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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 16:02:19 *
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Autor Thema: Sorgerechtsentzug etc.  (Gelesen 7661 mal)
xyz
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« am: 01. Januar 2009, 16:43:03 »

 cry_smile Versuche, das Drama, das sich inzwischen über ein Jahr mit JA, FG etc. hinzieht, in den wesentlichen Punkten zu schildern. Ich habe einen Sohn, 3 Jahre alt, habe alleiniges Sorgerecht. KInd lebte bei mir, gut körperliche und seelische Entwicklung. KV macht immer wieder Meldunge an JA wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung. JA verordnet verschiedene Maßnahmen, wie SPFH, u.a. JU schaltet FG ein. Kind seit Monaten in Obhut zum Vater. ABR wird vorläufig auf JA übertragen. Erziehungsgutachten hat zum Ergebnis, daß ich Borderline hätte und mir das Sorgerecht bis auf weiteres enzogen werden soll. KV hat Antrag auf Übertragung des alleiniges Sorgerechtes auf ihn gestellt. Ich habe nur betreuten Umgang, der jetzt auch ausgesetzt wurde.Jetzt wird auch noch ein Verfahrespfleger eingeschaltet. Gerichtstermin wegen Sorgerecht Ende Januar.

Soweit zu den Fakten.

Taktik des KV ist mir das Kind wegzunehmen, keinen Unterhalt zu zahlen, nach Möglichkeit auch Umgang zu verhindern. Und das JA unterstützt ihn in jeder Hinsicht.  gun

Was kann ich tun Huch
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Kasper
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« Antwort #1 am: 01. Januar 2009, 17:51:03 »

Moin xyz,

mir erschließt sich Deine Eröffnung nicht.
Im ersteren wird eine gewisse Höflichkeit gerne gesehen, hier zählen Anrede und Schlußwort.

Zum Thema fehlen zuviele Informationen um eine Antwort zu kreieren. Allerdings vermute ich, das an der Geschichte etwas nicht Rund ist. Keine Mutter in D verliert mal eben so ihr Kind, ohne das etwas gewichtiges Vorliegt.

Ich hege einen gewissen Trollverdacht.

Kasper
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Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
xyz
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« Antwort #2 am: 01. Januar 2009, 18:27:34 »

Hallo Kasper und natürlich alle anderen, die hier lesen !

sorry, daß ich ohne ein Hallo in der Eröffnung vergessen hatte. Aber der Rüffel kam ja mit der ersten Antwort.

Zunächst einmal: es handelt sich nicht um einen Troll.

Auch wenn wohl in Deutschland in erster Linie Väter betroffen sind. Ich bin eine betroffene Mutter, der man nach ensprechenden Meldungen des KV und einiger Menschen, die er sich ins Boot geholt at, das Kind weggenommen hat. Z.Inf. Kind ist unehelich. Ich war bislang Zweitfrau.

Wenn Infos zur Beantwortungen fehlen, liefere ich diese gerne nach.

Gruß

xyz
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« Antwort #3 am: 01. Januar 2009, 18:48:23 »

Moin xyz,

Wenn Infos zur Beantwortungen fehlen, liefere ich diese gerne nach.

nun ja, in diesem Land passiert diesbezüglich nichts "einfach so". Es muss also eine schriftliche Begründung für die Kindeswohlgefährdung und die nachfolgende SR-Übertragung geben, die weit über irgendwelchen unsubstantiierten Behauptungen oder Vermutungen von irgendwem hinausgehen. Stell die mal anonymisiert hier ein; dann sieht man weiter.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
xyz
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« Antwort #4 am: 01. Januar 2009, 19:12:37 »

hallo,

zu dieser Inobhutnahme kam es nach einem Telefonat mit der SB des JA, in dem ich Ihr Vorgehen kritisiert habe und weil ich angeblich das Kind beim KV abgestellt hätte (das war definitiv nicht so,Übergabe erfolgte nach Telefonat mit KV). Aber steter Tropfen höhlt den Stein. Meldungen an JA permanent seit 1 Jahr mit Inhalten, die nicht der Realität entsprechen oder aufgebauscht werden (wie ich würde Suizid mit Kind androhen, Vernachlässigung, seelische Mißhandlung, kein Essen für Kind, würde Kind alleine lassen, uva.). KInd geht in Krippe bzw. Kindergarten. Auch dort bis zur Inobhutnahme keine Aufälligkeiten.

Gruß, xyz
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DeepThought
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WWW
« Antwort #5 am: 01. Januar 2009, 19:13:21 »

Moin,

angesichts des beruflichen Backgrounds der Userin zweifle ich die Story b.a.w. an.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
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xyz
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« Antwort #6 am: 01. Januar 2009, 19:42:01 »

Hallo deep thougt,

HuchHuchHuchHuch

ich habe vor ein paar Tagen diese Website entdeckt und war bzw. bin froh ein Forum gefunden zu haben, in dem user aktiv sind, die ähnliche Probleme haben. Mein Beruf schützt mich leider nicht vor Übergriffen des KV und des JA - leider. Wobei ich hinzufügen möchte, daß ich beruflich in einem anderen Bereich bewege, der nichts mit Kindern oder gar dem JA oder dem FG zu tun hat.

