Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 16:04:13 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: 1 [2] 3 4 ... 6   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Unterhaltszahlungen für fünf Kinder *Warnung, Umfangreich*  (Gelesen 9732 mal)
Papa4Five
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 258


« Antwort #25 am: 10. Januar 2009, 17:08:04 »

Hi matraj63,

das mit dem gemeinamen Netto und dann DT find ich nicht verwirend. Ich denke man kann sich absprechen, so das man eine gemeinsame Lösung findet.

OT
Meine zwei sind auch Racker *g* spielen zusammen im Fußballverein und sind mega stolz.

@ brille007

Zitat: " Also: Mach Dich innerlich frei von der "moralischen Schuld", Deiner Ex ihr Erbe erhalten zu müssen. "
Das sagt sich leichter als geht. Das meine Frau Minus macht sollte mir egal sein, ist es aber nicht, schlimmer find ich das meine Schwiegermutter Geld verliert, da hab ich eher ein Problem mit, besonders da ich ja in dem von dem Erbe vorfinazierten Haus wohne.
Naja, ich bin wohl immernoch zu weich ;-))

Gruß
Papa4Five
Gespeichert

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.389



« Antwort #26 am: 10. Januar 2009, 17:10:50 »

Moin Papa4five,

Addiert euer gemeinsames Netto, schaut in die DT, welches Kind wieviel Unterhalt nach diesem Netto zusteht und teilt euch die Summe im Verhältnis zu eurem Verdienst.

dieser Vorschlag von matraj würde bei Eltern, die vernünftig miteinander umgehen, auch ein Stück Normalität abbilden: "Normale" Familien müssen schliesslich ebenfalls mit dem Geld auskommen, das die Eltern erwirtschaften; da kann sich niemand darauf berufen, dass pro Kind um die 500 EUR pro Monat vorhanden sein müssen, nur weil eine Düsseldorfer Tabelle das für Scheidungskinder so vorsieht.

Nimm mal Deine Berechnung aus dem Eingangsposting für Eure 5 Kinder: 1.532 EUR Kindesunterhalt plus 888 Kindergeld macht in Summe 2.420 EUR pro Monat bzw. knapp 500 EUR pro Kind und Monat - soviel kann und wird eine Normalverdiener-Familie, die sich nicht über Designerklamotten und Zweithandys definiert, gar nicht für ihre Kinder ausgeben.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #27 am: 10. Januar 2009, 17:15:18 »

Ich weiche mit dir:

Euer Verhältnis scheint nicht so schlecht zu sein, dass man da jetzt unbedingt zu dreckigen Mitteln greifen muss.

Ich habe auf ähnliche Weise auch zig Kilo-Ocken verloren und verspüre keinerlei Wunsch, das dafür anderen anzutun. Schon garnicht denen, die mir das nicht angetan haben.

Man muss da nicht künstlich die wenigen intakten Werte und Gemeinsamkeiten kaputt machen.
Deine Denke gefällt mir.  thumbup

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #28 am: 10. Januar 2009, 17:20:22 »

Der Vorschlag von Matraj brächte ebenfalls die Chance, eure Einkommensdifferenz tatsächlich durch EU statt durch KU auszugleichen und diesen Steuermindernd einzusetzen.

Der Vorschlag wäre nicht nur für Kinder und Eltern gerecht, sondern auch gewinnbringend.

Er setzt allerdings Einigkeit und Vertrauen voraus und damit schließen sich die Tricks mit dem Zugewinnausgleich schon wieder aus.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.389



« Antwort #29 am: 10. Januar 2009, 17:22:05 »

Moin Papa4Five,

Das sagt sich leichter als geht. Das meine Frau Minus macht sollte mir egal sein, ist es aber nicht, schlimmer find ich das meine Schwiegermutter Geld verliert, da hab ich eher ein Problem mit, besonders da ich ja in dem von dem Erbe vorfinazierten Haus wohne.

es steht Dir frei, hier freiwillig einen Ausgleich zu schaffen, wenn es Dir "moralisch" dann besser geht. Aber: Was wäre, wenn Ihr das Haus tatsächlich verkaufen würdet? Wo wäre beispielsweise der Gegenwert Deiner Eigenleistungen, wenn Du drei Jahre lang jedes Wochenende 20 Stunden lang diese Immobilie renoviert hättest? Wer würde Dir dafür - zusätzlich zu einem zu erzielenden Verkaufserlös - Geld in die Hand drücken?

Wie ich schon schrieb: Ein Haus ist das wert, was sich auf dem freien Markt erzielen lässt; Kapitalgarantien gibt es nicht; überdies habt Ihr ja auch einen Teil des Geldes "abgewohnt". Wenn Du fair sein willst, formuliere einen Ausgleichsbetrag für das damalige Startkapital - und vergiss dabei nicht, dass Du bei einer Regelung, die Dich an den Rand des Selbstbehaltes bringt, gar nicht in der Lage sein wirst, die Immobilie zu halten und zu Ende zu finanzieren: 280 TEUR Restschulden wollen auch getilgt sein.

Ihr hättet mit Schwiegermamas Geld auch jedes Jahr einen feudalen Urlaub machen können; dann wäre die Kohle jetzt ebenfalls weg - und niemand könnte einwenden, dass er finanziell bitte wieder so gestellt werden möchte wie zu Beginn der Ehe.

Grüssles
Martin
(der sowieso der Ansicht ist, dass man bei Trennungen nicht an ehelichen Immobilien kleben sollte - sie erschweren jeden Neuanfang; insbesondere für neue Partner)
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Papa4Five
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 258


« Antwort #30 am: 12. Januar 2009, 19:58:40 »

Hallo liebe Leute,

ich jongliere gerade mal wieder einige Zahlen und hätte da noch ein paar Fragen.
Wäre bitte einer so nett und sagt mir nochmal die Meinung ;-))

Wäre folgende Überlegung möglich :

- Meine Frau verzichtet auf Trennungsunterhalt und Ehe- / Nachehelichenunterhalt.
- Ich zahle Sie mit Betrag X aus dem Grundstück aus.
- Somit wäre ich Gesamtschuldner, Eigentümer und wir verzichten auf eine Zugewinnsberechnung.
- Mit Ihrem Einkommen würde ich KU der Stufe eins an alle Kinder zahlen (bleiben die Schulden abzugfähig?), sollte Sie aber einer Erwerbsobligenheit unterliegen
  (2 Kids a 6J., eins ist 15J.) müsste man nochmals errechnen wie hoch der sein muss, damit Sie ihren Selbsterhalt deckt bzw und/oder ob sogar sie KU
  (Mangelberechnung ?) leisten müsste.
- Könnte man das ganze ohne Anwälte festhalten (Notarverträge) ?
- Würde ein Gericht einen privaten Scheidungsantrag bearbeiten, da ja keine Streitpunkte zu klären wäre, oder müßte zumindestens ein Anwalt vertreten sein,
  obwohl der Streitwert ja Null ist ?

