Kurz mal ein Beispiel aus der Praxis. Das JA D`drf hatte die Beistandschaft meines Sohnes und obwohl ich das ASR nun habe, bekommen die ihre EDV anscheinend nicht auf die Reihe. Daher kam gestern Post von denen. Auszug:
bisher festgelegter Unterhalt : € 312,00 entspricht 106,50% von € 365,00 (nachdem KG abgezogen wurde!)
ab dem 01.01.09 gilt: € 402,00 entspricht 106,50% des gültigen Mindestunterhalt von € 377,00
abzügl. neues hälftiges Kindergeld - € 82,00
neuer zu zahlender Unterhaltsbetrag: € 320,00
also € 8,00 mehr als bislang.
Grüße!
Sorry- vergessen: Mein Sohn ist 14 Jahre alt.
ich weiss nicht was daran nicht korrekt ist:
Mindestunterhalt 2008: 365,- EUR * 106,5% = 389,- EUR (gerundet) - halbes KG 77,- = 312,- EUR Zahlbetrag
Mindestunterhalt 2009: 377,- EUR * 106,5% = 402,- EUR (gerundet) - halbes KG 82,- = 320,- EUR Zahlbetrag
alles richtig gemacht

Gruss Sash