Was ich geschrieben habe, ist leider keine Erfindung. Ich wäre froh, es wäre so. Aber es ist die bittere Realität. Und nach allem, was ich bis jetzt erfahren habe, stehen die Chancen, daß das Kind zu mir zurück und ich mein Sorgerecht (bis jetzt ist ja nur bis zur Entschidung das ABR entzogen) behalte, nicht gut-

Ich würde mich demnach sehr freuen, wenn ich hilfreiche Antworten bekommen und mich nicht noch weiter, rechtfertigen muß, daß die Geschichte - leider . wahr ist.

Gruß, xyz
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Uli
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VS-Fossil


WWW
« Antwort #7 am: 01. Januar 2009, 20:15:30 »

Hallo xyz,

dann musst Du hier Butter bei die Fische tun. Mit dem, was Du bis jetzt geschildert hast, ist das nicht nachvollziehbar bis unglaubwürdig.

Ich bin selbst AE-Vater und bin jahrelang vor Wände gelaufen - an jeder Stelle. Meine Kids leben heute bei mir, weil sie am Schluss kein Dach mehr über dem Kopf hatten.

So, was waren also die Hintergründe Deiner Story.

Uli
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xyz
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« Antwort #8 am: 01. Januar 2009, 20:22:42 »

Hallo Uli,

welche infos fehlen denn noch ?

Zumindest scheinen wir je eine Gemeinsamkeit zu haben - auch ich lauf beim JA gegen Wände und zwar gegen glatte.

Gruß, xyz
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« Antwort #9 am: 01. Januar 2009, 20:23:20 »

Moin,

das JA installiert eine SPFH. Hierzu kann niemand gezwungen werden. Die Hilfeplangespräche umfassen die Ziele und dafür notwendigen Aktionen auf Sicht für max. ein halbes Jahr und finden in Anwesenheit der sorgeberechtigten Eltern statt. Gibt es nach Auffassung der SPFH, die an das JA berichtet, weiteren Anlass zur Sorge, so finden neue Hilfeplangespräche statt.

Bei aktuter Gefahr für das Kind wird durch das JA eine Inobhutnahme erfolgen. Hierbei kann tatsächlich die Unterbringung beim anderen Elternteil erfolgen - auch, wenn dieser nicht sorgeberechtigt ist. Das JA wird bei nicht vorübergehender Inobhutnahme das ABR beantragen und eigentlich auch die Gesundheitsfürsorge. Nur in dieser Kombination kann das JA ohne den/die Sorgeberechtigten agieren. Beide Teile des Sorgerechts müssen über das Gericht entzogen und dem JA übertragen werden.

Es gab also eine Verhandlung mit einem Beschluss/Urteil.

Der Inhalt interessiert mich brennend.

Es wäre ein Verfahrensfehler, wenn nicht nach der ersten Erörterung vor Gericht ein Verfahrenspfleger benannt worden wäre. Dieses schilderst du allerdings in anderer zeitlichen Abfolge.

Erst wenn die Verfahrenspflegschaft kein ordentliches Ergebnis liefert oder sich wegen anderer Anhaltspunkte die Notwendigkeit ergibt, wird ein gerichtspsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben.

Die Stellungnahme des Verfahrenspfleger wäre schon spannend.

Hier wäre die Beauftragung des GA durch das Gericht im Zitat wissenswert.

Es ist nicht Aufgabe eines Gutachters irgendwelche psychischen Erkrankungen festzustellen. Gerade Borderline ist derart komplex, dass die gesicherte Diagnose nicht im Rahmen eines Gerichtsgutachtens zu stellen ist.

Wie bist du anwaltlich vertreten (qualitativ)? Wie bist du mit den diversen Stellungnahmen und Gutachten umgegangen? Ist der Weg zum OLG noch offen oder sind die Fristen verstrichen?

Fragen über Fragen. Am liebsten würde ich die gesamte Akte durchackern.

DeepThought
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« Antwort #10 am: 01. Januar 2009, 21:13:15 »

Hi,

oh je , mir schwant Übles ...

SPFH: Habe ich mehrfach, auch via RA abgelehnt. Bis JA den FR so lange mit Anträgen etc. genervt hat, daß es einen Beschluss gab, in dem die SPFH angeordnet wurde. Und zwar für die Dauer eines Jahres. Hilfeplangespräch war eine Witznummer, die ich dann durch Aufstehen und Gehen auch abgebrochen habe. Was SPFH an JA berichtet hat, weiß ich nicht. Es waren ja nur ca. 5 Termine bis es zur Inobhutnahme kam. Sicher weiß ich, daß SPFH die Inobhutnahme nicht angeregt hat, aber auch nichts dagegen tun konnte.

Inobhutnahme: Mit Beschluss durch das Gericht wurde das ABR auf JA übertragen, nicht jedoch die Gesundheitsfürsorge, die habe weiterhin ich. Schließlich ist das Kind nach wie vor mit mir versichert. Die Kosten (auch für die KITA) darf ich ja tragen, deshalb habe ich wahrscheinlich auch noch die Gesundheitsfürsorge. Ich sollte allerdings die KK-Karte dem KM übergeben, was ich jedoch nicht getan habe.

Eine Erörterung vor Gericht gab es eigentlich bis jetzt noch nicht. Es gab einen Termin im Oktober (ca. 5 Wochen nach Inobhutnahme), da mein RA einen Antrag auf Herausgabe gestellt hat. Über Herausgabe wurde gar nicht gesprochen, statt dessen über Modalitäten des betreuten Umgangs, was in einer Vereinbarung festgehalten wurde.

