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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 14:50:46 *
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Autor Thema: Erweiterung des Umganges nach 1 1/2 Jahren Umgangsboykott?  (Gelesen 3022 mal)
Agent_Zero
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« am: 25. September 2008, 18:09:33 »

Guten Abend,

ich habe mal eine Frage. Seit 1 1/2 Jahren betreibt die KM nun Umgangsboykott.

Letzter Umgang war Juli 07. Missbrauchsvorwürfe, Gutachten usw.

Mittlerweile ist das Strafverfahren eingestellt.....  schild_amen, das Gutachten positiv für mich.

Ende Oktober ist nun endlich der Scheidungstermin (mit Folgesachen). Ich möchte statt bisher (jeden 2. Sonntag von 10 - 17 Uhr) erreichen, meine Tochter von Freitag bis Sonntag zu bekommen.

Für einen BU besteht keine Grundlage mehr. Ich habe argumentiert (Brief an Gericht) dass das Kind sich so schneller im Alltag zurechtfindet und eher zur Ruhe kommt.

Hat man damit eine reelle Chance, dass der Umgang erweitert wird? Die kleine ist jetzt 4.

Danke und Gruss

Agent
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Mantra:

NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Agent_Zero
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« Antwort #1 am: 25. September 2008, 18:25:38 »

Moin,

ach ja, die Gutachterin, sowie der Leiter des Jugendamtes (der die begleiteten Umgänge betreut hat), werden gehört.

Gruss

Agent
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NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Weisnich
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« Antwort #2 am: 26. September 2008, 06:32:40 »

Hallo Agent0,
das BVerfG hat übrigens nette Stellungnahmen zum BU gemacht und zeigt klar auf, unter welchen Bedingungen BU zu beschließen ist.

Ich würde nicht Übernachtungen fordern, da der nächste Schritt erst mal eine Ausweitung tagsüber ist. Erst nach 6 Monaten würde ich dann Übernachtungen angehen.

Eine - eher rhetorische - Frage: Es wurde bei euch ein (Glaubwürdigkeits-) Gutachten gemacht, der den Vorwurf aufgeweicht hat. Gutachten plus RA plus ermittelnde Behörden kosten ca. 15-20k€. Wurde deine Ex für die falschen Beschuldigungen zur Rechenschaft gezogen?

Gruß,
Michael
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Agent_Zero
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« Antwort #3 am: 26. September 2008, 11:32:21 »

Hallo Weisnich,

Zitat
Ich würde nicht Übernachtungen fordern, da der nächste Schritt erst mal eine Ausweitung tagsüber ist. Erst nach 6 Monaten würde ich dann Übernachtungen angehen.

Da stimme ich Dir zu. Wäre ja auch kein Problem. Ich hoffe nur, dass aufgrund des Umgangsboykotts von 1 1/2 Jahren die Richterin einer Ausweitung zustimmt.

Mal ehrlich, jeden zweiten Sonntag von 10 bis 17 Uhr, ist nicht wirklich viel...

Zitat
Eine - eher rhetorische - Frage: Es wurde bei euch ein (Glaubwürdigkeits-) Gutachten gemacht, der den Vorwurf aufgeweicht hat. Gutachten plus RA plus ermittelnde Behörden kosten ca. 15-20k€. Wurde deine Ex für die falschen Beschuldigungen zur Rechenschaft gezogen?

Also es wurde ein gerichtliches Gutachten zur Ausräumung der Missbrauchsvorwürfe angefortert. 100 % positiv für mich ausgefallen....  Betreute Umgänge und Stellungnahme vom JA auch . . .

Unterlassungsklage beim zuständigen LG läuft bereits. Der Staatsanwalt hat die Akte bezüglich der Anzeige mit Verfügung vom 05.09.08 eingestellt.

Strafsache hat mich bisher 1200 Euro aus eigener Tasche gekostet. Gerichtskosten liefen über PKH, so wie bei ihr auch.

Gruss
Agent
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NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Agent_Zero
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« Antwort #4 am: 08. Oktober 2008, 16:57:47 »

Hallo,

einige von Euch kennen meine Geschichte ja bereits.

