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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 16:01:25 *
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Autor Thema: Sorgerechtsentzug etc.  (Gelesen 7661 mal)
Kasper
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« Antwort #75 am: 05. Januar 2009, 15:44:56 »

Moin,

das Verhaltensmuster kommt mir sehr bekannt vor. Das ist eine reine Selbstschutzfunktion der Zwerge. Leiber gar nichts sagen, statt was falsches ...

Gruß
Kasper
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Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Jemmy
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*rotzfrech*sagt LG


« Antwort #76 am: 05. Januar 2009, 15:55:11 »

Hallo

Allerdings hat der Kleine wohl schon kapiert bzw. spürt intuitv, daß es nicht erwünscht ist, meinen Namen zu erwähnen oder nach mir zu rufen oder zu fragen

Ja, richtig. Was diese Herrschaften aber nicht kapieren, ist, das sie damit regelmäßig genau das Gegenteil ihres erklärten Zieles erreichen. Die Grundlage ist recht einfach, gerade bei Kindern:

Alles was unerwünscht, oder sogar verboten ist, erhält gerade deswegen einen besonderen Reiz.

Was das "dankbare Aufnehmen" irgendwelchen belanglosen Unsinns seitens des JA angeht, da mach dir mal keinen Kopf drum. Viele Robenträger sind durchaus in der Lage an den Haaren herbeigezogenen Kram als das zu erkennen, was er ist: An den Haaren herbeigezogen und nicht relevant.

In deiner Situation kreisen die Gedanken den ganzen Tag und rutschen vom hundertsten ins tausendste. Mann neigt dann dazu, alles mit der Lupe auseinander zu pflücken und glaubt, das andere Beteiligte das auch so machen. Dem ist aber nicht so. Ein Richter hat weder Lust noch Zeit jeden Schriftsatz bis ins Komma zu prüfen und deswegen, kommt vieles, was gegen dich ins Feld geführt wird auch garnicht bei ihm an. Die Frage, ob ein 3 jähriger nach der Mutter gefragt hat oder nicht, wenn ja, warum ja, wenn nein, warum nein, wie oft oder wie wenig....
.... merkst du was? Solch eine Frage hat für ihn in etwa die Gewichtigkeit, wie die Frage wieviele Mülltonnen anfang März in Strasse X stehen.

LG Jemmy
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Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)

Eine EX ist wie Krieg. Einmal erlebt, bleibt sie bestimmend, bis ans Lebensende !

Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
xyz
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« Antwort #77 am: 05. Januar 2009, 16:11:53 »


Hi jemmy,

Ein Richter hat weder Lust noch Zeit jeden Schriftsatz bis ins Komma zu prüfen und deswegen, kommt vieles, was gegen dich ins Feld geführt wird auch garnicht bei ihm an. Die Frage, ob ein 3 jähriger nach der Mutter gefragt hat oder nicht, wenn ja, warum ja, wenn nein, warum nein, wie oft oder wie wenig....
.... merkst du was? Solch eine Frage hat für ihn in etwa die Gewichtigkeit, wie die Frage wieviele Mülltonnen anfang März in Strasse X stehen.


Na ja, natürlich lesen die Robenträger nicht alles, sondern hätten sie wahrscheinlich gar keine Zeit mehr für Verhandlungen. Aber sie lesen punktuell, und was ihnen gerade so ins Auge sticht und was sie interessant finden, das wird dann zum Thema gemacht. Beispiel(vgl. deep gestern) in meiner Akte: Autoreifen, denn wenn das Kind im Auto ist und wenn es zu einem Unfall kommt, das Kind töten würden  c  Man will es nicht glauben, aber das war das Einstiegsthema in die Verhandlung und die erste Frage an mich. Da wußte ich schon, daß ich das Kind nicht aus der Inobhutnahme raus bekomme.  thumbdown

Ich habe kein Vertrauen in die Gerichte. Recht und Gerechtigkeit sind zweierlei paar Stiefel. Und das Familiengericht scheint noch heftiger zu sein als das Strafgericht, hier erhält man seine Bestrafung erst nachdem man gehört und für schuldig befunden wurde. Während beim FG seit dem letzten Jahr noch nicht mal Kindeswohlgefährung geprüft und nachgewiesen werden muß, sondern der Verdacht schon für eine Inobhutnahme ausreicht.  crash
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xyz
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« Antwort #78 am: 06. Januar 2009, 15:00:01 »

Hallo zusammen,

nachdem ich nun viele Beiträge hier im Forum und anderswo gelesen habe, stellen sich mir aktuell folgende Fragen:

