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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 14:39:11 *
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Autor Thema: Kinderpsychologisches Gutachten  (Gelesen 3461 mal)
Kathrin77
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« am: 02. September 2008, 20:21:58 »

Hallo!

Ich habe mal ne Frage, bei meinem 8jährigen Sohn wird ein Kinderpsychologisches Gutachten erstellt, kann mir jemand sagen, wie man dies so macht.
Für mich ist die Situation, wo beide Eltern mit dem Kind zusammen sind, da sollen irgendwelche Stresssituationen provoziert werden, um zu sehen, wie man auf das Kind eingeht. Wie ist dies zu verstehen?

LG
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Kathin L&M
Krishna
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« Antwort #1 am: 03. September 2008, 11:05:45 »

Hallo Kathrin,

da kann es um vieles gehen. Interaktion des Kindes mit seinen Eltern, Diagnose zu bestehenden Auffälligkeiten, etc.

Vielleicht etwas mehr Information? Warum wird eine solche Begutachtung überhaupt durchgeführt?

Gruß

Krishna
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Gruß

Krishna
DeepThought
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« Antwort #2 am: 03. September 2008, 14:34:59 »

Moin,

in Ergänzung: Wichtig zu wissen wäre auch, wer dieses Gutachten mit welchem Wortlaut in Auftrag gegeben hat.

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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
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Kathrin77
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« Antwort #3 am: 03. September 2008, 14:52:25 »

Man hat mir letztes Jahr, wegen falscher Berichte einer VP meinen Sohn gegen seinen Willen weggenommen, ich bestand auf das Gutachten, weil man mir Dinge vorgeworfen hat, die absolut nicht der Wahrheit entsprachen. Mein Sohn lebt seitdem bei seinem Vater bzw. bei dessen Eltern.
Ich bestand auf diese Gutachten!
Das AG hat nach langem zögern dem Gutachten statt gegeben. In dem Gutachten soll geklärt werden, wo der künftige Lebensmittelpunkt meines Sohnes sein soll, wie der Umgang mit dem Elternteil gestaltet werden soll, bei dem das Kind nicht lebt, und ob eine Einbennung (ich habe wieder geheiratet) dem Kindeswohl entsprechen würde.
Da mein EX ein sehr guter Schauspieler ist, habe ich nun wieder bißchen Angst, dass dies der Gutachter nicht merken könnte.
Ich hatte ein erstes Gespräch mit ihm, wo er mich über mich, das Kind, unsere Ehe, Trennung etc fragte. Ich habe ihm ehrlich geantwortet, auch meine Fehler eingestanden, nur leider ist das so, dass mein EX alles verdreht und so. Jetzt war wohl letzte Woche mein EX da, und der nächste Termin ist jetzt mit mir und meinem Sohn, indem man bestimmte Situationen provozieren will, um zu sehen wie ich reagiere, oder mich verhalte.

Was können das für Situationen zum Beispiel sein?
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Kathin L&M
DeepThought
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« Antwort #4 am: 03. September 2008, 15:06:05 »

Moin,

ok, dann kene ich die Geschichte aus einem anderen Forum  (...in dem ich jedoch nicht schreibe).

Welche Situationen durchgespielt werden, weiß ich auch nicht. Der GA muss seine Testverfahren im Gutachten später dann benennen. Er kann also nicht einfach mal so eben irgendwas aus dem Hut zaubern. Es gibt klare Anforderungen an Gerichtsgutachten, die durch den BGH weiter verfeinert wurden (hauptsächlich in Strafverfahren, doch ist dies für das Familienrecht ebenso gültig).

Du kannst nur durch Souveränität punkten. Ferner zählt der Wille des Kindes.

Den Antrag auf Einbenennung würde ich schnellstmöglich zurückziehen.

DeepThought
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« Antwort #5 am: 03. September 2008, 16:18:28 »

Man hat mir letztes Jahr, wegen falscher Berichte einer VP meinen Sohn gegen seinen Willen weggenommen, ...

