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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 15:46:34 *
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Autor Thema: Gerichtspsychologisches Gutachten  (Gelesen 851 mal)
codex
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 146


« am: 16. Dezember 2008, 12:54:00 »

Hallo ich habe mal eine Frage.

Momentan leben meine 2 Kinder 1 Woche bei mir eine Woche bei der KM (wechselmodell).
Das Gericht hat nun veranlasst per Gutachten festzustellen bei wem die Kinder besser aufgehoben sind.

So ich habe nun telefonisch mit dem Gutachter (Psychologen) gesprochen.
Er meint ich soll erst mal zu einem Gespräch zu ihm nach Potsdam kommen (Potsdam ist 150 km von mir entfernt.)
Ich bekomme Pozesskostenbeihilfe, bekomme ich auch die Bezinkosten dorthin erstattet?
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Wolkenhimmel
Spezialgruppe
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 849


Zurzeit ohne Wolken!


« Antwort #1 am: 16. Dezember 2008, 14:08:43 »

Hi codex 

Wie kommt denn das Gericht dazu? Gab es Streit mit der KM?

LG WH, auch mit Wechselmodell
Gespeichert

Es ist ein Irrglaube, dass man jede Menge emotionales Porzellan zerdeppern und hinterher trotzdem jederzeit zu altem Vertrauen zurückfinden könne. Was kaputt ist, ist kaputt - und bleibt es auch. (brille007 am 7.10.10)
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #2 am: 16. Dezember 2008, 14:59:49 »

Moin,

dein RA kann bei Gericht einen Antrag auf Übernahme der notwendigen Kosten stellen.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
codex
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 146


« Antwort #3 am: 16. Dezember 2008, 19:39:39 »

also ich und die KM leben seid 08/2007 getrennt, nachdem die KM sich von August 07 bis mai 08 nicht um die kinder gekümmert hat, also ich allein, habe ich ein Antrag aufs ABR gestellt. Nach verhandlung vor Gericht habe ich mich dummerweise aufs Wechselmodell eingelassen.

Nun habe jeweils ich und auch die KM alleiniges Sorgerecht beantragt.

Jugendamt und Verfahrenspfleger (Anwalt der Kinder) sagen beide das wir gleich für das Kindswohl sorgen können. Aber auf dauer ist das WM nicht gut
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