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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 15:21:52 *
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Autor Thema: Zwangsvollstreckung Kindergartengebühr  (Gelesen 1099 mal)
Patricksnake
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 30


« am: 14. November 2008, 20:18:12 »

Hallo,
habe heut ein Schreiben des Kassen und Steueramtes bekommen, das man bei mir jetzt Kindergartengebühr vollstrecken möchte.
Ich bin seit Dezember 2007 von meiner Ex getrennt und sie hat schon öfter beim Kassen und Steueramt angerufen und geschrieben, um eine Neuberechnung für die Kindergartengebühr durchführen zu lassen. Bisher ist da noch nix zurückgekommen, ausser ein Brief der an uns beide Adressiert war, das man es neu berechnen würde. Meine Ex hat auch mehrmals dort angerufen und ihr wurde gesagt, sie solle solange keinen Beitrag zahlen bis man ihr schreiben würde, welcher Betrag nun zu zahlen sei. Sie meinte es wären trotzdem zwischendurch Mahnungen wegen Rückständiger Beiträge gekommen, an uns beide adressiert, aber halt an ihre Adresse geschickt. Somit habe ich nie ein Schreiben zu der Sache selber erhalten, erst heute diese Zwangsvollstreckung, wo gesagt wird das ich trotz Aufforderung nicht gezahlt hätte und dieses Schreiben kam diesmal an meine Adresse und ich hab meine Ex angerufen und sie meinte, sie hätte nichts dergleichen bekommen.

Was kann ich da jetzt machen? Ich hab keine Ahnung was genau meine Ex mit denen besprochen hat und was sie für Briefe bekommen hat.
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sky
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« Antwort #1 am: 16. November 2008, 12:08:44 »

Hi,

m.E. haften die Sorgeberechtigten als Gesamtschuldner. Es ist unerheblich, an welche Adresse die Schreiben gegangen sind.

Ich würde mir deshalb 1. die Schreiben von der Kindesmutter besorgen und 2. mit dem zuständigen Amt schriftlich und telefonisch Kontakt aufnehmen, um die Sache zu klären.

Grüße
sky
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
DeepThought
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Geschlecht: Männlich
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« Antwort #2 am: 16. November 2008, 12:34:35 »

Moin,

ich bin anderer Meinung. Haftbar ist, wer den Vertrag unterschrieben hat. Mit dem KU ist zudem auch der Bedarf für den KiGa gedeckt. Und nur weil es die gemeinsamen Kinder betrifft, ergibt sich für mich nicht automatisch eine gesamtschuldnerische Haftung. Es kann doch niemand einen Vertrag alleine unterschreiben, der eine weitere Person in die Haftung nimmt.

Ich würde dem KiGa schreiben, sie mögen doch bitte dir eine Kopie des von dir unterschriebenen Vertrages zusenden.

Da die Sache schon so weit fortgeschritten ist, kommst du vermutlich um eine Vollstreckungsgegenklage nicht herum. Oder, der KiGa nimmt die Zwangsvollstreckung auf seine Kosten zurück. Wird aber wohl eher nicht passieren.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Lausebackesmama
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #3 am: 16. November 2008, 13:04:37 »

Moin,

ich habe das so verstanden, dass der KiGa-Vertrag schon seit Ehezeiten besteht. Meinen Vertrag mit dem Träger (und auch jetzt mit dem Hort) sollen auch beide Elternteile unterschreiben. Berechnet wird aber lediglich auf Grundlage des Haushaltseinkommens.

LG LBM
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Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
marc711
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« Antwort #4 am: 16. November 2008, 19:23:29 »

Ich befürchte sowas ähnliches wird auf mich auch demnächst zukommen.

Geht in unserem Fall zwar nur um das Verpflegungsgeld in der KiTa, aber da
meine Ex sich auch zu fein für einen 400 Euro Job oder Halbtagsjob ist,
sieht´s da ähnlich aus.

Grundsätzlich stehe ich auf dem Standpunkt, dass im bezahlten Kindesunterhalt
bzw. Unterhaltsvorschuß doch die Verpflegungskosten enthalten sind.
Wie kann es dann dazu kommen, das beim Unterhaltspflichtigen auch noch
Beitreibungen laufen?

Wie wäre folgende Lösung praktikabel:
Kindergarten bezahlen und dann vom Unterhalt abziehen, da Doppelzahlung so gesehen...

Jemand eine Idee?
Oder Dienstag bei RAin ansprechen? Ist eh mal wieder Termin.
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Patricksnake
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 30


« Antwort #5 am: 16. November 2008, 20:12:36 »

Hallo,
habe mit meiner Ex nochmal Rücksprache gehalten. Sie sagte mir, das sie wohl schon Mahnungen erhalten hat, ihr aber vor einiger Zeit telefonisch mitgeteilt wurde bis zum Erhalt eines neuen Bescheides nichts zu zahlen. Auch soll man ihr beim Jugendamt gesagt haben, das die Mahnungen wegen dieser Sache gestoppt wurden, letzendlich ist aber nichts eingetroffen was man telefonisch gesagt hat. Am 11.09.08 hat sie ein Schreiben mit einer neuen Festsetzung bekommen von 01.08.2008-31.07.2009. Grundlage sind Unterlagen von 2007, obwohl man sie bat, Unterhaltsbelege einzureichen.
Und in dieser Zwangsvollstreckung, ist nur von einem Kindergartenbeitrag von Juni 2008 die Rede und meine Ex sagte, sie hätte seit meinem Auszug im Dez 2007 nichts mehr bezahlt.