Ein Verfahrenspfeger wurde erst kurz vor Weihnachten benannt. Dazu muß man sagen, daß aufgrund personeller Wechsel und Nichtbesetzung von Richterstellen inzwischen der vierte (!!!) Richter mit diesem Fall befaßt ist.

Ein Erziehungsgutachten wurde schon im Sommer vom JA beantragt und schließlich vom Richter auch in Auftrag gegeben. Übrigens auch gegen meinen Willen aber mein RA riet mir, mich hier zu beugen, da mir das sonst negativ ausgelegt werden würde. Nicht nur wegen des Unsinns sondern vor allem wegen der Kosten war ich dagegen.

Stellungnahme des Verfahrenspflegers gibt es noch nicht. Morgen ist der erste Termin.

Es wäre ja schön, wenn man hier einen Verfahrensfehler nachweisen könnte !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ich denke auch, daß es nicht Aufgabe des Gutachters ist, psychische Krankheiten zu diagnostizieren. Zumal ich mich ja bereits im Mai - ebenfalls auf Antrag des JA - einem psychiatrischen Gutachten unterziehen mußte. Ergebnis: Keine psychische Krankheit, keine Suizidgefährdung. Dies erfolgte im Rahmen der ersten Inobhutnahme. Danach habe ich das Kind nach 9 Wochen wieder bekommen, allerdings damals schon gegen den Willen des JA.

Ich habe einen Fachanwalt für Familienrecht. Von seiner Art sehr moderat, während der gegnerische Anwalt Cowboystiefel trägt.

Wir sind noch auf der Ebene des Amtsgerichtes und ich hoffe, kein OLG zu brauchen, wobei der RA es wahrscheinlich schon dort sieht, da er mir klar sagt, daß es schlecht aussieht, gerade wenn der Richter sich nach der Empfehlung im Erziehungsgutachten richtet (was für ihn ja das einfachste ist).

Die Akte ist inzwischen 1-2 Aktenordner dick, insbesondere, weil der JA-SB ein richtig fleißiges Bienchen im Schreiben von Meldungen und Anträgen ist. Wenn Diu sie lesen möchstest, hättest Du gut zu tun. Bin aber gern bereit, Auszüge aufs Fax zu legen. Einscannen kann ich leider nicht.

Bin im Moment dabei, mit dem RA Möglichkeiten zu finden, diese Borderline-Diagnose zu widerlegen (ärztliches Attest, Bericht meiner Therapeutin, u.a.).

Nach dem, was Du schreibst und was ich zum Teil auch schon irgendwo gelesen habe, befürchte ich, daß der Verfahrenspfleger jetzt nur noch ins Spiel gebracht wird, damit der Richter sich bei der Übertragung des Sorgerechtes auf den Vater absichert, auch gegen Verfahrensfehler, die evtl. gemacht wurden.

Danke erst mal für die Infos + Gruß, xyz

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« Antwort #11 am: 01. Januar 2009, 21:47:51 »

Moin nochmal,

uiuiuiui...es ist schon nach zwölf Uhr....

Es gibt in meinen Augen folgende Möglichkeiten:

1. An dir soll ein Exempel statuiert werden, weil irgend so'n Soz.-Päd. mal so richtig mit den Muskeln spielen  und dir Psycho-Zicke einen beipulen will.
2. Es wurden Erziehungsmängel festgestellt und nach Erklärungen dafür gesucht. So lange nix gefunden wurde: Herstellung der Leichenstarre.
3. Du hast echt ein Problem und zwar das vom GA beschriebene.

Ich schwirre zwischen 1 und 2 hin und her. Im Moment jedenfalls.

Ich brauche:

- Namen und Anschriften der beteiligten GAs, JAs, Ver.-Pfl.
- Gutachten aus Mai '08
- Beschluss des Gerichts über die Beauftragung des GA
- ABR-Beschluss
- Beschluss auf Nichtherausgabe des Kindes

Meine Kontaktdaten stehen im Impressum. Bitte keine anonymen Zusendungen. Wenn ich mich einbringe, erwarte ich Offenheit und Ehrlichkeit auf der anderen Seite.

Je mehr du dich verteidigst - vor allem in der obskuren BL-Geschichte - desto mehr bestätigst du deren Meinung. Es ist ja das faszinierende beim BLer, dass er handeln kann wie er will, es ist immer pathologisch.

Ich denke, du brauchst eine wirklich exzellente Stellungnahme zum GA. Bei Bedarf kann ich dir eine Adresse geben. Der Typ ist verdammt gut und verdammt teuer. Ob's was nützt lässt sich nicht vorhersagen.

Als Verzweiflungstipp: Über Prof. Undeutsch, Köln, einen Lügendetektortest machen bzgl. der Vernachlässigungsvorwürfe. Vor Gericht ist das zwar nicht als Beweis zugelassen, in Fällen der Anschuldigung des s.ex. Missbrauchs allerdings konnte einigen Elternteilen alleinig hierdurch abschließend und erfolgreich geholfen werden.

DeepThought

P.S.: 1 - 2 Akten mag dir viel vorkommen. Ist es aber real nicht.
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« Antwort #12 am: 01. Januar 2009, 22:09:33 »

Hallo nochmal,

verdammte Hacke - sieht ja total mies für mich aus. Mein RA hat die gleiche Einschätzung wie Du.