Denke ich da zu egoistisch bzw zu hoffnungsvoll?
Hab ich was übersehen?
Ist das ganze fair, also auch den Kindern gegenüber bzw für mich / Sie?

Ich hab da nicht den freien Blick eines Aussenstehenden.
Mir ist ein wenig unwohl vor Euren Antworten, aber dennoch bin ich gespannt.

Bis wieder bald,

Papa4Five
Gespeichert

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #31 am: 12. Januar 2009, 20:48:02 »

Du hast Recht!  thumbup

ich finde deinen Plan Shice.

Das ist so ziemlich das Gegenteil von dem was ich anstreben würde.

Haus auszahlen und gleichzeitig den EU mit ner Einmalzahlung abgelten?
Wo nimmst du soviel Geld auf einmal her?
So musst du beide Zahlungen verzinsen.
Sie dagegen schwimmt dann erstmal in Geld und weiß garnicht wohin damit.
Du kannst den EU dann auch nicht mehr steuerlich absetzen.
Ausserdem weißt du doch garnicht, wie lange du überhaupt EU pflichtig sein wirst.
Hinzu kommt, dass du dümmstenfalls sogar wieder in Pflicht genommen wirst, wenn ihr Geld alle ist und sie zur Arge rennt.

Setzen. Fünf!

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Papa4Five
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 258


« Antwort #32 am: 13. Januar 2009, 08:24:04 »

@ Beppo

Danke für die Kopfnuss 

Ich wollte damit bezwecken, das Sie und ich uns weiter entflechten. Das war zumindestens der Grundgedanke.

Immobilientechnisch gäbe es dann auch keinen Streitwert. Ich werde Ihr schon keine Unsummen zahlen, wenn ich überhaupt etwas zum Auszahlen habe.
Ist schliesslich erstmal ein Gedankenspiel.
Zum EU, wenn ich das hier richtig verstanden habe, gibt es doch für die "Laufzeit" keine Vorgaben. Wenn ich für viele Kinder KU zahle
bleibt für EU eh kaum was übrig und beim steuerlichen absetzen kommt doch für das Jahr nur noch Pfennigbeträge raus, oder?
Wäre da nicht ein Dauerhafter Verzicht ihrerseits anstrebenswert, ich hätte somit eine Verpflichtung weniger? Oder gibt es da einen Pferdefuss, das sie EU später doch fordern kann? Und wieso darf man eigentlich EU absetzen und KU nicht? Sind Kinder was anderes als Ehegatten?
Um dumme Fragen zustellen bin ich doch hier.

Gruß
Papa4Five

P.S.
Wahrscheinlich muß ich jetzt in die Ecke ;-)

Gespeichert

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
82Marco
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.767



« Antwort #33 am: 13. Januar 2009, 09:04:14 »

Servus Papa4Five!
Zitat
Wäre da nicht ein Dauerhafter Verzicht ihrerseits anstrebenswert, ich hätte somit eine Verpflichtung weniger? Oder gibt es da einen Pferdefuss, das sie EU später doch fordern kann?
Die Verzichtsreklärung wäre schon erstrebenswert, aaaber wenn die Allgemeinheit in Form von ALGII einspringen sollte, gilt das
Hinzu kommt, dass du dümmstenfalls sogar wieder in Pflicht genommen wirst, wenn ihr Geld alle ist und sie zur Arge rennt.
...weil zu Lasten Dritter!

Grüße ausm Süden
Marco
Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Papa4Five
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 258


« Antwort #34 am: 13. Januar 2009, 09:49:21 »

Hi Marco,

so ein Mist. Ich hatte gehofft das wäre ne saubere Lösung, also wenn Sie verzichtet, aaaber bei dem Risiko. Ich fang an mich langsam im Kreis zu drehen.


@Beppo

Zitat : "Sie dagegen schwimmt dann erstmal in Geld und weiß garnicht wohin damit."

Gerade fällt mir spontan ein, das wenn ich diesen Weg beschreiten sollte, was im Moment nicht so aussieht, und etwas schief läuft oder
es hart auf hart kommen würde, ich immernoch über die Zugewinnsberechnung einen Teil der Kohle zurück fordern könnte.
Ich bin mit Null rein in die Ehe und komme mit Null, oder je nach dem mit leichtem Plus, raus. Sie hätte ja dann mehr Zugewinn.
Wir sind ja noch verheiratet und das Thema Scheidung war bis heute nicht auf dem Tisch.

Oh Mann ist das alles verzwackt.

Gruß
Gespeichert

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.389



« Antwort #35 am: 13. Januar 2009, 12:32:57 »

Moin P45,

Nach Deinen Schilderungen IST die Scheidung auf dem Tisch, auch wenn Ihr das Wort vielleicht noch ängstlich vermeidet. Ihr redet bereits über Unterhalt und Haus-Auseinandersetzung - da werdet Ihr nicht ernsthaft "wegen der Kinder", "wegen der Leute" oder "wegen des schönen Scheins" verheiratet bleiben wollen. Eine Scheidung ist die unausweichliche Folge; je zügiger und friedlicher Ihr sie durchzieht, umso besser (und billiger!) für alle Beteiligten.

Was Beppo Dir sagen will: Es gibt in diesem ganzen Scheidungsgesummsel einen Haufen Unwägbarkeiten, mit denen man auch längerfristig leben können muss. Eine unbefristete und bedingungslose EU-Vereinbarung mit der Ex oder die Überlassung einer Immobilie gegen einen Unterhaltsverzicht mag im Augenblick ihres Abschlusses verlockend "billig" erscheinen - wenn kurz danach aber ein neuer Knabe bei der Ex einzieht, kann sich das Ganze plötzlich durchaus anders anfühlen. Gleiches gilt, wenn der UH-Zahler durch Krankheit oder sonstige Ereignisse seine Einkünfte ganz oder teilweise verliert. Deshalb müssen alle möglichen Szenarien und ihre denkbaren Auswirkungen nicht nur für den Augenblick, sondern für die nächsten Jahre erwogen werden. Man darf dabei auch nicht vergessen, dass Grosszügigkeit in der Regel nicht mit Dankbarkeit beantwortet wird: Ein freiwillig zu hoher Unterhalt ("...die Mutter meiner Kinder soll es ja gut haben...") wird schon bei der zweiten Zahlung als "rechtmässiger Anspruch" empfunden und würde vermutlich auch eingeklagt, wenn Du ihn nicht mehr leisten könntest. Dein Ziel sollte daher alles sein, was die wirtschaftliche Unabhängigkeit Deiner Noch-Ehefrau fördert; keine Zementierung bestehender Zustände.

Kluge Juristen sagen: "Ein guter Kompromiss tut beiden weh..."

