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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: 4 jähriger Sohn
Seiten: [1]   Nach unten
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Autor Thema: 4 jähriger Sohn  (Gelesen 1241 mal)
Aufgehts
Schon was gesagt
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Beiträge: 13


« am: 29. September 2008, 10:10:23 »

Hallo erstmal,

bin durch Zufall auf diese Seite gestossen und hätte gerne kurz eure Hilfe. Kurz zu meiner Geschichte....

wir sind seit 11 Jahren zusammen, seit 5 Jahren verheiratet und haben einen Sohn der 4 Jahre alt ist. Ich bin Hauptverdiener, sie arbeitet seit kurzem wieder halbtags in der Zeit ist unser kleiner im Kindergarten, am Nachmittag kümmert sie sich natürlich um den kleinen. Ich komme aus beruflichen Grunden immer ziemlich spät nach Hause, oft ist er auch schon mal im Bett. Nun kommt es aus was für einen Grund auch immer zur Scheidung.

Wie wird in so einem Fall das Sorgerecht geregelt?? Natürlich ist es unverschämt zu sagen ich möchte das alleinige Sorgerecht, ( aus meiner Sicht hat sie aber es nicht verdient ihn überhaupt nochmal zu sehen, aber das spielt hier keine Rolle ) Der kleine ist nicht unehelich und ich gehe mal davon aus das er uns beide gleich lieb hat. Für eure Meinung wäre ich sehr Dankbar... Gruß
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Jemmy
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*rotzfrech*sagt LG


« Antwort #1 am: 29. September 2008, 10:26:52 »

Hallo Aufgehts

Willkommen bei VS.de

Da das Kind ehelich ist, habt ihr gemeinsames Sorgerecht, dass ABR ( Aufenthaltsbestimmungsrecht ) habt ihr ebenfalls beide. Das heißt, dass ihr Entscheidungen, die nicht alltäglich sind, gemeinsam treffen müsst. Soviel zur Theorie, die gelebte Praxis sieht leider meistens anders aus.

Du magst deine Gründe haben so etwas:
Natürlich ist es unverschämt zu sagen ich möchte das alleinige Sorgerecht, ( aus meiner Sicht hat sie aber es nicht verdient ihn überhaupt nochmal zu sehen, aber das spielt hier keine Rolle )

zu sagen, doch möchte ich dich darauf hinweisen, dass es den meisten hier in erster Linie um die Kinder geht und diese haben ein Recht auf Vater und Mutter.
Solltest du der Meinung sein, dass das Kind bei dir besser aufgehoben ist, wirst du das schon begründen müssen.

Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass ein Gericht, bei dieser Konstellation, dir das Kind zuspricht. Ein Chance auf ASR ( alleiniges Sorgerecht ) sehe ich nicht.

LG Jemmy
« Letzte Änderung: 29. September 2008, 10:29:50 von Jemmy » Gespeichert

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)

Eine EX ist wie Krieg. Einmal erlebt, bleibt sie bestimmend, bis ans Lebensende !

Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
midnightwish
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« Antwort #2 am: 29. September 2008, 10:28:57 »

Hallo aufgehts,

da ihr verheiratet seid besteht auch bei einer Scheidung das GSR. Das ASR wird einem Elternteil nur dann zugesprochen, wenn eklatantes Fehlverhalten, das das Kind gefährdet, vorleeigen würde.

Zitat
( aus meiner Sicht hat sie aber es nicht verdient ihn überhaupt nochmal zu sehen, aber das spielt hier keine Rolle )
Deine Sicht spielt auch keine Rolle, da ein Kind Vater und Mutter braucht. Und das Wort verdient wäre auch fehl am Platz, denn ein Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und beide Elternteile die Pflicht diesen Umgang wahrzunehmen und zu fördern.

Sie scheint die Hauptbezugspeson für euer Kind zu sein, von daher ist es wahrscheinlich, das das Kind nach der Trennung bei ihr bleibt.

Zitat
Ich komme aus beruflichen Grunden immer ziemlich spät nach Hause, oft ist er auch schon mal im Bett.

Wenn du euer Kind bei dir behalten möchtest wäre das ein Kriterium das es sehr schwierig macht, dein Vorhaben durchzusetzen.

Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
JensB2001
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« Antwort #3 am: 29. September 2008, 10:55:53 »

Hey

Zitat
  Natürlich ist es unverschämt zu sagen ich möchte das alleinige Sorgerecht, ( aus meiner Sicht hat sie aber es nicht verdient ihn überhaupt nochmal zu sehen, aber das spielt hier keine Rolle ) 

Das ist schon harter Tobak was du da sagst u denkst..

Wer hat sich so gesehen schon das SR verdient?
Hier gehts also nicht ums verdienen..denn da wäre dann wohl eben die Frage wer es sich womit verdient hat..

Entweder hast du gute Gründe für diese Aussage, also sprich es gibt Gründe die dagegen sprechen das die KM das SR inne hat, die hier aber bisher nicht zu erkennen sind, oder aber dieser Satz kommt eher aus "Gekränktheit" über die Trennung, dann würde ich dir aber den Tipp geben von so einem Denken u solchen Sätzen schnellsten Abstand zu nehmen..