Zitat
1. An dir soll ein Exempel statuiert werden, weil irgend so'n Soz.-Päd. mal so richtig mit den Muskeln spielen  und dir Psycho-Zicke einen beipulen will.
2. Es wurden Erziehungsmängel festgestellt und nach Erklärungen dafür gesucht. So lange nix gefunden wurde: Herstellung der Leichenstarre.
3. Du hast echt ein Problem und zwar das vom GA beschriebene.

Ich schwirre zwischen 1 und 2 hin und her. Im Moment jedenfalls.


Punkt 1: Volltreffer ! So schätze ich das die ganze Zeit schon ein. Ich habe mich mich mit der wegen Ihrer Inkompetenz und ihrer einseitigen PArteinahme für den KV mehrfach angelegt.

Punkt 2: Stimmt ! Ich habe es immer als Aussitzen bezeichnet.

Zitat
Ich brauche:

- Namen und Anschriften der beteiligten GAs, JAs, Ver.-Pfl.
- Gutachten aus Mai '08
- Beschluss des Gerichts über die Beauftragung des GA
- ABR-Beschluss
- Beschluss auf Nichtherausgabe des Kindes

Meine Kontaktdaten stehen im Impressum. Bitte keine anonymen Zusendungen. Wenn ich mich einbringe, erwarte ich Offenheit und Ehrlichkeit auf der anderen Seite.

Gerne. Laß ich Dir zukommen.

Zitat
Je mehr du dich verteidigst - vor allem in der obskuren BL-Geschichte - desto mehr bestätigst du deren Meinung. Es ist ja das faszinierende beim BLer, dass er handeln kann wie er will, es ist immer pathologisch.

Eben !!!!!!!!!!!!!! Alles, was ich tue oder nicht tue oder sage wird jetzt wunderbar auf diese BL-Persönlichkeit geschoben. Einen größeren Gefallen hätte die Gutachterin dem JA nicht tun können.

Zitat
Ich denke, du brauchst eine wirklich exzellente Stellungnahme zum GA. Bei Bedarf kann ich dir eine Adresse geben.


Gerne, bitte.

Zitat
Als Verzweiflungstipp: Über Prof. Undeutsch, Köln, einen Lügendetektortest machen bzgl. der Vernachlässigungsvorwürfe. Vor Gericht ist das zwar nicht als Beweis zugelassen, in Fällen der Anschuldigung des s.ex. Missbrauchs allerdings konnte einigen Elternteilen alleinig hierdurch abschließend und erfolgreich geholfen werden.

Da halte ich nicht soviel davon.

Zitat
1 - 2 Akten mag dir viel vorkommen. Ist es aber real nicht.

Das beruhigt mich ja. Andererseits: da wird für teures Geld Papier vollgeschrieben, das dann doch keiner richtig liest.

Ach ja, als Sahnehäubchen hat der KV passend zum Termin im OKtober noch eine EA Gewaltschutz gegen mich erwirkt. Und jetzt hat er noch ein Ordnungsgeld gegen mich beantragt. Erfahren habe ich dies durch ein Schreiben des Amtspflegers. mad

Anm.: Quoting korrigiert
« Letzte Änderung: 01. Januar 2009, 22:53:21 von midnightwish » Gespeichert
Krishna
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« Antwort #13 am: 02. Januar 2009, 10:30:42 »

Hallo und frohes neues Jahr!

Zum Thema Verfahrensfehler: In Verfahren nach § 1666 ist in der Regel ein VP zu bestellen,  aber eben nur in der Regel. Und die Bestellung soll unterbleiben, wenn das Kind von einem RA vertreten ist.  Hier haben Mutter und Vater RAe. Das ist zwar nicht nach dem Wortlaut des Gesetzes, aber ich habe es selbst erlebt, dass ein VP nicht beauftragt wurde, insb. wenn sowieso ein GA in Auftrag gegeben wird, was ja wahrscheinlich eh absehbar war.

Da das Gesetz nichts über den genauen Zeitpunkt der Bestellung aussagt, ist ein möglicher  Verfahrensfehler nun ohnehin beseitigt.

Grüße

Krishna
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Gruß

Krishna
xyz
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« Antwort #14 am: 02. Januar 2009, 11:35:15 »

Hallo Krishna und gutes neues Jahr,

danke für Info. Also auch hier wieder geloost. thumbdown
Bin mal auf den Termin heute Nachmittag mit der VP gespannt.

Gruß, xyz
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annlena
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« Antwort #15 am: 02. Januar 2009, 20:38:40 »

Hallo,

ich hatte einen nicht so guten Start hier in diesem Forum und kämpfe auch nach wie vor auf ganzer Front. Lebe mittlerweile alleine mit meiner Tochter und uns geht es sehr gut. Man kann sagen, ich stehe mit beiden Beinen im Leben, auch wenn dies wirklich ein harter Kampf war und zum Teil noch ist.

Nur habe ich mittlerweile das Glück, dass beide Jugendämter (Wohnort KV und meiner) hinter mir stehen.

Allerdings muss ich auch bestätigen, dass es heutzutage wirklich nicht so einfach ist, sich zu wehren, wenn das Jugendamt im Spiel ist. Ich habe da meine eigenen Erfahrungen und kann diese gerne weitergeben. Meine Informationen sind alle rein allgemeiner Natur und stellen meine persönliche Meinung dar.

