld von Ihren Eltern dazu gedacht war uns eine gemeinsame Zukunft als Familie zu verschönern.  Wir sind also alle ein Risiko eingegangen.
Gut das mit der Familie ging leider in die Brüche, aber ich fühle ziemlich blöd dabei nicht zumindestens die hälfte des Verlustes von diesem Vorschuß mit zu tragen. Auch haben meine Frau und ich bisher alles zu 50/50 Konditionen getragen und gemacht.

Ok, ihr dürft die Steine werfen *duck*

Also ist die Sache mit dem Ausbezahlen auch nicht so einfach (was ist bei uns schon einfach !!!)
Schliesslich reden wir hier von einem Erbvorschuß von 120.000€
Also wäre nach meiner Rechnung folgendes als Auszahlung zu bezahlen.
Sie bekommt die 30.000€ (Differen zwischen Verkaufswert und Schulden)
Dann noch 45.000€ (120.000€ - 30.000€ ergäbe 90.000€ Verlust am Erbe, davon die hälfte)
Ich "müßte" Ihr also 75.000€ bezahlen, um alleine das Grundstück zu besitzen.
Und das kann ich mir wohl beim besten Willen nicht leisten. Selbst ein Darlehen würde ich kaum bekommen, selbst wenn, hätte ich soviel Schulden abzutragen, das ich überhaupt kein KU mehr zahlen bräuchte, was wiederum blöd für die Kinder wäre.
Dennoch, für mich wäre es eine sehr saubere Lösung Sie auszubezahlen. Dies wäre ein weiterer Schritt zu einer kompletten Trennung von Ihr. Und je weniger man miteinander verstrickt ist desto einfacher das zusammen reden.
Für sie wäre das auch gut, da sie dann ihren Wunsch nach einer neuen Immo auch wohl realisieren könnte, hat sie so doch Eigenkapital.
So weit dazu, nun darfst Du mich verurteilen, beraten oder einfach nur den Kopf schütteln ;-))

Bei Deiner weiteren Auflisteung hast Du Punkt "f" vor "e". Warum, warum erst EU dann KU der bei mir lebenden? Hat Sie Vorrang vor den beiden die bei mir wohnen? Wenn ja, wäre das wieder ein Augenöffner.
Auch sagst Du Zitat: " (du wirst den kompletten EU als KU wieder zurückbekommen) "
Reiß ich das aus dem Zusammenhang? Wie soll ich EU als KU zurückbekommen und warum?? Das hab ich garnicht verstanden, bin wohl doch mehr blond als grau ;-)

Auch das Studierende nachrangig zur KM sind wußte ich nicht. Auch dies werde ich versuchen zu berücksichtigen.

Aber mal unter uns gesagt und so ganz auf die Schnelle: Mir, wie wohl fast jedem hier, geht es bis auf den absoluten Selbsterhalt an die Wäsche. Ok, bei mir ist mehr Geld im Umlauf, aber das Ergebniss ist das selbe, ich bin finaziell im A***. Soll heißen eigentlich, wenn ich mal resignieren sollte, ist es doch Wurscht wer wieviel von mir bekommt, mir bleibt unter dem Strich nicht mehr. Wann sich das mal ändern sollte, wenn überhaupt, steht doch in den Sternen.
Egal, ich wurschtele erstmal weiter, vielleicht kommt ja doch irgendwannmal wieder ein Silberstreif.

Achja, vielleicht kann ich ja noch Gelder irgendwo beantragen, Wohngelder oder oder oder. Dann geht zwar das Berechnungskarussel wieder los, aber immerhin, wenn es einem zusteht, dann sollte man das auch in Anspruch nehmen.

Ich schreib schon wieder viel zu viel, besonders viel blabla, also trenn ich mich mal schnell von hier und mach mal Kaffee.

Bis nachher und nochmals vielen Dank an alle hier für die Tipps und die Unterstützung,

LG
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« Antwort #21 am: 10. Januar 2009, 15:36:51 »

Hallo Papa4Five!

E vor F, weil EU unterhaltsrelevantes Einkommen ist und alles bis zum SB für die bei dir lebenden Kinder als KU zu leisten wäre.

Grob überschlagen, verbleiben dir inkl. Kindergeld ca. 2000 Euro für 4 Leute. Ihr verbleiben ca. 2300 Euro für 5 Leute.

Wo sind dann die 120000 Euro geblieben? Wertverlust?

Zitat
Wenn ich das also richtig sehe, müßte ich Ihr also ca. 15.000€ auszahlen, oder?