In Kurzfassung:

Trennnung von der KM im März 07. Seit 1 1/2 Jahren Umgangsboykott, 3 betreute Umgangstermine fanden statt.

Missbrauchsvorwürfe, Strafanzeige usw.  Die Strafanzeige wurde bereits eingestellt. Das Gutachten ist zu 100 % positiv für mich ausgefallen.

Die KM wehrt sich jedoch mit Händen und Füßen gegen alles und gegen jeden.

Nun wurde für den 14.11. der Haupttermin (Scheidung und Folgesachen) anberaumt. Die Gutachterin wurde geladen, sowie eine Dame vom Jugendamt, bei der ich mich am kommenden Freitag noch einem Gespräch unterziehen muss, bzw. soll.

Diese spricht dann, laut ihrer Aussage eine "Empfehlung" bei Gericht in der Verhandlung aus.

Ich weiss nicht, was ich machen soll.

Die Gegenseite pocht immer noch auf eine Zweitbegutachtung, da ihnen das Ergebnis nicht passt.

Nun hab ich tierisch bammel, dass der Gerichtstermin nicht positiv für mich ausgehen könnte, da die "Dame vom JA" mich ja praktisch überhaupt nicht kennt.

Könnt ihr mir helfen?

Danke und Gruss

Agent
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Bart
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« Antwort #5 am: 09. Oktober 2008, 08:44:32 »

Hallo Agent,

du hast doch die Chance bei der Dame vom JA am Freitag einen guten Eindruck zu hinterlassen.

Ich kann dir keine konkreten Tipps für das Gespräch geben. Aber im Forum findet sich bestimmt etwas.

 Auf jeden Fall würde ich mal davon ausgehen das sie dir gegenüber neutral ist.

Gruß Bart
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« Antwort #6 am: 09. Oktober 2008, 09:09:24 »

*zusammengeführt*
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
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« Antwort #7 am: 09. Oktober 2008, 12:48:41 »

Hallo Bart,

danke, für die Aufmunterung. Die kann ich gut gebrauche.

Ich frage mich halt nur, wie jemand vom Jugendamt, der einen gar nicht kennt (bzw. nur einmal sieht) eine "Empfehlung" aussprechen kann, die er dann auch vertreten muss.

Jeder spricht immer vom Kindeswohl, obwohl das eigentliche Kindeswohl bei solchen Vorwürfen erst einmal (logischerweise) in den Hintergrund rückt......

In den 1 1/2 Jahren, seitdem die KM den Boykott betreibt, habe ich die Kids ganze 3 mal für jeweils 1 Stunde gesehen....

Irgendwann muss doch auch das Gericht bzw. JA mal merken, dass es gut ist.

Nach dem Prinzip Butter bei die Fische und gut is.....

Gruss
Agent
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
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« Antwort #8 am: 04. November 2008, 13:04:02 »

Hallo Foris,

nun ein kurzer Bericht des JA - Termines. Der Termin dauerte 4 Stunden. Die Dame vom JA hat sich ausführlich den kompletten Sachverhalt angehört, da sie diesen ja für die Gerichtsverhandlung braucht.

Die Dame sagte, ich soll mir keine Gedanken machen, da sie sich voll und ganz auf das Gutachten stützt. Sie wollte den ganzen schriftkram über Beleidigungen gegen mich....Drohungen usw......

Die ist fast vom Hocker gefallen, als sie gehört und gelesen hat, dass die Missbrauchsvorwürfe gegen mich von denen geplant war.

Habt ihr Erfahrung mit dem Jugendamt bei Gericht (Gutachten liegt bereits vor)?

Wie kann man sich als (ohnehin schon verarschter) Vater verhalten, bzw. wie sollte man sich verhalten?