Es ist in der Tat schwer, sich gegen eine Familienhilfe zu wehren. Man wird zum Teil auch erpresst, wenn man dies nicht tut, geht man vor das Gericht. Man muss den Antrag selber unterschreiben....und was tut eine Mutter, die ihr Kind nicht verlieren möchte? Sie unterschreibt. Ich persönlich sehe nach meinen Erfahrungen die Familienhilfe aber als wichtig an, da sie letztlich auch ihre Beurteilung abgibt. Die Familienhilfen sind der Schweigepflicht unterlegen und dürfen - ausser bei Kindeswohlgefährdung - keine persönlichen Dinge an das Jugendamt weitergeben. Das dies in der Praxis nicht immer so eingehalten wird, habe ich auch selber erfahren.

Bei mir gibt es zwar keine Kindeswohlgefährdung, dies wurde aber auch anfangs behauptet. Hier wurden auch einfach Arztberichte etc. an Stellen weitergegeben, wo ich klar meine Einstimmung nicht gegeben habe. Dagegen kann man sich wehren und das habe ich auch getan.

Weiter auch die Diagnose....die hat man mir auch aufgebrummt. Monatelang bin ich gelaufen und habe Arzttermine wahrgenommen usw. usw. Letztlich hat dann ein Arzt, der mich über Wochen hinweg regelmässig gesehen hat, die Diagnose widerrufen. Ich bin auch der Meinung, dass dies nicht so ohne weiteres über einen GA geklärt werden kann, denn der erlebt den Menschen ja nicht über Wochen hinweg.

Hast du dich mal wegen der Diagnose erkundigt? Wer hat die überhaupt gestellt und wann? Als Partner ist es relativ einfach, jemandem die Diagnose "Borderline" aufzudrücken. Aber hier handelt es sich um eine Modediagnose (die Aussage kommt von einem Arzt). Menschen, die man anders nicht diagnostizieren kann, bekommen das gerne mal "aufgedrückt", weil es ja eben eine Diagnose geben muss.

Es lohnt sich, hier wirklich zu kämpfen. Und daher mein Apell an dich: Nicht einfach blind zusehen sondern handeln, handeln, handeln. Gehe zum Arzt usw. usw. nur dann kann man auch eine Diagnose entweder bestätigen oder aber auch widerrufen. Und die Diagnose ist kein Grund, einer Mutter das Sorgerecht zu nehmen. Das hat mir ein Familienrichter schon gesagt.

Weiter mag es auch sein, dass man sich juristisch gegen eine Familienhilfe wehren kann. Aber wozu? Letztlich dient sie ja dazu, zu erleben, wie du auch im Alltag mit deinem Kind umgehst. Ich fand das persönlich immer sehr erfrischend und es hat mir gut getan. Ich konnte sogar sehr gutes Vertrauen aufbauen und sie hat mir in der harten Phase beigestanden. Die meisten sind ja Psychologinnen und können eine Diagnose auch einschätzen. Aber dazu bedarf es Kooperation.

Und wegen den Meldungen.....ein Jugendamt muss das doch überprüfen. Die dürfen doch nicht ungesehen eine Inobhutnahme planen. Es sei denn, ein Arzt steckt dahinter und redet von Kindeswohlgefährdung. Dazu muss er nicht mal Facharzt für Psychiatrie sein.

Ich habe selber die Erfahrungen mit Meldungen ans JA. Aber man kann doch mit denen reden. Aber auch hier bedarf es Kooperation.

Mit Unwille erreicht man nichts. Und letztlich denke ich (auch wenn ich da schon nicht so schöne Erfahrungen gemacht habe), bilden sie sich erstmal eine Meinung.

Es muss doch einen Grund geben, warum das Jugenamt mit den ganzen Anträgen zunächst durchgekommen ist.

Bezüglich Verfahrenspfleger kenne ich mich nicht aus.

Ein Richter muss doch auch alle erstmal anhören. Und das Jugendamt kommt nur durch, wenn Kindeswohlgefährdung im Raum steht. Und die muss überprüft werden.

Daher ist mir das noch etwas unschleierhaft.

Gruss

anlena
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« Antwort #16 am: 02. Januar 2009, 20:53:22 »

Moin,

Als Partner ist es relativ einfach, jemandem die Diagnose "Borderline" aufzudrücken. Aber hier handelt es sich um eine Modediagnose (die Aussage kommt von einem Arzt). Menschen, die man anders nicht diagnostizieren kann, bekommen das gerne mal "aufgedrückt", weil es ja eben eine Diagnose geben muss.

Mit Verlaub: Das ist Unsinn. Wenn es so einfach wäre, mal eben das Wort "Borderline" in den Raum zu werfen, um einer Mutter das ABR zu entziehen, würden Legionen von Scheidungsanwälten ihren Mandanten raten, genau das zu tun - und diese Trennungsväter müssten dann auch reihenweise Erfolg damit haben. Nicht dass ich das gutheisse - aber da würde schlicht der Zweck die Mittel heiligen.

Man kann Sorgerechts- oder ABR-Fragen auch nicht einfach dadurch für sich entscheiden, dass man dem Partner Alkoholismus oder Gewalt vorwirft. Mit solchen Äusserungen kann man vielleicht einmal schnell eine Einstweilige Verfügung erwirken; ist anschliessend aber beweispflichtig für die behaupteten Tatsachen und die daraus resultierenden Kindeswohlgefährdungen. Vor allem ist nirgendwo eine Beweislast-Umkehr vorgesehen, bei der Partei A einfach irgendwas behauptet und Partei B dann beweisen muss, dass es nicht stimmt.