Hi,

was für Viorwürfe waren das ?
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Kathrin77
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« Antwort #6 am: 03. September 2008, 16:59:43 »

Die VP hat zum Beispiel die 2 Kontakte an denen sie beteiligt war mit Vater und Sohn falsch wieder gegeben, als sie tatsächlich waren. Und hat dann geschrieben, das ich sie ständig mit Worten angegriffen habe und so, aber der Vater nen ganz toller sei und so. Sie warf mir ohne sich in dem Umfeld des Kindes umzuschauen (wie Schule, Familie etc.) Erziehungsunfähigkeit vor. Selbst als es zum OLG gegangen war, hat sie ordentlich nochmal nachgeschlagen. Das JA hat über deren Berichte nur den Kopf geschüttelt, weil sie mich mehrfach sahen, und ich mich dort nicht so verhalten habe.
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Kathin L&M
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« Antwort #7 am: 03. September 2008, 17:20:27 »

Erziehungsunfähigkeit

Klingt hässlich. Womit hat sie das begründet ?
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Ich ziehe nicht aus.
Kathrin77
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« Antwort #8 am: 03. September 2008, 17:29:18 »

Sie hat es mit nichts begründet. Sie hat mich so richtig als Monstermutter beim Gericht hingestellt. Man muss dazu sagen, dass Richterin und VP gute Freundinnen sind. Und die VP bietet in einem Väterforum sogar ihre Dienste an, aber nur für Väter, ich denke das sagt alles über ne VP aus.
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Kathin L&M
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« Antwort #9 am: 03. September 2008, 17:32:24 »

Mein Sohn wollte zum Beispiel mit der VP nicht allein sein, weil er merkte dass sie auf der Seite des Vaters steht. Sie hat ihm zum Beispiel einreden wollen, dass er doch besser beim Vater leben solle, damit es dem Vater gut gehe, und so. Ich sollte ihn dann zum Beispiel von der Schule abholen, wenn sie da ist um ihn seinem Vater zu übergeben, weil er da nicht hinwollte und so. Wenn ich ihn nicht abholte ging er mit ihr mit (was auch logisch ist, wo sollte er denn hin) und wenn ich dabei war, hatte er den Mut es ihr zu sagen, dass er nicht will. Und all so Sachen.
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Kathin L&M
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« Antwort #10 am: 03. September 2008, 17:46:25 »

Und die VP bietet in einem Väterforum sogar ihre Dienste an, aber nur für Väter, ich denke das sagt alles über ne VP aus.
Ich sehe es zunächst wertneutral, wüsste allerdings gern etwas mehr. Bitte via PN oder E-Mail.
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DieMystiks
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« Antwort #11 am: 03. September 2008, 17:54:24 »



Hallo Kathrin77,

ich finde das alles sehr verwirrend.

Es sei nun mal dahingestellt was die VP dem Kind gesagt hat ( haben soll).
Ich verstehe das nun so, daß du vermitteln solltest, z.B. das Kind von der Schule abholen und anschließend dem Kv übergeben. Das liest sich für mich erst einmal so, daß du eine vermittelnde Rolle übernehmen solltest.

Das ist zunächst nicht ungewöhnlich. Der Elternteil, beim das Kind lebt, soll den Umgang fördern.

Ich verstehe nicht, dass du euer Kind auch nicht von der Schule abgeholt hast und das Kind mit der VP mitgegangen ist. Hab ich das so richtig verstanden?
Wo ist sie dann mit dem Kind hin?

Ich würde gerne wissen, warum euer Kind überhaupt nicht zum Vater wollte  und warum eine VP überhaupt bestellt wurde.

Gruß
Tina
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« Antwort #12 am: 03. September 2008, 18:08:52 »


Es war so, das mein Sohn nicht mehr zu seinem Vater wollte, weil dieser ihn nur bei uns hier abholte, und dort (wo der Vater wohnte) seinen Eltern (dem Vater seinen Eltern) abgegeben wurde. Der Vater kümmerte sich gar nicht um unseren Sohn. Weil der Vater aber ständig ihn überall appasste (Schule, Hort) und dann eine Anzeige nach der anderen machte, gab es vom Gericht eine einstweilige Anordnung, dass der Umgang mit dem Vater ausgesetzt wurde, aber uns eine VP vor die Nase gestellt wurde.
Diese kam zu uns nach Hause, um unseren Sohn kennenzulernen und so. Dann holte sie ihn bei uns ab, um den Kontakt wieder zumj Vater herzustellen.
Sie holte ihn ab, fuhr mit ihm in einen Park, legte sich in die Sonne, las ein Buch und überlies dem Vater das Kind, ohne hinzuschauen. Nachdem ersten Besuch war für sie alles in Ordnung und sie wollte die Verhandlung, damit der Vater wieder Umgang bekam. Ich bat sie, wenigstens nochmal so einen Tag zu machen, dies tat sie. Wieder das selbe, sie legte sich in die Sonne, und der Vater ging mit dem Kind aus dem Park. Als sie gehen wollte, merkte sie das sie fort waren, sie rief den vater an, und rannte dann dahin wo der Vater war.
Umgänge wurden dann auf ihren Vorschlag gemacht, aber mein Kind wollte nicht zu dem Vater. Er wehrte sich mit Händen und Füßen dagegen wenn dieser ihn abholte, da der Vater die Situationen immer anders darstellte, holte sie das Kind ab (Hort und Schule etc.) um es dem Vater zu übergeben.
Das merkwürdige war, dass mir schon Wochen vorher gesagt wurde (von Freunden) das die VP dem Vater helfen werde seinen Sohn für immer zu haben, und sein Vater Schreibtisch und Schulranzen etc. dem Kind im Oktober zum Geburtstag schenkte, und als das Kind dann fragte warum man ihm das schenke bekam er die Antwort: "Wenn Du bald bei Papa lebst, dann brauchst Du das" der Tag X kam dann im Dezember!


