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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 15:28:53 *
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Autor Thema: frage von einer mama  (Gelesen 1328 mal)
3fachmama
Gast
« am: 01. Dezember 2008, 21:55:27 »

Guten Abend an alle,
also folgendes da mein ex mann dermeinung war ich müsse ihn die verpflegung der kinder zahlen wennsie bei ihm sind was sich heute nach knapp einem jahr rausgestellt hat das das schwachsinn ist gehenw ir von aus das er den umgang zu seinen kindern verweigern wird aufgrund dessen das kein geld mehr fließt.
wir(JA, und ich)
ich habe mit dem JA den heute geredet und habe ihnen gesagt sollte dieses eintreffen das ich dann alleiniges sorgerecht beantragen werde aufgrund dessen das er nur aufs geld aus ist und nicht auf das wohl des kindes.
worauf mir das JA gesagt hat das es völlig ok wäre wenn ich dieses tun würde...
nun zu miener frage wäre ich damit zu hart ihm gegenüber?
oder wäre es berechtigt.
was sage ich den kindern wenn er sie nicht mehr nehmen will ich ill ihn ja nicht schlecht machen bei den kids ud auch nirgendwo mit reinziehen
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 01. Dezember 2008, 22:17:36 »

Hallo 3fachmama,

herzlich willkommen in der Höhle der Löwen.

Ich freue mich immer sehr, wenn Mütter sich bei der "Gegenseite" erkundigen, wie eine Absicht denn durch die Brille der Anderen gesehen wird.

Zu deinem ersten Punkt:

Juristisch gesehen ist, es tatsächlich nicht statthaft Verpflegungskosten für die Zeit des Umgangs geltend zu machen.

Moralisch kann man natürlich drüber nachdenken, ob es denn gerecht und angemessen ist, wenn ein Vater in der Zeit, in der die Kinder bei ihm sind die Kinder verpflegt und zusätzlich vollen Unterhalt bezahlen muss und darüber hinaus noch die Kinder womöglich über große Distanzen alleine holen und bringen muss.

Vor allem wenn zusätzlich zum KU auch noch EU bezahlt werden muss.

In manchen Fällen geht es da nur um "Peanuts" die man im Interesse der Kinder locker weg stecken kann, oft aber auch nicht.

Natürlich wünscht man sich, dass die Eltern es schaffen, abseits der juristischen Absurditäten, eine für alle Seiten gute und gerechte Lösung zu finden.
Das pochen auf tatsächlichen oder vermeintlichen Rechten, erschwert die suche nach dem gerechten Weg allerdings sehr.
Ich hoffe ihr findet einen solchen Weg, ohne das, anerkanntenmaßen schlechteste Familienrecht Europas, zum Maßstab zu machen.

Eindeutig auf dem falschen Weg bist du aber, wenn du die bedauerliche Reaktion des Vaters zum Anlass nimmst, ihm das Sorgerecht zu entziehen.
Was soll dir das bringen?
Glaubst du, du kannst ihn damit zu einer aktiven Vaterschaft bringen/zwingen?
Willst du ihn für etwas bestrafen?
Das Sorgerecht bzw. sein Entzug, wenn er denn überhaupt durchsetzbar ist, hat mit dem Umgangsrecht überhaupt nichts zu tun.
Auch ein Vater ohne Sorgerecht hat nicht nur das Recht sondern sogar die Pflicht den Umgang mit den Kindern zu gewährleisten. Genau wie du dieses zuzulassen und zu fördern hast.

Traurig genug, dass das JA immer wieder so einen Stuss erzählt.
Leider ist das nicht ungewöhnlich.
Vorsätzlich oder aus Dummheit Blödsinn zu empfehlen ist bei denen eher die Regel als die Ausnahme.

Ich würde mich sehr freuen, wenn du etwas bleiben würdest, und dich weiter auf  "unserer Seite" informierst, auch wenn du vielleicht einiges an Gegenwind bekommen wirst, denn das was du vorhast, ist genau, dass worunter die meisten hier zu leiden haben.