Fakt ist, we schon erwähnt, ihr habt beides das SR u ABR.
Hauptbezugsperson war bisher die KM, u das wohl ohne das es Probleme in der Vergangenheit gab.
Daran wird sich dann wohl auch nach einer Trennung nichts ändern..

Sollte es allerdings aber gravierende Gründe geben die dagegen sprechen, wäre das was anderes, die wären dann aber zu benennen..

Zitat
und hätte gerne kurz eure Hilfe.

Welche Hilfe benötigst du denn?..bzw. zu was für Themen...Meinung hast du ja nun schon bekommen 

Gruß
Jens
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Aufgehts
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Beiträge: 13


« Antwort #4 am: 29. September 2008, 11:28:45 »

Vielen dank für die sehr hilfreichen Antworten...

ein fehlverhalten gegenüber unseren Sohnes war nicht der Fall und natürlich will ich ihm auch die Mutter nicht nehmen,
diese Aussage war meine Sicht und natürlich auf mich bezogen, dass allerdings wie ihr schon gesagt habt nichts mit dem kleinen zu tun......( verdient  mad3 schlechte formulierung)

Das ich das mal kurz zusammen fasse, es wird also wahrscheinlich auf ein GSR ausgehen und schwerwiegende entscheidung sollten nach dem Recht gemeinsam getroffen werden. Falls er bei ihr bleiben sollte, wie sieht das zeitliche aus, wie lange und wie oft kann ich ihn sehen und bei mir haben???

DS
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Jemmy
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*rotzfrech*sagt LG


« Antwort #5 am: 29. September 2008, 11:36:25 »

Hallo Aufgehts

Ich glaube du hast da etwas falsch verstanden. Das GSR habt ihr schon und solange niemand per Gericht daran rüttelt, bleibt das auch so.

Wenn nicht etwas gravierendes dagegen spricht, ist die übliche Umgangsregelung, Fr. 18:00 Uhr bis So. 18:00, Ferien hälftig, Hohe Feiertage im Wechsel.

Ihr könnt eine schriftliche Umgangsvereinbarung aufsetzen und beide Unterschreiben. Rechtlich bindend ist diese zwar nicht, macht es aber leichter im Falle einer Klage die eigenen Forderungen durchzusetzen respektive Forderungen auf Kürzung des Umganges der anderen Seite abzuschmettern.
Kannst du mit deiner EX vernünftig und konstruktiv reden? Habt ihr euch schon Gedanken über eure Zukunft und die eures Kindes gemacht und euch darüber unterhalten?

LG Thomas
« Letzte Änderung: 29. September 2008, 11:39:35 von Jemmy » Gespeichert

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)

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82Marco
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« Antwort #6 am: 29. September 2008, 11:42:35 »

Servus Aufgehts!
Ergänzend zu JEmmys Beitrag möchte ich Dir nahe legen, mit KM erst mal das sogenannte Wechselmodell (50:50-Umgangsregelung, soweit für Dich überhaupt praktikabel) anzudiskutieren. Wenn Euer Kind was "verdient", dann beide Elternteile zu gleichen Teilen und gleichberechtigt, egal ob verheiratet oder getrennt...

Grüße ausm Süden
Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Aufgehts
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« Antwort #7 am: 29. September 2008, 12:47:16 »

Kannst du mit deiner EX vernünftig und konstruktiv reden? Habt ihr euch schon Gedanken über eure Zukunft und die eures Kindes gemacht und euch darüber unterhalten?

es ist sicherlich möglich vernünftig mit ihr zu reden, nur da es sehr aktuell es, verzichte ich im moment darauf.

Meine Zukunft bin ich mir im klaren, was sie angeht ist mir ziemlich egal. Wo konstruktiv geredet werden muss ist wegen dem kleinen und das werden wir tun. 18 uhr fr - so 18 Uhr damit bin sicherlich nicht einverstanden, wenn ich Job mässig kürzer tretten muss werde ich das tun. 82Marco kannst du mir über das Wechselmodell näheres sagen oder wo kann ich das nachlesen?

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82Marco
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« Antwort #8 am: 29. September 2008, 12:56:39 »

Servus Aufgehts!
Wecheselmodell=Cochemer Modell -->Google ist Dein Freund!!

WM heisst nix anderes, dass beide Eltern hälftig die Kindesbetreuung übernehmen.
Wenn dies zwischen den Eltern so vereinbart wird, entfällt auch die Kindesunterhaltsverpflichtung (KU), was aber nicht abhalten soll, dem "bedürftigeren" Elternteil unter die Arme zu greifen...
Wechselmodell kann hier in D nur eine einvernehmlich Vereinbarung zwischen den Eltern sein, gerichtlich wird diese Umgangsvariante nicht ausgeurteilt, eher der Standard alle 2 Wochenenden und hälftige Ferienzeit.