Das ist mir irgendwie zu hoch, 7 Monate hat sie nicht gezahlt, Schreiben sind nur zu ihr gegangen und dann kommt eine Forderung(die sie diesen Samstag auch bekommen hat) über eine Gebühr nur für den Monat Juni.

Hat jemand eine Idee, was und wie da was gemacht wurde? Die fordern ja quasi jeweils bei mir und ihr, also doppelt für eine Gebühr. Den Vertrag für die Kita hatten wir beide unterschrieben. Ich seh es aber auch nicht ein, Mahn und Vollstreckungsgebühren zu zahlen für eine Sache, wo man mich nie drüber informiert hat
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DieMystiks
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« Antwort #6 am: 16. November 2008, 23:08:33 »



Hallo Patricksnake,

wenn du eh schon beim Anwalt bist, frage auch gleich nach.

Ich habe das Problem ähnlich gehabt. Allerdings hat meine RAin erstmal eine komplette Kostenaufstellng und Berechnung eingefordert. Fanden die nicht so toll und es hat eine Zeit gedauert bis das alles eingetroffen ist.

Ich zahle die offenen Beiträge auch allein ab. Ist beim anderen Partner nichts holen, holen sie es eben bei dir.

Ich musste( nicht wegen dir oder der Geschichte) doch auch schmunzeln. Hier in der Stadt purzeln jetzt überall wieder Nachforderungen der Kita`s ein. Es geht aufs Jahresende zu, anscheinend müssen die Bücher noch schnell geradegerückt werden.

Ohne genaue Kostenaufstellung und Berechnung würde ich nicht zahlen.Allerdings muss die Zwangsvollstreckung vom Tisch. Das ist dann eher der Part für den Anwalt.

Grß
Tina
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luca
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« Antwort #7 am: 17. November 2008, 09:56:30 »

Hallo,

meines Wissens nach werden die KITA-Gebühren in kommunalen Satzungen festgelegt. Dort ist auch geregelt, wer Gebührenschuldner ist. Danach richtet sich auch, wer angeschrieben werden muss.

Wenn dort stehen sollte Personensorgeberechtigte und der Opener hat das GSR, dann müssen beide Elternteile angeschrieben werden. Hat der Opener keine Post erhalten, sondern nur die KM, sind die Bescheide formell rechtswidrig, da keine Zustellung erfolgt.

Für genaueres bräuchte man aber den Wortlaut der kommunalen Regelung.

LG Luca
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lupina
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« Antwort #8 am: 17. November 2008, 15:17:56 »

hm finde ich interessant. als mein e xund ich uns trennten ,hab ich bei der stadt bescheid gesagt ,das die kids bei mir leben ,ich unterhalt erhalte  und somit der beitrag neu fest gelegt werden müsse. sie haben dann mein einkommen ,plus unterhalt als grundlage genommen und danach den beitrag fest gelegt..
somit war mein e nie als zahler im gespräch
mag aber daran liegen das ich immer pünklich gezahlt habe
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lg lupina

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luca
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« Antwort #9 am: 17. November 2008, 15:25:19 »

Hallo,

ich habe mal nachgesehen: Bei uns heisst es sinngemäß Gebührenschuldner sind die Personensorgeberechtigten.... Haftung als Gesamtschuldner......

Also können sie sich in unserer Kommune die Beiträge bei GSR von beiden Elternteilen holen. Aber wie gesagt, dann müssen auch beide einen Gebührenbescheid erhalten haben, sonst ist das Verfahren nicht ordnungsgemäß eröffnet worden. Das hat nichts damit zu tun, wer im Zweifelsfall den Betreuungsvertrag unterschrieben hat.

lg Luca
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Patricksnake
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« Antwort #10 am: 17. November 2008, 15:32:13 »

Hallo,

bin heute mal mit meiner Ex zum Jugendamt gefahren und es war sehr interessant.
Erstmal hat man es aufgrund vieler Trennungen irgendwie vergessen. In der Akte waren Notizen und auch Schreiben was unsere Angelegenheit betraf und da man wohl durch einen Datenverlust einiges verloren hatte, ist das Schlichtweg untergegangen.
De fakto hat man es so gemacht: Die Vollstreckung zurückgezogen, Mahnstopp eingetragen und jetzt sollen wir beide auf ein Schreiben warten, da jetzt alles neu berechnet wird. Dazu hat meine Ex dann Quittungen von meinen Unterhaltszahlungen da gelassen und jetzt heisst es einfach abwarten.

Vielen Dank für eure Tips. Jetzt ist wenigstens eine Sache geregelt
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Zwangsvollstreckung / Forderungsbeitreibung (Moderator: oldie)  |  Thema: Zwangsvollstreckung Kindergartengebühr
 
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