Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 15:20:44 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: 2. Sorgerechtsverhandlung - KM besteht weiterhin auf ASR  (Gelesen 971 mal)
truckdaddy
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10


« am: 04. November 2008, 20:32:45 »

Hallo,

ich habe es die letzten Wochen etwas verdrängt... aber jetzt wird es ernst. Übermorgen ist die 2. Verhandlung zum Sorgerecht. Meine Ex hat das alleinige Sorgerecht beantragt, da ich mich angeblich nicht um meinen Sohn kümmere und es ihr lt. Schreiben vom RA unzumutbar ist, mit mir in Kontakt zu treten.

Es ist wahr, dass ich meinen Sohn 2 Jahre nicht gesehen habe, dies beruhte aber eher auf Umgangsboykott ihrerseits (siehe auch meine Geschichte). Seit April ist mein Sohn alle zwei Wochen bei mir, inzwischen auch mit Übernachtung.

KM schickt regelmäßig Emails über die Adresse meines Sohnes mit Zeitanfragen fürs Abholen und Nachhausebringen (arbeits- und schultechnisch bedingt auch i.O.) auf die ich natürlich kurzfristig antworte.

Die 1. Sorgerechtsverhandlung war Anfang September. Der Richter hat mich ganz schön auseinandergenommen, wollte sich aber damals nicht entscheiden.

2 Termine mit der Verfahrenspflegerin vom Kinderschutzbund hatte ich schon, diese sagt auch, dass sie keinen Grund sieht, dass mir das GSR genommen wird. Hierzu liegt nichts auf der Hand. Gerade weil ich auch (zumindest mündlich) belegt habe, dass der Umgangsboykott nie von meiner Seite, sondern immer nur von ihr aus ging. Aber Umgang hat ja auch nichts mit Sorgerecht zu tun (sagte der Richter und vermischte dieses selber die Verhandlung durch).

Jetzt mache ich mir natürlich Gedanken... was kann der Richter von mir bei der zweiten Verhandlung wollen? Warum konnte er sich so nicht entscheiden? Oder wollte er einfach sehen, wie die Zeit und der Umgang weiterläuft?

Hat von euch jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir Tipps geben?

Sag schon mal danke,

Truckdaddy
Gespeichert
Coldeyes
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 74


aka Markuz


« Antwort #1 am: 06. November 2008, 17:34:10 »

Wie ist es gelaufen?
Hoffentlich +
Gespeichert

Das Leben ist so wie mit einer Schachtel Praline... Man weiß nie was man da bekommt...
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #2 am: 06. November 2008, 17:35:44 »

Ich fürchte  thumbdown

Sonst wäre er wohl schon hier gewesen.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Coldeyes
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 74


aka Markuz


« Antwort #3 am: 06. November 2008, 17:46:35 »

Oder er ist gerade beim Feiern!
Gespeichert

Das Leben ist so wie mit einer Schachtel Praline... Man weiß nie was man da bekommt...
truckdaddy
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10


« Antwort #4 am: 09. November 2008, 17:37:14 »

Hi zusammen,

bisschen viel Stress die letzten Tage, sonst hätt ich mich schon früher gemeldet.

Urteil kommt in den nächsten 6 Wochen per Post. Also weiter bangen und hoffen.

Anzumerken wäre noch, dass mein Sohn neuerdings lt. Aussage der KM des öfteren Montags Bauchschmerzen hat und nicht zur Schule geschickt werden kann, wenn er bei mir war. Mmmh... die Bauchschmerzen brauchen lange bei ihm... zur zeit ist er durch meine Arbeit nämlich von Freitag mittag bis Samstag abend bei mir, da ich Sonntags früh zur Arbeit muss. Meinte meine RA auch so....

Warten wirs ab, was noch so kommt.

Viele Grüße
Truckdaddy
Gespeichert
truckdaddy
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10


« Antwort #5 am: 26. November 2008, 19:53:06 »

Hallo zusammen,

so da wäre ich wieder. Der Beschluss des Gerichtes liegt vor.  thumbup

Ich behalte das gemeinsame Sorgerecht mit der KM, ABER das ABR als auch die gesundheitliche Sorge gehen alleinig auf die KM über. Meine Anwältin meint, auch da für gemeinsame Bestimmung kämpfen. Was meint ihr?

Kann auch gerne das Urteil einstellen, dauert nur was zum tippen!

Viele Grüße
Truckdaddy
Gespeichert
Davedaddy
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1


« Antwort #6 am: 27. November 2008, 10:59:55 »

Hallo Truckdaddy,

ich kann Deinen Fall sehr gut nachvollziehen, ich selber habe ähnliche Erfahrungen gemacht.

Also erst einmal würde ich weiterhin um eine gemeinsame Bestimmung kämpfen, dass zeigt, dass Dir Dein Kind nicht egal ist. Ich würde allerdings aufpassen, dass Du es nicht auf dem Rücken des Kindes austrägst. Hier gab es mal einen ganz berühmten Fall, indem ein Richter das bestrittene Kind in einen Kreis gestellt hat und die klagenden Parteien jeweils an einen Arm des Kindes hat ziehen lassen. Ziel war, wer es schafft, das Kind auf seine Seite zu ziehen. Einer der Parteien hat sofort losgelassen, um dem Kind nicht weh zu tun und hat lieber auf sein Recht verzichtet. Dieser Partei wurde dann auch das Sorgerecht zugesprochen.

Was ich damit sagen will, man muss um sein Kind kämpfen, aber ohne das das Kind darunter leidet. Du hast noch die Möglichkeit, mit Deinem RA am Oberlandesgericht eine Beschwerde einzureichen. Die Richter des OLG überprüfen dann auf Verfahrensfehler des Richters und können die Entscheidung des Richters am Amtsgericht kippen, wenn sie feststellen, dass er Hinweise und Fakten nicht beachtet hat, falsc h bewertet hat oder Tatsachen vermischt hat.

Derartige Prozesse sind langwierig, können aber u. U. auch in Eilverfahren durchgesetzt werden, das hängt wiederrum von dem jeweiligen OLG ab.

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen und ich drücke Dir auf jeden Fall alle Daumen!

Kümmere Dich jetzt erstmal um Dein Kind und zeige ihm, dass Du ein guter Vater bist, dann wird Dein Kind bei etwaigen Anhörungen auch immer gute Worte für Dich haben!

Viele Grüße aus Weimar

Davedaddy
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: 2. Sorgerechtsverhandlung - KM besteht weiterhin auf ASR
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team