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Autor Thema: Scheidung: Deutschland oder Frankreich?  (Gelesen 1280 mal)
Claus
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« am: 18. August 2008, 13:43:11 »

Bonjour zusammen,

ich lebe seit 8 Jahren in Südfrankreich und bin mit einer Französin verheiratet. Es ist möglich, dass sich das ändern wird. (Das "verheiratet sein" meine ich...).
Wir haben in Deutschland geheiratet vor 9 Jahren und haben zwei süsse Töchter, die 3 und 6 Jahre alt sind. Diese sind beide in Toulouse geboren. Sie haben beide die französische Staatsangehörigkeit.
Meine Madame arbeitet nicht (soll heissen, sie kriegt kein Geld dafür...), sondern kümmert sich ausschliesslich um die Mädels. Das ist in Frankreich eher untypisch, da die meisten Ehefrauen einem Beruf nachgehen. Aber wir wollten das halt so.

Unsere Beziehung ist angeknackst und wir haben schon viel gemacht, um nicht aufzugeben. Im Moment ist kein Frieden, aber Waffenruhe. Dies ist kein Zustand, wie wir auf Dauer weiter leben werden.

Ich möchte mich nicht von dem Thema "Scheidung" überrumpeln lassen. In den 8 Jahren Jahren in Frankreich habe ich so unterschiedliche Dinge gehört.
Meine Frage ist also: Könntet Ihr mir Eure Meinung sagen, ob es für mich besser wäre, mich in Frankreich oder in Deutschland scheiden zu lassen?
Hier geht es mir um beide Aspekte: finanziell als auch Einfluss auf die Erziehung meiner Mädels.

Uff, penibles Thema. Ich bis jetzt noch nicht darüber gesprochen. Schon komisch, dass es jetzt hier im Forum steht. Ich habe vorher ein bischen in den Foren gelesen.
Ich wünsche jedem viel Glück auf seinem Weg.

Au revoir,

Claus
Gespeichert
Weisnich
_weisnich
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.969



« Antwort #1 am: 18. August 2008, 14:13:49 »

Hallo Vogelbauer?,
endlich mal eine einfache Frage.

Finanziell: Frankreich
Umgang: Frankreich

KU ist 100€ statt mind. 202€. EU/TU begrenzt auf 1/3tel der Ehedauer in D gibt es kein hard limit.
Umgangsboykott wird sogar mit Zwnagshaft bestraft - in Deutschland völlig undenkbar.

Ich habe auch in F gelebt/gearbeitet, aber meine Kollegen wollten mir nie glauben. Irgendwann hat mal einer selber im Netz geguckt und meinte, dass wir schon ein komisches Volk sind.

Gruß,
Michael

P.S.: Gerichtssitz ist im Übrigen der Aufenthaltsort der Kids. Lass sie ja nicht nach D abhauen...
« Letzte Änderung: 18. August 2008, 14:18:19 von Weisnich » Gespeichert
Batman74
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 57



« Antwort #2 am: 18. August 2008, 17:40:55 »

Hi Claus,
im Code Civil, gibt es sogar eine Rechtsnorm (seit 2002) inder eine hälfige Kinderbetreuung explizit gennant und erwünscht wird.

Dort heißt es in Art 373-2-9 (ins Deutsche übersetzt):
( ....Der Wohnsitz des Kindes kann in Wechsel auf den Wohnsitz von jedem der Eltern oder auf den Wohnsitz eines von ihnen festgelegt werden.)

Auch bei Blockade eines Elternteils:
Auf Antrag eines der Eltern oder bei Meinungsverschiedenheiten kann der Richter einen Wohnsitz im Wechsel provisorisch festlegen, von dem er die Dauer bestimmt. Nach Ablauf dieser Dauer bestimmt der Richter endgültig über den Wohnsitz des Kindes im Wechsel bei beiden Eltern oder am Wohnsitz eines von ihnen.

Supi, dort dürfen wir Trennungsväter mehr als nur ein Wochenendpapa für unsere Kinder sein  .

Grüße
Batman74





   
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.381



« Antwort #3 am: 18. August 2008, 18:11:35 »

Moin Claus,

ich kann mich meinen Vorrednern nur anschliessen: Die Rahmenbedingungen während und nach einer Scheidung sind in Frankreich erheblich besser als in Deutschland. Auch die Gefahr einer Flucht Deiner Noch-Ehefrau nach Deutschland sehe ich nicht wirklich: Sie ist Französin, hat ihre gesamten Wurzeln und sozialen Netzwerke in Frankreich, Eure Kinder sind französische Staatsbürger und sprechen vorzugsweise französisch - was also sollte Deine Frau in Deutschland?