Grüße ausm Süden
Marco
« Letzte Änderung: 29. September 2008, 12:59:15 von 82Marco » Gespeichert

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Jemmy
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« Antwort #9 am: 29. September 2008, 13:57:16 »

Hallo Aufgehts

es ist sicherlich möglich vernünftig mit ihr zu reden, nur da es sehr aktuell es, verzichte ich im moment darauf.
Gerade weil es aktuell ist, ist jetzt die Zeit um möglichst viel in trockene Tücher zu verpacken, denn wenn ein ruhiges reden, aus welchem Grunde auch immer, nicht mehr möglich ist, ist es zu spät.
Zitat
Meine Zukunft bin ich mir im klaren, was sie angeht ist mir ziemlich egal. Wo konstruktiv geredet werden muss ist wegen dem kleinen und das werden wir tun. 18 uhr fr - so 18 Uhr damit bin sicherlich nicht einverstanden, wenn ich Job mässig kürzer tretten muss werde ich das tun.
Sollten deine zu erwartenden Unterhaltsleistungen dadurch nicht mehr erbracht werden können, dann wird dir das Gericht was husten, insbesondere wenn nichts einvernehmlich geregelt ist, weil du der Meinung bist, es wäre zu früh. Gerade den Umgang solltest du so schnell wie möglich in deinem Sinne und mit den Zeiten regeln, welche du gerne hättest, soweit KM da mit macht.
Bei einer gerichtlichen Regelung wirst du mit aller Voraussicht mit genau dem aus dem Gerichtssaal kommen, was ich dir schon geschrieben habe. Es spielt dann überhaupt keine Mandoline, ob dir das reicht oder nicht.

LG Thomas
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« Antwort #10 am: 29. September 2008, 16:00:21 »

Hallo Leute,
mich schaudert ein wenig, wie hier Tipps hingegossen werden.

Als Ehemann bekommt man seid 1998 meist das GSR. Trotzdem gibt es sehr viele Väter, die mit GSR keinerlei Mitbestimmung haben und manchmal nicht einmal Umgang. Die Gesetze zum Sorgerecht und Umgangsrecht sorgen hauptsächlich dann für Sorge und Umgang, wenn Muttern beides will. Will sie Umgang nicht, kann man einige Jahre versuchen, Umgang einzuklagen - will sie die gemeinsame Sorge nicht leben, dann ist das halt so. Nachzulesen in 95% der Threads zum Umgangsrecht/Sorgerecht.
Ich bin ernsthaft der Überzeugung, dass es niemanden, außer den Gesetzesbuchdruckern, auffallen würde, wenn die diesbezüglichen §en einfach abgeschafft würden.

Das Wechselmodell ist für das Kind das wahrscheinlich beste Modell. Das ganze hat aber nun wirklich gar nichts mit dem Cochemer Modell zu tun und ist eingentlich nur dann "durchsetzbar", wenn Mama es eh will.

Sicher vor Umgangsboykott ist Mann eigentlich nur, wenn man die Kinder selbst bekommt. Das klappt nach meinem Wissen aber nur:
- wenn Mann eine Frau ist (kleiner Scherz am Rande)
- wenn man so pfiffig war, einfach mit den Kindern dort zu bleiben, wo man während der Ehe war und
- die Ex die Kids nicht einfach klaut und
- Mann seinen Job hinschmeisst und auf Vollzeitpapa geht und/oder
- die Ex die Kinder aus Desinteresse oder psychischen Problemen nicht unterhalten kann und freiwillig abgibt.

Spätestens nach dem Besuch eines Rechtsanwalts, wird deiner Ex klar werden, dass nach der Reform der Unterschied zwischen Kind haben und nicht haben der folgende ist:
- ohne: Unterhalt max. in den nächsten 6 Monaten - 3 Jahren, gleichzeitig Verpflichtung zum Kindesunterhalt, Umgangskosten
- mit: Unterhalt für Mutter und Kind bis das Kind 18-27 ist dazu noch Kindergeld...
Zwischen den beiden Lösungen findest du leicht den Wert eines Einfamilienhauses und ab dann wird sie sich an dem Kind verbeissen.

Gruß,
Michael
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« Antwort #11 am: 29. September 2008, 16:23:34 »

Hallo

@ Michael
- ohne: Unterhalt max. in den nächsten 6 Monaten - 3 Jahren, gleichzeitig Verpflichtung zum Kindesunterhalt, Umgangskosten
- mit: Unterhalt für Mutter und Kind bis das Kind 18-27 ist dazu noch Kindergeld...
Zwischen den beiden Lösungen findest du leicht den Wert eines Einfamilienhauses und ab dann wird sie sich an dem Kind verbeissen.

Deswegen, versuche ich ihm ja klar zu machen, dass er soviel regeln soll wie er kann, solange das noch machbar ist und eben kein RA das Dollarzeichen in den Augen hat. Natürlich ist das meiste davon nicht rechtlich bindend, aber es kann zu einem späteren Zeitpunkt helfen.

@Aufgehts

Eines muss dir klar sein, im deutschen Familienrech kann "Mann" ganz viel Recht haben, und trotzdem keines bekommen.

LG Jemmy
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« Antwort #12 am: 29. September 2008, 17:56:10 »

Danke....  cry_smile meine Stimmung,  aber vielen Dank für die ehrlichen Antworten.



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