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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 14:57:25 *
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Autor Thema: Scheidungskosten??  (Gelesen 640 mal)
waller
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« am: 10. August 2004, 08:24:17 »

Hallo!
ich hoffe es kann mir hier jemand weiterhelfen! ist es für mich billiger, wenn meine "nochfrau" die scheidung einreicht? sie arbeitet nicht und hat ausser meinem unterhalt auch sonst keine einkünfte. ich habe gehört, dass es billiger ist, wenn sie die scheidung einreicht - weil sie unter dem "einkommenssatz" liegt. stimmt das?

und noch eine frage!
wie verhält sich der zu zahlende unterhalt, wenn sie wieder arbeiteb geht? gibt es da eine faustregel was ich dann weniger zahlen muss? ( evtl. prozentual )
wir wollen das möglichst ohne anwalt regeln, weil die kosten ja doch sehr hoch sind!

danke schonmal für eure antworten!

liebe grüsse
waller
Gespeichert
piri68
Schon was gesagt
*
Beiträge: 10


« Antwort #1 am: 10. August 2004, 09:07:17 »

Hallo Waller,
also ich bin kein Jurist, aber ich glaube, daß die Kosten einer Scheidung unabhängig davon ist, wer diese einreicht. Die anfallenden Geführen (für RA, Gericht etc.) richten sich nach dem sog. Streitwert (Einkommen, Schulden, etc. des Ehepaares).
Es könnte allerdings sein, daß Deine Ehefrau PKH (Prozesskostenhilfe) bekommt, da sie kein Einkommen hat. Ob und wieviel sie davon dann zurückzahlen muß weiß ich nicht.
Bzlg. Unterhalt bin ich leider ahnunslos.... aber ich denke, daß Du zumindest mehr Angaben machen mußt, wenn Du genauere Angaben haben möchtest, z.B. :
Gibt es Kinder.... wenn ja wie alt?
Hat Deine Frau früher gearbeitet?
Wieviel würde Deine Frau verdienen, wenn sie arbeiten geht?
etc. etc.
Gruß
Elke
Gespeichert
Melly
Gast
« Antwort #2 am: 10. August 2004, 11:24:09 »

Hallo Waller,

Deine Frau kann PKH beantragen.
Das meinst Du wohl damit.
Wenn Ihr Euch einig seit, dann reicht ein Anwalt, der von ihr beauftragt wird.

Aber vergesse nicht, Du hast auch Gerichtskosten zu tragen, da der Staat von beiden Seiten kassiert.
Die Gerichtskosten werden vom Einkommen und Streitwert errechnet.
Gruß
Melly

Ps: aber vorsichtig sein...könnte sein, daß man sagt, Du sollst Prozesskostenvorschuß für die Frau zahlen.
Gespeichert
waller
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« Antwort #3 am: 11. August 2004, 11:19:31 »

huhu!
danke erstmal für die antworten. wir sind uns, was das finanzielle angeht einig bzw. haben wir das unter uns geregelt. die unterhaltszahlungen für meine frau und mein kinder ( 3 u 5 ) habe ich beim anwalt berechnen lassen. sie hat vorher als MTA gearbeitet und ca. 750€ verdient bevor die kinder kamen. was ich jetzt gerne wissen würde, wenn sie z.B. 400€ im monat verdienen würde, um wieviel ich den unterhalt kürzen kann. wir wollen es wenns möglich ist, das ohne anwalt regeln. denn der kostet ja wieder geld!
ansonsten haben wir auch alles, was möbel usw betrifft unter uns geregelt.

liebe grüsse
waller
Gespeichert
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