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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 14:45:16 *
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Autor Thema: Prozesskostenhilfe gewährt - kann ich jetzt bereits gezahlte RA-Kosten zurückb.  (Gelesen 586 mal)
andree74
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 52


aka Zorro72


« am: 22. September 2008, 20:47:50 »

Hallo!

Ich hatte vor knapp 2 Wochen einen Gerichtstermin zwecks BU-Streit. Mir wurde vor Prozessbeginn Prozesskostenhilfe gewährt. Kann ich jetzt die bereits gezahlten Rechtsanwaltskosten zurückbekommen?

Gruß andree74
Gespeichert
Krishna
_krishna
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 553



« Antwort #1 am: 23. September 2008, 14:11:30 »

Hallo Andree,

Zitat
Kann ich jetzt die bereits gezahlten Rechtsanwaltskosten zurückbekommen?

Ich denke nicht. Allerdings darf der Anwalt dann nicht doppelt abrechnen, sondern muss die Zahlung in seinem Erstattungsantrag angeben.

Kann mich auch irren, aber ich denke, wenn jemand diese Kosten erst einmal aufgebracht hat, warum sollten sie dann letztlich doch den Steuerzahler treffen? Da müsste es dann schon nachvollziehbare Gründe geben.

Gruß

Krishna
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Gruß

Krishna
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