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
matraj63
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 157


bitte nicht füttern


WWW
« Antwort #36 am: 13. Januar 2009, 15:23:57 »

Mahlzeit,

Ich fang an mich langsam im Kreis zu drehen.

Liegt vielleicht daran, daß du dich waschen willst ohne naß zu werden...

Auf der einen Seite möchtest du eine absolut faire Lösung, auf der anderen Seite suchst du aber dann doch Wege, den Unterhalt zu verringern. Leider gibt es keine "saubere" Lösung, da es keine absolute Regelung gibt. Du hast doch sicherlich bemerkt, wie viele verschiedene Vorschläge hier präsentiert wurden, mit ebenso vielen Unwägbarkeiten (und ggf. Streitpunkten). Das birgt Stoff für jede Menge Ärger.
Im Zweifelsfalle müsste sowas dann ein Richter entscheiden.

Oder ihr klärt das gemeinsam in einer Mediation, das Ergebnis könnt ihr dann notariell festhalten. Eine Mediation hat u.a. den Charme, daß man sich nicht gleich die Köpfe einhaut, wenn man sich über diverse Punkte streitet. Und da es für jeden von euch mehr oder weniger um die Existenz geht, wird es zu Streit kommen.
Wie Brille schon sagte, ein guter Kompromiss tut beiden weh...

Und noch was - eine Trennung ist ein Prozeß, die Scheidung der Abschluß (mehr oder weniger) dieses Prozesses, oder, um die Formulierung von oben nochmal zu bemühen - eine Trennung ohne Scheidung ist wie sich waschen ohne...du weißt schon;-)

Und für eine Scheidung benötigt afaik zumindest einer von euch einen Anwalt. Google mal nach "einverständlicher Scheidung"
http://www.google.de/search?hl=de&q=einverst%C3%A4ndliche+scheidung&meta=

Inwieweit ist denn deine Nochfrau in deine Gedankengänge involviert und was hat sie ggf. für Vorstellungen?

Gruß
Frank
Gespeichert

*            Erfolge:           *
Seepferdchen 1977
pappasorglos
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.903


« Antwort #37 am: 13. Januar 2009, 20:11:39 »

Hallo Papa4Five,

ich versteh Dich ja im Prinzip immer noch, aber auch wieder nicht.

Du hast moralische Bedenken wegen dem Kapitalverlust - ehrt Dich. Dass Du Bedenken hast, mit Hilfe dieser schwachsinnigen Zugewinns-Arithmetik auch noch 15.000€ aus dieser Situation rauszuziehen, versteh ich wirklich, aber wie wär's denn damit, einfach auf diese 15.000€ und also auf den "Zugewinn" zu verzichten und dadurch schon mit Deinem Gewissen wieder eins zu werden? O.k., Schiegermama hat in diese Immobilie investiert und die hat an Wert verloren, aber so ist das halt beim Investieren. Ich hab auch Geld verloren für ine Immobilie die für was anderes gedacht war als alleine 130qm zu putzen...

Wo ich nicht mehr mitkomme ist die Tatsache, dass Dein Gedankenkarusell ja davon angetrieben wird, dass SIE Eigentum erwerben möchte. Sie hat doch schon welches!! Und Du kannst Dir keins leisten!!! Also was ist da die nahaliegende Lösung? Irgendwie scheinst Du so emotional mit dieser Immobilie verbunden zu sein, dass Du's nicht mehr rational sehen kannst.

Also biete ihr doch an, das Haus und den Kredit auf sie zu überschreiben und auf Zugewinn zu verzichten. Und wenn sie das nicht kann, weil die Bank sie als Gläubiger nicht akzeptiert, dann lasst ihr's halt beim Status quo.

Deine Frage nach sonstigen Geldquellen ist berechtigt, und die gibt es ja tatsächlich:

  • Es gibt die gemeinsame steuerliche Veranlagung, die Ihr ja gerade abgeschafft habt. Also nurmal so in den theoretischen Möglichkeitsraum geworfen. Man muss dazu nicht im selben Bett schlafen. Benachbarte Doppelhaushälften tun's auch
  • Es gibt Bafög. Wäre vielleicht jetzt schonmal Zeit zu prüfen, unter welchen Bedingungen eventuelle Studenten Bafög-Berechtigt sind

« Letzte Änderung: 13. Januar 2009, 20:14:09 von pappasorglos » Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #38 am: 13. Januar 2009, 21:12:54 »

Hallo Papa4five,

Ich kann deine Verwirrung absolut verstehen.

Deine Situation ist nämlich durchaus ungewöhnlich und komplex. Dabei aber nicht schlecht.

Eine Standardstrategie gibt es, mangels geschriebener Gesetze  im Fam.Recht nicht und in deinem Fall somit erst recht nicht.

Du erhältst hier daher durchaus gegensätzliche und scheinbar widersprüchliche Ratschläge, die dennoch keineswegs falsch sind.

Zusätzlich erschwert wird das ganze durch "weiche" Parameter wie der Grad an gegenseitiger Kompromiss- und Kooperationsbereitschaft.
Einige der Ratschläge setzen diese nämlich voraus und schließen folgerichtig aggressives Verhalten aus.

Es bleibt daher deine Aufgabe, aus den hier genannten Empfehlungen eine für deine Situation und deine Lebensplanung passende Strategie zu basteln.
Ich traue dir das aber zu!

Habe also keine Scheu, dir weitere Pläne auszudenken und stelle sie hier zur Diskussion.
Die daran anschließende Diskussion wird dich sicher immer näher an deine Wahrheit heran führen. 

Stelle dich also mutig auf weitere Kopfnüsse ein!
Solange am Ende was vernünftiges raus kommt, ist es das wert.
Am besten natürlich, wenn es tatsächlich eine tragfähige Konsenslösung geben würde.

Ich sehe die Chancen nicht schlecht.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Papa4Five
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 258


« Antwort #39 am: 14. Januar 2009, 12:31:25 »

Einen schönen guten Morgen zusammen,

ich hab mir gerade nochmals alles hier durchgelesen und bin froh über so viele Tipps.
Seid Tagen beschäftige ich mich nun intensiv mit dem Thema, hab schon einiges verstanden und versuche das, was bei meinem Fall
anzuwenden ist, umzusetzen.
Zur Hilfe habe ich mir nun auch die Kölner Leitlinien genommen. Da steht auch sehr viel interessantes, für unbeleckte, drin.
Ich denke ich werde die Immobilien Geschichte und den Unterhalt erstmal seperat betrachten bzw mich vordringlich um EU und KU kümmern.

Von oben stehen aber noch einige Fragen im Raum.
Eine wahr, ob meine Frau weiß was ich vorhabe bzw mache. Ja, das tut sie. Ursprünglich war es ja sogar ihre Idee, da sie ja neues Eigentum erwerben will.
In meinen Augen wird sie das aber nicht schaffen. Ich denke aber sie macht sich auch gerade schlau. Sie will schliesslich aus ihrer jetzigen Mehrfamilien Mietswohnung raus, da es da nur Ärger wegen Kinder, Lärm, Dreck und engstirnigen Nachbarn gibt.