Danke und Gruss

Thomas
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
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1 BvR 237/10 und 1 BvR 2453/10


« Antwort #9 am: 07. November 2008, 15:05:51 »

schon mal eine strafanzeige gegen KM wegen falscher verdächtigung gemacht?
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Warten auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
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« Antwort #10 am: 07. November 2008, 18:40:56 »

Hallo Agent,
ich habe auch derartige Anzeigen hinter mir. Den Boykott scheine ich gerade überwunden zu haben.

Letztens waren wir bei der Erziehungshilfe. Ich war eher Statist. Die Mutter legte sauber und ordentlich dar, dass der Kurze nach dem Umgang sehr extrem ist blablabla. Irgendwann meinte der Helfer: "Hmmm... ja, wir hören oft von Müttern, dass die Kinder beim Umgang so verzogen werden, dass sie danach nicht mehr in Griff zu kriegen sind. Schuld ist dann der Vater. Dem ist aber ganz oft nicht so."  rofl2 rofl2 rofl2

Leider scheint Mausi sehr überfordert zu sein - als Erzieherin.

Ich bin einfach immer freundlich aber bestimmt geblieben. Wenn Schei$$e geworfen wurde, habe ich mich auf sachlicher Ebene gewehrt, wenn ich Erfolg haben konnte. Sonst habe ich einfach nur gelächelt und gewunken. Eine cometenhafte Gegenanzeige dürfte übrigens eher nicht zu den Dingen gehören, die von Erfolge gekrönt sind.

Du musst die Tür offen lassen, durch die sie das Kind stecken kann, wenn es Probleme gibt oder sie einfach keine Lust auf Elternsein hat.

Nicht immer einfach - das musst du mir nicht erzählen.

Gruß,
Michael
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« Antwort #11 am: 12. November 2008, 15:24:13 »

Hallo Weisnich,

deine Geschichte kommt mir irgendwie bekannt vor. Bis jetzt bin ich auch immer ruhig und sachlich geblieben. Auch beim
Jugendamt.

Gestern bekam ich ein Schreiben (bezüglich Gerichtstermin am Freitag) dass meine Ex mit ihrem Bruder beim Jugendamt war (wir wurden beide einzeln geladen wg. Gerichtstermin).

Da haben die mal wieder mächtig das Gebälk klingeln lassen. Was für ein schlechter Mensch ich bin usw. Und dass ich während der Ehezeit komplett überfordert war, mein Kind nur angeschrien hätte und und und...

Das stimmt. Es ist nicht immer einfach.

Ich hoffe, es zahlt sich jetzt aus.

Gruss
Agent
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
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« Antwort #12 am: 26. November 2008, 17:28:58 »

Guten Abend,

ich brauche dringend euren Rat, bin völlig am Ende.

Per 14.11.08 habe ich nach der Scheidung die Umgangsvereinbarung bekommen. Es hiess, alle 14 Tage für 3 Stunden beim JA.

Der Herr vom JA (hat bereits die vergangenen Umgangstermine gemacht), hat gleich gesagt, er kann alle 2 Wochen für 3 Stunden keinen Termin machen. Höchstens alle 4 Wochen.

Jetzt kam ein Schreiben dass ich, sowie meine Ex nächsten Montag einzeln zu einem Beratungsgespräch kommen sollen.

Vorhin bekam ich folgende Mail vom Herrn des JA:

Sehr geehrter Herr ....,
 
leider muss ich den Termin für nächsten Montag absagen, da Frau ... Bedenken gegen bestimmte Bedingungen angemeldet hat, die erst geklärt werden müssen. Es sieht derzeit so aus, dass ich den Beratungsauftrag an einen Kollegen weitergeben werde, der bisher mit den begleiteten Umgängen nicht befasst war. Ich kann damit einverstanden sein, denke auch, dass es sinnvoll ist, Wünsche von Ihnen oder von Frau ... zu berücksichtigen, soweit das eben geht. Alle Wünsche werden dabei sicherlich nicht umzusetzen sein, da auch meine Arbeitsbedingungen bzw. die Arbeitsbedingungen meiner Stelle nicht überdehnt werden können. Man wird einen Kompromiss finden müssen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie mich gerne anrufen. Ansonsten würden wir uns wegen eines Termins bei Ihnen melden, wenn die Vorbedingunen geklärt sind.
 