1. Im Oktober 08 wurde vor dem FG eine Vereinbarung zum Umgang (in diesem Fall betreuter Umgang) geschlossen. Diese wurde kurzerhand von KV und JA ausgesetzt.Kein Antrag ans Gericht, einfach so, weil es angeblich das nicht förderlich für das KW wäre. Reaktion meines RA lediglich Schreiben an FG, daß Richter sich mit Amtspfleger wegen Kontakt Mutter-Kind in Verbindung setzen soll, da kein Umgang nicht dem KW entspricht. Warum klagt er mein Recht auf Umgang nicht ein ? Muß ich ihm das sagen ? Oder steckt da vielleicht eine gute Strategie für den Gerichtstermin Ende Januar dahinter ?

2. Und wie kann ich bzw. RA dem Gericht klar machen, daß eine EA Gewaltschutz, die der KV gegen mich beantragt hat und die auch erlassen wurde, mißbraucht wird u.a. um den Umgang zu vereiteln ?

Muß morgen wieder arbeiten und mit dem RA sprechen. Würde mich freuen, wenn ich ein paar Hinweise bekomme, was hier am besten zu tun oder nicht zu tun ist. Denn ich komme mir so vor als ob ich alles über mich ergehen lassen muß und durch KV, dessen RA und JA Hände und Füße gebunden werden.

Gruß, xyz question
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Jemmy
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*rotzfrech*sagt LG


« Antwort #79 am: 06. Januar 2009, 16:59:45 »

Hallo

Natürlich ist es im Allgemeinen besser der Akteur und nicht der Reakteur zu sein. Voraussetzung aber, das es kein blinder Aktionismus ist. Den Umgang anzugehen, ist sicherlich der zur Zeit am erfolgversprechendste Ansatzpunkt. Ob dein RA sich bei seinem "nichts tun" etwas denkt? Keine Ahnung. Frag ihn mal.

LG Jemmy
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Jemmy
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*rotzfrech*sagt LG


« Antwort #80 am: 29. Januar 2009, 13:33:08 »

Hallo xyz

Ich wünsche dir für morgen alles gute und drücke euch die Daumen  thumbup
Was auch immer in der Verhandlung passieren mag, bleibe ruhig und besonnen ( auch wenn es schwer fällt ).

LG Jemmy
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« Antwort #81 am: 29. Januar 2009, 17:20:20 »

Hallo Jemmy,

danke.

Aber: Es sieht nach heutigen aktuellen Informationen noch schlechter aus als gestern.  thumbdown

VG, Sabine men_ani
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« Antwort #82 am: 29. Januar 2009, 17:35:58 »

Hi Sabine,

was ist denn dann heute passiert?

LG Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
xyz
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« Antwort #83 am: 29. Januar 2009, 18:47:38 »

Hallo Tina,

na ja morgen ist ja der Termin wegen Sorgerecht. Und heute habe ich erfahren, daß es neben einem verheerenden Erziehungsgutachten (das leigt ja schon länger vor) auch noch einen Bericht von der Kita gibt, in dem auch einzelne negative Sachen über mich geschrieben wurden (bringt und holt Kind eilig, das bedeutet Stress für Kind - JA hat wahrscheinlich diktiert und Kigaleiterin unterschrieben !). Zudem wurde zwar die Gutachterin einbestellt, nicht aber die von meinem RA ebenfalls vorschlagene Therapeutin.

Also, die Stoßrichtung des Richters geht erst mal dahin, daß ich ABR nicht wieder bekomme, ggf. sogar das SR entzogen.

Mein RA sagt zwar, daß er nach wie vor Chancen sieht ...

Werde morgen berichten, wenn ich dazu dann noch in der Lage bin.

LG, Sabine
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DeepThought
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« Antwort #84 am: 29. Januar 2009, 19:12:41 »

Hattest du, wie von mir angeregt, ein Gegengutachten (idealerweise über Dr. Ritter) in Auftrag gegeben?
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
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« Antwort #85 am: 30. Januar 2009, 11:18:45 »

Hallo deep,

nein habe ich nicht, u.a. wegen leerem Sparstrumpf.

Gruß, Sabine

PS: Grotekse Situation gerade zum Gerichtstermin heute Nachmittag: KV und ich sowie die ganze Expertenschaft (es werden insgesamt 9 oder 10 Menschen in diesem Saal sitzen) streiten uns für teures Geld und mein Sohn ist krank und wird zu Hause von seiner Frau betreut.  men_ani
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« Antwort #86 am: 30. Januar 2009, 18:56:24 »

Hallo zusammen,

ein Urteil wird noch geschrieben.

