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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 15:15:54 *
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Autor Thema: Einreise nach Deutschland mit Unterhaltsschulden  (Gelesen 1440 mal)
Yorkie
Gast
« am: 01. November 2008, 22:31:44 »

Hi.
Meine Anfrage wird etwas bloede klingen, da ich mich wahrscheinlich wie ein Drueckeberger anhoeren werde, aber das ist eine lange Geschichte und ich wuerde es vorziehen das hier nicht breitzutreten.
Ich bin Deutscher und lebe permanent seit mehreren Jahren im europaeischen Ausland. Nun moechte ich nach Deutschland auf Urlaub kommen mit meiner Familie (Frau und 2 Kinder), weiss aber nicht ob ich Schwierigkeiten bei der Einreise bekomme, weil ich ein unehelichen Sohn in Deutschland habe, fuer den ich keinen Unterhalt bezahle. Ich habe zwar noch nie etwas gehoert von der Regierung das ich etwas bezahlen soll (ebenso das jeder wusste wo ich bin), aber das heisst ja nicht das ich bei der Einreise nicht Probleme mit den Behoerden bekomme. Vielleicht liegt ja ein Haftbefehl vor oder sowas. Ich habe wirklich keine Ahnung. Mir ist das wichtig, weil meine Familie nicht ein Wort Deutsch spricht und noch nie in Deutschland war und sie waeren komplett verloren ohne mich da, weil sie ja auch niemanden kennen. Hat jemand eine Idee wie die Rechtslage ist in so einem Fall? Kann ich theoretisch verhaftet werden bei der Einreise?
Danke
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Jemmy
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*rotzfrech*sagt LG


« Antwort #1 am: 01. November 2008, 22:46:13 »

Hallo Yorkie

Willkommen bei VS.de

In welchem europäischen Land lebst du? Unabhängig davon, kannst du davon ausgehen, dass du es wüßtest, wenn ein Haftbefehl wegen verletzung der Unterhaltspflicht gegen dich vorliegen würde. Bevor der erlassen wird, müssten ja Unterhaltsansprüche erstmal geltend gemacht und dir die Möglichkeit gegeben werden, diesen Ansprüchen nachzukommen-

Also: relax !!!

LG Jemmy
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« Antwort #2 am: 01. November 2008, 22:49:07 »

Moin,

sofern du in einem EG-Land lebst und deine Anschrift über ein Melderegister herauszubekommen wäre, solltest du schon von deiner Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 170 StGB) erfahren haben. Offensichtlich ist dir davon nichts bekannt, was das Risiko hingegen nicht mindert.

Ich bin mir unsicher, ob dir Konsequenzen drohen.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
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« Antwort #3 am: 01. November 2008, 23:02:52 »

Hallo

@Deep

Für einen Haftbefehl wäre es doch aber Voraussetzung, dass er seine Unterhaltspflicht verletzt hat, was aber widerum voraussetzt, dass er aufgefordert worden sein muß Unterhalt zu bezahlen und dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist.

Oder habe ich da einen Denkfehler ?

LG Jemmy
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« Antwort #4 am: 01. November 2008, 23:20:41 »

Nene, einen Denkfehler hast du nicht. Es kann hingegen ein Strafverfahren auch bei unbekanntem Wohnsitz eingeleitet werden. Er muss also noch nicht einmal wissen, dass er straffällig geworden ist. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wie wir alle wissen.
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« Antwort #5 am: 01. November 2008, 23:29:02 »

Hallo

@Deep

Naja, da hast du absolut recht, aber ich habe seine Aussage so gedeutet, dass sein Aufenthaltsort jederzeit bekannt war. Von daher hätte ein Unterhaltsanspruch ja zugestellt werden müssen und auch können, zumal er innerhalb der EU lebt. Wenn er also in seinen Ausführungen nichts verschwiegen hat, dürfte es auch keinen Haftbefehl geben, von dem er nichts weis.

LG Jemmy
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Yorkie
Gast
« Antwort #6 am: 02. November 2008, 00:14:28 »