Mit freundlichen Grüßen


Langsam fange ich an zu kochen vor Wut...  mad

Die Richterin hat ihr doch schon gesagt, dass es für sie eng wird, wenn sie nicht kooperiert.

Könnt ihr mir helfen? Ich weiss echt nicht mehr, was ich noch machen soll.... cry_smile

Danke und Gruss


Thomas
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Ragos
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« Antwort #13 am: 26. November 2008, 18:13:58 »

Hallo,

du wirst ja von vorne bis hinten veräppelt, nun auch noch vom JA Fritzen, der Dienst nach Vorschrift macht.

Ich würde den Menschen anrufen und ihn fragen:
* Was das für Bedenken Deiner Ex sind
* Was das für bestimmte bedingungen sind
* Frag den Menschen, ob sie in seiner Gegenwart und der des Bruders wieder vom Mi8ssbrauch gesprochen hat.
Sammle hier zunächst mal ruhig Zahlen und Fakten. Schreib alles auf, telefonnotiz mit Datum und Uhrzeit!
* Frage ihn weiterhin sachlich, wie du möglicht rasch zu Deinem Umgang kommen kannst. Es ist sein Job, Dir zu helfen. Erkundige dich auch nach seinem Vorgesetzten, notiere namen und Telefonnummer. Hake dort nach, falls er dich wochenlang hängenlässt.

Falls die ex immer noch vom Missbrauchsvorwurf faselt, mach folgendes:
* geh zum Amtsgericht, zusammen mit der Einstellung des Strafverfahrens, dem Gutachten und deiner Mitschrift der obigen Aussagen des Jugendamts, und lass vom Rechtspfleger eine einstweiligen Verfügung beantragen, dass sie den Vorwurf nicht mehr erheben darf. Gib als Zeugen den Jugendamtsmenschen und auch den Bruder der Ex an. Du wirst die einstweilige ganz sicher bekommen, dann wird ihr Zwangsgeld und Zwangshaft angedroht.
* Und wenn sie danach wieder was sagt von wegen Missbrauch, etc, dann sofort Anzeige!

* Unabhängig davon solltest Du Strafanzeige stellen wegen falscher Verdächtigung. Beweise siehe oben. Das alles geht ohne Anwalt.

Weiterhin würde ich die Zicken deiner Ex ohne langes drumherum dazu nutzen, beim Familiengericht Zwangsgeld zu benatragen. Die Richterin ist auf deiner Seite, tu nicht lange fackeln, und nutze die Gunst der Stunde. Du kannst das Zwangsgeld auch ohne Anwalt beim Rechtspfleger (Amtsgericht) beantragen, das kostet dann nix.

Ich hab das alles selbst ziemlich genauso durchgemacht. Deine Ex versteht nur eine Sprache, und die ist Druck.
LG, Ragos
« Letzte Änderung: 26. November 2008, 18:18:30 von Ragos » Gespeichert
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« Antwort #14 am: 26. November 2008, 18:30:01 »

Moin,

was exakt steht in der Umgangsvereinbarung? Ist es ein Beschluss/Urteil oder ein Vergleich?

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*rotzfrech*sagt LG


« Antwort #15 am: 26. November 2008, 19:16:31 »

Hallo Thomas

Jetzt bleibe ruhig und beantworte deep`s Frage. Ich ahne, worauf deep hinaus will. In jedem Fall kann dir nichts besseres passieren, als das deine EX sich nicht an einen Beschluss oder gerichtlich übernommenen Vergleich hält. Das kann deine Fahrkarte zu normalem Umgang werden. Also: Ruhig durchatmen und keine unüberlegten oder dummen Aktionen .

LG Jemmy
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« Antwort #16 am: 26. November 2008, 19:44:29 »

Hallo Jemmy und Deep,

ich hab das Urteil heute mit der Post bekommen. Kann ich es online stellen?

Es wurde ein Vergleich geschlossen.

Bin echt total ratlos.