Das Ergebnis wird sein: Das Sorgerecht für meinen Sohn wird mir entzogen und auf den KV übertragen.

3 Stunden Schlammschlacht, Lügen des JA, Expertengequatsche der GAin, und das obwohl heute noch nie eine Kindeswohlgefährdung konkrte benannt oder nachgewiesen werden konnte.

Verzweifelt, Sabine  cry_smile cry_smile thumbdown
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Lausebackesmama
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #87 am: 30. Januar 2009, 19:03:20 »

Hallo Sabine,

das tut mir leid für Dich Traurig
Wie sieht Dein Anwalt die Chancen für die nächste Instanz?

LG LBM
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Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
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« Antwort #88 am: 30. Januar 2009, 19:04:43 »

Moin,

das Ergebnis war absehbar. Das Gericht wird sich mit der Urteilsbegründung in Sicherheit wiegen - hat es doch so viele Entscheidungsabnehmer - und entsprechend das Urteil formulieren. Damit ist der Weg zum OLG frei. Für ein Gegengutachten ist es dann allerdings schon (fast) zu spät, denn es werden Verfahrensfehler und Beweiswürdigung durch das OLG beäugt. Neue Fakten mögen die nicht so gern.

DeepThought
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« Antwort #89 am: 31. Januar 2009, 14:59:29 »

Hallo,

wenn mir nun per Urteil des Sorgerecht oder bessernfalls das ABR entzogen und auf den Vater übertragen wird, wie kann es denn dann mit OLG weiter gehen ?

Habe da so gar keine Ahnung und wäre über Infos und Tipps dankbar.  question

Gruß, Sabine
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tannja
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« Antwort #90 am: 01. Februar 2009, 05:57:41 »

Liebe Sabine,

Deine Geschichte ist der Wahnsinn und ich kann sehr gut nachempfinden, wie es dir geht.

Du brauchst jetzt sehr viel Kraft. Sieh zu, dass du ausreichend schläfst und auch mal abschaltest.

Du hast bis jetzt viel Unterstützung hier gefunden und die wirst du auch weiterhin bekommen, nehme ich
ganz stark an.

Auch ich finde es sehr anstrengend und schwierig alles Vergangene chronologisch aufzulisten und nochmal
durchzukauen. Das geht verdammt an die Substanz.

Hast du niemanden, der dir hilft, wenn es um schriftliche Dinge geht? Tja, ich bin auch noch auf der Suche nach einem
Heinzelmännchen, das meine Akte durcharbeitet.....

Da ich nicht auch nur 1/1000 von der Erfahrung manch anderer hier im Forum habe, biete ich dir als ähnlich Betroffene
moralische Unterstützung an....

Wir hören voneinander......javascript:void(0);

lg tannja

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xyz
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« Antwort #91 am: 12. Februar 2009, 17:25:10 »

Hallo zusammen,

heute habe ich es nun erfahren: Mir wird das ASR für meinen Sohn entzogen und auf dem Vater übertragen. Umgangsboykott inbegriffen. Werde Sohn nicht mehr sehen. WIe auch bereits die letzten Monate.

Frage mich gerade, ob ich das Kinderzimmer, das er schon seit Monaten nicht mehr bewohnt, ausräumen soll....

OLG Huch?

Kann JA was tun ?

Traurige Grüße,

xyz

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« Antwort #92 am: 08. März 2009, 18:18:39 »

Hallo zusammen,

mit dem neuen und sehr pfiffigen RA wendet sich das Blatt. Er hat noch Ende Februar Beschwerde bei OLG gegen das Urteil SR-Übertragung auf KV eingelegt und  da dieser Umgangsboykott vom feinsten betreibt gleich am 05.03.09 noch eine EA wegen Umgang beim OLG beantragt. Termin am 12.03.09 !!! Gerichte können offenbar auch schnell agieren. Der Termin ist allerdings gar nicht mehr notwenig, da in einem anderen Gerichtstermin eine Einigung mit Umgangspflegerin erzielt wurde. Das erste Mal in diesem jetzt über ein Jahr andauernden Verfahren, daß mein RA und damit ich vom ständigen Reagieren auf Vorwürfe und Anträge zum Agieren und Steuern kommt. Ich bin sehr zuversichtlich, daß ich mit Hilfe dieses RA auch mein ASR und damit meinen Sohn wieder zurück bekomme.  mad3

Noch eine Frage: Das Kind muß dringend zum Zahnarzt. Bereits zwei Termine hat der KV verstreichen lassen. JA habe ich informiert. Gibt es Möglichkeiten, den KV zu dem ZA-Besuch irgendwie zu bewegen ? Ohne gleich an weiteres Verfahren zu eröffnen.

