Hallo sledge,
ist ja unglaublich, was Du da schreibst. Na, versuchen wir mal das etwas aufzudröseln.
Meine erste Frage gilt dem Sorgerecht und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wer hat jeweils was?
Dann braucht Dein Freund Zeugen und mit denen würde ich zum Jugendamt fahren und dort kräftig Rabbatz machen. Er könnte auch über seinen Anwalt gem § 620 FGO (siehe
hier eine einstweilige Anordnung erwirken. Aber auch hierfür braucht er Beweise.
Mit Äußerungen zum sexuellem Missbrauch wäre ich gaaaaanz vorsichtig. Das kann, solange nichts bewiesen ist, schnell in einer Verleumndungsklage enden. Oberstes Gebot ist:
Nur die Tatsachen anführen. Sonst geht der Schuss nach hinten los, unabhängig davon, wie begründet die Sorge ist.
Es ist ausschließlich das Kindeswohl in den Vordergrund zu stellen. Die Mutter ist in ihren Handlungen völlig autonom. Nur wenn das Kind darunter leidet, gilt es einzuschreiten.
Halte uns bitte auf dem Laufenden.
DeepThought