Gruss

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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
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« Antwort #17 am: 26. November 2008, 19:50:20 »

Naja, zur Not halt die eine Seite abtippen  Achte bitte auf Anonymität !
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« Antwort #18 am: 26. November 2008, 19:54:34 »

Hallo Thomas

Bleib ruhig! Richter bemühen sich einen Vergleich hin zu bekommen. Dieser wird dann im Allgemeinen gerichtlich übernommen und kann nur durch eine Klage auf Abänderung geändert werden. Wenn Richter eines nicht mögen, dann ist das, wenn eine Partei sich nicht daran hält und dem Richter damit zeigt: Deine Bemühungen interessieren mich einen schei*, ich mache mein eigenes Ding!

Stell den Wortlaut anonymisiert hier rein, dann sehen wir weiter.

LG Jemmy

*edit: verflixt, wieder zu langsam 
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« Antwort #19 am: 26. November 2008, 20:13:19 »

Also, hier tippe ich das Urteil...

Die Sachverständige Gutachterin erläutert ihr Gutachten und gelangt zu dem Ergebnis, das eine Erlebnisbegründung der geschilderten Missbrauchsvorwürfe nicht nachweisbar ist, das viel mehr denkbar ist, dass das Kind die Angaben gemacht hat, ohne dies selbst erlebt zu haben.

Die Sachverständige gibt auf Nachfrage an, dass sie die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind die geschilderten Vorwürfe selbst erlebt hat, als sehr gering einschätzt.

Insgesamt gelangt sie zu der Empfehlung, eine langfristige und fachlich fundierte Elternberatung durchzuführen, um ein Klima zu schaffen, dass dem Kind das Gefühl vermittelt, dass es beide Elternteile haben darf. Eine solche langfristige Elternberatung müsste für beide Elternteile getrennt erfolgen, parallel dazu könnte eine vorsichtige Wiederanbahnung eines begleiteten Umganges angegangen werden.

Die Sachverständige führt ergänzend aus, dass bei Anbahnung des begleiteten Umganges zunächst zu erwarten ist, dass erneut Auffälligkeiten sich bei J* zeigen werden, da diese in einen Loyalitätskonflikt gerät. Normalerweise müssten solche Symptome jedoch auch wieder abklingen. Wenn es beiden Elternteilen gelingt, ihren Konflikt z.b. über eine Elternberatung zu deeskalieren.

Die Sach- und Rechtslage wird mit den Parteien eingehend besprochen.


Die Parteien schliessen folgende Vereinbarung:

1. Antragsteller und Antragsgegnerin sind sich einig, dass sie beide eine langfristige Elternberatung durch die Erziehungsberatunsstelle bei LRA .... in Anspruch nehmen und versuchen, daran konstruktiv mitzuwirken.

2. Antragsteller und Antragsgegnerin sind sich einig, dass die Erziehungsberatungsstelle beim LRA ..... beauftragt wird, einen begleiteten Umgang für die beiden Kinder in Gang zu bringen. Dies erfolgt in der Form, dass die Erziehungsberatungsstelle beauftragt wird, Terminabsprachen vorzunehmen und Turnus, Länge und Örtlichkeiten des begleiteten Umganges in Abstimmung mit den Parteien festzusetzen. Die Parteien gehen hierbei von der Empfehlung der Sachverständigen Gutachterin aus, das ein Begleiteter Umgang langfristig, d. h. mindestens über den Zeitraum von 1 Jahr, in einem ca. 14 tägigen Turnus, 3 stündig durchgeführt werden sollte.

Es ergeht folgender Beschluss:

Das Gericht macht sich die heute zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung zu eigen, da sie dem Kindeswohl entspricht. In der höchst Konfliktbeladenen Situation haben die Parteien einen Weg gefunden, eine Regelung zu treffen, die nach Ansicht aller Beteiligter dem Wohl der Kinder am besten entspricht.