Vielleicht können wir aber etwas dazu beitragen, das Verhältnis zu dem Vater deiner Kinder wieder etwas zu verbessern.

Ich denke, das ist auch dein erstes Ziel.

Viel Geduld und viel Erfolg.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
3fachmama
Gast
« Antwort #2 am: 01. Dezember 2008, 22:31:27 »

ich danke dir für die antwort.
bei uns ist das problem was ich meinem kind erst nicht geglaubt habe was sich imnachhinein aber rausgestellt hat das es stimmt.
der KV stuckt die kider ins essen sobald sie nicht möchten, ich habe ihm wie gesagt die verpflegung gezahlt und rausbeommen das er es für bier und zigaretten anstatt für die kinder ausgegben hat.
ich mein ich hätte schon alleine wegen der handgreiflichkeiten denumgang sofort verweigern können was ich nicht getan habe, da ich mir sage die kids sowei er haben ein recht darauf sich zusehen. alle 14 tage drei tage ist ja nun nicht viel.
ich habe mich mit meinem anwalt hingesetzt ihm das gesagt und auch er ist der meinung ich würde alleiniges sorgerecht bekommen.
weißte ich war so kolant und habe zur trennung gesagt egal wann er kann die kinder sehen wann er will. er stand nachts um drei bei mir weinend vor der tür weil er die zwerge vermisst hat ich hab ihn reingelassen und habe ihn die kids beim schlafen beobachten lassen.
das einzige was ich wollte war das er mir wenigstens nen tag vorher bescheid gibt wenn er die kids haben will, das klappte nicht seinerseits. ostern dann hat jch sein vater vor den augen der kinder und vor seine augen zusammen geschlagen und meinte ich sei ein dreckstück.
ich ab ihn den umgang gelassen. mittlerweile kommen die kinder nach hause und sagen mir du mma papa sagt du bist ne **tsts - ID 5** usw.
irgendwann ist der punkt erreicht wo auch ich nciht mehr kann und mich nciht mehr demütigen will, deshalb frage ich ja wie ihr das seht als väter.
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Beppo
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« Antwort #3 am: 01. Dezember 2008, 22:43:32 »

Ok, dass was du jetzt schreibst, klingt natürlich schon etwas heftiger.

Gewalttätigkeit oder ähnliches kann natürlich schon ein Grund für einen Sorgerechtsentzug sein. Anders als die Tatsache, dass er Geld sparen möchte.

Dennoch solltest du dich nicht fragen kann ich ihm das Sorgerecht entziehen, sondern muss ich es tun!

Wie gesagt hat das Sorgerecht nichts mit dem Umgang zu tun. Und wenn er den Kindern Gewalt antun sollte, so hat das mit dem Umgang aber nicht mit dem Sorgerecht zu tun.

In der Regel kann man sagen, dass sowohl der Umgang, als auch die Unterhaltszahlung bei Sorgeberechtigten deutlich besser klappt.

Jemand der nicht Vater sein darf, sagt eher schon mal, dann will ich auch nicht! Und bezahlen will ich dann erst recht nicht.

Du siehst, keines deiner Probleme würde dadurch kleiner.

Es ehrt dich, wenn du ihm entgegen kommst und versuchst den Kontakt zu fördern. Dass das auch Grenzen haben kann ist uns aber durchaus auch bewusst.
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Lausebackesmama
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« Antwort #4 am: 01. Dezember 2008, 22:47:52 »

Hallo 3fachmama,

mir scheint, es gibt jede Menge unbearbeiteter Probleme zwischen euch Eltern. Ich halte es daher für ratsam, dass ihr euch unter fachkundiger Anleitung einer neutralen Person an einen Tisch setzt.