LG, xyz
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Beppo
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« Antwort #93 am: 08. März 2009, 18:38:34 »

Hallo xyz,

sorry, wenn das hier keine Begeisterungsstürme auslöst aber die gängige Meinung hier ist, dass das ASR bei Einem i.d.R. genauso falsch ist, wie beim Anderen.

Und noch es ja auch nicht durch.

Wenn es allerdings so kommt, so hoffe ich, dass das Drama nicht mit umgekehrtem Vorzeichen wieder von vorne beginnt.

Gruss Beppo
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« Antwort #94 am: 08. März 2009, 18:55:43 »

Hallo Beppo,

im Gegensatz zu meisten hier bestand bei uns aus verschiedenen Gründen nie ein GSR (da nicht verheiratet, nicht zusammen lebend, u.a.). Bevor die ganze Misere begann war ich durchaus offen für ein GSR, sogar noch vor Beginn des Gerichtsprozesses. Das wollte der KV aber nicht mehr, sondern pochte auf sein ASR. Und: Ich habe im Gegensatz zum KV nie Umgangsboykott betrieben. Ich habe es auch nicht vor, auch wenn nach all diesen gerichtlichen und sonstigen Aktionen mein Vertrauen in den KV mehr als erschüttert ist.

Ich finde es schade, daß trotz des von mir sehr sehr geschätzen inhaltlichen Niveaus dieses Forums hin und wieder doch sehr pauschal geurteilt wird.

Über eine Antwort auf meine zum Schluß gestellte Frage würde ich mich auch freuen.

Gruß, xyz
« Letzte Änderung: 08. März 2009, 18:58:25 von xyz » Gespeichert
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« Antwort #95 am: 08. März 2009, 19:05:35 »

Moin,

Gibt es Möglichkeiten, den KV zu dem ZA-Besuch irgendwie zu bewegen ?
Bestandteil des SR ist die Gesundheitsfürsorge, der SR-Teil, der in diesem Fall greift. Da der KV das ASR hat, gibt es keine Möglichkeit des außergerichtlichen Zwanges.

DeepThought
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« Antwort #96 am: 08. März 2009, 19:11:39 »

Hallo xyz,

es ist mir ferne dich oder jemand anderes pauschal verurteilen zu wollen.

Das Wort ASR löst nur einfach einen Reflex bei mir aus und wenn du hier mit liest, so weißt du dass ich auch Vätern, die das ABR oder ASR erkämpft haben, oft nach langen Kämpfen mit Umgangsboykott, den Appel mit auf den Weg gegeben habe, nun nicht mit gleicher Münze heim zu zahlen.

Eine (positive) Antwort auf deine Frage kenne ich leider nicht, was nicht heißen muss, dass es keine gibt.

Ich wüsste aber nicht, wie man einen ASR-Elternteil dazu zwingen könnte.

Gruss Beppo
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« Antwort #97 am: 08. März 2009, 19:40:15 »

@deep,

danke für die Antwort. Da hier die Vernunft nun ja auch seit 1/2 Jahr nicht greift und der Kleine (3,5 Jahre), der vor Inobhutnahme schnullerfrei war, inzwischen durch denselben eine deutliche Kieferverformung sowie eine Zahnfehlstellung hat, muß ich via RA wohl mit KWG winken .... Ich werde jedenfalls alles dafür tun, daß der Kleine nicht zum Spange tragen verdammt wird nur weil man im "väterlichen Zuhause" nicht in der Lage ist, das Kind auch ohne Schnuller zu beruhigen.

@beppo,

Deinen Appell nehme ich ernst.

Gruß,

xyz
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« Antwort #98 am: 08. März 2009, 19:54:25 »

Aus Gründen der Verfahrenstaktik würde ich im Moment nichts machen. Nahezu jedes zweite Kind in Deutschland braucht eine Zahnspange. Das hat also noch Zeit.
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« Antwort #99 am: 08. März 2009, 20:08:24 »

Hallo deep,

die Statistik beruhigt mich hier leider nicht. Als ehemaliges Zahnspangenkind weiß ich leider wovon ich rede.

Aber wegen Verfahrenstaktik: Still und ruhig verhalten bis zum OLG-Termin und dann paßgenau so etwas einbringen oder was meinst Du ?

Gruß, xyz
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