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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 15:10:09 *
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Autor Thema: Berechnung des Unterhalts / Ermittlungsbogen  (Gelesen 1487 mal)
Stef
Schon was gesagt
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Beiträge: 7


« am: 27. Oktober 2008, 10:48:55 »

Hallo zusammen!

ich habe eine Frage bezüglich des "Ermittlungbogens" und der Anfrage bei meinem Arbeitgeber über meinen Arbeitsverdienst, welchen ich vom zuständigen Landratsamt bekommen habe.

Kurz meine Geschichte:
ich habe eine Tochter (10 Jahre) mit meiner Ex-Freundin zusammen, ich bin für das Kind Unterhaltpflichtig und zahle sein sieben Jahren regelmäßig. Davor konnte ich aufgrund von Studium/Umschulung nur teilweise zahlen, habe aber alle darus resultierenden Schulden an das zuständige Landratsamt schon vor Jahren zurückgezahlt.

2001 wurde der zu zahlende Unterhalt aufgrund meines Gahalts berechnet
2005 habe ich den Arbeitgeber gewechselt, meinen Unterhalt neu berechnen und beurkunden lassen
Anfang 2007 habe ich eine Gehaltserhöhung gemeldet, durch die ich aber in der selben Unterhaltsstufe geblieben bin
Vor einem Monat habe ich eine weitere Gehaltserhöhung gemeldet, durch die ich nun in eine höhere Stufe rutschen werde und nun eben diese Berechnung für meinen neu zu zahlenden Unterhalt benötige.

Und jetzt kommt es:
Anstelle der neuen Berechnung habe ich nun zwei Fragebögen erhalten in denen ich und mein Arbeitgeber meine Einkünfte der letzten 12 Monat offen legen sollen, ich soll meine zu zahlende Miete, meine Krankenversicherung, meine Kontostände, die Personen die mit mir zusammenleben angeben uns so weiter und so fort

Hat jemand mit sowas Erfahrung? Muss ich das wirklich alles angeben? Warum musste ich das die letzten zehn Jahre noch nie angeben, und jetzt auf einmal, nachdem ich mich doch bei jeder Gehaltsänderung von mir aus melde? Ich komme mir ehrlich gesagt vor wie ein Krimineller, der seinem Bewährungshelfer zu Auskünften verdonnert wurde.

Danke schonmal für Eure Antworten!
Stef
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midnightwish
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« Antwort #1 am: 27. Oktober 2008, 10:52:09 »

Hallo Stef,

Von wem stammt der Ermittlungsbogen? Vom JA oder von der ARGE? Was steht im Anschreiben? Geht es um KU doer evtl. um BU?

Tina
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Daisy
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« Antwort #2 am: 27. Oktober 2008, 10:58:53 »

Hallöchen,

also meines Wissens nach, bist du verpflichtet deine Einkünfte (letzte 12 Monate) + Sonderzahlungen (Urlaubs- u. Weihnachtsgeld usw.) sowie Steuerbescheid vorzulegen.
Dagegen kannst du Miete, berufsbedingte Aufwendungen (z.B. Fahrkosten, Arbeitskleidung und dergleichen) und Beträge die du für die Altersvorsorge zahlst abziehen.
Deinen Kontostand und ob und mit wem du zusammenlebst geht die Herrschaften allerdings nicht das Geringste an!

LG Daisy
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Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Stef
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« Antwort #3 am: 27. Oktober 2008, 11:00:07 »

Vom Kreisjugendamt, welches ich eigentlich seit Jahren (ca. seit 2004) als Ansprechpartner habe...
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Uli
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VS-Fossil


WWW
« Antwort #4 am: 27. Oktober 2008, 11:05:27 »

Ich komme mir ehrlich gesagt vor wie ein Krimineller, der seinem Bewährungshelfer zu Auskünften verdonnert wurde.

Hallo Stef,

ich denke mal, dass Du einen Standardfragebogen erhalten hast. Die Frage nach Ersparnissen und eventuellem Zusammenleben mit einer Lebensgefährtin käme dann zu Tragen, wenn du nicht den Mindestunterhalt zahlen könntest (Herabsetzten des Selbstbehaltes wg. Kostenersparnis). In Deinem Fall würde ich das unbeantwortet lassen.

LG, Uli
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Ariba
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« Antwort #5 am: 27. Oktober 2008, 11:09:35 »

Hi,

Deinen Kontostand und ob und mit wem du zusammenlebst geht die Herrschaften allerdings nicht das Geringste an!