Ein JA, das nur Deine Seite kennt, ist da natürlich nicht sehr objektiv. Es gibt aber auch caritative Einrichtungen, die Familien in Trennungs- und Scheidungssituationen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Wieso wurde über das ABR überhaupt entschieden? Dass darum gestritten wurde, zeigt ja, dass auch von der Seite des Vaters ein Interesse da gewesen sein muss oder hast Du es aus persönlichen Motiven beantragt?

Meine Einschätzung ist, dass weitere Alleingänge von Deiner Seite die Situation nur weiter eskalieren lassen.

LG LBM
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gelingt leichter,
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(Ernst Ferstl)
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« Antwort #5 am: 01. Dezember 2008, 22:49:54 »

ist richtig mit dem umgang nur muss ich ganz ehrlich sagen ohne geteiltes sorgerecht kann ich ihm leichter den umgang
verbieten was zwar nicht in meinem ermessen liegt aber ganz ehrlich wenn es so weiter geht seh ich mch echt gezwungen
dazu.
und nicht mal aus boshaftigkeit oder so sondern eher zum schutz der kinder.
er zahlt keinen unterhalt sondern ich bekommen uv sowie harz 4 und kg nur.
es ist mittlerweile so das ich wenn kinderfrei angesagt ist mich gar nicht wirklich gehen lassen kann da ich immer mit einem ohr am telefon bin.
ich ihn anrufe bzw simse und nach dem wohl der kinder frage
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« Antwort #6 am: 01. Dezember 2008, 22:51:32 »

ist richtig mit dem umgang nur muss ich ganz ehrlich sagen ohne geteiltes sorgerecht kann ich ihm leichter den umgang
verbieten was zwar nicht in meinem ermessen liegt aber ganz ehrlich wenn es so weiter geht seh ich mch echt gezwungen
dazu.

Da bist Du schief gewickelt. Ein ASR berechtigt Dich nicht im Geringsten dazu, über den Umgang in irgendeiner Form, sei es Menge, Art, Dauer eigenmächtig zu entscheiden!

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
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« Antwort #7 am: 01. Dezember 2008, 22:58:24 »

Das asr habe ich deswegen weil wir bei ja waren und er vor der ja beabeiterin gedroht hat die kinder nicht zurückzubringen.
er meinte es sähe es nicht das die kinder bei mir sind er bräuchte kg dringender wie ich.
daraufhin kam es mit dem asr.
den wurde entschieden bei gericht der umgang findet in seiner wohnug statt über nacht bei ihm.
er gibt die kinder ohne meines wissens weg zu seinen eltern. seineneltern wurde laut gerichtsbeschluss der umgang verweigert über nacht aufgrund desssen das sein vater gewalttätig geworden ist und das nciht nur einmal.
ich habe ihm vorgeschlagen gehabt zu einer erziehungsbratung zu gehen zusammen um einfach  einmal tipps und ratschläge zuholen wie wir als eltern es meistern können daraufhin habe ich gesagt bekommen er scheißt drauf und er läßt sich nicht sagen wie er mit den kids umzugehen hat. wenn er der meinug ist die kinder brauchen prügel bekommen sie diese.
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« Antwort #8 am: 01. Dezember 2008, 23:23:07 »

Hallo,

wenn es wirklich so sein sollte, wie Du schreibst, dass er Prügel als Erziehungsmethode anwendet, dann gehört da eingegriffen. Aber dann sollte von öffentlicher Seite mit eingegriffen werden. Du bist dafür einfach die falsche Person.

Mir scheint, dass die Situation ein bißchen komplexer ist, aber Du rückst hier nur so krümelweise die Infos raus. Vielleicht schreibst Du mal in "Deine Geschichte" einen kurzen zeitlichen Abriss.