BL ist tatsächlich eine Modediagnose, die vorschnell über vieles drübergestülpt wird. Wir kennen hier im Forum aber auch einige Fälle, wo BL tatsächlich klinisch diagnostiziert wurde, ohne dass das irgendwelche negativen Auswirkungen für die Mütter gehabt hätte - im Gegenteil: Dann heisst es sinngemäss eher, dass die Aufgabe als sorgeberechtigte Mutter deren Psyche stabilisiere - das Kind als Therapeutikum sozusagen.

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Martin
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« Antwort #17 am: 02. Januar 2009, 21:34:50 »

Leider ist das so......

Ich habe das monatelang selber erlebt. Alleine die Tatsache, dass Borderline eine Modediagnose ist, spricht dafür.

Die Ärzte, die das bei mir diagnostiziert haben, haben sich mehr oder weniger hinterher entschuldigt. Man gab zu, mich nie selber  "borderline-typisch" erlebt zu haben. Aber man hat die Aussagen Dritter auch gewertet.

Was bringt eine klinische Diagnose, wenn man z.b. nur 1 Woche in der Klinik war?

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Visite maximal 2x wöchentlich stattfindet und dann für ca. 15 Minuten. Da ist ein Arzt, der sich zweimal wöchentlich eine Stunde nimmt, doch genauer.

Ich habe mit den Ärzten aus der Klinik Kontakt gehalten; einfach, weil ich dachte, es wäre nochmal hilfreich. Mittlerweile möchte man gerne ein persönliches Gespräch mit mir und man teilte mir auch mit, dass das alles so emotional war, auch für die Ärzte. Und dass es ihnen leid tut.

Bei mir laufen aber auch noch Verfahren wegen Verdacht der Freiheitsberaubung etc.

Man sollte aber immer in sich gehen und sich mit so einer Diagnose auseinandersetzen. Entweder man erkennt sich dauerhaft dadrin oder nicht. Wenn man sich absolut darin wiedererkennt, sollte man Hilfe in Anspruch nehmen; eine Familienhilfe wäre hier ja der erste Schritt.

Aber auch wenn man sich darin nicht wiedererkennt (was zum einen sogar krankheitsbedingt wäre), sollte man Hilfe suchen.

Ich kann nun sagen, dass es mir hier super gut geht; ich wieder arbeite und meinen Alltag gut organisiert habe. Eine Borderlinerin wäre zum Teil schon überfordert, den Kinderansprüchen gerecht zu werden. Zumindestens in der akuten Phase.

Denn ich habe mich damals mit der Krankheit auseinandergesetzt und Bücher gewältzt.

LG
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« Antwort #18 am: 02. Januar 2009, 22:36:12 »

@ annlena,

Du warst offenbar in einer Klinik; aus Gründen, die wir hier nicht kennen und daher nicht beurteilen können. Aber auch wer zwei Wochen in einer orthopädischen Abteilung war, sollte hinterher nicht behaupten, dass er sich nie ein Bein gebrochen hatte und ohne Grund und gegen seinen Willen in ein Krankenhaus eingeliefert wurde...

Eingewiesen wird man - vielleicht - weil man auf einer Brücke oder einem Hochhausdach stand und runterspringen wollte. Oder weil man sich selbst fortlaufend verletzt oder aus sonstigen Gründen eine Gefahr für andere oder sich selbst darstellt. Man kommt in Deutschland aber nicht in eine Psycho-Klinik, nur weil der Ex-Partner irgendwann mal die Hobbydiagnose "Borderline" gestellt hat. Schon gar nicht unter Zwang, obwohl man da selbst gar nicht hin will. Welcher denkende Mensch geht freiwillig in eine Psycho-Klinik, um ohne Not das Gegenteil von Blödsinns-Behauptungen zu "beweisen"? Dieselben, die sich freiwillig unter Polizeischutz stellen lassen, weil irgendwer behaupten könnte, sie würden Banken überfallen?

Und abgesehen von all dem: Für falsche Diagnosen sind diejenigen verantwortlich, die sie gestellt haben. Egal, ob im Krankenhaus oder in der Autowerkstatt.

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« Antwort #19 am: 02. Januar 2009, 23:59:33 »

Lieber Martin,

die Gesetze sind in den Bundesländern unterschiedlich.

Ich habe damals auch gefragt, warum mein (damals) Freund mich einweisen lassen konnte und keine Beweise für seine Behauptungen vorlegen kann. Bei mir war es so, dass es von der Polizei nicht entschieden werden kann. Es handelt sich da nicht um Fachärzte, sondern um Beamte.

Ich komme aus dem juristischen Bereich und kann die Gesetze lesen.

Ich musste klar drei Tage beobachtet werden.

Das PsychKG schreibt vor, dass ein Mensch nur untergebracht werden kann, wenn er für sich selber oder andere eine Gefahr darstellt. Hier sind die erforderlichen ärztlichen Maßnahmen zu treffen.

Die Realität sieht aber anders aus. Schau dich bei Google mal um.

Bei mir haben sich die Ärzte entschuldigt und ich habe das auch angenommen. Dennoch läuft gegen diejenigen, die es eingeleitet haben, ein Verfahren.

Wenn ich dich morgen treffen würde und behaupen würde, ich würde dich kennen und du wärest suizidgefährdet......glaube mir, die Polizei würde kommen und würde dir sagen, sie wären keine Fachmänner. Du würdest bei einem Arzt landen, dem du nochmals beteuerst, nicht suizidgefährdet zu sein. Was passiert dann? Man würde dir sagen, man müsste dich drei Tage dabehalten, um das beurteilen zu könnnen.