Dann war da noch etwas mit Scheidung. Ja, es läuft wohl darauf hinaus. Ich denke dies sind die vorgeplänkel.
Mir ist das im Moment aber egal, da ich für mich mehr Vorteile als Nachteile sehe, wenn wir diesen Status noch etwas so halten.
(z.B. Höheres Gehalt, mehr Zugewinn) Für irgendwelche Rentenansprüche (da kenn ich mich nun aber auch garnicht aus) wurde mir gesagt, zählt eh der Tag der Trennung.

...mmmhh... Ach ja, noch ne allgemeine Info. Ich würde, wenn es mich denn nicht überfordert bzw übervorteilt, gerne das Grundstück behalten. Nicht auf Teufel komm raus, aber soweit wie möglich. Ich hab beim Neubau von einem Holzhaus, der Umgestaltung eines Ziegenschuppens zu einer Miniwohnung und der Total Restaurierung eines Fachwerkhauses, doch sehr viel Mühe, Schweiß und Blut rein gesteckt. Auch hat es einen riesen Garten für die Kinder und sogar Platz für Hühner usw usw usw.
Auf Grund der Größe besteht sogar die Möglichkeit, jetzt oder später, das mehrere bis alle Kinder wieder bei mir wohnen. Die große könnte z.B. während ihres Studiums (sie überspringt gerade eine Klasse im Gymi) im Schuppen wohnen oder später könnten einige Kinder sogar mit Familie hier wohnen. Ganz wie sie wollen, die Möglichkeiten gäbe es.

Da ich nicht scheu bin und sogar mutig mir Kopfnüsse einzufangen ;-))
möchte ich noch bzw wieder einige Punkte zur Diskussion stellen bzw nachfragen.

Bei jeder Berechnung stolpere ich über Ihre Erwerbsobligenheit bzw Einkommensfiktion um Ihren Bedarf zu decken.
Damit steht und fällt doch so einiges.
Ich sehe das so, Sie hat die Möglichkeiten dem nachzukommen. Sollte sie nachweisen, das sie es nicht kann bzw schafft, dann stehe ich wohl in der Pflicht.
Im Moment kann sie aber, so das sich nun die Frage nach der Höhe stellt.
Ich denke sie könnte/müßte ihren Selbstbedarf selber decken. Das wäre Netto 900€, plus die Posten die ihr Einkommen bereinigen würden.
Ab dem Betrag wäre sie KU Pflichtig aber nicht fähig, so das mir die Pflicht auferlegt würde.
Die schöne Lösung ihr EU/TU zu zahlen bis sie KU fähig wird hab ich versucht zu errechnen.
Es rentiert sich erst für mich, so vermute ich, wenn sie verpflichtet und fähig ist so viel zu verdienen, das ich mit dem KU den ich von ihr für meine zwei bekomme, mehr zurückbekomme, als ich EU für sie bezahle. Die Steuervorteile und die Posten die ein Gehalt bereinigen sind dabei zu beachten. Allein der Kinderbetreuungsbonus ist dabei nicht unerheblich. Wo ist die Schwelle?
Als groben Überschlag sieht das so aus. Sie muß mehr als 900€ Selbsterhalt plus die Bereinigung (>400€) puls zweimal Stufe eins DT09 (>500€) pro Monat haben.
Steuerliches Netto also über 1800€, ca. Dies muß sie durch ihre Arbeit und meinen EU erzielen. Und das sogar wahrscheinlich in Teilzeitarbeit.
In die Zukunft gedacht: Sollte sie beweisen, das sie kein/kaum Einkommen hat bzw es nicht schafft werde ich wieder gesamt KU pflichtig.
Ihr EU sinkt dann wieder auf fast Null wegen meinem Selbsterhalt bzw Erhalt gegenüber Ehegatten.
Es stellt sich die Frage, lieber gleich gesamten KU ohne EU oder doch von beidem ein wenig. Da werd ich noch einige Zahlen schieben müssen, sobald ich weiß wozu sie Arbeitstechnisch verpflichtet ist..

Am Ende hätte ich noch ein paar Fragen.

- In den Anhängen zur DT09 sind drei Tabellen. Was ist dort mit Kind 1, 2, 3 ...usw gemeint? Die Reihenfolge der Geburt, also wer am ältesten ist oder an wieviele
  Kinder man KU zahlt. Das macht bei mir mit vielen Kinder schon einen kleinen Unterschied aus.

- Ich hab in den vorherigen Post ein paarmal gesehen das Ihr gesagt habt das EU event. vor KU endet. Unter welche Umständen kann denn ein EU enden?

- In den Kölner Leitlinie steht, das man berufsbedingte Fahrten vom Einkommen absetzen kann. Meinen die auch den Weg zur Arbeit?
  Dann wären das bei 215 Arbeitstagen pro Fahrt 13 KM ( 2x Tag) a 0,30€ ...ääähh... über 1600€. Das kann ich nicht glauben.

- Ausserdem erkennen die Kölner auch die 5% Berufsbedingter Aufwand nicht an, sondern nur konkret. Da muß ich mal suchen was das sein könnte.

- Im Selbsterhalt ist ja eine fiktive Miete drin. Erhöht sich der Selbsterhalt wenn ich zwei Kinder bei mir wohnen habe. (Größe Wohnung, höhere Miete)
  Oder ist das wo anders bereits aufgefangen (Kinderbetreuungsbonus oder so)?

- Habe ich einen Geldwerten Wohnvorteil weil ich im eigenen Haus wohne?
  Ich zahle 926€ an die Banken (meine Hälfte), 400€ Miete an meine Frau (Ihre Hälfte), ca 360€ Mieteinahmen (meine Hälfte)
  Wohnwert wäre also 400€ (gesparte Miete) + 360€  = 760€, Schulden 926€ (plus 400€ gezahlte Miete??), quasi mehr Schulden als Erspaniss daher kein Vorteil.
 Stimmt das so?´

Fragen über Fragen, Zahlen über Zahlen. Aber nur so lerne ich etwas über rechte und linke Grenzen und in welchem Umfeld ich mich flexibel bewegen kann.

Ich freue mich schon auf Eure "Kopfnüsse", Ratschläge und Ideen,

Gruß
P45
Gespeichert

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
matraj63
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 157


bitte nicht füttern


WWW
« Antwort #40 am: 14. Januar 2009, 18:20:35 »

Hi P45,

Ich würde, wenn es mich denn nicht überfordert bzw übervorteilt, gerne das Grundstück behalten. Nicht auf Teufel komm raus, aber soweit wie möglich. Ich hab beim Neubau von einem Holzhaus, der Umgestaltung eines Ziegenschuppens zu einer Miniwohnung und der Total Restaurierung eines Fachwerkhauses, doch sehr viel Mühe, Schweiß und Blut rein gesteckt. Auch hat es einen riesen Garten für die Kinder und sogar Platz für Hühner usw usw usw.

