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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 15:36:39 *
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Autor Thema: Alles hinschmeissen?  (Gelesen 1428 mal)
Leny1974
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 64


« am: 20. August 2004, 09:44:13 »

Ein Hallo an Alle,

in den letzten Tage ging es hoch her bei uns..............
Trotz anhängiger Abänderungsklage haben die RAe der Ex das Gehalt meines Mannes über den vollen Titel (702 €) gepfändet. Ich muss dazu sagen, das mein Mann durch seinen ersten RA schlecht beraten wurde. Er hat zwar sehr viel geschrieben, jedoch nicht das, was wirklich wichtig wäre, nämlich rechtzeitig eine Abänderungsklage einzureichen, nachdem die Scheidung durch war und mein Mann die Lohnsteuerklasse wechselte. Er hat immer den Unterhalt bezahlt, den sein Anwalt ihm ausgerechnet hat. Es gibt nicht einen Monat, wo er keinen Unterhalt gezahlt hat. Nach unserer Hochzeit versucht nun unsere neue Anwältin zu retten, was noch zu retten ist.........Aber das ist nicht mehr viel. Wir haben eine Abänderungsklage eingereicht, über die jedoch noch nicht entschieden worden ist. Nun haben die Anwälte nach Zustellung der Abänderungsklage noch eine Lohnpfändung ausgebracht, nätürlich über den vollen alten Unterhaltsbetrag. Ich bin noch im Erziehungsurlaub, bekomme vom Soz. Amt noch 17,21 €, für alles andere muss mein Mann mit aufkommen. Er hat einen Job in KA, leben tun wir aber in Dresden. Das heisst, wir haben Doppelte Haushaltsführung, Fahrkosten usw. Vom zuständigen Richter beim Amtsgericht kam ein Hinweis, das in dieser Sache die Rangfolge nach § 1582 BGB zu beachten ist, nämlich, das ich als 2. Ehefrau trotz Betreuung unseres Sohnes (2,5) keinen Anspruch auf Unterhalt von meinem Mann habe, lediglich unser Sohn geht der EX vor. Er wird berücksichtigt mit 132 €. Die Ex ist auch zu Hause, der Sohn meines Mannes aus erster Ehe ist 5 1/2 Jahre alt. Auf dem Soz. Amt war ich auch schon, die haben mir gesagt, das Pfändungen nicht berücksichtigt werden können und das das Gehalt meines Mannes damit ausreichend ist, um uns zu versorgen und alles zu bezahlen. Er hat Netto 2200 € mit LS III, nun wurde ihm aber alles runtergepfändet bis auf 1400 Euro, abzüglich des laufenden Unterhaltes und von Verbindlichkeiten, die nach seier Trennung entstanden sind ( Möbel kaufen usw.) bleiben uns 850 Euro, zzgl 17,21 Soz. Hilfe und 154 € Kindergeld. Davon sind 2 Mieten zu zahlen, Telefonkosten usw.
Ich weiss nicht mehr weiter, Recht auf Unterhalt oder mehr Soz. Hilfe habe ich nicht, kann entweder meinem Sohn nichts zu essen kaufen oder keine Miete zahlen. Ich weiss nicht mehr weiter.................Es kann doch nicht sein, das ich wegen der Scheidung der Beiden nun in die Schuldenfalle tappe und vielleicht noch mit meinem Sohn aus meiner Wohnung fliege? Ich habe mir überlegt, ob ich die Scheidung einreichen sollte, dann könnte ich wenigstens zum Soz. Amt gehen und sagen, das ich laut Gericht keinen Anspruch auf Unterhalt von meinem Mann habe, habe ich ja schwarz auf weiss. Meinen Mann konnte ich gerade noch davon abhalten, seinen job hinzuschmeissen. Aber ich kann ihn auch verstehen.....er arbeitet seit 9 Monaten Nachtschicht, damit es uns etwas besser geht und dann ist alles weg und wir müssen Schulden machen.........das kann doch nicht sein!!!!!!!!!

Kann uns vielleicht jemand helfen??? Uns Tipps geben, was wir noch versuchen könnten? Bin wirklich am Ende........Oder bleibt mir wirklich nur die trennung? Muss noch ein Kind seinen Vater verlieren?

Andrea
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Melly
Gast
« Antwort #1 am: 20. August 2004, 10:23:48 »

Hallo Leny,

es tut mir ja wirklich leid, daß es Euch so schlecht geht.
Aber der Richter hat Recht, die 2 Frau steht immer hinten an und es interessiert auf gut Deutsch kein Gericht in Deutschland, ob Du dadurch was zum beißen hast oder nicht.

Vielleicht hättet Ihr mit der Heirat warten müssen, oder einfach vorher Infos sammeln sollen, was alles auf Euch zukommen könnte.
Die einzige Möglichkeit was ich für Euch sehe ist Wohngeld beantragen.