LG Daisy

Kurze  Frage: Geht der Kontostand der ARGE und dem JA tatsächlich nichts an? Bei PKH Antrag musste ich alle Hüllen fallen lassen.

Gruß
Ariba
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Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!
Uli
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VS-Fossil


WWW
« Antwort #6 am: 27. Oktober 2008, 11:13:21 »

Geht der Kontostand der ARGE und dem JA tatsächlich nichts an? Bei PKH Antrag musste ich alle Hüllen fallen lassen.

Solange der Mindestunterhalt bezahlt wird, sicher nicht.
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Ariba
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« Antwort #7 am: 27. Oktober 2008, 11:22:24 »

Hi Uli,

besten Dank für die schnelle Antwort!
Bei Stef versucht es das JA da mal wieder wohl.

Gruß
Ariba
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brille007
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« Antwort #8 am: 27. Oktober 2008, 12:13:05 »

Geht der Kontostand der ARGE und dem JA tatsächlich nichts an? Bei PKH Antrag musste ich alle Hüllen fallen lassen.

bei der Zumessung von Unterhalt spielt das Arbeitseinkommen die entscheidende Rolle; bei PKH geht es um Vermögen; genauso wie beim Bezug von Sozialleistungen.
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Stef
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« Antwort #9 am: 27. Oktober 2008, 13:11:32 »

Danke für die vielen und schnellen Antworten!

Ich habe auch schon ein Ergebnis, denn ich habe dem KJA mitgeteilt, dass ich die Formulare nicht ausfüllen werde, und das kam nun als Antwort heraus:

"Sollte die Mutter damit einverstanden sein, dass wir den Unterhalt aufgrund nur einer Monatsverdienstbescheinigung berechnen müßte Frau XXXX uns dies schriftlich mitteilen, wir werden Ihnen dann die aktuellen Höhe des mtl. Unterhalts mitteilen"

Denke also im Moment, dass der Kelch an mir vorübergegangen ist...

Beste Grüße, Stef
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brille007
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« Antwort #10 am: 27. Oktober 2008, 13:43:14 »

Moin Stef,

"Sollte die Mutter damit einverstanden sein, dass wir den Unterhalt aufgrund nur einer Monatsverdienstbescheinigung berechnen müßte Frau XXXX uns dies schriftlich mitteilen, wir werden Ihnen dann die aktuellen Höhe des mtl. Unterhalts mitteilen"

Ich denke, Du missverstehst hier etwas; die Betonung liegt auf dem Wort "einer" - denn in der Regel wird ein Zwölftes des Jahreseinkommens und nicht nur ein (beliebiger) Monat zur Unterhaltsberechnung herangezogen.

Grüssles
Martin
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« Antwort #11 am: 27. Oktober 2008, 13:57:27 »

Hallo Stef,

Martin hat Recht. Wir haben uns nur zu den Spareinlagen und einem möglichen Zusammenleben geäussert. Das Jugendamt (oder Deine Ex)  hat ein Anrecht auf die Verdienstabrechnungen der letzten 12 Monate und den letzten Steuerbescheid.

Vor einem Monat habe ich eine weitere Gehaltserhöhung gemeldet, durch die ich nun in eine höhere Stufe rutschen werde und nun eben diese Berechnung für meinen neu zu zahlenden Unterhalt benötige.

Was ich nicht verstehe: Warum meldest Du freiwillig eine Gehaltserhöhung Huch

LG, Uli
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Stef
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« Antwort #12 am: 27. Oktober 2008, 14:01:20 »

Moin Stef,

Ich denke, Du missverstehst hier etwas; die Betonung liegt auf dem Wort "einer" - denn in der Regel wird ein Zwölftes des Jahreseinkommens und nicht nur ein (beliebiger) Monat zur Unterhaltsberechnung herangezogen.

Grüssles
Martin

Bis jetzt wurde bei mir immer nur von einem Monatsgehalt aus der Unterhalt berechnet, da ich aber in einer Branche arbeite, in der es kein 13. oder 14. Gehalt gibt, entspricht bei mir ein Monatsgehalt immer 1/12 des Jahreseinkommens   
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« Antwort #13 am: 27. Oktober 2008, 15:56:38 »

Moin Stef,

Bis jetzt wurde bei mir immer nur von einem Monatsgehalt aus der Unterhalt berechnet, da ich aber in einer Branche arbeite, in der es kein 13. oder 14. Gehalt gibt, entspricht bei mir ein Monatsgehalt immer 1/12 des Jahreseinkommens  

eine solche Branche gibt es unterhaltsrechtlich nicht; zumindest nicht in dem Sinne, dass jedes Kind weiss, dass jedes beliebige Monatsgehalt immer exakt einem Zwölftel des Jahresgehalts entspricht. Überdies könnte es in den vergangenen 12 Monaten ja auch eine Gehaltserhöhung gegeben haben. Oder geldwerte Zusatzleistungen wie Firmenwagen, Mitarbeitereinkauf, Betriebsrente, Boni etc.

