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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 14:44:28 *
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Autor Thema: Herausgabe des Titels ab Volljährigkeit  (Gelesen 2441 mal)
RalfH
Schon was gesagt
*
Beiträge: 23


« Antwort #25 am: 24. September 2008, 18:54:37 »

Hi oldie,

Ist mit Unterhaltsberechnung für... bezeichnet und ohne Siegel, nur mit Unterschrift.

Gruß Ralf
Gespeichert
oldie
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.528


Bonnie 2


« Antwort #26 am: 24. September 2008, 21:47:27 »

Hi RalfH

Das Schreiben, welches Du erhalten hast, hat rein informativen Charakter.

Ich sehe foldende Problematik (d.h. es ist an sich kein Problem): Es geht um eine Unterhaltshöhe, welche mit Volljährigkeit des Kindes fällig wird. Damit ist aber verbunden, dass darüber nur der Volljährige und damit voll geschäftstüchtige Gläubige (Dein Kind) selbst  befinden kann. Somit sind dem JA als auch der KM die Hände gebunden, sie dürfen gar nicht irgendetwas rechtsverbindliches erlassen, was einen Zeitraum betrifft, wo sie nicht mehr zuständig sind. Darum war ja mein Rat: Warte, bis der Junge 18 ist, rede mit ihm wie es gehandhabt werden soll und lasse es dann titulieren wenn notwendig. Sollte er auf eine Titulierung verzichten so verlange die Herausgabe des alten Titels oder lasse eine Verzichtserklärung aufsetzen;falls dies nicht möglich ist,  oder vertraue ihm. Vor seiner Volljährigkeit geht einfach nichts, was Entscheidungen und Festlegungen nach diesem Datum betrifft.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
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