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« Letzte Änderung: 03. September 2008, 18:32:48 von DieMystiks » Gespeichert

Kathin L&M
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« Antwort #13 am: 03. September 2008, 18:11:36 »

Im übrigen lebt das Kind heute bei den Großeltern, weil der Vater keine Zeit hat für das Kind!
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Kathin L&M
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« Antwort #14 am: 03. September 2008, 18:39:54 »


Hallo Kathrin,

wie ist denn zur Zeit der Umgang geregelt? Siehst du das Kind regelmäßig?


Ich habe es weiter oben so verstadnen, dass Vater und Kind bei den Großeltern leben. Sollte es so sein, gehe ich mal davon aus, dass der Kv arbeitet und seine Eltern die Betreuungspersonen sind. Oder sehen sich Vater und Kind gar nicht?

Zu deiner Eingangsfrage kann ich leider nichts sagen, da ich keine Erfahrungen mit solchen Gutachten habe.  Hast du schon einen Termin für das Gutachten?

Gruß
Tina

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« Antwort #15 am: 03. September 2008, 20:31:44 »

Ich habe vom AG kein Umgangsrecht bekommen, weil die dort der Meinung war, das Kind müsse sich erstmal einleben, und Mutter und sein Halbbruder müssen zurück stecken. Dann sollte es nur einen begleiten Umgang geben, den wollte der Vater nicht, so hat man sich mit dem JA zusammen gesetzt und Umgänge vereinbart, aber an die hält sich der KV nicht.

Laut der Vereinbarungen mit dem KV und dem JA darf ich jeden Mittwoch mit ihjm telefonieren, bekomme ihn die Hälfte der Ferien, dürfen wir uns Briefe schreiben. Telefonieren tun wir nicht, Briefe schreibe nur ich, kommen keine zurück und die Sommerferien hatte ich ihn statt 3 vereinbarten Wochen nur 10 Tage.

Der Vater hat ein eigenes Haus, seine Eltern wohnen nebenan im Haus. Er geht morgens aus dem Haus, und kommt abends wieder, bringt den Jungen nur ins Bett, mehr nicht. Alles andere machen die Großeltern väterlicher Seits.
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Kathin L&M
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« Antwort #16 am: 03. September 2008, 22:47:50 »



Hallo Kathrin,


dass der Kv keinen BU wollte kann ich nachvollziehen, denn der ist für die Kinder nicht so prickelnd.

Ich frage mich allerdings ob du anwaltlich gut beraten warst oder bist.
Dass es einen gerichtlichen Umgangsausschluß gibt zur Eingewöhnung des Kindes habe ich noch nicht gehört.

An die später vereinbarten Umgänge wird sich nicht gehalten. Hast du darüber mal mit einem RA gesprochen.

Dass der Kv den Jungen abends ins Bett bringt, tagsüber aber außer Haus finde ich so schlimm nicht.
Geht er arbeiten, sorgt er für den Lebensunterhalt, kann ich daran nichts verwerfliches finden. Sicher ist es nicht das Optimale aber einer muss für den vollen Kühlschrank schließlich sorgen.

In vielen Familien müssen beide Elternteile arbeiten um leben zu können. Wenn ein Kind dann noch von den Großeltern betreut werden kann, ist das sicher nicht die schlechteste Lösung.

GrußTina


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« Antwort #17 am: 04. September 2008, 08:03:59 »

Hallo Kathrin,

es ist vieles gesagt, aber mir fehlen zum Verständnis noch die wesentlichen Gründe dafür, warum man Dir das Kind weggenommen hat?
Das geschieht ja nun nicht einfach so, und wenn doch, dann verstehe ich nicht wirklich, dass Du hier nicht ganz andere Töne anschlägst? Eine VP allein ist es doch normalerweise nicht? Was macht Dein Anwalt? Wie gut ist der informiert?

Gruß

Krishna
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Gruß

Krishna
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« Antwort #18 am: 04. September 2008, 08:30:41 »

Hallo Tina!