Würde es denn nicht gehen, dass ihr das Grundstück teilt, deine Frau das Fachwerkhaus übernimmt und gut ist? Nur mal als Option...oder wohnt ihr jetzt sehr weit auseinander?

Ansonsten kann ich dein Festhalten an Haus und Hof zwar nachvollziehen und das hört sich auch wirklich toll an - aber passt das noch zu deiner Situation? Das stammt alles aus einer anderen Zeit, da hattet ihr andere Voraussetzungen, andere Lebensziele. Deine Pläne in Ehren, aber eine (überdimensionierte?) Immobilie zu halten, weil eventuell mal deine Kinder zu dir ziehen könnten? Vielleicht wäre es einfacher, wenn du es eine Nummer kleiner angehst? Brille hatte dazu auch schon was passendes gesagt.


- Ich hab in den vorherigen Post ein paarmal gesehen das Ihr gesagt habt das EU event. vor KU endet. Unter welche Umständen kann denn ein EU enden?

z.B. wenn ein neuer Lebenspartner in ihr Leben tritt und die Partnerschaft als gefestigt angesehen werden kann. Oder wenn sie wieder voll arbeiten gehen kann.


- In den Kölner Leitlinie steht, das man berufsbedingte Fahrten vom Einkommen absetzen kann. Meinen die auch den Weg zur Arbeit?

I.d.R. werden nur die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel ersetzt, in bestimmten Fällen kann aber die Fahrt zur Arbeit mit dem PKW anerkannt werden. Kommt auf deine Frau an, ob sie das anerkennt, oder im Streitfall ob es der Richter anerkennt.
Wir haben gegenseitig bisher immer mit den Fahrtkosten gerechnet, aber endgültig geklärt ist die Unterhaltsgeschichte bei uns auch noch nicht...


- Habe ich einen Geldwerten Wohnvorteil weil ich im eigenen Haus wohne?

Wohnvorteil in der Trennungszeit nur in Höhe einer den ehelichen Lebensverhältnissen entsprechenden, aber kleineren Wohnung. Der volle Wohnwert wird berechnet ab dem Zeitpunkt, wenn ein Scheidungsantrag rechtshängig oder deine Frau ausbezahlt ist.
BGH Urteil vom 05.03.2008 XII ZR 22/06, hab grad keine Lust zu googeln.


Gruß
Frank
Gespeichert

*            Erfolge:           *
Seepferdchen 1977
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #41 am: 14. Januar 2009, 19:27:25 »

Hai, mal sehen ob Matraj63 noch was übrig gelassen hat:

Dann war da noch etwas mit Scheidung. Ja, es läuft wohl darauf hinaus. Ich denke dies sind die vorgeplänkel.
Mir ist das im Moment aber egal, da ich für mich mehr Vorteile als Nachteile sehe, wenn wir diesen Status noch etwas so halten.
(z.B. Höheres Gehalt, mehr Zugewinn)
Wieso höheres Gehalt?
Wenn du die Steuerklasse 3 meinst, die geht im nach der Trennung verloren, bzw. muß von dir geändert werden.

Wieso mehr Zugewinn?
Wenn ich dich richtig verstanden habe, tilgt ihr zur Zeit beide.
Damit steigt dein Gewinn, den du mit ihr teilen musst. Also gibst du ihr von jedem Euro 50 Cent ab.
Sie hat bisher Verlust, den sie alleine tragen muss. Jeder neue Euro mindert ihren Verlust und das kommt ihr alleine zugute.

Das heißt von jedem Euro den ihr tilgt kommen ihr 75 Cent und dir 25 zu Gute.
Zitat
Für irgendwelche Rentenansprüche (da kenn ich mich nun aber auch garnicht aus) wurde mir gesagt, zählt eh der Tag der Trennung.
Es zählt der Tag des Scheidungsantrags. Beim Zugewinnausgleich auch.
Zitat
Bei jeder Berechnung stolpere ich über Ihre Erwerbsobligenheit bzw Einkommensfiktion um Ihren Bedarf zu decken.
Damit steht und fällt doch so einiges.
Ich sehe das so, Sie hat die Möglichkeiten dem nachzukommen. Sollte sie nachweisen, das sie es nicht kann bzw schafft, dann stehe ich wohl in der Pflicht.
Im Moment kann sie aber, so das sich nun die Frage nach der Höhe stellt.
Ich denke sie könnte/müßte ihren Selbstbedarf selber decken. Das wäre Netto 900€, plus die Posten die ihr Einkommen bereinigen würden.
Das ist nicht die ganze Wahrheit. Man muss da 2 Dinge unterscheiden:
1. Als Betreuerin von 2 6-Jährigen obliegt ihr nach allgemein üblicher Rechtsprechung eher nur eine geringfügige Beschäftigung (400,-) um ihren eigenen Bedarf zu decken. Da ist kaum mehr zu holen.
2. Als Unterhaltspflichtige unterliegt sie aber einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit um die Zahlung von KU an dich sicher zu stellen. Und damit könnte sich durchaus ein Job fordern lassen, der den Mindestunterhalt sichert
Leider sind viele Richter der Meinung, dass dies nur gegen Männer angewendet werden sollte.
Bei deiner Argumentation ist es aber besser auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit wegen KU abzuzielen als auf die mäßige Obliegenheit wegen Eigenverantwortung.

Zitat
Ab dem Betrag wäre sie KU Pflichtig aber nicht fähig, so das mir die Pflicht auferlegt würde.
Die schöne Lösung ihr EU/TU zu zahlen bis sie KU fähig wird hab ich versucht zu errechnen.
Es rentiert sich erst für mich, so vermute ich, wenn sie verpflichtet und fähig ist so viel zu verdienen, das ich mit dem KU den ich von ihr für meine zwei bekomme, mehr zurückbekomme, als ich EU für sie bezahle. Die Steuervorteile und die Posten die ein Gehalt bereinigen sind dabei zu beachten.
295,- mindest KU für deine Beiden, bei 900,- SB heißt, die Schwelle liegt bei 1.490,-€

