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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 16:03:04 *
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Autor Thema: Erfahrungen mit Gegengutachten gesucht  (Gelesen 1554 mal)
xyz
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 76


« am: 08. Januar 2009, 21:55:36 »

Hallo an die Betroffenen von Gutachten !

Mich würden Eure Erfahrungen mit Gegengutachten zu gerichtspsychologischen Gutachten interessieren. Antorten gerne auch an meine PN.

Gruß crash, xyz
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Tharanus
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #1 am: 16. Februar 2010, 16:13:13 »

Servus...

Ich habe meinen Sohn nach 5 Jahren Alleinerziehung, durch ein sehr fragwürdiges gerichtspsychologisches Gutachten verloren.

Was kann man tun ?

Mein Anwalt hat mir damals, März 2009, einen "richtigen" Psychologen besorgt, der sich an das Gerichtsgutachten herangewagt hat.

Dies war aber leider nicht so einfach, da viele davor zurückschreckt haben, desweiteren musste ich ca. 400€ bezahlen.

Als ich das Gutachten erstmal in der Hand hatte, war ich froh !

Da der Psycholge systematisch das Gerichtsgutachten auseinander genommen hatte, sind ihm eine Menge Unklarheiten aufgefallen,
angefangen von der Ausbildung und der Qualifikation der Gutachterin, mehr Vermutungen als Tatsachen, weitläufige Interpretationsfehler,
starke inhaltliche sachliche Fehler...etc.

Abgesehen von der Tatsache, dass die Gutachterin von der ersten Minute an auf der Seite der KM war - neutral definiere ich anders.

Leider hat das Gericht in der 2. Instanz, mein erstelltes Gutachten geprüft, aber nicht ein Wort darüber verloren, sondern es weggeschmettert
und ohne eine Begründung, die 1. Instanz bestätigt.

Sobald die Gerichtspsycholgin mit ihrem Gutachten durch ist, wird es dir schwer fallen, dies noch zu kippen. Da das Gericht sich nicht die Arbeit macht und wieder von vorne anfängt.

Mit privaten Gutachten wird es dir immer passieren, dass 1. das Gericht sich hinter seinem Gutachten einfach versteckt und 2. und es eventuell nicht als
neutral vom Gericht angesehen wird.

Ich habe meinen Psycholgen, welcher das Gerichtsgutachten untersuchte nie gesehen oder gesprochen, der RA der KM war aber anderer Meinung....

Trotzdem würde ich es immer wieder versuchen, was bleibt uns sonst !

Viel Glück.

Tharanus... 






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Agent_Zero
_Agent Zero
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.702



« Antwort #2 am: 16. Februar 2010, 16:22:38 »

Moin Tharanus,

Zitat
Ich habe meinen Sohn nach 5 Jahren Alleinerziehung, durch ein sehr fragwürdiges gerichtspsychologisches Gutachten verloren.

Wie kam es denn dazu? Und vor allem wie lautete der Auftrag an den Gutachter, bzw. mit welchem Auftrag wurde das Gutachten ange-
fordert?

Zitat
Da der Psycholge systematisch das Gerichtsgutachten auseinander genommen hatte, sind ihm eine Menge Unklarheiten aufgefallen,
angefangen von der Ausbildung und der Qualifikation der Gutachterin, mehr Vermutungen als Tatsachen, weitläufige Interpretationsfehler,
starke inhaltliche sachliche Fehler...etc.

Ist das Gutachten methodisch falsch und weisst gravierende Fehler auf, kann es angefochten werden. Warum, bzw. mit welcher Begründung
wurde dies damals nicht zugelassen? Ich meine, der Richter muss ja irgendetwas gesagt haben. Oder handelte es sich um eine Beschwerde,
die dann nicht zugelassen wurde, mit dem Verweis auf das erstinstanzliche Verfahren?

Gruss
Agent
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Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Tharanus
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #3 am: 16. Februar 2010, 16:44:00 »

Servus Agent...

Wieso...warum...weshalb...frage ich morgens, mittags und nachts.

Ich mache meinen Fall die nächsten Tage öffentlich im Forum, wo ich auf die Einzelheiten
eingehen werde. Diese Seite gehört Member xyz....

Gerichtsgutachten wurde zur 1. Instanz hergestellt.
Nachdem es absehbar war, was rauskommt, wollte mein
RA das Gutachten "abwehren" und eine neue Psychologin vom Gericht zugeteilt bekommen,
ohne Erfolg nach 2 Einsprüchen.