In der Woche kann ich es noch nachvollziehen, aber er kümmert sich auch an den WE nicht um unseren Jungen, und das er bei den Großeltern aufwächst, war genau der Grund, warum mein Sohn nicht bei seinem Vater leben geschweige ihn besuchen wollte. Zum Verständnis Der KV kümmert sich nicht um das Kind!!!! Für ihn ist das Rache an mir, weil er weiß, dass er mich anders nicht treffen kann.

Ich bin immer für meine Kinder da,vorallem in solchen Situationen. Der KV hat in der Ehe schon keinen Bezug gehabt zum Kind, und hat erst gemerkt das er einen Sohn hat, als er unterhalt zahlen musste.

Wenn ein Kind sagt: "Das Leben macht so wie es im Moment ist, keinen Spaß mehr" denke ich sagt alles aus.
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Kathin L&M
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« Antwort #19 am: 04. September 2008, 08:35:15 »

Hallo Krishna!

VP und Richterin sind Freundinnen, vielleicht sagt das alles.
Das ich von unserem RA vielleicht doch nicht so gut beraten werde, sagen eigentlich mittlerweile viele, weil an dem wegnehmen unseres Kind sich an nicht gehalten wurde, wie z.B. Wille des Kindes, Förderprinzip, Kontinuitätsprinzip.
Ich habe bezüglich des Umgangs mit meinem RA gesprochen, der meinte wegen des Gutachtens würde er da nichts machen, und solange die VP noch drin ist, will er nichts beantragen.
Er hat die VP in anderen Fällen noch, sie steht immer auf der Seite der Väter!

Die Leute die uns kennen, können es nicht verstehen, selbst die Schule nicht.
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Kathin L&M
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« Antwort #20 am: 04. September 2008, 09:45:27 »

Hallo Kathrin,

seit wann weißt Du, dass Richterin und VP Freundinnen sind? Ist das nachweisbar? Ist nachweisbar, dass die VP "immer" für die Väter spricht? Gibt es da schon ein offenes Geheimnis, dass diese Richterin immer diese VP nimmt?

Sofern man diese Kenntnis als absolut neu in das Verfahren einführen könnte, würde ich über einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin nachdenken und bei einem neuen Rechtsprecher direkt eine andere VP beantragen.

Das geht aber nur, wenn noch niemand weiß, dass Du über die Freundschaft informiert bist. Solltest Du nach Einräumen dieser Kenntnis noch eine Verfahrenshandlung vollziehen, dann kannst Du einen solchen Antrag knicken.

Tja, was tun? Vielleicht stillhalten und das Gutachten machen lassen. Wenn Dein KInd so spricht
Zitat
"Das Leben macht so wie es im Moment ist, keinen Spaß mehr"
, dann tut es das ja vielleicht auch beim Gutachter? Wie schätzt Du das ein?

Sollte das GA auch nicht stichhaltig sein, dann kann mit den richtigen Argumenten dagegen vorgegangen werden und dann bleibt auch noch der Antrag wegen Befangenheit, um den Entscheider loszuwerden.

Zitat
Ich habe bezüglich des Umgangs mit meinem RA gesprochen, der meinte wegen des Gutachtens würde er da nichts machen, und solange die VP noch drin ist, will er nichts beantragen.

Den Anwalt kann man wohl vergessen, wie? Hat der Angst vor einer VP? Ist eine VP eine gottgegebene Tatsache? Spätestens nach dem Befangenheitsantrag gegen die Richterin ist die aus dem Verfahren raus. Aber Du kannst auch schon vorher einen Wechsel verlangen, eben indem Du die Aussagen, die nach Deiner Meinung so merkwürdig zugunsten des Vaters verdreht werden, richtig stellst.

Gruß

Krishna
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Gruß

Krishna
lupuss
Gast
« Antwort #21 am: 04. September 2008, 10:46:26 »

Hallo Kathrin,

an Deiner Darstellung fällt mir auf, dass sie sehr engagiert ist, dass aber die "Zwischentöne" gänzlich fehlen.

Aus meiner Lebenserfahrung heraus glaube ich zu wissen, dass niemand immer gut und niemand immer schlecht ist. Aber genau dieses Bild finde ich in Deiner Darstellung.

Da ich mir keinen eigenen Eindruck von der Situation verschaffen kann, bin ich auf mein Bauchgefühl angewiesen. Und das sagt mir, dass in dieser hochstrittigen Situation der erste Schritt sein sollte, dass Du (Kathrin) daran arbeitest, Deine Gedanken, Wünsche und nicht zuletzt Deine Wahrnehmung zu ordnen.