LG LBM
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« Antwort #9 am: 01. Dezember 2008, 23:35:18 »

als wir uns getrennt haben habe ich zu ihm gesagt er kann die kinder sehen wann er möchte soll mir aber rechtezitig bescheid geben. hat von seiner seite nicht geklappt.
ostern dann die auseinandersetzung mit seinem vater daraufhin bin ich zum JA. wir wurden beide vorgeladen um ne regelung zu treffen da hiess es jeden mittwoch zu donnerstag den kleinen und alle zwei wochen alle kinder.
das mit mittwoch hat er einmal gemacht und dann kam der satz sei ihm zu streßig das kind.
alle 14 tage hat er die kids genommen. zwischendurch kamen immer drohungen über internet von ihm das ich aufpassen soll usw.
dann hatten wir wieder termin beim JA da rastete er aus und meinte er bringt die kinder nicht ehr zurück beim nächsten mal er bräuchste die gelder.
somit hab ich alleiniges asr eingereicht und auch bekommen.
umgang wurde gereglt auf alle 14 tage und ferien geteilt sowie weihnachten usw.
umgang aber nur in seiner wohnung über nacht auch nur in seiner wohnung.
den hab ich vor 6 moanten meine kinder abgeholt sofort ins krankenhaus da mittlere kind würgemale am hals der jüngste
schürfwunden am knie und die große blaues auge sei angeblich beim spielen passiert.
wieder zum ja die haben gesagt solang die kids noch leben sei alles ok.
vor 3 monaten fing die große füchterlich an zuweinen meinte zu mir und meinem lg sie will nicht emhr geschlagen werden und erzählte uns eben was da so abgeht mit dem ns essen stucken wenn sie nciht wollen, hab ich erst nicht geglaubt die kids beocbachtet und der jüngste legt wenn man zu ihm sagt er soll nicht mit dem essen spielen den kopf ins essen ud weint ganz doll. also ist da was wahres dran.
den hat er mir jetzt angedroht sollte ich ihm das verpflegungsgeld nicht auf der stell egeben da die kids vom 25.12-02.01 bei ihmsind nimmt er die kinder nicht. ich hab mich jetzterstmal erkundigt warum ich zahlensoll was völliger schwachsinn ist.
brauch ich nicht.
ich habe es schriftlich von ihm das sollte ich der zahlung nicht nachkommen und ihm die gelder geben nimmt er die kinder nciht er ists chlißlich der vater und hat ein recht darauf von mir zu kassieren.
ich lebe von hartz 4 uv und kg insgesammt knapp 1000 euro kv bekam jeden monat 600 euro von mir und ich musste zusehen wie ich klar komme
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« Antwort #10 am: 01. Dezember 2008, 23:41:20 »

Hallo,

also, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein KH, das bei Kindern Würgemale und andere Verletzungen registriert, nicht umgehend die Polizei einschaltet, Anzeige erstattet, usw. Genauso kann ich nicht verstehen, dass DU nicht Anzeige erstattest. Wenn mein Kind misshandelt wird, dann werde ich doch aktiv und WENN es misshandelt wird, gibt es in diesem Fall wohl die Möglichkeit, gerichtlich den Umgang untersagen zu lassen.

Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass ein Kind Recht auf beide Elternteile hat. Aber die Grenze ist da, wenn ein Kind körperlich oder seelisch misshandelt wird.

Anderes Thema, das Geld. Du willst mir nicht erzählen, wenn Du 1000 Euro Unterstützung vom Staat bekommst für einen Monat, dass Du für 4-6 Tage im Monat 600 Euro an Deinen Ex abdrückst. Also selbst mit Mathe 6 merkt man, da stimmt was nicht...

Ich bin ganz ehrlich, Du überzeugst mich nicht.