Ich würde sagen 7500 Euro.
Du 0 Euro Anfangsvermögen jetzt 15000 Euro = Zugewinn von 15000 Euro, die Hälfte sind 7500 Euro
Sie 120000 Euro Anfangsvermögen jetzt 15000 Euro  = 0 Zugewinn

Grüße,
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« Antwort #22 am: 10. Januar 2009, 15:50:38 »

Moin Papa4Five,

ich sehe die Kiste mit den 120.000 EUR ähnlich wie kosmos: Die Kohle ist weg; eine Verpflichtung Deinerseits, sie ganz oder anteilig aufzubringen und an Deine Ex auszuzahlen, ist nicht gegeben. Stell Dich mal einen Meter neben Dich und frage Dich: Würde ein x-beliebiger Käufer zusätzlich zum Hauspreis noch Geld an Deine Ex ausbezahlen, weil sie dieses Geld mal in Form eines Erbes oder einer Schenkung in das Haus investiert hat? Sicher nicht! Warum also Du, falls Du der Erwerber wärst?

Eine Immobilie ist immer genau das wert, was ein Käufer maximal dafür zu bezahlen bereit ist. Und das kann durchaus erheblich weniger sein als das, was Anschaffung plus Renovierung zusammen mal gekostet haben. Es ist einfach so. Hätte Deine Ex für dieses Geld damals Lehmann-Zertifikate gekauft, wäre auch nichts mehr davon da - und es gäbe keine Möglichkeit, jemand dafür in die haftung zu nehmen - werde juristisch noch moralisch.

Also: Mach Dich innerlich frei von der "moralischen Schuld", Deiner Ex ihr Erbe erhalten zu müssen.

Grüssles
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(der für seine "eheliche Hütte" auch wesentlich weniger als die Hälfte dessen ausbezahlt bekommen hat, was er einst investiert hatte)
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« Antwort #23 am: 10. Januar 2009, 15:57:57 »

Rehi Kosmos25,


Wieder Boah, so wie Du rechnest, hätte ich das nie gesehen. Ich hatte das so gerechnet:
Zugwinn gesamt ist 30.000€
Immo Schätzung von 310.000€ minus 280.000€ Schulden gleich 30.000€.
Die 120.000€ stecken in den gesamt Kosten. Auch wenn die Immo-Schätzung 310.000€ aussagt, so haben wir doch mehr reingesteckt.
Quasi 280.000€ von den Banken (früher natürlichmehr, haben schon etwas getilgt) plus diese 120.000€ zusammen 400.000€.
Nennt man das Wertverlus? Ich glaub schon, mist Krise.
Naja, Deine Zugewinn berechnung hab ich jetzt kapiert, danke.

Das andere hab ich immernoch nicht geschnallt.
OK, EU ist Einkommen, das ist klar, aber warum sollte ich Ihr EU zahlen wenn ich an alle KU .... halt warte mal.
Ich soll Ihr EU zahlen, damit sie KU zahlen muß, richtig? Und wenn wir dann alle Stufe eins wären ist es den Kindern egal woher es kommt, da alle gleich viel (Alters abhängig) bekommen. Das muß ich echt mal berechnen.

Dann doch noch ne Frage, warum dein Punkt " C "? Auch wenn ich sie ausbezahle, müßte ich nicht bei meinem Einkommen die Schulden und die Miete mitberechnen??

Ich machs hier jetzt mal kürzer,

CU soon

Papa4Five

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« Antwort #24 am: 10. Januar 2009, 16:45:06 »

Hallo papa4five,

Am Ende noch eins zu dem Vorschuß. Ich denke das lohnt sich für das halbe Jahr nicht mehr. Dennoch werd ich mich schlau machen müssen wie das aussieht wenn ich den gesamt KU für alle fünf Pänz zahlen muss. Gilt das dann auch für die zwei 6-jährigen?

Da die Zwillies bei ihr leben, bist du Ihnen unterhaltspflichtig, somit könnte höchstens deine Ex UHV beantragen, sofern du keinen KU zahlen würdest. Da du das aber kannst und auch tust - nein, kein UHV für die Zwillies.

Es könnte ja sein, das ich KU pflichtig zu den drei Kindern bin die bei Ihr wohnen (oder bin ich denen gegenüber pflichtig die bei mir wohnen?) und zwar nach Stufe 2 oder 3, Sie aber gegenüber den anderen nach Stufe eins. In dem Fall fände ich das blöd, das die Kinder unterschiedlich KU beziehen würden. Es fehlt mir da einfach die Fairness für die Kinder. Auch könnte das irgendwann mal zu Unmut bei den Kindern führen (*dieanderenbekommenabermehr*). Wie gesagt auch da muß ich mal in mich gehen, was wie für wen am besten ist, ohne das nur ich zahlen muß.
Eigentlich bist du den drei Kindern, die bei ihr wohnen unterhaltspflichtig und sie den beiden Kindern, die bei dir wohnen.
Ihr könnt das aber noch ganz anders berechnen, um die Verwirrung komplett zu machen;-O
Addiert euer gemeinsames Netto, schaut in die DT, welches Kind wieviel Unterhalt nach diesem Netto zusteht und teilt euch die Summe im Verhältnis zu eurem Verdienst.

OT
Meine Zwillies sind zweieiig, zwei Jungs, echte Racker;-), wir haben ein Wechselmodell.

LG
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