Eine Scheidung bringt Euch nur wieder weiter in den Dreck und ich denke es muß auch ohne Trennung gehen.
Ich denke Du bist jetzt so down, daß solche Gedanken schonmal aufkommen.
Habt Ihr schonmal dran gedacht Euch örtlich zu verändern?Also da ne Wohnung suchen, wo auch Dein Mann arbeitet.

Auf Dauer wird das für Euch eine bessere Lösung sein.
Ansonsten kann man nur einen Nebenjob für Dich empfehlen.
Ich weiß ja nicht ob Du jemanden zum Aufpassen für das Kind hast.

Zweitfrauen sind immer die, die nicht berücksichtigt werden, so hart es ist.
Gruß und Kopf hoch!
Melly
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eskima
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« Antwort #2 am: 20. August 2004, 10:56:51 »

Hallo Andrea,

wenn der Pfändungsfreibetrag deines Mannes 1400 Euro beträgt, was ist da mitgerechnet? Mein Mann hatte bei der unberechtigten Pfändung einen Freibetrag von 800 Euro. Was macht die Differenz aus, vielleicht zwei Unterhaltsberechtigte, also du und euer Kind? Oder sind es Werbungskosten, also die doppelte Haushaltsführung?

Mach dich mal schlau und versuche, den Pfändungsfreibetrag hochsetzen zu lassen.

Hab ich dich richtig verstanden, dass zustätzlich zur Pfändung noch Unterhalt gezahlt wird? Dann würde ich den nicht mehr zahlen, weil dort ja die Pfändung greift.

Ich weiß wie demütigend es ist, wenn der Mann jeden Tag zur Arbeit geht und alles macht und tut, was in seiner Macht steht und dann eine Pfändung bekommt. Laßt den Kopf nicht hängen, ihr seid nicht allein!

Und den Vorschlag von Melly in die Nähe des Arbeitsplatzes zu ziehen finde ich gar nicht so dumm. Was hindert euch daran?

Wobei die Frage ist, ob ihr eventuell Sozialhilfe auf Darlehensbasis bekommen könnt, denn ihr seid ja in einer akuten Notsituation. Diese Frage könntest du hier stellen:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp

Liebe Grüße

eskima

[Editiert am 20/8/2004 von eskima]
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Leny1974
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« Antwort #3 am: 20. August 2004, 13:05:18 »

Hallo Melly, hallo Eskima danke für Eure schnelle Antwort.
Zu meiner Verteidigung muss sagen, das ich mich vor der Hochzeit schlau gemacht habe. Ich habe mir bei einer erstberatung durch das Soz. Amt eine Berechnung meines Anspruches nach der Hochzeit machen lassen, da ja das Gehalt meines Mannes eingerechnet wird. Anspruch ca 470 € für mich und meinen Sohn. 3 Tage vor der Hochzeit kam dan der tatsächliche Bescheid über 140 €, 17,21 € für mich der Rest für meinen Sohn. Habe Widerspruch eingelegt, da ich dem Bearbeiter Berechnungsfehler nachweisen konnte........zum Beispiel wurde das Durchschnittsgehalt meines Mannes nur anhand der letzten 12 Monate errechnet, darin war dann auch noch das volle Urlaubsgeld enthalten und das volle Weihnachtsgeld. Kam naütrlich ein ganz anderer Monatsschnitt raus, als bei Umlegung auf 12 Monate und noch eine ganze Reihe anderer Dinge konnte ich denen ankreiden. Also gleich Widerspruch eingelegt, Reaktion bis heute (3 Monate später) = Null. Habe vor 5 Wochen einen Anwalt eingeschaltet, einen für Sozialrecht, der hatt meine Angaben im Widerspruch bestätigt und nun um rasche Bearbeitung gebeten, Reaktion bis heute = NULL. Liegt jetzt in der Rechtabteilung des Soz. Amtes, wurde mir auf einen Anruf hin erklärt, das könnte noch dauern. Wir sprechen hier immerhin um von einer Summe, duie ich noch zu bekommen hätte von 900 €. Klagen vor dem Verwaltungsgericht kann ich erst, wenn ich den Bescheid auf meine widerspruch habe.
Wohngeld habe ich am 22. Juni beantragt. Bisher kein Bescheid. Bearbeitung kann bis zu 12 Wochen dauern. Klasse nicht!!!!!!!!!!!!

Auch an einen Umzug haben wir gedacht, bin auf dem Arbeitsamt gewesen.........Geld um den Umzug zu finazieren haben wir nicht mehr (mein Mann ist in den Miesen) und ich habe mein letztes Geld für die Kaution für unsere Wohnung hinterlegt ( 1270 €).

Arbeitsamt zahlt aber nur, wenn ich einen Arbeitsvertrag über einen Volltagsjob nachweisen kann. Dann gibts Mobilitätshilfe. Sonst nicht. Mein Sohn ist 2 1/2 Jahre. Mein Mann hat sich kundig gemacht. Kinderkrippen gibt es im Umkreis von 25 km (eine Strecke) nicht. Kindergärten sind nur Halbtags, bzw. über Mittag zu. Familie oder Freunde, die dann die Betreuung des Kindes übernehmen könntenb haben wir dort nicht, Alle wären dann 580 km entfernt. Wenn ich aber einen Mini-Job annehme, bekomme ich wiederum keine Hilfe vom Arbeitsamt. Was wir auch versuchen, wir drehen uns im Kreis............