Es lohnt jedenfalls nicht, als Pflichtiger auf der Vorlage nur einer einzigen Gehaltsabrechnung zu bestehen; der Unterhaltsberechtigte hat IMMER Anspruch auf die letzten 12. Wenn sich dabei herausstellt, dass das unterhaltsrelevante Netto über's Jahr tatsächlich immer genau gleich ist - umso besser. Einen diesbezüglichen Automatismus gibt es jedoch nicht.

Grüsles
Martin
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« Antwort #14 am: 27. Oktober 2008, 16:11:51 »

Es lohnt jedenfalls nicht, als Pflichtiger auf der Vorlage nur einer einzigen Gehaltsabrechnung zu bestehen; der Unterhaltsberechtigte hat IMMER Anspruch auf die letzten 12.

Hmm, vielleicht sollten das die KJAs, mit denen ich zu tun hatte mal erzählt bekommen, denn wie anfangs geschrieben, wurde ich in den letzten 10 Jahren NIE nach einer Aufstellung meiner Gehälter der letzten 12 Monate gefragt...

Danke trotzdem, denn nun weiß ich anscheinend mehr wie die KJA-Beamten 
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« Antwort #15 am: 27. Oktober 2008, 16:43:37 »

Moin,

Hmm, vielleicht sollten das die KJAs, mit denen ich zu tun hatte mal erzählt bekommen, denn wie anfangs geschrieben, wurde ich in den letzten 10 Jahren NIE nach einer Aufstellung meiner Gehälter der letzten 12 Monate gefragt...

Du kannst denen auch erzählen, dass Du seit 10 Jahren immer an der gleichen Stelle im Halteverbot stehst und das nie beanstandet wurde. Oder dass DU jedes Wochenende alkoholisiert Auto fährst und noch nie erwischt wurdest - ein "Gewohnheitsrecht" erwächst daraus trotzdem nicht.

Wenn Deine Einkünfte tatsächlich immer identisch sind - wo genau ist das Problem, die geforderten 12 Gehaltsabrechnungen vorzulegen? Es sind nur ein paar Stück Papier; dieser Thread hier hat vermutlich schon mehr Zeit gekostet als die restlichen 11 auch zu kopieren und vorzulegen.

Wenn Du allerdings wortreich und fortgesetzt in Frage stellst, dass die Gesetze auch für Dich gelten, wirft gerade diese Weigerung die Frage danach auf, was Du zu verbergen hast...

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« Antwort #16 am: 27. Oktober 2008, 16:59:15 »

In dem Thread ging es um viel mehr, und die Antwort von Daisy "Deinen Kontostand und ob und mit wem du zusammenlebst geht die Herrschaften allerdings nicht das Geringste an! " war z.B. sehr hilfreich.

Und nur weil ich nichts zu vergergen habe bedeutet es eben nicht, dass ich denen jede Frage beantworte, die sie mir stellen...

Beste Grüße,
Stefan


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Bonnie 2


« Antwort #17 am: 27. Oktober 2008, 17:13:20 »

Hi Stef

Zitat
Und nur weil ich nichts zu vergergen habe bedeutet es eben nicht, dass ich denen jede Frage beantworte, die sie mir stellen...
Also war der Hinweis, dass Du verpflichtet bist Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate vorzulegen, nicht hilfreich?

OK. Vielleicht sagt KM Nein und Du stehst demnächst vor Gericht wegen einerKlage auf Auskunft, welche selbst unstrittig ist.

Was brille007 glaube ich sagen wollte - es macht keinen Sinn, einfach nur Recht haben zu wollen und dabei für sich selbst eigene Regeln aufzustellen, die so leicht angreifbar sind.

Ist halt Dein Ding.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
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« Antwort #18 am: 27. Oktober 2008, 17:23:33 »

In dem Thread ging es um viel mehr, und die Antwort von Daisy "Deinen Kontostand und ob und mit wem du zusammenlebst geht die Herrschaften allerdings nicht das Geringste an! " war z.B. sehr hilfreich.

eben. Und in derselben Antwort #2 schrieb Daisy (zutreffenderweise) auch:
also meines Wissens nach, bist du verpflichtet deine Einkünfte (letzte 12 Monate) + Sonderzahlungen (Urlaubs- u. Weihnachtsgeld usw.) sowie Steuerbescheid vorzulegen.