Nur dann wirst Du in der Lage sein, etwas Positives zu bewirken.

Der Austausch von Richtern und VP bringt weder eine Änderung der Sachlage noch erscheint sie überhaupt umsetzbar.

Gruß
Thorsten
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Krishna
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« Antwort #22 am: 04. September 2008, 11:51:21 »

Hallo Lupuss,

Zitat
Der Austausch von Richtern und VP bringt weder eine Änderung der Sachlage noch erscheint sie überhaupt umsetzbar.

Ah, ja. Das sagt Dir auch Dein Bauchgefühl? Wir alle kennen nicht die Einzelheiten zu den Verflechtungen der Richterin und der VP. Viele Richter und Anwälte und VPs kennen sich. Das ist kein Grund. Sehe ich auch so. Aber die Ansicht, von vornherein schon die Möglichkeit auszuschließen, dass ein Vorgehen dagegen Erfolg haben könnte, halte ich für derzeit verfrüht und völlig unbegründet.

Gruß

Krishna
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Gruß

Krishna
lupuss
Gast
« Antwort #23 am: 04. September 2008, 12:20:21 »

Hallo Krishna,

Zitat
Ah, ja.
Ich freue mich immer, wenn andere durch mein Zutun den Erkenntnishorizont erweitern können. 

Zitat
Aber die Ansicht, von vornherein schon die Möglichkeit auszuschließen, dass ein Vorgehen dagegen Erfolg haben könnte, halte ich für derzeit verfrüht und völlig unbegründet.
Es liegt in der Natur einer Verfahrenspflegschaft, dass die sorgeberechtigten Eltern diese meist kritisch beurteilen. Haben diese Eltern doch den Eindruck, dass ihr ganzes Handeln nur am Wohl des Kindes ausgerichtet ist. Wäre das wirklich so, dann wäre ein VP in der Tat überflüssig. Meist stellt sich die Situation aber anders dar: Beide Eltern streben genau gegensätzliche Ziele an, merkwürdigerweise alles im Namen des Kindes. Dass das nicht sein kann, dürfte allen hier klar sein. Ein VP ist also immer parteiisch (wenn es optimal läuft, parteiisch für das Kind)
Der Richter ist kraft Grundgesetz unparteiisch. Wenn nun ein Befangenheitsantrag positive Wirkung auf ein Verfahren ausüben soll, dann muss er auch zum Ziel führen, sonst geht der Schuss nach hinten los.

Und da sagt mir mein Kopf: Irgendwelche Verdächtigungen und Mutmaßungen behält man besser für sich und macht sie nicht verfahrensöffentlich. Denn bevor so ein Befangenheitsantrag durchgeht, muss schon etwas wirklich Gravierendes vorliegen. Ansonsten hilft nur der zweite Rechtszug (OLG).


Aber ich sehe ein, dass manche Erfahrungen immer wieder gemacht werden müssen, auch wenn das bei Lichte betrachtet nur wenig hilfreich ist.

Gruß
Thorsten
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Kathrin77
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« Antwort #24 am: 04. September 2008, 13:34:51 »

Also das Richterin und VP Freundinnen sind, wurde mir über verschiedene Anwälte durch die Blume gesagt, ich habe sie aber nachdem das Kind zu seinem Vater musste im Kaffee ständig sitzen sehen, und das hatte nen bitteren Beigeschmack für mich.

Ich bin kein Unschuldslamm habe in meiner damaligen Ehe auch Fehler gemacht, und sicher hat es mein Kind auch ab und an übertrieben. Ich bin auch nur Mutter, und welche Mutter glaubt seinem Kind nicht, wenn es total vertstört nach Hause von dem We bei seinem Vater kommt, und mit Wörtern um sich wirft, wo man erstmal schlucken kann.
Ich habe mir professionelle Hilfe gesucht, die wurde dann beendet, weil es keinen Sinn macht, dass ich an mir arbeite und der Vater sich nen Lenz macht.

Meinem EX geht es nicht um unser Kind, dem geht es um Rache, und die führt er über das Kind.

Wir wohnen in einem kleinen Ort, und haben nur 2 Familienrichter, bekanntlich sagt man, eine Kähe hackt der anderen kein Auge aus.

Es ist auch schon merkwürdig, dass im Nov 07 der Antrag auf AbR gestellt wurde, ein anderer Richter es ablehnte wegen den Hauptsacheverfahren und 14 Tage später unsere Richterin aus dem Urlaub zurück ist, und dem Vater das vorläufige AbR überträgt. Da merkt nen Blinder das das stinkt!
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Kathin L&M
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