Glaube mir, ich habe das durch!

Ich bekomme hier ständig das Jugendamt auf den Hals gehetzt, obwohl er unsere Tochter seit vier Monaten nicht gesehen hat.

Oftmals sieht es in der Realität anders aus.
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« Antwort #20 am: 03. Januar 2009, 00:38:59 »

Moin,

Wenn ich dich morgen treffen würde und behaupen würde, ich würde dich kennen und du wärest suizidgefährdet......glaube mir, die Polizei würde kommen und würde dir sagen, sie wären keine Fachmänner. Du würdest bei einem Arzt landen, dem du nochmals beteuerst, nicht suizidgefährdet zu sein. Was passiert dann? Man würde dir sagen, man müsste dich drei Tage dabehalten, um das beurteilen zu könnnen.
Wenn das stimmen sollte und das auch noch von einigen Umgangs-Boykott-Mamas in dieser Form angewandt werden würde....na dann gute Nacht an so manch einen (Umgangs-)Vater..

Glaube mir, ich habe das durch!
Das in diesem Land vieles möglich ist, grad im FamRecht, mag ich ja glauben. Aber das DAS in dergestalter Form so "einfach" möglich sein soll...?
Ich bekomme hier ständig das Jugendamt auf den Hals gehetzt, obwohl er unsere Tochter seit vier Monaten nicht gesehen hat.
Warum "darf" oder "will" dieser Vater "sein" (oder DEIN?) Kind denn nicht sehen?
Oftmals sieht es in der Realität anders aus.
*scherzmodusan*Eine Realität im Sinne DER uns allgemein bekannten Realität gibbet doch im FamRecht nicht wirklich, oder? Also manchmal zumindest... *scherzmodusaus*

Gruß
Ariba
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Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!
annlena
Frischling

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« Antwort #21 am: 03. Januar 2009, 01:10:12 »

Hallo Ariba,

ich komme beruflich aus dem juristischen Bereich und habe schon so einiges erlebt.

Unter getrennt lebenden Partnern ist das sicher nicht immer so einfach, unter getrennt aber noch in einem Haus lebenden, sicher einfacher. Anders sieht die Realität aber aus, wenn kein Familienangehöriger eine Rolle spielt.

Fallbeispiel:

Du bist einmal von deinem Partner während des gemeinsamen Zusammenlebens eingewieden worden. Dann trennt ihr euch, aber nicht räumlich.

Du liegst abends auf der Couch und es klingelt. Du machst auf und die Polizei steht vor der Tür, weil du gerade angeblich eine SMS mit suizidalem Inhalt geschrieben hast an einen Hans Schmidt. Der widerrum hat aber auch nur angerufen und die SMS nie persönlich gezeigt. Nicht mal die Polizei kennt die genauen Personalien, nur telefonisch (wo jeder x-beliebige anrufen kann). Die Polizei filzt dein Handy und findet nichts.

Du streitest das vehement ab, dennoch wirst du eingeliefert. Warum? Weil du einmal weg warst und man dir nicht mehr glaubt!k Und.....weil die Beamten keine Ärzte sind! Du wirst aber keinem Amtsarzt vorgesetzt (wie vorgesehen), sondern wirst, wegen Abwesenheit des Amtsarztes direkt in die Psychiatrie verbracht.

Was denkst du dann???

In meinem Fall:

Es ist immerhin unsere Tochter, die gerade mal 10,5 Monate alt ist. Er kann sie jederzeit sehen; aufgrund der Eskapaden jedoch nur begleitet durch das Jugendamt. Dies hat er bisher nicht geltend gemacht.

Unsere Tochter kann sich an ihn nicht erinnern, sie kann für das ganze nichts! Komischerweise ist mein Exmann ein guter Freund, mit dem ich mir immer einig bin wegen der Kinder. Kann also nicht nur an mir liegen.

Fallbeispiel:

Eine Frau zieht weit weg, weil sie wegen dem Mann in sein Bundesland gezogen ist und immer klar gemacht hat, wenn es nicht klappt, geht sie zurück, weil sie da Arbeit hat.

Der Mann schluckt das. Er schmeisst sie raus, weil die "neue" einziehen will und die Tochter ist gerade mal 5 Monate alt. Er hat sich nie gekümmert und versucht dennoch, dem Partner das Sorgerecht zu nehmen. Der erziehende Teil geht und ihm wird vorgeworfen, gegangen zu sein, obwohl das Jugendamt zugestimmt hat.

Der rausschmeissende Partner kontaktiert das Jugendamt und teilt mit, das Kind wäre unterversorgt und wäre gefährdet. Frau wehrt sich mit detaillierten Angaben zur Kindesbetreuung und der Androhung des KV.  Dann wird ihr per EV der Mund verboten, obwohl der KV sich nicht einmal der Aufforderung gestellt hat, den Zustand seines Kindes zu überprüfen.

Täglich praktiziert und wiederholt.

Wie kann sowas sein? Es sind nicht immer nur die Frauen die Bösen......manchmal sind es auch beide oder auch die Männer!

LG

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« Antwort #22 am: 03. Januar 2009, 08:42:02 »

Hallo zusammen !

Huih - das hat es ja Antworten und Beiträge geregent seit gestern.

