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vatersein.de - Forum 24. Mai 2012, 14:33:47 *
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Autor Thema: begleiteter umgang  (Gelesen 654 mal)
Sascha2210
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 8


« am: 01. September 2008, 14:32:50 »

ich habe nun schon 4 mal begleiteten umgang gehabt von 10. Aber meine ex freundin sag immer wieder termine ab oder verschiebt sie so das die treffen immer länger auseinander liegen bis zu 6 wochen. Mein problem ist nun ich bekomme dadurch nicht den gewünschten kontakt zu meinem Kind .DA ich eigetlich immer wieder von vorne anfange .Ausserdem möchte meine ex nicht den Raum verlassen und mich mit meiner tocher alleine lasse.
Ich habe schon mit dem Jugendamt geredt die können mir aber nicht viel helfen sie  sagten mir zum schlus eigentlich nur das sie sie ja zu nichts zwingen könnten.( der begleiteter umgang ist aber gerichtlich beschlossen).Dann habe ich mich noch an die miko gewendet  die mich die ganze zeit begleitet und die sageten mir ich sollte die 10 mal abwarten und dann kann ich weiter kämpfen.
Nun ist meine Frage an euch was kann ich noch tuen die kleine ist schon 2 Jahre alt und seit geburt kämpfe ich darum das ich sie sehe.Ich möchte nicht noch mehr  verpassen in ihrem leben  bitte helft mir.
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lupuss
Gast
« Antwort #1 am: 01. September 2008, 14:34:52 »

Hallo Sascha 2210,

wie genau ist denn der begleitete Umgang vom Gericht geregelt worden?

Gruß
Thorsten
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Sascha2210
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 8


« Antwort #2 am: 01. September 2008, 14:48:06 »

das Gerichtsurteil  sieht volgendes vor:
Der Umgangskontakt soll  1 mal wöchendlich für ca 1 stunde stattfinden in den räumlichkeiten der miko für 10mal
Danch sollen sih die Kindeseltern zumen mit der Miko eine regelung überlegen der der regelmäßige Kontakt zwischn vater und tochter bleibet . Hir für können auch dritte personen wie zb oma mit einbezogen werden.
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DieMystiks
_DieMystiks
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3.472


WWW
« Antwort #3 am: 01. September 2008, 15:05:00 »



Hallo Sascha,

wenn du die 10 Termine abwarten sollst, kannst du ja noch lange warten.

Welche Begründung gibt die Km denn an um Termine nicht einzuhalten?

Dass mal ein Termin ausfällt kann passieren aber nicht über 6 Wochen. Die Ex meines LG wurde vor Beginn des BUs darauf hingewiesen, daß die Termine nur z.B. wegen Krankheit der Kinder abgesagt werden können und nicht wegen z.b. Friseurterminen der Mutter.

Ich würde da nachhaken.

LG
Tina
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Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Sascha2210
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 8


« Antwort #4 am: 01. September 2008, 15:09:26 »

Ja das sehe ich auch so,ich habe d auch schon nachgehakt nur ich wurde von der Far die den begleitenden umgang macht damit ruhig gestellt das sie mir die auskunft nicht geben darf. wegen datenschutz und so...
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lupuss
Gast
« Antwort #5 am: 01. September 2008, 15:10:00 »

Hallo Sascha2210,

entscheidend ist immer die gerichtliche Regelung. Je genauer diese erfolgt, desto weniger Streitpunkte können entstehen.

Hält sich Deine Ex z.B. nicht an den wöchentlichen Umgang, so bleibt nur die Androhung von Zwangsgeld (das muss das Gericht erneut beschließen).

Alternativ wäre ein Vermittlungsverfahren vor dem Gericht.

Da das Jugendamt den begleiteten Umgang finanziert, erstellt es meist einen Zwischenbericht an das Gericht. Dann könnte das Gericht selbst aktiv werden, aber davon gehe besser nicht aus.

Wenn Du Deine Ex aus dem Raum haben möchtest und das Gericht dieses nicht geregelt hat, solltest Du die Miko dafür gewinnen.

Es gilt also für Dich, mit Fingerspitzengefühl zu reagieren und dabei Dein Ziel nicht aus dem Auge zu verlieren.

Gruß
Thorsten
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Sascha2210
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 8


« Antwort #6 am: 01. September 2008, 15:14:40 »

Ja soweit war ich auch schon,die Frau von der miko hatte sie darauf das letzte mal beim telefonat darauf angesprochen aus dem raum zu gehen  bei nächsten mal.
das einzige was sie dazu gesagt haben soll war AUF KEINEN FALL!!!

ich bin echt schon am überlegen,da sie mir schon mal eine adoption vorgeschlagen hat,da sie aber wieder schwanger wurde hatte sich das thema auch wieder erledigt.
Nur jetzt stelle ich mir die frage,währe es nicht besser...
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Zauberlehrling
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 584


« Antwort #7 am: 01. September 2008, 16:27:45 »

Hallo Sascha2210!

Erstmal finde ich es sehr wenig Umgang. Meine Tochter ist jetzt neun Monate und ich habe 1h zwei mal die Woche bekommen.
Bei mir werden die Gründe der Absage an mich weitergeleitet, vom Kinderschutzbund.
Ruf deinen Rechtsanwalt an und schildere im die Sachlage.
Was steht in deinem Beschluss drin, bezüglich ausgefallenen Terminen??? Wenn nichts dann dumm. Da muß mit rein, daß diese nachgeholt werden.
Steht bei mir mit drin, KM hällt sich aber nicht dran.
Erfährtst du, wenn deine Tochter krank ist?

Mein Tip: Zum Anwalt!

Gruß

Zauberlehrling

PS: Aufgeben ist keine Lösung!
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Sascha2210
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 8


« Antwort #8 am: 01. September 2008, 18:33:28 »

Hallo zaubelehling, nein ich bekomme nie mit wann meine Tochter krank ist, ich bekommme garnichts mitgeteilt.

Werde auch als belästigung eher abgestempelt da sie  bevor der erste gerichtstermin war ,für den vaterschaftsbeschluß geheiratet hat 2 wochen davor. wollte wohl damit mehr rechte mit ihm haben.
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