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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 14:56:36 *
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Autor Thema: kuriose Unterhaltsrechnung...werde langsam zum Pflegefall  (Gelesen 3559 mal)
nullkommanix
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« Antwort #25 am: 29. November 2008, 09:46:02 »

Hallo,

habe Post von meinenm Anwalt bekommen, dass die Forderung von der Ex, den Bonus in den Gehaltsdurchschnitt mit einzurechnen um den TU zu erhöhen, fallen gelassen wurde. Soll nur etwas unterschreiben, dass wenn es einen Bonus im nächsten Jahr gebe, ich ihn dann rechtsmäßig teile. Das hatten wir eigentlich schon vor der Trennung unter uns ausgemacht. Prima, hier wurden nur Anwaltskosten generiert, was soll das ganze ?

Jetzt habe ich mal wieder eine Frage (also es kommt ja immer was neues). Habe über Bekanntre erfahren, dass die Ex nichts für den Hort meiner Tochter zahlen muß, da sie angegeben hat kein Einkommen zu haben. Schön und gut wenn das so ist, aber nächstes Jahr müssen wir ja noch zusammen die Steuererklärung für 2008 machen. Spätestens dann wird auffallen (läuft ja alles übers Finanzamt), das doch Einkommen vorhanden ist, nähmlich meins (sie arbeitet ja nur Stundenweise mit durchscnittlichen Einkommen von 150 Euro). Kann ich dann der angeschmierte sein ?  c

Grüße und an alle ein schönes Wochenende.

Nullkommanix


 
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Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
nullkommanix
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« Antwort #26 am: 29. November 2008, 21:07:24 »

Hallo zusammen,

UPS, war jetzt meine Frage vollkommen daneben oder ist Sie einfach untergegangen ? Wäre nett wenn jemand sich aüssern würde.

Danke und einen schönen Abend noch,

Nullkommanix
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #27 am: 29. November 2008, 21:45:18 »

Beides!

Zumindest ich habe sie nicht verstanden und am WE ist hier meistens nur ein halbe Besetzung.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
nullkommanix
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« Antwort #28 am: 30. November 2008, 10:52:33 »

Hallo Beppo,

ja, sorry war auch undeutlich. Vielleicht ist es auch bei den Haaren herbeigezogen.

Damals als die Trennung erfolgte wollte meine Ex das ich den zukünftigen Hort zahle (um die 230 Euro). Ich habe ihr gesagt,  wenn sie mehr arbeiten würde als die paar Stunden im Monat, der Hort  in die Unterhaltberechnung gerne mit einbezogen werden kann, aber das ich nicht einsehe, das das Kind bis 17:00 Uhr in einem Hort untergebracht wird wenn es nicht notwendig ist. Jetzt habe ich mitbekommen, dass der Hort ihr nichts kostet, da sie doch angegeben hat, das sie kein Einkommen hat. Ist eigentlich eine wunderbare Lösung. Damals hatten wir noch mein Einkommen angegeben, deswegen wurden die 230 Euro errechnet. Dann kam die Trennung und die Tochter wurde im Hort untergebracht aber auf einmal kostet der Hort nichts mehr. Verstehe ich nicht. Bei der gemeinsammen Steuererklärung für das Jahr 2008 wird doch mein Einkommen angegeben und das passt doch nicht mit der Angabe -> kein Einkommen überein. Stichwort "gemeinsame Steuererklärung" Der Fiskus sieht uns doch noch als Familie. Ich habe Angst, das ich dann die Hortkosten plötzlich auf einen Schlag nachzahlen muß.

Gruß,
Nullkommanix
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Lausebackesmama
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #29 am: 30. November 2008, 10:59:09 »

Hallo Nullkommanix,

also m. W. ist es so, dass für die Berechnung der Kosten nur das Haushaltseinkommen zugrunde gelegt wird. Und zum Haushalt zählst Du ja nicht mehr. I.d.R. kommst Du Deinen Verpflichtungen durch die Zahlung von KU nach. Würdest Du für die Hortkosten miteinbezogen werden, würdest Du doppelgemoppelt berücksichtigt.