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« Antwort #11 am: 01. Dezember 2008, 23:45:41 »

anzeige wurde erstattet
ich kanns gott sei dank anhand von quittungen belegen das er die gelder bekommen hat für die große ja eh weils nicht seine ist und er den umgang bekommen hat da sag ich nix gegen aber seine eigenen kinder hätte ichnicht verpflegen müssen.
quittungen liegen beim anwalt mittlerweile weil ich doch nen teil zurück haben will.
was die male angeht beweise ihm mal das er es war, aussage gegen aussage aber verhandlung kommt ja gott sei dank irgendwann.



ist deine meinung ich weiß das es so ist,
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« Antwort #12 am: 01. Dezember 2008, 23:51:16 »

Hallo,

ich versuche nur, ein stimmiges Bild zu bekommen. Ich finde es gut, wenn es wirklich Deine Einstellung ist, dass Vater und Kinder Umgang haben sollen. Andererseits glaube ich nicht, dass ein verantwortungsbewußter Elternteil Umgänge fördert, wenn er weiß, dass das Kind misshandelt wird.

Was ich bezüglich des Geldes ausdrücken will: Wie kommt man auf die Idee 60% des Geldes für nicht mal 20% der Zeit auszugeben? Also selbst ohne die Bestätigung der Ämter hätte Dir ja klar sein müssen, dass da was nicht stimmen kann.

Ja und was ist bei der Anzeige bei raus gekommen?

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« Antwort #13 am: 01. Dezember 2008, 23:51:49 »

Hallo

ist deine meinung ich weiß das es so ist,

Nach dem, was ich hier lese, habe ich meine Zweifel, ob du überhaupt irgendetwas "weißt".

LG Jemmy

ps.: Deine Beiträge zu lesen, ist nicht so ganz einfach.
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« Antwort #14 am: 01. Dezember 2008, 23:58:23 »

die verhandlung ist im januar.
weißte bevor meine kinder nix haben bei ihrem vater gebe ich logischerweise und wenn er anruft und mich um geld bittet wegen der kinder gebe ich er hat angerufen wegen gechenke kaufen wegen sachen kaufen usw ist ja nicht so das er alles auf einmal bekommen hat. so sollte das gar nicht rüber kommen immer kleckerweise ich habe ihm pro kind für drei tage jeweils 30 euro gegeben sind knapp hundert euro an einem we nur zur verpflegung.
den kam er an wollte geschenke holen für die kids bzw mit ihnen zusammen diese holen gingen auch nochmal maßen an gelder weg.
in einem monat sind wir dann auf 600 euro gekommen was ich ihm gegeben habe. es rechnet sich eben alles so zusammen.
ich habe ihm den sprit bezahlt das er die kids holen konnte usw.
den standen feriene an er war auf dem zeltpltz mit ihnen der zeltplatz musste bezahlt werden udn die verpflegung usw wie gesagt er hat nicht alles auf einmal bekommen sondern immer kleckerweise
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« Antwort #15 am: 02. Dezember 2008, 00:00:46 »

Hallo

Nach dem, was ich hier lese, habe ich meine Zweifel, ob du überhaupt irgendetwas "weißt".

LG Jemmy

 


ok ich denke das sagt ja alles sorry
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« Antwort #16 am: 02. Dezember 2008, 00:06:56 »

Hallo

ok ich denke das sagt ja alles sorry

Nein, um ehrlich zu sein, glaube ich nicht, dass du auch nur ansatzweise verstehst, was ich damit meine. Ich habe noch einige Gedanken dazu, glaube aber nicht, dass du die hören möchtest. Aber keine Angst. Ich werde sie dir nicht ersparen. Da ich um 6:00 Uhr aufstehen und meine Kiddys startklar machen muss und ich zudem heute einen absolut stressigen Tag hatte, werde ich mich besser morgen äußern.

