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Autor Thema: Unterhaltszahlungen für fünf Kinder *Warnung, Umfangreich*  (Gelesen 9732 mal)
Papa4Five
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« Antwort #125 am: 29. Oktober 2010, 16:27:34 »

Nein nein,

da ist beim Notar noch lange nix durch. Unterschrieben ist da garnichts nichts.
Besprochen ja, abgebrochen ja, aber sonst nix, keine Einigung in schritlicher Form.

Käme ich im Zweifel aus der Anerkenntniss, trotz meiner Unterschrift, eigentlich wieder raus?

Gruß
P45
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Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #126 am: 29. Oktober 2010, 16:35:26 »

Weiß ich nicht.

Die Bank wird sicher nicht auf ihren ersten Rang verzichten.

Wenn man das Schreiben dann immer noch wörtlich nimmt, bleibst du mit Schulden ihr gegenüber zurück.

Welche Wirkung das dann aber noch entfaltet weiß ich nicht.
Ganz groß ist die Gefahr wohl nicht, nur du solltest wirklich aufhören, ihr die Filetstücke zu überlassen ohne auch über die anderen Dinge zu sprechen.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Papa4Five
Nicht wegzudenken
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« Antwort #127 am: 29. Oktober 2010, 17:33:54 »

Hi,

dieses Schreiben stammte aus Anfang 2007.

...nur du solltest wirklich aufhören, ihr die Filetstücke zu überlassen ohne auch über die anderen Dinge zu sprechen.

Ja, das habe ich schmerzlich in den letzten Monaten gelernt. (ich und mein sch*** Helfersyndrom)

Jetzt mach ich nur langsam die grätsche und würde manchmal gerne alles hinwerfen.

CU
P45
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TotoHH
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« Antwort #128 am: 29. Oktober 2010, 21:02:36 »

Moin.
einmal möchte ich noch meine Sichtweise zum weiteren Vorgehen erläutern. wir haben es hier mit einer sehr komplexen Situation zu tun, von der wie ich denke bislang keiner - auch die beiden direkt involvierten - nicht annähernd wissen wie sie zu lösen ist. deswegen bin ich davon überzeugt, dass wenn Ex sich nun anwaltlich beraten lässt, in jedem Fall eine höchstparteiliche Erwartung bei ihr geschürt wird. Die ist dann natürlich nicht für P45 akzeptabel und das ganze geht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu Gericht, mit all den Risiken und Kosten wie oben geschildert. einizger Vorteil für P45 könnte sein, das er mit dem Provisorium recht gut leben kann und deshalb ein wenig auf Zeit spielen könnte (aber wie sehr es ihn beschäftigt, lässt sich an den diversen Threads erkennen...)

Deshalb die Idee, jetzt einen Unparteiischen Vermittler einzuschalten. das kann kein gemeinsamer Anwalt sein, denn wir wissen alle, das ein Anwalt einem Mandaten verpflichtet ist. aber ein Jurist (Anwalt, Notar) der als Vermittler den Auftrag bekommt, alle Fakten zu sammeln, aufzubereiten und zu bewerten und einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten, muss zu bekommen sein. keine Ahnung, was so jemand für seine Zeit verlangt.

wenn dann einer Partei das Ergebnis nicht passt, dann kann diese ja immer noch zu Gericht gehen. aber dann liegen alle Fakten und eine hoffentlich weitgehend neutrale Berechnung wenigstens mal auf dem Tisch. und ich würde mir dann 2x überlegen, wie hoch die Erfolgswahrscheinlichkeit ist...

und jetzt mal aus Sicht von P45 betrachtet: für die Zeit bis zur Lösung, ggf einem Gerichtsgang, bleibt das Provisorium ja bestehen.

ich halte das für die einzige Chance, auch für P45, mal Klarheit über die Sachlage und die einzelnen Rechtsverhältnisse zu bekommen.

beste Grüsse, Toto



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Papa4Five
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Beiträge: 258


« Antwort #129 am: 10. November 2010, 15:23:45 »

Hallo,

ich habe mit DEF so langsam die Sch*** voll.

Ich werde ihr im Dezember 140,63 zahlen. Errechnet aus Mieteinhamen (63%) gegen Darlehenszahlungen (50%).
Entscheiden, ob das richtig ist, lasse ich später von einem anderen.

Auch zahle ich KU von 439,00. Errechnet aus Stufe 3 (herabgestuft wegen Zahlung an drei Kinder) minus ihre Stufe eins.

Das sind insgesamt 250€ weniger als ich bisher überwiesen habe. Soll sie mich doch verklagen.

TU zahle ich nicht. Da werde ich es wohl auch drauf ankommen lassen.
Sie hat sich während der Ehe beruflich verbessern können, hat Nachschulungen, Umschulungen und andere Ausbildungen genossen.
Sie kann selber für sich aufkommen. Soll sie mich doch in Verzug setzen.

Gruß
P45
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #130 am: 10. November 2010, 15:28:21 »

Endlich!
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Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Papa4Five
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Beiträge: 258


« Antwort #131 am: 10. November 2010, 15:28:52 »

 
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