1. Instanz nahm mir neinen Sohn weg, worauf ich in Berufung gegangen bin. Dann wurde endlich vom Gericht eine
Verfahrenspflegerin bestellt, an seinem neuen Wohnort.

Das Gutachten der Verfahrenspflegerin heißt kurz: " Kind sofort wieder zurück zum Papa.."


2. Instanz hat dann nur die 1. Instanz bestätigt, obwohl die Verfahrenspflegerin der Verhandlung beiwohnte
und die Entscheidung der Richter nicht nachvollziehen konnte  (Berliner Familiengericht).

Der Fall wird von mir wie oben erwähnt noch ins Forum die Tage gestellt, da ich momentan an einem Punkt bin,
wo ich rechtlich nicht mehr weiterweis.

Solange mein Sohn aber wieder nach Hause möchte werde ich um ihn kämpfen.

Bis die Tage...Grüße aus berlin

Tharanus








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Agent_Zero
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.702



« Antwort #4 am: 16. Februar 2010, 16:48:31 »

Moin,

xyz hat keine Frage gestellt, sondern um Erfahrungsaustausch gebeten. Deswegen, um etwas mehr Transparenz hinein zu bringen,
habe ich nach mehr Informationen aus deinem Fall gefragt.

Zitat
Mich würden Eure Erfahrungen mit Gegengutachten zu gerichtspsychologischen Gutachten interessieren.

XYZ weiss zwar nun, dass dein Gegengutachten niedergeschmettert wurde, aber warum und wieso weiss beim lesen des Threads
leider noch niemand.

Denn, entscheidend ist der Tenor des Gutachtens. Sonst kann sich hier niemand ein Bild machen, warum Dir der Sohn entzogen wurde
und was das Gegengutachten hätte bewirken können.

Gruss
Agent
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NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Krishna
_krishna
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Beiträge: 553



« Antwort #5 am: 16. Februar 2010, 17:01:37 »

Hi,

Zitat
Ist das Gutachten methodisch falsch und weisst gravierende Fehler auf, kann es angefochten werden.

Das ist die Theorie. Und die ist ja auch grundsätzlich richtig. In der Praxis sieht es leider ganz anders aus. In meinem Fall haben selbst schwerste methodische Fehler und bewusste Falschdarstellungen durch die Gutachterin, welche sämtlich offengelegt wurden, zu keinem Obergutachten geführt.

Wenn ein Gegengutachten privat in Auftrag gegeben wird, dann sollte der Gutachter eine echte Größe sein. Sonst interessiert das die Unrechtsprecher sowieso nicht. Aber selbst dann muss das nicht sein.

Ich denke, das meiste an diesen Psycho-Gutachten ist Glückssache. Für Vater noch viel mehr.

Gruß

Krishna
Gespeichert

Gruß

Krishna
wedi
Gast
« Antwort #6 am: 16. Februar 2010, 17:18:02 »

Moin

Bei meinem Psycho-Gutachten war nichts nachteiliges für mich zu entdecken, bei EX schon.Sie nahm das GA mit Hilfe ihrer RÄ'in auseinander und forderte ein Neues.Der Richter ließ das aber nicht zu und entschied trotzdem gegen mich. c

Gruss Wedi
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Beiträge: 1.702



« Antwort #7 am: 16. Februar 2010, 17:26:55 »

Moin,

@Krishna

Zitat
In meinem Fall haben selbst schwerste methodische Fehler und bewusste Falschdarstellungen durch die Gutachterin, welche sämtlich
offengelegt wurden, zu keinem Obergutachten geführt.

Ich denke das liegt vor allem daran, dass die Richter oftmals ihre bevorzugten Gutachter haben. So wie ein ungeschriebenes Gesetz praktisch.
Sie würden sich dann selbst beschneiden, wenn sie den von ihnen vorgeschlagenen GA kippen würden.

Zitat
Sonst interessiert das die Unrechtsprecher sowieso nicht.

Das hängt denke ich mit meiner vorigen Antwort zusammen.

Gruss
Agent
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Krishna
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« Antwort #8 am: 16. Februar 2010, 17:33:46 »

@ agent

Zitat
Ich denke das liegt vor allem daran, dass die Richter oftmals ihre bevorzugten Gutachter haben. So wie ein ungeschriebenes Gesetz praktisch.
Sie würden sich dann selbst beschneiden, wenn sie den von ihnen vorgeschlagenen GA kippen würden.

Genau das habe ich erlebt. Ein dermaßen abgekatertes Spiel, dass man nur noch kotzen könnte. Wenn ein Familiengericht möchte, dass das Kind unter allen Umständen bei der Mutter bleibt, dann beauftragt es die Gutachterin J. aus Münster. Die schreckt vor wirklich NICHTS zurück.