Bei 400,- € Mieteinnahmen und bisher 750,- eigenes Einkommen liegt sie schon bei 1.150,-.
Fehlen bloß noch 340,- die entweder du als EU aufbringen muss oder sie durch Mehrarbeit.
Oder habe ich mich irgendwo verkuckt?
Zitat
Allein der Kinderbetreuungsbonus ist dabei nicht unerheblich. Wo ist die Schwelle?
Als groben Überschlag sieht das so aus. Sie muß mehr als 900€ Selbsterhalt plus die Bereinigung (>400€) puls zweimal Stufe eins DT09 (>500€) pro Monat haben.
Eben nicht! Warum DT9? DT1 ist die Schwelle.
Und solange sie Mangelfall ist wird auch nicht so großzügig (>400,-) bereinigt.
Zitat
Steuerliches Netto also über 1800€, ca. Dies muß sie durch ihre Arbeit und meinen EU erzielen. Und das sogar wahrscheinlich in Teilzeitarbeit.
In die Zukunft gedacht: Sollte sie beweisen, das sie kein/kaum Einkommen hat bzw es nicht schafft werde ich wieder gesamt KU pflichtig.
Ihr EU sinkt dann wieder auf fast Null wegen meinem Selbsterhalt bzw Erhalt gegenüber Ehegatten.
Es stellt sich die Frage, lieber gleich gesamten KU ohne EU oder doch von beidem ein wenig. Da werd ich noch einige Zahlen schieben müssen, sobald ich weiß wozu sie Arbeitstechnisch verpflichtet ist..
Wie gesagt, die KU-Pflicht ist das schärfere Schwert als die Eigenverantwortung.


Soweit erstmal das.

Gruss Beppo
« Letzte Änderung: 14. Januar 2009, 19:58:18 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Papa4Five
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 258


« Antwort #42 am: 14. Januar 2009, 19:33:22 »

Hi matraj63,

das Fachwerkhäuschen steht knapp neben dem Holzhaus wo ich mit meinen zwei Kids wohne. So gesehen würde es mir schon nicht behagen das meine Frau vorne einzieht mit. Schon garnicht mit irgendeinem neuen.

Überdimensoniert stimmt zwar, aber Fachwerkhaus und Schuppen sind ja vermietet. Alle Räume sind gut belegt. Der große Garten rentiert sich für die Kinder.
OK, wenn ich Tilgung und Mieteinnahmen ,-ausgaben gegeneinander halte, kostet mich das Anwesen samt Garten ca900€ kalt. Das ist tatsächlich zu hoch für drei Personen. Hat aber auch den Charme hin und wieder alle fünf Übernacht/Wochenende hier zu haben, wird zwar etwas eng, geht aber.
Ich versuche gerade zu ermitteln wie das mit EU KU aussieht wenn wir alles hier verkaufen. Was soll ich sagen, bisher hab ich den Eindruck, das mir dennoch alles bis auf den Selbsterhalt flöten geht. (Bei KU für alle fünf bei entsprechender Einstufung) Profitieren würden nur die Kinder, da sie dann mehr KU hätten.

Deshalb frage ich hier ja soviel rum. Es gibt soviele Möglichkeiten / Szenarien, mit Immobilie, ohne, nur mir oder ganz verkaufen, Miete oder nicht, mit EU oder ohne, mit Erwerbsobligenheiten, KU für fünf oder sie für zwei, jedesmal ändern sich die Parameter und soviele andere Fragen die ich hier versuche zu verstehen.

Je mehr ich verstehe, desto besser kann ich mit meiner Frau reden und später wenn es mal mit Anwälten wegen Scheidung losgeht aufpassen.
Fairness in gewissen Parametern, wo jeder etwas gibt und geben muss.

Hast Du oder jemand anderes noch ein paar inputs zu den anderen Fragen die ich hatte?

Eine neue käme noch dazu, nämlich wenn Sie EU erhalt, ist das doch für Sie Einkommen, oder? Heißt das nicht auch, das wenn ich versuche den KU und den EU zu ermitteln und Ihr EU zustehen sollte, das ganze wieder von vorne losgeht, um wieder festzustellen ob sie KU fähig wird.

LG
Papa4Five
Gespeichert

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Papa4Five
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 258


« Antwort #43 am: 14. Januar 2009, 20:05:00 »

@ Beppo,

ich geh mal kurz oberflächlich auf Deinen Post ein, bevor ich das alles versuche zu verstehen. Später kann ich vielleicht detailierter dazu etwas sagen.

Mehr Einkommen, wegen Verheirateten Zuschlag im Gehalt, nicht wegen Steuerklasse. Da hab ich ja die Klasse zwei.

Desweiteren rechnest Du bei Ihr, Gehalt 750€. plus 400€. Das ist aber noch nicht bereinigt. D.h. sie kann noch so und soviel wieder abziehn (Schulden, Kinderbetreuungsbonus, Vorsorge usw) genau wie ich doch auch.
Das wiederum ist aber wieder aufzufüllen (Durch Mehrarbeit oder noch höheren EU) bis sie wieder KU fähig wird.
Somit verschiebt sich die Schwelle wieder und ob man(n)/Richter ihr anordnen kann bei drei Kindern soviel zu verdienen weiß ich eben nicht.
Sehe ich das falsch?

Das sie ja auch Mangelfall werden kann hab ich mir noch garnicht überlegt. Werd da morgen mal Kopf zu machen.

Mit DT9 meinte ich Düsseldorfer Tabelle aus dem Jahr 09, nicht die Stufe. Sorry mein Fehler.

Das ganze Thema Rente kenn ich auch nicht, nur werd ich morgen jemandem wo hintreten wenn das stimmt was du schreibst. Muß mich da wohl auch schlauer machen (was denn noch alles) man kann sich auf niemanden verlassen.  gun

Dank Dir für Deine Hilfe

LG
Papa4Five
Gespeichert

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
matraj63
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 157


bitte nicht füttern


WWW
« Antwort #44 am: 14. Januar 2009, 21:01:23 »

Hi,

zur Erwerbsobliegenheit, bzw. wieviel man da ansetzen kann:

- was ist ihr erlernter Beruf?
- als was arbeitet sie jetzt?
- wie umfangreich ist ihre Stelle (Stunden / Woche), Schichtdienst?
- gehen die Zwillies in die Schule? Evtl. OGGS? Wie sieht die Betreuung der Racker aus? Wäre die Betreuung gewährleistet, so das sie tatsächlich mehr arbeiten gehen könnte?

LG
Frank


Gespeichert

*            Erfolge:           *
Seepferdchen 1977
Papa4Five
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 258


« Antwort #45 am: 14. Januar 2009, 21:33:48 »

Nochmals Nabend,

@matraj63

- Sie ist gelernte Cutterin
- Sie arbeitet als Cutterin freiberuflich
- 4 Tage den Monat zu je 250€ (das macht sie gerade bzw seid Jahren auch während der Ehe, daher 750€ bei ihr) oder Vollzeit zu ca 2750€
- DIe Zwillies sind 1. Klasse Grundschule inkl. OGS. Ich könnte sogar beide hin bringen und abholen. (Gleitzeit)
- Betreuung könnte also gewährleistet werden.

Ich werd morgen mal alles mit einem vollen Gehalt bei ihr bedenken.

