Hallo,
auch bei mir gibts mal wieder was neues:
Hatte meinem Mann doch neulich (s. posting unten) - leider nur mündlich - angeboten, daß er "sein" ausgefallenes WE im August, wenn Kindergartenfrei ist nachholen könne.
Heute hab ich folgendes Schreiben seines RA im Kasten:
Sehr geehrte ...
wir vertreten bekanntlich die Interessen Ihres Ehemannes und wenden uns mit Einverständnis Ihrer RÄ direkt an Sie. Das Umgangsrecht ist bekanntermaßen an einem WE (:exclams:mein Ex ist an diesem WE "mal eben" in Schottland geweisen) ausgefallen.
In diesem Zusammenhang haben Sie angeboten, daß unser Mandant die Kinder für eine Woche (!!) zusich nehmen kann, was selbstverständlich nur dann geht, wenn unser Mandant Urlaub hat.
Nunmehr teilen wir Ihnen mit, daß unser Mandant im Zeitraum vom xxx. Sept bis xx Okt 2004 Urlaub hat u. während dieser Zeit in xxx ist. In diesem Zeitraum kann unser Mandant die Kinder für eine Woche zu sich nehmen. ....
Was mach ich jetzt..... außer vorsichtig daraufhinweisen, daß meine Aussage ja nur für den Zeitraum bis 3. Sept. und auch nur für 2 Tage (d.h. ausgefallenes Vater-WE) gilt? Kann ich verlangen, daß mein Ex in dieser Zeit die Kosten für die Tagesmutter trägt??
Und sollte ich wohlmöglich die RÄ wechseln?? Weiß nicht, wieso sie mich mit dem Sch*** allein läßt, vermutl. weil sie zuwenig an mir verdient (Prozeßkostenhilfe)

.... Geht das überhaupt

??!*Panik*
Bin für jeden Tip dankbar....
Gruß, Holy
[Editiert am 21/8/2004 von HolyGrail]