Leider habe ich erst zu spät erfahren, in welchem Ruf diese Frau steht.  gun

Gruß

Krishna
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Gruß

Krishna
Agent_Zero
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Beiträge: 1.702



« Antwort #9 am: 16. Februar 2010, 17:41:29 »

Und wenn man Pech hat, ist der Richter und die Gutachterin noch im gleiche Golfklub, oder Kegelverein.  mad

Mein damaliger RA und die RAtte meiner Ex haben sich im Gerichtssaal auch die Köpfe eingehauen. Und danach
haben sie sich die Hände geschüttelt und einen schönen Tag gewünscht.  men_ani

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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
brille007
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« Antwort #10 am: 16. Februar 2010, 17:59:09 »

Moin,

Mein damaliger RA und die RAtte meiner Ex haben sich im Gerichtssaal auch die Köpfe eingehauen. Und danach
haben sie sich die Hände geschüttelt und einen schönen Tag gewünscht.
das sollte man nicht falsch bewerten; diese Anwälte schienen vielmehr den Unterschied zwischen sachlicher Auseinandersetzung und gegenseitigem Respekt zu kennen. Die Anwälte eines Gerichtsbezirks kennen sich in viele Fällen schliesslich seit Jahren - und im Idealfall pflegen sie einen kollegialen Respekt voreinander, der weit über jedes einzelne Mandat hinausreicht.

Das Problem ist eher, dass viele Mandanten (vor allem im Familienrecht) die Erwartung haben, der eigene Anwalt müsse den gegnerischen RA sowie dessen Mandanten abgrundtief hassen und diese Gegner nach allen Regeln der Kunst fertigmachen. Das ist natürlich Unsinn: Für den Mandanten mögen die Ereignisse die grösste Katastophe seines bisherigen Lebens sein; für den Anwalt ist es dagegen nur ein Fall und ein Aktenzeichen. Es wäre für Juristen unprofessionell, sich hier von "bad emotions" leiten zu lassen. Was nicht heisst, dass sie diese nicht gelegentlich spielen - einfach, weil sie den Eindruck haben, der Mandant brauche diese Show.

Grüssles
Martin
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« Antwort #11 am: 16. Februar 2010, 18:12:46 »

Moin,

ich gebe dir mit deinem Argument Recht Martin. Natürlich Differenziert sich die Auffassung von Antragsteller und
Antragsgegner gegenüber den Rechtsanwälten. Viele haben unter Umständen den gleichen Studiengang - also
das gleich Jahr gehabt und man kennt sich.

Jedoch gibt es ausnahmen. Ich denke es kommt auch auf die Sparte Anwalt an, mit der man es zu tun hat. Die
Familienanwälte sind da eher weicher und sachlich gesotten.

Ich erinnere mich an mein damaliges Verfahren gegen meine Ex, als Gegenschlag gegen ihre Strafanzeige mit den
Missbrauchsvorwürfen.

Mein RA hat die RAtte der (H)exe und die (H)exe auseinandergenommen, wie er es gebraucht hat. Klar, wir waren
auch im Vorteil. Er hat die RAtte der Ex keines Blickes gewürdigt.

Es geht also auch anders. Aber Strafverfahren unterscheiden sich auch wesentlich von Familiengerichtsverfahren.

Gruss
Agent
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
brille007
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Beiträge: 10.389



« Antwort #12 am: 16. Februar 2010, 18:20:06 »

Moin AZ,

es gibt eine theoretische Prüfungsfrage (theoretisch, weil Du praktisch kaum jemals eine Antwort darauf bekommen wirst): Hätte Dein Anwalt auch Deine Ex vertreten, wenn sie mit ihrem Ansinnen ein paar Stunden vor Dir in seine Kanzlei gekommen wäre? Und hätte er im Rahmen seines Mandats die Schweinereien Deiner Ex in Schriftsätze verpackt, unter denen Du schlussendlich zu leiden hattest?

Von den meisten Anwälten kann man sagen "Ja, er hätte". Vielleicht ein wenig dezenter als der Gegenanwalt es schlussendlich tat und vielleicht nicht mit derselben Konsequenz - aber immer im Wissen, dass man als Anwalt nicht für Moral, sondern für Mandate bezahlt wird.

Der Umstände, dass Rechtsanwälte umgangssprachlich gelegentlich als "Miet-Maul" bezeichnet werden, hat durchaus seine Gründe.

Grüssles
Martin
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