Hallo alle zusammen,
ich melde mich seit langem mal wieder mit einer Frage, und muss leider berichten das ich immer "noch" nicht geschieden bin (im 4ten Jahr).
Ich habe gerade ein Schreiben von meinem RAin bekommen. Sie sagte mir das der Richter jetzt entschieden hat uns nach französischem Recht zu scheiden

Das heisst keinen nachehelichen Unterhalt, sondern eine Kapitalabfindung (prestation compensatoire) ..... Das war die Gute Nachricht.
Die schlechte Nachricht ist das der Richter vom Max-Planck-Institut keine Auskunft bekommen hat um einen Wert für die Kapitalabfindung festzulegen, da man dafür zahlen müsste. Das heisst das er sich eine Summe aus dem Ärmel geschüttelt, die, nach Aussagen einiger Französischen Kollegen hier, man sich im vergleich nach 9 Jähriger Ehe hätte vorstellen können.
Ich habe mich jetzt zusätzlich mit einer französischen RAin in Verbindung gesetzt, die versuchen wird einige ähnliche Urteile herauszusuchen um meiner deutschen Rain was schriftlichen zu geben. Es ist aber nicht sich ob sie welche findet.
Meine Frage ist jetzt ob einer von euch jemanden kennt der nach Französischem Gesetzt geschieden wurde?
Gruß
Kidless der gerade im Kreis läuft .....