Deshalb ist es relativ sinnfrei, auch in Antwort #16 immer noch trotzig auf einem
Und nur weil ich nichts zu vergergen habe bedeutet es eben nicht, dass ich denen jede Frage beantworte, die sie mir stellen...
zu bestehen. Nicht für jeden Einzelfall wird ein neues Formular entwickelt. Es ist allerdings ausserordentlich vorteilhaft, den Unterschied zwischen "Muss" und "Kann"-Bestimmungen zu kennen. Ansonsten wird aus dem vermeintlichen "Mut", es "denen" mit der Nichtbeantwortung ihrer Fragen mal richtig gezeigt zu haben, ganz leicht ein Eigentor.

Just my 2 cents
Martin
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midnightwish
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« Antwort #19 am: 27. Oktober 2008, 17:28:43 »

Mal ne ganz andere Frage:

Du hast vor eine Monateine Gehaltserhöhung. Nun legst du die aktuelle Bescheingung voon diesem Monat vor mit Gehalt x+y, daraus berechent sich dann der KU z.

Legst du nun wie üblich dieBescheinigugnen der letzten 12 Moante vor ist die Berechnung: [10*x + 2*(x+y)]/12. Daraus Resultiert der KU w, wobei w<z sein wird. Warum willst du eigentlich mehr zahlen als du müßtest?

Tina
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Stef
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« Antwort #20 am: 27. Oktober 2008, 17:42:27 »

Mal ne ganz andere Frage:

Du hast vor eine Monateine Gehaltserhöhung. Nun legst du die aktuelle Bescheingung voon diesem Monat vor mit Gehalt x+y, daraus berechent sich dann der KU z.

Legst du nun wie üblich dieBescheinigugnen der letzten 12 Moante vor ist die Berechnung: [10*x + 2*(x+y)]/12. Daraus Resultiert der KU w, wobei w<z sein wird. Warum willst du eigentlich mehr zahlen als du müßtest?

Tina

Eine sehr gute Frage... Im Umkehrschluss bedeutet das nämlich, dass mein zu zahlender Unterhalt bis jetzt eigentlich immer bei den KJAs falsch berechnet wurde, da diese eben zur jeweiligen Neuberechnung immer nur einen aktuellen Lohnzettel wollten...

Und dann nochmals: Die Fomulierung "bedeutet es eben nicht, dass ich denen jede Frage beantworte, die sie mir stellen" bedeutet, dass ich eben nicht jede Farge beantworten muss. Bedeutet also "mit wem ich zusammenwohne: nein", "12 Monatsabrechungen: ja", "Stand meines Bankkontos: nein" usw...

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midnightwish
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« Antwort #21 am: 27. Oktober 2008, 18:11:37 »

Die 12 Monatsabrechnungen, sowie der Lohnsteuerbescheid sind Dinge, die zur Berechnung herangezoigen werden dpüren, von daher hat das JA da auch eine nAnspruch diese zu fodern.

Alle anderen Fragen würde ich schlicht und einfach unbeantwortet lassen und auf eine Reaktion warten. Sollte dann noch was kommen würde ich nach der Rechtsgrundlage für die weiterführenden Auskünfte fragen und mir diese schriftlich geben lassen.

Soweit ich es interpretiert habe bist du weit weg davon ein Mangelfall zu sein, also gehen ihnen Vermögenswerte etc. nichts an.

Allenfalls noch Infos zu berufsbedingten Aufwendungen und privater Altersvorsorge, da diese ja unterhaltsmindernd wirken. Wenn du magst kannst du ja mal deien zahlen nennen undhierrechnen einige gerne. Dann hast du mal ne hausnummer und kannst mit der berechnung des JA vergleichen.

Tina
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sky
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« Antwort #22 am: 28. Oktober 2008, 21:19:19 »

Hi,

Und dann nochmals: Die Fomulierung "bedeutet es eben nicht, dass ich denen jede Frage beantworte, die sie mir stellen" bedeutet, dass ich eben nicht jede Farge beantworten muss. Bedeutet also "mit wem ich zusammenwohne: nein", "12 Monatsabrechungen: ja", "Stand meines Bankkontos: nein" usw...

von welcher Abteilung kommt denn das Schreiben. Der Beistand hat in genau dem Umfang Anspruch auf Auskunft, wie der betreuende Elternteil. Die Unterhaltsvorschusskasse hat weitergehende Auskunftsansprüche. Kontostand braucht m.E. in beiden Fällen nicht angegeben werden.

Grüße
sky
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