Gruss
Agent


Edit Beppo: Bitte keine Klarnamen
« Letzte Änderung: 26. November 2008, 20:17:24 von Beppo » Gespeichert

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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
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« Antwort #20 am: 26. November 2008, 20:51:10 »

Aaaaaaaaaalso: Ihr habt einen Vergleich geschlossen und das Gericht macht sich diesen zu eigen. Damit ist es ein Beschluss. Es fehlt die Vollstreckungsklausel, wodurch der Beschluss nichts wert ist. Der geschlossene Vergleich ist in Summe unbestimmt und besteht nur aus Absichtserklärungen. Wert deshalb ebenso gleich Null. Du bist weiterhin Spielball und Büttel der Ex.

Auf der einen Seite legt ihr Intervall und Dauer fest, auf der anderen Seite soll dies erst erarbeitet werden. Da hatte das Gericht wohl mehr den unverdienten Feierabend im Auge...Insgesamt völlig für die Tonne das Teil.

Nun eine Mail/ein Schreiben:

Zitat
Sehr geehrter Herr wasweißich

Ihr Schreiben vom <datum> habe ich erhalten.

Es ist gerichtlicher Auftrag, dass die Eltern gemeinsam eine langfristige Elternberatung aufsuchen. Ferner ist gerichtlicher Auftrag die Umsetzung von betreutem Umgang in ihrem Hause. Hierzu sind durch das Gericht Aufgaben an Sie delegiert worden unter Beachtung der festgelegten Rahmenbedingungen.

Nicht Gegenstand Ihres Auftrages ist es, mit einem Elternteil "bestimmte Bedingungen" - die Sie in Ihrem Schreiben mir gegenüber unbestimmt lassen - zu besprechen.

Abschließend merke ich an, dass Grundlage des gerichtlichen Auftrages ein zwischen uns Eltern anl. der Verhandlung erarbeiteter Vergleich ist. Es wäre außerordentlich bedauerlich, wenn dieser Vergleich nicht ansatzweise umgesetzt wird und die neuerliche gerichtliche Klärung herbeigeführt werden muss.

Und tritt deinem RA in das Ding, worauf er sitzt (nein, nicht sein Portemonnaie) weil er einen völlig untauglichen Vergleich durchflitzen ließ.

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« Antwort #21 am: 26. November 2008, 21:20:12 »

Hallo Deep,

das beunruhigt mich jetzt ziemlich, aber es entspricht der Wahrheit.

Die Richterin hat zu ihr gesagt:

Zitat
Ich lehne mich jetzt mal weit aus dem Fenster, Frau... Wenn Sie weiterhin versuchen, die Umgänge zu boykottieren, dann lasse ich Ihre Tochter xy in eine geschlossene Kinder- und Jugendpsychiatrie zur stationären Behandlung einweisen und werde ihre Erziehungsfähigkeit sehr stark in Frage stellen.

Werde morgen das Schreiben an das Jugendamt fertig machen und gleichzeitig dem Anwalt dampf machen.

Der Herr vom JA will nach seiner Mail sozusagen erst mal abwarten, was für Einwände meine EX denn hat. Dann vergehen ja wieder zwei Monate (seit dem Urteil) bis etwas geschieht.

Es ist echt ein Witz, wie die KM mit Lügen und Boykott den Umgang wieder in die Länge ziehen kann.

Was ratet ihr mir, wie ich mich "am besten" verhalte?

Danke

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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
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« Antwort #22 am: 26. November 2008, 22:10:41 »

Moin nochmal,

das beunruhigt mich jetzt ziemlich, aber es entspricht der Wahrheit.
Würde ich dich nicht kennen, hätte ich es anders geschrieben.

Werde morgen das Schreiben an das Jugendamt fertig machen und gleichzeitig dem Anwalt dampf machen.
Das sollte als Aktion zunächst reichen. Mehr dann, wenn das JA reagiert hat.

Die Meinung des RA würde mich dann schon noch interessieren.

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« Antwort #23 am: 29. November 2008, 16:48:56 »

Moin,

seit heute gibt es wieder Neuigkeiten.