Erstmal vielen Dank an Alle fuer die Antworten. Ich lebe in England und meine Adresse war den deutschen Behoerden bekannt bis ungefaehr 2006. Dananch bin ich umgezogen ohne eine Adresse zu hinterlassen. Hier in UK gibt es nicht so eine strenge Meldepflicht wie in Deutschland, aber ich bin auf der electoral roll, was so ungefaehr das gleiche ist wie das Melderegister in Deutschland. Ist keine Pflicht sich da einzutragen, habe es aber trotzdem getan. Es ist also kein Problem fuer die Behoerden mich ausfindig zu machen,wenn die das wollten. Jeder der £4 bezahlen wuerde koennte meine Adresse herausfinden,weil das oeffentlich zugaenglich ist.
Ich finde es schon etwas merkwuerdig, das ich hier nichts gehoert habe, aber ich renne da bestimmt auch nicht hinterher. Ich kenne halt nur die Rechtslage nicht, was mir bluehen koennte im Falle ich komme auf Urlaub nach Deutschland fuer eine Woche. Immerhin habe ich mein Leben in England, wo ich lebe, arbeite und eine Hypothek bezahle (plus andere nette Rechnungen). Im Falle einer Verhaftung koennte ich Haus und Hof verlieren, mal ganz davon abgesehen was mit meiner Familie geschehen wuerde ohne mich im fremden Land, wo die keinen verstehen oder kennen.
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« Antwort #7 am: 02. November 2008, 13:18:10 »

Hi,

Oder habe ich da einen Denkfehler ?

ja. Er weiß doch wohl, dass er ein Kind hat.

Unterhaltspflicht besteht kraft Gesetz. Für ein Strafverfahren braucht es keinen Titel. Das Thema hatten wir schon zig Mal.

Vielleicht liegt ja ein Haftbefehl vor oder sowas. Ich habe wirklich keine Ahnung.

Ich denke auch, dass Du von den deutschen Behörden gehört hättest. Zur Fahndung wird deshalb auch nicht ausgeschrieben.

mal ganz davon abgesehen was mit meiner Familie geschehen wuerde ohne mich im fremden Land, wo die keinen verstehen oder kennen.

Also ehrlich: Was bitte soll mit der Familie geschehen? Wir sind doch nicht Afghanistan, und in Deutschland kommt man auch mit Englisch weiter. Die großen Flughäfen sind alle international, für eine Buchung zurück nach England wird’s sprachlich ja wohl reichen.

Grüße
sky
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Yorkie
Gast
« Antwort #8 am: 02. November 2008, 13:43:55 »

Ja, ich weiss das ich ein Kind habe, aber da du die Vorgeschichte nicht kennst, wuerde ich es zu schaetzen wissen, wenn wir beim Thema bleiben koennten. Und ich moechte deine Frau mit einem 12 jaehrigen Kind und einem 1 jaehrigen Baby in einem Land sehen, wo du verhaftest wirst und sie mutterseelen allein stehen, nicht mal mein Auto fahren koennen und nicht wissen wenn zu kontaktieren oder was zu tun. Abgesehen von England haben sie noch nie Fuss auf europaeischen Boden gesetzt und kennen die Gepflogenheiten nicht!!!
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« Antwort #9 am: 02. November 2008, 14:36:57 »

Hi,

Ja, ich weiss das ich ein Kind habe, aber da du die Vorgeschichte nicht kennst, wuerde ich es zu schaetzen wissen, wenn wir beim Thema bleiben koennten.

Meine Antwort war überhaupt nicht an Dich gerichtet.

Ja, ich weiss das ich ein Kind habe, aber da du die Vorgeschichte nicht kennst, wuerde ich es zu schaetzen wissen, wenn wir beim Thema bleiben koennten. Und ich moechte deine Frau mit einem 12 jaehrigen Kind und einem 1 jaehrigen Baby in einem Land sehen, wo du verhaftest wirst und sie mutterseelen allein stehen, nicht mal mein Auto fahren koennen und nicht wissen wenn zu kontaktieren oder was zu tun. Abgesehen von England haben sie noch nie Fuss auf europaeischen Boden gesetzt und kennen die Gepflogenheiten nicht!!!

Ich denke, Du willst beim Thema bleiben? Das ist jetzt schon das dritte Mal, dass DU auf dieses Thema eingehst.

Erstens habe ich keine Frau, aber das macht ja nix. Zweitens wurde Dir bereits gesagt, dass nicht zur Fahndung ausgeschrieben wird (man liest nur das, was man lesen will). Drittens kannst Du Deine Frau für den Fall der Fälle instruieren, schließlich könntest Du auch aus anderen Gründen "abhanden“ kommen, also macht das immer Sinn. Oder verstehen sie Deine Sprache auch nicht? Viertens muss man für ein Taxi zum Flughafen und eine Flugbuchung die hiesigen Gepflogenheiten nicht kennen. Das läuft hier so ab wie in England.

Wie dem auch sei, Deine Frage nach der Verhaftung ist doch beantwortet. Im Übrigen interessiert mich die Vorgeschichte nicht.

Grüße
sky
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« Antwort #10 am: 02. November 2008, 14:55:38 »

@Yorkie

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