Bleibt noch das dritte Kind.
Sie hat Anorexie (Magersucht) und Depressionen. Zwei Klinik Aufenthalte. Ist jetzt ziemlich stabil. Besondere Betreuung? 1x die Woche professionelle Hilfe. Tja, da ist ein kleiner Mutter / Tochter Konflikt. Ob das pubertär ist, Auslöser der Magersucht oder eine Folge und ob daher ein häufiger Umgang / Nähe mit KM sogar wünschenswert ist kann man abschliessend nicht bewerten.

Hab ich gesagt, das alles bei mir einfach wäre 

Gute Nacht und

LG

Papa4Five
« Letzte Änderung: 14. Januar 2009, 21:35:55 von Papa4Five » Gespeichert

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #46 am: 15. Januar 2009, 00:05:07 »

Ich nehme nochmal einen langsamen Anlauf unter stark vereinfachten Bedingungen:

Wie viel ist da?

3.250,- EK Du
    750,- EK Sie
4.000,- Summe
KG lasse ich draußen.

Wie groß ist der Bedarf?

Pro Kind 350,- im Schnitt. Plus KG
Summe 1.750,-

Rest für euch:
2.250,-

4/7 für dich = 1.286,-
3/7 für Sie =      964,-

Mit Kindern:
1.286,- +    700,-  = 1.986,- für dich plus 2*KG
    964,- +1.050,-  = 2.014,- für sie   plus 3*KG

Sie hat:
750,-
Du zahlst ihr:
1.050,- KU
Sie dir:
700,- KU
Bleiben ihr:
1.100,-
Wenn du noch 914,- EU bezahlst kommt sie auf die 2.014,- die sie braucht.

Gesamt Du:
+3.250,- EK
-     914,- EU
- 1.050,- 3*KU
+    700,- 2*KU
=1.986,-
+    334,-  2*KG
=2.420,- Summe

Gesamt Sie:
+   750,- EK
+   914,- EU
+1.050,- 3*KU
-     700,- 2*KU
=2.014,-
+    554,- 2*KG
= 2.568,- Summe

Verstehst du das Prinzip?
Du zahlst ihr EU damit sie dir KU zahlen kann.

Das Ganze wird umso schöner, je mehr sie selber arbeitet und wenn du den Steuervorteil aus 914,- EU einrechnest.
Du bezahlst steuerpflichtige 914,-€ und bekommst 700,- steuerfreie €. Das hebt sich auf.
Netto-EU <= 0,-


Jetzt müsste man ggf. noch leichte Korrekturen vornehmen:
1. Die echten KG Beträge eintragen und nicht meine vereinfachten.
2. Den tatsächlichen KU eintragen, sie zahlt dir nämlich weniger KU und du daher weniger EU.
3. Die Bereinigung des EK eintragen
4. Das ganze noch mit Häusern, Wohnrechten, Annuitäten etc. garnieren.

Aber es könnte ein Einstiegsmodell sein.

Gruss Beppo
« Letzte Änderung: 15. Januar 2009, 07:12:12 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Papa4Five
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 258


« Antwort #47 am: 15. Januar 2009, 12:43:40 »

Ein guten Tag an alle, besonders Dir Beppo,

da hast Du Dir aber riesen Mühe gegeben. Dafür vorab gleich mal ein Mega Danke. *Verbeug*

Da Du einen langsamen Anlauf genommen hast ;-) konnte ich Dir bis zum Ende folgen.

Irgendwie macht es Spaß die Zahlen hin und her zu schieben. Ich habe in der Zwischenzeit 5 Varianten, die entweder mit Frau abgesprochen werden können oder offiziellen Charakter haben, auch mal mit oder ohne Haus.
Ich bin ja bereit beim duschen nass zu werden und Kompromisse einzugehen, aber ich will bestimmt nicht über den Tisch gezogen werden, weder inoffiziell von Ihr, noch später beim Anwalt bzw Gericht und dort auf die Schnauze fallen. (Also, gimme Input)

Ich versuch mal mir genauso viel Mühe zu geben und das ganze mit etwas Leben zu befüllen, auch um zu zeigen wo ich Probleme habe.

Hier mal die Version, welche man vielleicht als offizielle nehmen müsste.

Mein erster Schritt ist immer die EK zuerst zu bereinigen. Gibt es mehr oder weniger zu bereinigen hat das Auswirkungen auf alles folgende.

Ich                                                                       Sie
3200      Einkommen nach Steuerabzug   750
-150      Vorsorge, Kinderbetreuung, Vers...   -150
-910      Tilgung, Schulden für Haus      -910
-105      Tilgung Vertrag
-30      Grundbesitzabg., Gebäude Vers.....   -30
+360      Mieteinnahmen Grundstück      +360
0      Mietzahlung für ihre Haushälfte   +400
      Ich kein Minus da im Selbsterhalt   
--------                     --------
2365      Zwischenstand         420
      entspricht bei mir Stufe vier DT
      gehe aber auf Stufe drei, da
      ich für vier berechtigte zahle
-333      1. Kind (Älteste, hälftiges KG)   0   da KU kein Einkommen
-257,50   4. Kind (2. jüngstes, hälftiges KG)   0    da KU kein Einkommen
-257,50   5. Kind (jüngstes, hälftiges KG)   0   da KU kein Einkommen
---------                  ---------
1517                     420
-417      EU (wg 1100 Selbsterhalt gegen   +417
      Ehegatten) oder 3/7 davon?
---------                  ---------
1100                     837
      Und nun? Zwei Kinder haben kein KU
      daher werde ich wohl für alle Kids aufkommen müssen, solange
      sie nicht verpflichtet werden kann mehr zu arbeiten.
      Sie wird wohl kaum freiwillig mehr arbeiten, da sie ja das mehr verdiente
      an mich abführen muss, sobald sie KU fähig ist. Und wird ihr mehrverdientes
      nicht erst gegen mein EU gegengerechnet, bevor sie KU zahlen muss?
Daher
____________________________________________________________________

Ich                                                                       Sie
2365      Übertrag Zwischenstand s.o.      420
      Nun aber Stufe eins, da ich für
      fünf Kids KU zahle und mir 900 bleiben sollten
-295      1. Kind (Älteste, hälftiges KG)   0   da KU kein Einkommen
-224,50   4. Kind (2. jüngstes, hälftiges KG)   0    da KU kein Einkommen
-224,50   5. Kind (jüngstes, hälftiges KG)   0   da KU kein Einkommen
-377      2. Kind (2.ältestes, ohne Anrechnung KG da es bei mir ist und ich KG)
-322      3. Kind (3.ältestes, ohne Anrechnung KG da es bei mir ist und ich KG)
---------                  --------
922                     420
      3/7 von 22 als EU ?