Ich habe dem Herrn vom JA genau das geschrieben, wie von Deep. Dem RA habe ich schriftlich (er war auf Gerichtstermin) die Mail, sowie eine Aufforderung, sofort zu agieren und mit aller Härte voranzugehen, um dieses Verhalten nicht zu billigen.

Vom JA kam heute folgendes Schreiben (per Einschreiben)... an Sie adressiert..... und eine Abschrift (nicht mal persönlich an mich adressiert) an mich...

LRA blala

Frau.....


Sehr geehrte Frau....,

ich wollte Ihnen die Ergebnisse unserer beiden Telefonate nun schriftlich zukommen lassen.
Ich habe Ihnen versichert, Ihre Anliegen und Wünsche bezüglich des begleiteten Umgangs soweit es geht zu berücksichtigen. Ich muss jedoch auch die möglichen Vorstellungen von Herrn....... und vor allem unsere begrenzten Arbeitsressourcen mit einbeziehen. Hier wird von allen Seiten Kompromissbereitschaft verlangt werden.

Ich habe Ihnen zugesichert in den folgenden Punkten Ihre Wünsche zu berücksichtigen.

1. Die Elternberatung und der begleitete Umgang werden nicht durch mich durchgeführt, weil Sie für Ihre Tochter und für sich selbst einen Neuanfang wollten. Hier bin ich gerne bereit auf Sie zuzugehen.

2. Die Elternberatung wird durch zwei Kollegen von mir durchgeführt werden. Bei Ihnen wird die Beratung bei Herrn...... sein, die Beratung von Herrn ...... wird durch Frau.... durchgeführt. Bei den Einzelgesprächen mit Ihnen garantieren wir strikte Schweigepflicht.

3. Den begleiteten Umgang selbst wird eine weibliche Mitarbeiterin durchführen und beaufsichtigen, nachdem sie angemerkt hatten, dass .... (Tochter) möglicherweise auf Frauen positiver reagiert. Hier werde ich noch jemanden finden müssen, ich kann Ihnen das aber mit einiger Wahrscheinlichkeit in Aussicht stellen. Der begleitete Umgang wird zeitlich begrenzt sein.

Ihren anderen Wunsch konnte ich nicht berücksichtigen. Der begleitete Umgang wird nicht in .... , sondern nur in .... (wie bisher) durchgeführt werden können.
Vom fachlichen Gesichtspunkt aus gibt es hier keine Einwände, die gegen eine solche Lösung sprechen würden.

Ich würde Sie bitten, diesen Vorschlag nochmals mit Ihrer Anwältin durchzusprechen und mir möglichst bald über die Ergebnisse Bescheid zu geben.

Eine Abschrift dieses Schreibens geht auch an Herrn....... (mich)

Mit freundlichen Grüßen




Leute, ich habe eine stinkwut. Mama hat wohl etwas auf die Tränendrüse gedrückt und schwupp die wupp sind wir beim "Wunschkonzert".

Bei mir ist aber im moment gar nicht die Saison danach.

Er fragt sie, wie sie es gern hätte. Mich fragt jedoch keiner. Sie hat mir den Käse doch eingebrockt.

Ich weiss echt nicht, was ich noch machen soll...... schild_hilfe2

Gruss, der geknickte......

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NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
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« Antwort #24 am: 29. November 2008, 18:35:02 »

Moin,

ich vermute mal, dass die holde Ex bei JA richtig trouble gemacht hat, da sie in der Vergangenheit auch den JA-Leiter, der die betreuten Umgänge gemacht hat, massiv angegriffen hat.

Bei ihm lief alles perfekt und auch die Stellungnahme war nur in meinem Sinne.

Jetzt versucht sie wieder ihr Gift zu verspritzen und Forderungen zu stellen. Sie hat grosse Bedenken....usw..

Die hab ich auch. Und zwar deswegen, weil ich diese Frau langsam für unzurechnungsfähig halte.

Und wer fragt mich? Wenn ich klein bei geben würde, tanzen die mir auf der Nase rum wie sie es brauchen.

Ich bin nur langsam ratlos, weil ich nicht weiss, was ich noch machen soll, bzw. kann.

Gruss
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
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