hi,
ob das unzulässig ist oder nicht, kann ich dir leider nicht beantworten.
aber diese ausrede kenne ich aus eignener erfahrung. das ist nicht zufällig die Sparkasse?
fakt ist ganz einfach, daß die bank dir, egal wie dein konto aussieht, unterhalt und kindergeld immer auszahlen muß, weil es ja den unterhalt des kindes sichert. zur not kannst du dir das ja auch bar auszahlen lassen nur leider habe ich das damals in der zeit der trennung nicht gewußt. deswegen räumen sie dir kein dispo ein.
mit den gutschriften und lastschriften läuft das so, daß morgens lastschriften gebucht werden und mittags gutschriften. und dann geht es automatisch zurück, wenn buchtechnisch noch keine deckung da ist.
bei mir haben sie retoure gebucht bei 0.50 DM Soll... ein hammer... obwohl ich den ganzen tag arbeiten gegangen bin, unterhalt für 2 kids und kindergeld hatte. Die haben mich wie den letzten fußabtreter behandelt, seit ich alleinerziehend war und obwohl ich noch zusätzlich gut verdient habe und schon seit fast 20 jahren kunde der bank war...
wechsel die bank, das habe ich dann auch gemacht und nun bin wieder ein vollwertiger mensch, obwohl alleinerziehend....
gruß
tortour
[Editiert am 7/8/2004 von tortour]