Analena, danke für Deine Offenheit. In manchem kann ich Dir zustimmen, aber in meinem Fall scheint doch einiges anders gelagert zu sein.

Zur Diagnose Borderline: Kein Arzt hat bei mir diese Diagnose jemals gestellt (auch aktuell nicht, nachdem die Diagnose im Gutachten steht), auch und insbesondere nicht der Facharzt und ich war noch nie in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik.

Der KV hat mir aus verschiedenen "Gründen" wie Suizdgefahr, Kindeswohlgefährdung auch schon die Polizei auf den Hals gehetzt. Zu einer Einweisung kam es nie. Dazu braucht es wohl schon einiges, vor allem wenn das gegen den Willen der einzuweisenden Person geschieht, aber es gibt in unserem freihleitlich-demokratischen Land ja nichts, was es nicht gibt.

Es gibt in meinem Fall zum Glück eingiges, was diese Borderline-Diagnose in Frage stellen oder widerlegen kann. Und es ist sehr ärgerlich, weil es sich bei besagtem Gutachten um ein Erziehungsgutachten einer Psychologin handelt und weder die Fragestellung des Richters in diese Richtung ging, noch kann eine Psychologin einfach mal so diese Diagnose stellen, weil sie hierzu gar keinen fachlichen Hintergrund hat wie z.B. ein Psychiater.

 question 

Allerdings war ich gestern zum ersten Termin bei der Verfahrenspflegerin, wo u.a. auch über das Thema BL und das GA gesprochen wurde. Ich habe die VP recht offen und kooperativ erlebt und bin dennoch erstaunt darüber, daß sie mich fragte, ob ich nicht in eine Klinik gehen möchte - quasi als Voraussetzung, damit ich das Kind wiederbekomme. c Natürlich würden mich auch gern das JA und der KV dort sehen. Doch frage ich mich ehrlich, wenn nicht BL, warum dann Klinik ? Ich bin selbständig, Klinikaufenthalt bedeutet für mich Verdienstausfall und ich selbst kann nicht den Nutzen einer stationären Therapie für mich sehen.

Was haltet Ihr davon - insbesondere im Zusammenhang mit JA ?

Z.Inf. möchte ich auch nochmal klarstellen: Mir wurde das Sorgerecht (noch) nicht entzogen. Es ist nach wie vor und seit September der Zustand der EA Inobhutnahme und vorläufige Übertragung des ABR auf einen Amtspfleger.

Viele neugierige Grüße

xyz
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« Antwort #23 am: 03. Januar 2009, 09:39:43 »

Hallo nochmal,

noch eine Ergänzung: Die BL-Diagnose hat nicht zu Inobhutnahme geführt.

Sondern immer wieder neue Meldungen von KV und 2-3 anderen (initiiert von KV) an das JA, über ein dreiviertel Jahr. Und die SB hat immer wieder ausführliche Berichte mit vielen Behauptungen (die nicht der Realität entsprechen) an das FG geschrieben. Das wirkt ! Insbesondere, wenn es mehrere Richterwechsel gibt. Und der Antrag wegen Inobhutnahme dann gerade einem Richter auf den Tisch fällt, der

1. den Fall bislang nicht kennt
2. meine Person noch nie gesehen hat
3. eigentlich Vormundschaftsrichter ist und nur für ein paar Wochen beim FG einspringen muß, weil dort Richternotstand herrscht.

Es war mehr als ein unglücklicher Umstand fü rmich, daß der Richter, der mich durch eine Verhandlung kennt, nicht mehr da war. Ich bin sicher, daß er die Inobhutnahme nicht bestätigit hätte. Auch mein RA und sogar der Mensch von SPFH waren erstaunt darüber, das dies durchging. Denn nach wie vor konnte eine KIndeswohlgefährung bislang nie nachgewiesen werden. Es beruht alles auf Aussagen des JA, aber das ist ja für viele die "Wahrheit".

Gruß,

xyz
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« Antwort #24 am: 03. Januar 2009, 10:44:04 »

Hallo xyz,

tut mir leid - mir kommt die Ganze Sache immer noch spanisch vor. An eine große "Verschwörung" von KV, 2-3 Angestifteten, SB beim JA, Psychologin und Richterwechsel kann ich einfach nicht glauben.

Welche Vorwürfe gegen dich stehen denn vom KV und anderen ganz konkret im Raum? Davon hab ich bis jetzt noch nichts gelesen....

Was war denn die Grundlage für die SPFH - es ist doch so, dass sich die Jugendämter nicht um so eine Maßnahme reißen - die kostet Geld und meine Erfahrung ist, es wird gespart, wo es nur geht....

Ähnlich mit der Psychiatrie - so ein Aufenthalt kostet die Krankenkassen eine Menge Geld. Ohne entsprechende Indikation wird eine Aufnahme nicht erfolgen. Es ist ja nicht so, dass du da hingehst und einfach ein Zimmer buchen kannst.

Ich arbeite in dem Bereich und hab bis jetzt immer erlebt, dass die Anforderungen an eine Kindswohlgefährdung, die zu einer Inobhutnahme führt, extrem hoch ist. Was allerdings zu so einer Maßnahme führt, wäre z.B. die konkrete Gefahr eines erweiteten Suizids oder ein Münchhausensyndrom (bzw. MünchhausenStellvertreter-Syndrom) - u.a.

Ich wünsch dir viel Glück
galaxy
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