LG Jemmy
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« Antwort #17 am: 02. Dezember 2008, 00:12:54 »

mir gehts nur darum wenn ich den schritt gehe zwecks sorgerecht usw das ich am ende nicht da steh als böse gegenüber der kids bisher hab ich immer gesagt wird schon weil sie alle noch ziemlich klein sind aber irgednwann ist einfach der punkt erreicht wo ich weder will noch kann.

er als vater hat nicht nur rechte sondern auch pflichten genauso wie ich und ich meine ich habe die kids 24 h am tag da wird er doch wohl mal drei tage mit ihnen klar kommen das ist doch echt nicht zuviel verlangt...
meine große bekommt er nicht mehr den umgang tu ich verweigern ganz einfach er ist nicht der **tsts - ID 28** und somit hat er keine rechte.
aber die beiden kleinen da hat er sie und er behandelt sie als wären sie sorry für die aussage nur dreck weißte
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« Antwort #18 am: 02. Dezember 2008, 00:16:32 »

Hey,

was denn nun? Mal schreibst Du, Du hast das ASR, mal schriebst Du, Du willst es ev. beantragen.... Huch?

Zitat
Das asr habe ich deswegen weil wir bei ja waren und er vor der ja beabeiterin gedroht hat die kinder nicht zurückzubringen.
Zitat
mir gehts nur darum wenn ich den schritt gehe zwecks sorgerecht usw das ich am ende nicht da steh als böse

Übrigens kann man auch als sozialer Vater, der Dein Ex ja wohl eine Weile für die Große war, ein Umgangsrecht haben.
Siehe auch § 1685 (2) BGB.

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« Antwort #19 am: 02. Dezember 2008, 00:18:30 »

das asr habe ich nur alleinges sorgerecht nicht mit usw meine ich das ich ihm jeglichen umgang verweigern würde den bzw nur unter aufsicht...
ja ist mir klar das ist ja das was er hat aber die große kann es mit ihren 6 jahren mitentscheiden  denk ich oder lieg ich da falsch?
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« Antwort #20 am: 02. Dezember 2008, 00:22:29 »

Hi,

ASR IST alleiniges Sorgerecht. Und das kann nur vor Gericht zugesprochen werden.
Und Du kannst ihm auch keinen Umgang verweigern oder bestimmen, dass das unter Aufsicht geschieht, auch das kann nur das Gericht anordnen. Und auch kein JA, übrigens.
Und nein, ein 6jähriges Kind hat kein Mitspracherecht in Bezug auf Umgang. Wobei das bei einem Stiefkind sicher etwas differenzierter zu betrachten ist. Allerdings hat ein 6jähriges Kind dann eher die Meinung des Betreuungselternteils, als eine eigene.

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
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« Antwort #21 am: 02. Dezember 2008, 00:25:33 »

überall wirds anders definiert ich reden vom aufenthaltsbestimmungsrecht das habe ich alleine...
sorry  ich meinte aufenthaltsbestimmungsrecht sorgerecht beantrage ich jetzt das alleinige..

wenn meine tochter aber die äusserung macht das sie da nicht mehr hin will wird dieses aber doch berücksichtigt oder seh ich das falsch.
abgesehen davon werde ich mich hütten den kids irgednwas einzureden das sollen sie selber entscheiden
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« Antwort #22 am: 02. Dezember 2008, 08:50:38 »

Moin,

ein Kind, dass nach Beenden des Essen den Kopf in die Reste auf dem Teller steckt, hat noch ganz andere Probleme. Es ist hierauf konditioniert worden. Und dies kann nicht während der Umgänge erfolgt sein.

Für mich gibt dein Text mehr Fragen auf, als du hier gestellt hast.

Beeindruckt bin ich, weil du bei jeder Unstimmigkeit sofort zum JA rennst. Dort scheint ein echter Fürsprecher zu sitzen und das macht es natürlich einfach. Die eigene Meinung bestätigt zu bekommen ist immer angenehm.

Ich sehe keinen Grund für ASR. Ich sehe das Risiko der Erziehungsunfähigkeit auf deiner Seite, so du es nicht schaffst, die Kinder posotiv auf den Umgang einzustimmen. Dass bei dir und dem Vater einiges schief steht, ist für mich offensichtlich. Und dieses auf Elternebene stehende Problem wird kein Gericht der Welt lösen können. Das könnt nur ihr beide. Holt euch ggf. Unterstützung.

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Meinen aufrichtigen Dank!
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