Was mich nur wundert:

wie gehen Halbtagsarbeit, Vollzeithort und Einkommen = 0 überein?

Selbst bei "nix" gibt es m. W. immer einen Mindestbetrag, der zu zahlen ist. Ruf doch einfach beim Träger an und lass Dir die Berechnung erläutern.

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
nullkommanix
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« Antwort #30 am: 30. November 2008, 11:54:12 »

Hallo Lausebackesmama,

Danke für deine Antwort. Es ist nicht Halbtagsarbeit, nur Stundenweise, daher das geringe Einkommen von ca. 150 Euro (400 euro Job ?)

wie gehen Halbtagsarbeit, Vollzeithort und Einkommen = 0 überein?

Tja, EHEPRÄGEND wahrscheinlich  rofl2  Ich kann dieses verdammte Wort nicht mehr hören  gun


Werde mich, wie du sagst, dort mal erkundigen. Sehe schon, wenn KM das erfährt ist nächster Ärger schon vorprogrammiert, aber man ist es ja schon gewohnt.  mad

Gruß,
Nullkommnix




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Lausebackesmama
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #31 am: 30. November 2008, 12:05:52 »

Moin,

bevor Du da anrufst, google mal nach dem Kita- bzw Kitakostengesetz des zuständigen Landkreises, Trägers, oder wer auch immer zuständig ist. Vielleicht beantwortet sich Deine Frage dann schon.
Zahlst Du allerdings EU, dürfte das auch Einkommen sein, das "haushaltsrelevant" ist.

LG LBM
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(Ernst Ferstl)
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« Antwort #32 am: 30. November 2008, 12:09:27 »

Stichwort "gemeinsame Steuererklärung" Der Fiskus sieht uns doch noch als Familie. Ich habe Angst, das ich dann die Hortkosten plötzlich auf einen Schlag nachzahlen muß.

Hi Nullkommanix,

ich gehe davon aus, Du meinst wirklich gemeinsame Veranlagung. Oder getrennte Veranlagung mit Realsplitting?

Beim Realsplitting gibt es diese Diskussion um den "Nachteilsausgleich", wozu neben einer Steuernachzahlung oft auch solche Sachen gezählt werden, wie Hortkosten, Krankenversicherungskosten, wegfallendes Wohngeld, was halt so am Einkommen gemäss Steuerbescheid hängt.

Diese Diskussion kann es aber nur dann geben, wenn die Unterhaltsberechnung auf Basis eines Nettogehalts ohne diese Steuervorteile gemacht wurde und der Verpflichtete dennoch diese Vorteile nutzen und für sich verbuchen will.

Aber bei Dir geht ja wohl die Berechnung noch von Steuerklasse III aus, der Vorteil ist im Unterhalt also schon eingepreist? Dann ist es wirklich ihr Problem, wenn sie sich einen Rabatt bei den Hortkosten erschlichen hat und das irgendwann nachzahlen muss. Ist aber nur meine Meinung.
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nullkommanix
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Beiträge: 78



« Antwort #33 am: 30. November 2008, 12:35:22 »

Hallo,

danke für die Antworten, werde mal rumgoogeln. Ich möchte nur Überraschungen vermeiden, oder zumindest in Grenzen halten.   men_ani Ich zahle z.Z. TU nicht EU.

Aber bei Dir geht ja wohl die Berechnung noch von Steuerklasse III aus, der Vorteil ist im Unterhalt also schon eingepreist? Dann ist es wirklich ihr Problem, wenn sie sich einen Rabatt bei den Hortkosten erschlichen hat und das irgendwann nachzahlen muss. Ist aber nur meine Meinung.

Genau, es geht um die Steuererklärung für 2008. In diesem Jahr bin ich ja noch in Steuerklasse III. (Ab 1.1.09 sieht es dann anders aus) Aber Hort ist z.Z. nicht in der Unterhaltsberechnung mit einbezogen. Darum auch damals der Streit.

Gruß,
Nullkommanix



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