Gestolpert bin ich in Deinem Posting allerdings über einen Satz:

Meine Madame arbeitet nicht (soll heissen, sie kriegt kein Geld dafür...), sondern kümmert sich ausschliesslich um die Mädels. Das ist in Frankreich eher untypisch, da die meisten Ehefrauen einem Beruf nachgehen. Aber wir wollten das halt so.

Mit dieser für Frankreich eher untypischen Rollenverteilung hast Du - zumindest moralisch - auch eine gewisse Verantwortung für die Finanzen Deiner Noch-Ehefrau übernommen: IHR wolltet das so, nicht sie allein. Also solltest Du auch für die Zeit nach einer Trennung/Scheidung entsprechende Modelle vorschlagen, die nicht sinngemäss heissen können "Ich schiesse meine Ex einfach in den Wind, soll sie doch sehen, wo sie bleibt" sondern eben beispielsweise "Was können wir tun, damit Du Dich baldmöglichst allein unterhalten kannst?" Dazu sollte natürlich auch gehören, dass Du Dich deutlich mehr in die Kinderbetreuung einbringst als Ein-Verdiener das üblicherweise tun.

Nur mal so als Gedankenansatz. Sie bleibt auch nach einer Scheidung die Mutter EURER Kinder. Und es gibt hier eine Art Forums-Konsens, dass man getroffene Vereinbarungen nicht einfach einseitig aufkündigt. Auch dann nicht, wenn's juristisch möglich wäre.

Ermutigende Grüsse
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
hamburg2000
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 601



« Antwort #4 am: 19. August 2008, 09:52:11 »

Wie kann ich in Frankreich Asyl beantragen ?
Gespeichert

Ich ziehe nicht aus.
frustrierter_vater
Frischling

Beiträge: 2


« Antwort #5 am: 20. August 2008, 00:41:33 »

Hallo,


Sie haben kein Wahlrecht. Die französischen Gerichte sind alleine zuständig. Damit ein Scheidungsantrag vor einem deutschen Gericht zulässig wäre, müssten Sie vor Einreichung des Antrags mindestens 6 Monate ihren Aufenthalt in Deutschland haben.

Aber selbst wenn Sie vor dt. Familiengerichten klagen können: da Sie und ihre Ehegattin unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben, wird das deutsche Familiengericht französisches Scheidungsrecht anwenden, da Frankreich das Land ist, in dem Sie mit ihrer Ehegattin Ihren letzter gemeinsamen Aufenthalt einnahmen.

Über das Sorgerecht kann eh nur Frankreich entscheiden, weil Ihr Kind in Frankreich seinen Aufenthalt hat. 
Gespeichert
Claus
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« Antwort #6 am: 28. August 2008, 10:40:17 »

Merci für Eure Antworten und Meinungen.

Ihr habt mir ein grosses Stück weitergeholfen. Besonders weil die Antwort so eindeutig ist. Frankreich ist da wohl wirklich fortschrittlicher als Deutschland.

Für Michael: KU, heist das Kinder Unterhalt? Und was ist TU? Da Du in Frankreich gelebt hast, hast Du hoffentlich die "Qualité de vie" hier genossen.

Für Batmann74: Ich glaube nicht, dass meine Frau mir den Zugang zu den Mädels verbauen würde.
Aber in der Frustration der Trennung kommen ja nicht immer unsere nobelsten Eigenschaften zur Geltung. Also ist es gut zu wissen, dass das Gesetz mir nicht feindlich gegenüber steht.

Für Martin: Ich nehme Deinen Hinweis zum korrekten Verhalten zu meiner Frau ernst. Wenn sie es zulässt, werde ich ihr auf jeden Fall helfen, sich wieder auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren. Damit es den Mädels gut geht, muss es meiner Frau so gut wie möglich gehen.

Für brille007: Schlimm, wenn auch gut für mich in diesem Fall, dass es so grosse Unterschiede in Europa gibt.

Für hamburg2000: ich habe einen Arbeits-Vertrag als "Détaché", also mein deutscher Vertrag ruht. Ich zahle meine Steuern in F und meine Sozialabgaben in D. Wir bekommen auch deutsches Kindergeld. Wir sind auch in Deutschland gemeldet.
Ich glaube trotzdem, dass Sie recht haben und das im zweifelsfall Frankreich als Lebensmittelpunkt gelten würde, da auch die Kinder hier in die Schule gehen.

Danke noch mal an alle, die in diesen Foren hier einfach helfen. Mir hat's gut getan.

Au revoir,

Claus
Gespeichert
Kidless
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 116


« Antwort #7 am: 28. August 2008, 11:47:22 »

Hallo Claus,
ich hab dir ne PM geschickt.
Gruß vom Büro neben an 
Gespeichert

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