Ich zahle also 744 KU an sie und erhalte nix von Ihr. Im Gegensatz zu der nächsten Rechnung bzw Deiner oben bin ich monatlich um ca 500€ weniger belastet. Steigen die KU wegen Alter der Kinder müsste eventuell ne Mangelfallberechnung durchgeführt werden.
EU kann ich kaum zahlen, da bei mir nix mehr zu holen ist, ausser alle unterziehen sich einer Mangelberechnung, geht das überhaupt??
Sie müsste also mehr arbeiten um ihren eigenen Bedarf zu decken. Ich habe keine Steuervorteile, aber mal ehrlich, 500€ im Monat mehr für x-Jahre hat auch einen Charme, oder sehe/rechne ich in dieser „offiziellen“ Version was falsch??


Jetzt mal meine Version, Ihr soviel EU zugeben bis sie KU fähig wird. Dies ist auf den jetzigen Stand bezogen. Klar dies bedarf einer Absprache zwischen Ihr und mir.

Ich                                                                       Sie
2365      Übertrag Zwischenstand s.o.      420
-1010      EU               +1010
-------                     --------
1356      = 1.Stufe DT            1430
-295      1. Kind (Älteste, hälftiges KG)   0   da KU kein Einkommen
-224,50   4. Kind (2. jüngstes, hälftiges KG)   0    da KU kein Einkommen
-224,50   5. Kind (jüngstes, hälftiges KG)   0   da KU kein Einkommen
0      2. Kind (2. ältestes, hälftiges KG)   -295
0      3. Kind (3. ältestes, hälftiges KG)   -237
-------                     --------
612                     898

OK, bei beiden kommt entsprechender KU und KG hinzu. Das lasse ich aber außen vor da kein Einkommen.
Ich zahle also EU und KU zusammen 1754 und erhalte KU 532.
Also bin ich jeden Monat mit 1222 (1754-532) belastet.
Wie oben angedeutet also mit ca 500€ pro Monat mehr.
Dies hat zwar den Steuer Charme und das EU vor KU endet, wo sie dann das Problem hätte für Ausgleich zu sorgen, aber irgendwie gefällt mir das noch nicht so.
Außerdem, ich bin unter dem Selbsterhalt. Also entweder eine Mangelberechnung oder sie muss mehr arbeiten.

Ich hoffe ich mache nicht elementar etwas falsch.
Wie gesagt ich habe noch mehr Versionen, z.B. mal mit, mal ohne Grundstück.

Aber alle variieren.

Muß sie arbeiten? Wenn ja, Voll-, oder Teilzeit, wäre das dann mit 2750 oder mit der hälfte anzusetzen, oder noch anders.
Was zählt wie hoch zur Bereinigung der EK´s?
Was ist das 1.Kind? Das erst geborene oder das erste welches jeweilig, bei ihr/mir, KU erhält?

Ach ja, nebenher denke ich ja auch noch auf dem Grundstück rum.
Dabei fiel mir jetzt folgendes auf/ein. (in Kurzfassung) :
In Ihrer erste Ehe steckte ein Großteil des Erbvorschusses.
Die beiden waren mit 50/50 im Grundbuch.
Er flog raus, keine Zugewinnberechnung, ich kam rein.
Somit hatten meine Frau und ich am Anfang unserer Ehe beide Null € (offiziell gesehen).
Daher wird nun, am Ende der Ehe, bei der Zugewinnsberechnung, der zu erwartende Gewinn von 30.000 auf beide Parteien zu 50/50 aufgeteilt.
Da wir weiterhin tilgen, erhöht sich also der jeweilige Gewinn entsprechend.
Soweit das offizielle, was ich nun aus moralischen Gründen mache und wie, entscheide ich später.
Wie schon früher mal gesagt, ich bin zu allen Schandtaten bereit, solange es fair bleibt und ich nicht mit Absicht über den Tisch gezogen werde. Ich gehe gerne mit offenen Augen ins Minus, solange alle Parteien (auch ich irgendwo) einen Nutzen haben. Werde ich hintergangen, mit Absicht ver****, ziehe ich die offizielle Karte. Ich denke da sitze ich am längeren Hebel.

Ich hoffe ich nehme Euch nicht übergebühr in Anspruch und freue mich weiterhin über jeden Input.

LG
Papa4Five
Gespeichert

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.856


Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #48 am: 15. Januar 2009, 12:57:24 »

Moin,

ich bin zugegebenermaßen recht erschlagen von diesem Beitrag, wollte aber mal einen Hinweis zu Variante drei geben:

Der KU geht vor EU, das heißt, an EU-Zahlung kann erst gedacht werden, wenn alle KU Ansprüche befriedigt sind.
Das heißt für mich:
Dein bereinigtes Netto minus KU für die bei ihr lebenden Kinder = X, minus EU bis Selbstbehalt (ggü Ehegatten übrigens 1000 Euro) = y

Ihr Netto plus EU = Z, Z minus KU bis Selbstbehalt (900 Euro, da Kinder) = Zahlbetrag an die bei Dir lebenden Kinder.

Edit: Die Krux ist, wie die bei Dir lebenden Kinder berücksichtigt werden, betragsmäßig, wenn die Leistungsfähigkeit der Ex den bei Dir lebenden Kindern erst bei Leistung des EU feststeht.

LG LBM
« Letzte Änderung: 15. Januar 2009, 13:00:01 von Lausebackesmama » Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
Papa4Five
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 258


« Antwort #49 am: 15. Januar 2009, 14:22:35 »

Hallo LBM,

also diesen Slebstbehalt gegenüber Ehegatten hab ich aus den Kölner Leitlinien.
Unter Kindesunterhalt
Punkt 12 Minderjährige Kinder
Unterpunkt 12.1 Betreuungs-/Barunterhalt
"Der betreuende Elternteil braucht neben dem anderen Elternteil in der Regel keinen Barunterhalt zu leisten, es sei denn
sein Einkommen ist bedeutend höher als das des anderen Elternteils (§1606 Abs.3 S. 2 BGB) oder
der eigene angemessene Unterhalt (1100€) des sonst allein barunterhaltspflichtigen Elternteils ist gefährdet (§1603 Abs. 2 S3 BGB) und
dem betreuenden Elternteil verbleiben nach Abzug des KU 1100€ zum eigenen Unterhalt."

Es kann gut sein das ich mit "betreuendem Elternteil" in meinem Fall mal sie und mal mich nehme. Ich denke Du hast Recht, das ich lieber auf der Sicheren Seiten bleiben sollte und mit 1000€ kalkulieren sollte.

Die hast auch Recht mit dem Krux in Deinem Edit ;-) aber diese Rechnung beruht genau auf dem Prinzip Sie durch EU KU fähig zu machen.
Ach das ist alles so verwirrend :-( für mich.

Jetzt stellt Euch mal vor das alles würde ich mit nem Anwalt besprechen. Ich wäre arm bis alles geklärt wäre.

LG
Papa4Five
Gespeichert

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Seiten: 1 [2] 3 4 ... 6   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Unterhaltszahlungen für fünf Kinder *Warnung, Umfangreich*
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team