Auch bei Tacheles habe ich schon nachgefragt............was ich machen könnte.


Die Pfändung setzt sich wie folgt zusammen 840 € für meinen Mann, von übersteigenden Einkommen sind nochmal 3/5 für uns zu belassen. Und ich Idiot habe ihm zu LS 3 und einem ganzen Kinderfreibetrag verholfen...........und nun kassierts die Ex und uns bleibt nicht.

Andrea, Julius und Peter
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« Antwort #4 am: 20. August 2004, 13:08:47 »

Hallo ich bins nochmal.

ja auch der laufende Unterhalt ist noch zu zahlen von dem Geld. Gepfändet wird ja rückständiger Unterhalt, der durch die Unfähigkeit seines ersten Anwalts aufgelaufen ist.
Der laufende ist doch trotzdem fällig oder sehe ich das jetzt falsch?

Andrea
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« Antwort #5 am: 20. August 2004, 13:25:39 »

Hallo Andrea,

wenn für deinen Mann 840 Euro als Pfändungsfreibetrag gerechnet wird, dann kann er de facto den laufenden Unterhalt nicht zahlen, wovon denn auch? Im Endeffekt zahlst du mit eurem Kind nämlich den laufenden Unterhalt.

Versucht, die Pfändungsfreigrenze soweit hochsetzen zu lassen, dass der laufende Unterhalt gezahlt werden kann, mehr fällt mir dazu auch nicht ein. Ansonsten geratet ihr jetzt ein einen Teufelskreis, aus dem man kaum mehr rauskommt.

Ich kann deine Überlegungen zwecks Scheidung verstehen. Aber es muß doch irgendwie einen anderen Weg geben.

Ich überleg mal weiter, vielleicht fällt hier auch jemand anders was ein?

Gruß

eskima
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« Antwort #6 am: 20. August 2004, 19:08:42 »

Hallo Leny

Uns gehts genauso nur das mein Mann genau die Hälfte von dem verdient was deiner bekommt, er hat gerade eine Pfändungsandrohung bekommen, bei einem Gehalt von 1075€. Keinen **tsts - ID 1** ist wirklich so VIEL, also habe ich meine Ärmel hoch gekrempelt, meinen Jüngsten mit 12Monaten in die Krippe gegeben und mir einen Job gesucht.
Wenn sie uns Pfänden leben wir von 1200€ im Monat und das mit fünf Personen.
Ich weiß wie es dir geht, und mir macht es auch keinen SPass für sehr wenig Geld viel Arbeit zu leisten.
Doch was nützt es, sicherlich ist die Situation bei euch in Dresden nicht gerade super was Arbeit anbelangt.
Die Traurige Tatsache ist schwächelt einer von euch beiden, gehen zwei weitere mit den Bach herunter. Ich hoffe du verstehst was ich meine, Scheidung und Trennung würden eure Situation auch nicht wesendlich verbessern.
Halt den Kopf immer hart gegen den Wind gib nicht auf, meine HOFFNUNG ist es das irgendwann mal ein RIchter ein einsehen mit uns Zweitfrauen hat.

Gruß Leonie  thumbup

[Editiert am 20/8/2004 von leonie3006]
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« Antwort #7 am: 20. August 2004, 22:13:31 »

Hallo Andrea,

ich nochmal  ;)

Ich habe grad mit meinem Mann über eure Situation gesprochen und er meinte, dass ihr   sofort die Steuerklassen auf IV/IV ändern solltet. Dann bekommt dein Mann ein Einkommen, von dem nicht mehr soviel gepfändet werden kann und nächstes Jahr macht ihr die Steuererklärung. Von der Steuererklärung können sie nicht 100% pfänden, der Splittingvorteil müßte geschützt sein, da du nicht für seine Kinder unterhaltspflichtig bist.

Gruß

eskima
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« Antwort #8 am: 21. August 2004, 08:56:38 »

Hallo Leonie,

soweit ich weiss, darf bei einer Pfändung wegen Unterhalt nicht weiter bis auf die doppelten Ecksätz der Sozialhilfe runtergepfändet werden. Also rechne doch mal die Summen in Deinem Bundeland (variieren ja) zusammen.
Kommt auch darauf an, wie viele Leute in Eurem Haushalt leben und wie alt sie sind.

Ich denke bei einem Verdienst von 1075 € wird da nicht viel zu holfen sein.

Gruss Andrea
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roberts
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« Antwort #9 am: 25. Dezember 2004, 17:42:33 »

wenn ich mir den Beitrag so durchlese, frage ich mich, ob dieses deutsche System nicht total krank ist.

Gegenfrage: Du hast einen netten SEHR fleissigen Mann und Du bist auch ne patente Frau. Schon mal ueber "auswandern" nachgedacht ?
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